Sachkundenachweis für Immobilienmakler geht ins Kabinett

Der geplante Sachkundenachweis für Immobilienmakler bleibt bestehen.

Der geplante Sachkundenachweis für Immobilienmakler bleibt bestehen.

Bild: Bilderbox.com

Karriere 08.06.2016
In den vergangenen Monaten ist es ruhig geworden um den geplanten verpflichtenden Sachkundenachweis für Immobilienmakler. Jetzt soll der entsprechende Gesetzentwurf offenbar noch vor der ... 

In den vergangenen Monaten ist es ruhig geworden um den geplanten verpflichtenden Sachkundenachweis für Immobilienmakler. Jetzt soll der entsprechende Gesetzentwurf offenbar noch vor der parlamentarischen Sommerpause vom Bundeskabinett beschlossen werden.

Zwar gibt es den Entwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium bereits seit dem Sommer 2015, dieser war aber auf erhebliche Einwände des Nationalen Normenkontrollrats gestoßen und zur Überarbeitung an das Ministerium zurückgegangen. Der Normenkontrollrat soll die Bundesregierung beim Abbau von durch Gesetze verursachten Bürokratiekosten unterstützen bzw. die Entstehung solcher unnötigen Kosten vermeiden helfen.

Nach Angaben der Bundesregierung wird der Referentenentwurf aktuell überarbeitet. Es bleibt aber auch in der inzwischen fast fertigen Neufassung beim geplanten Sachkundenachweis. Noch vor der Sommerpause 2016, also spätestens Anfang Juli, soll das Kabinett demnach den abschließenden Entwurf beschließen, der dann im September in die parlamentarische Beratung gehen könnte.

Am Bestellerprinzip wird nicht gerüttelt

Eine Petition für die Einführung des Sachkundenachweises, die dem schleppenden Gesetzgebungsverfahren anscheinend auf die Sprünge helfen sollte, unterstützt der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages. Er hat diese Petition laut Bundestagsverwaltung an das Bundeswirtschaftsministerium weitergereicht. Die Petenten sind auch der Auffassung, dass das im Mietrechtsnovellierungsgesetz enthaltene Bestellerprinzip, wonach bei der Vermietung von Wohnimmobilien derjenige den Makler bezahlt, der ihn auch beauftragt hat, es Mietinteressenten unmöglich mache, einen Makler zu beauftragen. Diese Sicht der Dinge teilt der Petitionsausschuss jedoch nicht.

Volker Thies,Harald Thomeczek