Rückkehr der Meisterpflicht für Fliesenleger & Co.

Die schwarz-rote Koalition will für Fliesenleger und andere seit 2004 zulassungsfreie Bauberufe wieder die Meisterpflicht einführen.

Die schwarz-rote Koalition will für Fliesenleger und andere seit 2004 zulassungsfreie Bauberufe wieder die Meisterpflicht einführen.

Quelle: iStock.com, Urheber: Petko Ninov

Karriere 10.09.2019
Die schwarz-rote Koalition im Bund hat sich im Prinzip auf eine Wiedereinführung der Meisterpflicht für unter anderem Bauberufe geeinigt, die seit 2004 zulassungsfrei sind. Die Änderung ... 

Die schwarz-rote Koalition im Bund hat sich im Prinzip auf eine Wiedereinführung der Meisterpflicht für unter anderem Bauberufe geeinigt, die seit 2004 zulassungsfrei sind. Die Änderung der Handwerksordnung soll schon ab Anfang 2020 in Kraft treten. Bestehende Betriebe, die derzeit nicht der Meisterpflicht unterliegen, erhalten Bestandsschutz.

"Wir werden bei einigen Handwerksberufen die Meisterpflicht wieder einführen", teilen der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Carsten Linnemann, und der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Sören Bartol, unisono mit. Sie sind davon überzeugt, dass der Meisterbrief "die beste Garantie" unter anderem für "Qualitätsarbeit" und "Verbraucherschutz" ist. Außerdem soll die Rückvermeisterung zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses beitragen.

Für insgesamt zwölf Gewerke wird die 2004 weggefallene Meisterpflicht wieder eingeführt. Darunter befinden sich auch einige Bauberufe: Fliesen-, Platten und Mosaikleger, Estrichleger, Betonstein- und Terrazzohersteller sowie Parkettleger. Den Laden dicht machen soll niemand müssen: Bestehende Betriebe, die derzeit nicht der Meisterpflicht unterliegen, dürfen ihr Handwerk auch ohne Meisterbrief weiterhin selbstständig ausüben. Sie erhalten Bestandsschutz.

Fahrplan steht

Linnemann und Bartol werden einer Koalitionsarbeitsgruppe die skizzierte Rückkehr zur Meisterpflicht am morgigen 10. September vorschlagen. Dann wollen sie das Bundeswirtschaftsministerium bitten, zügig einen Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen. Nach dem Beschluss durch die Bundesregierung folgen Beratungen im Bundesrat und Bundestag. Erklärtes Ziel ist, dass die Änderung der Handwerksordnung Anfang 2020 in Kraft tritt. Nach fünf Jahren soll eine Evaluierung zeigen, was die Neuregelung gebracht hat.

Baugewerbe jubelt

Das organisierte Baugewerbe lässt schon jetzt die Korken knallen: "Wir sind sehr erfreut darüber, dass das Bundeswirtschaftsministerium nach gründlicher Prüfung der verfassungs- und europapolitischen Aspekte auch und gerade in den Bauberufen die Notwendigkeit anerkannt hat, diese in die Anlage A (In Anlage A der Handwerksordnung sind die zulassungspflichtigen Handwerke aufgelistet; Anm. d. Red.) zurückzuführen", jubelt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe. Gerade im Baubereich komme es auf die Verlässlichkeit der ausführenden Unternehmen im Hinblick auf Sicherheit und Verbraucherschutz an - "das war bei den meisterfreien Gewerken in großen Teil nicht mehr der Fall". Die Branche klagt schon lange über die (illegale) Billigkonkurrenz durch den Wegfall der Meisterpflicht im Ausbaugewerbe.

Harald Thomeczek

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Tarifverhandlungen im Bauhauptgewerbe erneut gescheitert

Der Tarifstreit im Bauhauptgewerbe nimmt kein Ende.

Der Tarifstreit im Bauhauptgewerbe nimmt kein Ende.

Quelle: Pixabay, Urheber: Michael Gaida

Karriere 23.09.2021
Auch in der fünften Runde sind die Tarifverhandlungen im Bauhauptgewerbe gescheitert. Uneinigkeit herrscht besonders in Bezug auf die Wegezeitentschädigung. ... 

Auch in der fünften Runde sind die Tarifverhandlungen im Bauhauptgewerbe gescheitert. Uneinigkeit herrscht besonders in Bezug auf die Wegezeitentschädigung.

Die Tarifverhandlungen für die rund 890.000 Beschäftigten im Bauhauptgewerbe sind am Mittwoch nach mehreren Stunden ohne Ergebnis abgebrochen worden. Es war bereits die fünfte Verhandlungsrunde. Uneinigkeit herrscht zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern besonders in Bezug auf die Wegezeitentschädigung.

Die Bauunternehmer "wollen mit uns partout nicht ernsthaft über das Thema Wegezeit sprechen", erklärte der Bundesvorsitzende der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau), Robert Feiger. "60 Kilometer fahren im Schnitt die Baubeschäftigten zu ihren Einsatzorten und haben darauf keinerlei Einfluss." Sie müssten dafür "ordentlich und fair, abhängig vom Fahrweg, entschädigt werden." Jedoch wollten die Arbeitgeber "nur ein weiteres Lohn- und Gehaltsangebot vorlegen, wenn wir unsere Forderung zur Wegezeitentschädigung zurückziehen", so Feiger. „Welche Forderungen wir aufstellen, bestimmen wir immer noch selbst." IG Bau-Vorstandsmitglied Carsten Burckhardt, der für das Bauhauptgewerbe und die Baustoffindustrie zuständig ist, erklärte, "über die ursprünglichen Forderungen der IG Bau von 5,3% mehr Lohn und Gehalt und Ost-West-Angleich" sei gar nicht mehr gesprochen worden.

Arbeitgeber verweisen auf Bundesrahmentarifvertrag

Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) bestehen in einer gemeinsamen Pressemitteilung darauf, "dass die Frage der Wegstreckenentschädigung Gegenstand des Bundesrahmentarifvertrags und nicht der Lohn- und Gehaltstarifverträge ist." Uwe Nostitz, Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite und Vizepräsident des ZDB erklärt: "Wir wären bereit gewesen, durch ein wesentlich verbessertes Angebot eine Einigung in den Lohn- und Gehaltstarifverhandlungen unter Einbeziehung der Ost-/West-Angleichung zu erreichen." Jutta Beeke, Vizepräsidentin der Bauindustrie, ergänzt: "Wir hätten heute gerne ein Ergebnis erreicht, auch im Sinne der Beschäftigten unserer Betriebe. Dadurch, dass die Gewerkschaft immer wieder die Wegstreckenentschädigung zum eigentlichen Schwerpunkt der Verhandlungen machen wollte, war kein Abschluss der Entgeltrunde möglich."

Beide Seiten erwarten, dass der Streit nun mithilfe der Schlichtungsstelle weitergeführt wird. "Die Zeichen stehen auf Arbeitskampf", sagt Gewerkschafter Feiger.

Florian Hartmüller

IG Bau stellt Bedingungen

Karriere 01.07.2021
Die Tarifverhandlungen für das Bauhauptgewerbe sind festgefahren. Die Gewerkschaft IG Bau-Agrar-Umwelt stellt Bedingungen für die Rückkehr an den Verhandlungstisch. ... 

Die Tarifverhandlungen für das Bauhauptgewerbe sind festgefahren. Die Gewerkschaft IG Bau-Agrar-Umwelt stellt Bedingungen für die Rückkehr an den Verhandlungstisch.

Bevor die Verhandlungen weitergehen können, verlangt die IG Bau, dass die Arbeitgeberseite vorab eine von der Gewerkschaft beschlossene Tagesordnung akzeptiert. Außer dem eigentlichen Thema Lohn und Gehalt stehen darauf Dinge, die der Hauptverband der deutschen Bauindustrie und der Zentralverband des Baugewerbes eigentlich nicht im Kontext der Tarifverhandlungen besprechen wollen: unter anderem eine Entschädigung für Wegezeiten sowie Mindestlohn und Mindesturlaubsvergütung. Wegen des Streits um die Wegezeiten waren Anfang vergangener Woche die Gespräche ohne Ergebnis abgebrochen worden.

Die Arbeitgeber möchten im August zurück an den Verhandlungstisch. "Mit uns nur, wenn die Agenda klargeht", so das Statement der IG Bau. Sollte das nicht klappen, will ihr Vorstand zunächst, wie schon 2020, in die Schlichtung gehen. Im Hintergrund stellt die Gewerkschaft offenbar die Weichen Richtung Streik. Die Stimmung dafür sei bei den Beschäftigten vorhanden, heißt es in einer Mitteilung. Die Tarifverhandlungen werden für 890.000 Mitarbeiter im Bauhauptgewerbe geführt. Für sie verlangt die IG Bau ein Lohnplus von 5,3%. Voriges Jahr gab es zudem einen 0,5%igen Zuschlag für den oft weiten Weg zur Baustelle.

Monika Hillemacher

Bautarif ist fix

Karriere 01.10.2020
Sowohl die Arbeitgeberseite der Baubranche als auch die IG Bau haben den Schlichterspruch zum Bautarif angenommen. Doch ein Knackpunkt bleibt. ... 

Sowohl die Arbeitgeberseite der Baubranche als auch die IG Bau haben den Schlichterspruch zum Bautarif angenommen. Doch ein Knackpunkt bleibt.

Rainer Schlegel hat mit seinem Schlichterspruch im Streit um die Tarifvereinbarungen für die 850.000 Beschäftigten im Bauhauptgewerbe einen Weg gefunden, mit dem die Arbeitgeber und die IG Bau leben können. Beide haben den Vorschlag angenommen (Details dazu "Schlichterspruch für den Bautarif steht fest", IZ 37/20).

Die IG Bau nennt ihn nicht umsonst einen "Tarifabschluss, der Perspektive bringt". Sie spielt damit auf die erstmalige Berücksichtigung der Wegezeit mit einem Lohnzuschlag von 0,5% an. Das könne nur der Anfang sein, dabei dürfe es aber nach Ende der Laufzeit der aktuellen Vereinbarung im Juni 2021 nicht bleiben. Die Gewerkschaft warnt die Arbeitgeberseite, "weiterhin auf die Bremse zu treten und dabei zu hoffen, mit einer halbherzigen Lösung davonzukommen", formuliert es IG-Bau-Chef Robert Feiger scharf. Diese werde es mit der IG Bau nicht geben. Die Arbeitgeberverbände, der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und der Zentralverband Deutsches Baugewerbe, signalisieren, dass mit Schlichter Schlegel weiter an dem Thema gearbeitet werde.

Anke Pipke