Ständige Erreichbarkeit kann der Arbeitgeber nicht verlangen

Müssen Angestellte ständig erreichbar sein? Die Antwort lautet nein, denn sie haben ein Anrecht auf Pausen und Ruhezeiten. Sind sie krank, sind sie auch nicht verpflichtet, den Anruf des Chefs auf dem Firmenhandy entgegenzunehmen.

Müssen Angestellte ständig erreichbar sein? Die Antwort lautet nein, denn sie haben ein Anrecht auf Pausen und Ruhezeiten. Sind sie krank, sind sie auch nicht verpflichtet, den Anruf des Chefs auf dem Firmenhandy entgegenzunehmen.

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Karriere 19.03.2015
Gute Erreichbarkeit - in der Immobilienbranche ist das einer der wesentlichen Erfolgsfaktoren. Für Angestellte heißt das freilich nicht, dass sie an sieben Tagen in der Woche 24 Stunden täglich ... 

Gute Erreichbarkeit - in der Immobilienbranche ist das einer der wesentlichen Erfolgsfaktoren. Für Angestellte heißt das freilich nicht, dass sie an sieben Tagen in der Woche 24 Stunden täglich verfügbar sein müssen, weder für den Chef noch für die Kunden. Christina Mitsch, Fachanwältin für Arbeitsrecht in der Kanzlei Thümmel Schütze & Partner, Berlin, erklärt, ob zum Beispiel abendliche Telefonate zur Arbeitszeit gehören.

Immobilien Zeitung: Das Bundesverwaltungsgericht hat im vergangenen Jahr die Sonn- und Feiertagsarbeit unter anderem in Videotheken und Callcentern verboten. Ist es Angestellten in der Immobilienbranche rechtlich noch erlaubt, am Wochenende und an Feiertagen zu arbeiten?

Christina Mitsch: Der Samstag ist unproblematisch, er gilt als Werktag im Sinne des Arbeitszeitgesetzes. Sonn- und Feiertagsarbeit hingegen ist in Deutschland grundsätzlich verboten. Neben den gesetzlichen Ausnahmen u.a. für das Rettungswesen dürfen jedoch die Landesregierungen Verbotsausnahmen in solchen Bereichen zulassen, in denen eine "Beschäftigung zur Befriedigung täglicher oder an diesen Tagen besonders hervortretender Bedürfnisse der Bevölkerung erforderlich ist". Auf dem Prüfstand des Bundesverwaltungsgerichts stand die hessische Bedarfsgewerbeverordnung, die das Gericht in Teilen für nichtig erklärte. Nicht beanstandet hat das Gericht die in der Verordnung vorgesehene Ausnahme für das Immobiliengewerbe, die "für die Begleitung und Beratung von Kunden bei Besichtigung von Häusern und Wohnungen" gilt. Damit dürften auch inhaltlich entsprechende Regelungen in den Bedarfsgewerbeverordnungen der meisten Bundesländer in Zukunft Bestand haben.

IZ: Was müssen Arbeitgeber auch bei zulässiger Wochenend- und Feiertagsarbeit beachten?

Mitsch: Von der Ausnahme zur Sonn- und Feiertagsarbeit in der Immobilienbranche erfasst werden nur die Einsätze von Arbeitnehmern bei Objektbesichtigungen, nicht aber sonstige Tätigkeiten wie etwa in der Buchhaltung. Je nach Bundesland erlauben die Bedarfsgewerbeverordnungen, dass die Begleitung und Beratung an Sonn- und Feiertagen zwischen vier und sechs Stunden umfassen darf. Ausdrücklich in den Verordnungen benannte Feiertage wie Ostern, Karfreitag oder Weihnachten sind zudem von der Ausnahmeregelung ausgenommen. Generell ist auch bei erlaubter Wochenend- und Feiertagsarbeit zu beachten, dass die nach dem Arbeitszeitgesetz vorgegebene Höchstarbeitszeit sowie das mit den Mitarbeitern (tarif-)vertraglich Vereinbarte, etwa zur Anzahl der Wochenstunden sowie zur Anordnung von Überstunden, eingehalten werden. Ist vertraglich nichts Anderweitiges geregelt, kann der Chef im Rahmen der vereinbarten Arbeitszeit kraft Direktionsrecht bestimmen, wann die Arbeit täglich beginnt und endet und wie sie auf die Wochentage verteilt wird. Dabei hat er zwingend auch die Interessen seines Mitarbeiters angemessen zu berücksichtigen.

IZ: Gehört die Teilnahme an Messen zur Arbeitszeit? Was ist mit den Fahrten dorthin?

Mitsch: Die Stunden, die ein Mitarbeiter im Auftrag des Arbeitgebers auf Messen verbringt, gehören grundsätzlich zur Arbeitszeit. Das gilt auch, wenn er die ganze Zeit am Stand steht und kein einziger Kunde kommt. Für die Anreise ist unter anderem maßgeblich, wie der Weg zurücklegt wird. Ordnet der Chef zum Beispiel an, dass der Dienstwagen benutzt werden muss, wird die Fahrt wohl als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes zu werten sein. Auch wenn dies vom Bundesarbeitsgericht noch nicht ausdrücklich entschieden wurde. Das Gleiche gilt, wenn dem Mitarbeiter die Wahl des Verkehrsmittels zwar freisteht, aber erwartet wird, dass er unterwegs etwa im Flieger oder Zug arbeitet. Kann es sich der Angestellte aber aussuchen, ob er während der Zugreise schläft oder döst, zählt die Fahrtzeit nicht zur Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes. Von Bedeutung ist dies für die Einhaltung der täglich zulässigen Höchstarbeitszeit, die bei der Berücksichtigung gesetzlicher Ausgleichszeiten bei zehn Stunden pro Tag liegt. Manchmal dürften die Arbeitnehmer schon nicht mehr von der Messe nach Hause fahren, weil sie den Dienstwagen benutzen müssen und schon zehn Stunden gearbeitet haben.

IZ: Zählen am Abend oder am Wochenende geführte dienstliche Telefonate ebenfalls zur Arbeitszeit?

Mitsch: Wenn der Arbeitgeber verlangt, dass sich der Angestellte während einer vereinbarten Telefonbereitschaft außerhalb der üblichen Arbeitszeit an einem bestimmten Ort aufhalten muss - z.B. im Maklerbüro oder zuhause -, handelt es sich um sogenannten Bereitschaftsdienst, der in vollem Umfang zur Arbeitszeit zählt. Ist es dem Mitarbeiter freigestellt, wo er sich in der Bereitschaftszeit aufhält, ist dies rechtlich Rufbereitschaft, die so lange keine Arbeitszeit darstellt, bis kein konkreter Arbeitseinsatz erfolgt. Die Rufbereitschaft ist - beispielweise mit einer Pauschale - grundsätzlich angemessen zu vergüten, wenn dies auch in geringerer Höhe erfolgen kann als die Arbeitszeit. Sobald allerdings ein Anruf kommt oder Mails beantwortet werden, handelt es sich um voll vergütungspflichtige Arbeitszeit.

IZ: Darf der Chef verlangen, dass der Mitarbeiter sein Privattelefon oder seinen privaten E-Mail-Account für dienstliche Zwecke zur Verfügung stellt?

Mitsch: Nein, ohne Einverständnis des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber eine solche Nutzung der privaten technischen Ausstattung des Arbeitnehmers, egal ob Privathandy, -telefon oder privaten E-Mail-Account, nicht einfordern. Wünscht der Arbeitgeber die mobile Erreichbarkeit seines Mitarbeiters, so muss er notfalls ein Firmenhandy und/oder einen Firmen-PC mit entsprechender E-Mail-Erreichbarkeit zur Verfügung stellen.

IZ: Muss man immer rangehen, wenn der Chef auf dem Firmenhandy anruft?

Mitsch: Ja, wenn der Anruf innerhalb der üblichen Arbeitszeit eingeht. Will der Arbeitgeber außerhalb dieser Zeiten telefonieren, ist der Mitarbeiter nicht verpflichtet abzunehmen - es sei denn, es war anders vereinbart. Ist der Arbeitnehmer krank, dann muss er grundsätzlich keine Anrufe oder Mails beantworten.

IZ: Frau Mitsch, danke für das Gespräch.

Das Interview führte Julia Frisch, Journalistin aus Berlin.

Nicht immer auf Empfang

Ob im Büro, Biergarten oder auf der Toilette: Dank Handy, Tablet und Co. sind Firmenmitarbeiter überall erreichbar. Manche Angestellte "schalten" tatsächlich auf dauerhaften Stand-by-Modus - auch wenn sie rein rechtlich gar nicht dazu verpflichtet sind und auch nicht dazu verdonnert werden können. "Sechs Tage sollst du arbeiten, am siebten Tag sollst du ruhen", heißt es im Alten Testament. Doch viele Arbeitnehmer finden weder an einem Sonntag noch am Abend richtig Ruhe vor beruflicher Mail-Korrespondenz. Selbst im Urlaub schaffen es manche nicht, die Finger vom Handy oder Computer zu lassen. Vor zwei Jahren vereinbarte deswegen der Autohersteller Daimler (recht medienwirksam) mit dem Betriebsrat, dass die Mitarbeiter während der Urlaubszeit alle eingehenden Mails löschen lassen können. Die Angestellten sollen sich während der Ferien erholen und nicht arbeiten, lautete die Begründung des Konzerns. Ähnliches, allerdings im kleineren Format, wagte im vergangenen Jahr der Immobilienkonzern Corpus Sireo: Über das Osterwochenende wurde die Push-Funktion des E-Mail-Servers abgeschaltet, "um ein Zeichen zu setzen", so Bernd Wieberneit, Chief Administrative Officer bei Corpus Sireo und verantwortlich für Human Resources und Legal Affairs. "Von Karfreitag bis Ostersonntag wurden keine E-Mails zugestellt. Geschadet hat dies keinesfalls", sagt Wieberneit. Für dieses Jahr ist eine solche Aktion allerdings noch nicht vorgesehen. Der Konzern "ermutigt" nach eigenen Angaben seine Mitarbeiter zu einer gesunden Work-Life-Balance. "Die Erreichbarkeit nach Ende der Kernarbeitszeit wird per se nicht erwartet", betont Wieberneit. Letztlich entscheide aber jeder Mitarbeiter selbst, ob er nach Feierabend noch E-Mails liest und hierauf reagiert. Ähnlich handhaben andere Unternehmen in der Immobilienbranche das Problem der ständigen Erreichbarkeit. Bei Dr. Lübke & Kelber etwa ist man sich bewusst, dass die digitalen Möglichkeiten die Erwartungshaltung erhöht haben, "wann man eine Reaktion auf eine Anfrage erhalten möchte". Innerhalb der regulären Arbeitszeit sollen die Mitarbeiter möglichst am gleichen Tag antworten. Ansonsten "überlassen wir es den Mitarbeitern generell eigenverantwortlich, ob sie ihre Mails auch am Abend oder Wochenende lesen und beantworten möchten", sagt Prokuristin Sabine Erlemann. Um die Bedeutung einer gesunden Work-Life-Balance wissen auch die Verantwortlichen bei JLL. Die Mehrheit der Mitarbeiter besitzt ein Firmenhandy. Gerade deshalb "legen wir aber großen Wert darauf, dass sich keinesfalls eine grundsätzliche Erwartungshaltung durchsetzt, die eine Rund-um-die-Uhr-Verfügbarkeit vorsehen könnte", sagt Izabela Danner, Head of Human Resources bei JLL. In der Tat ist es manchmal die unterschwellige Erwartungshaltung des Chefs, die dazu führt, dass Arbeitnehmer abends oder am Wochenende nicht abschalten können. Freilich gibt es auch übereifrige Mitarbeiter, die von sich aus ständig die beruflichen Mails checken. Was solche Angestellten für Arbeitgeber bedeuten, erklärt Christina Mitsch, Fachanwältin für Arbeitsrecht in der Kanzlei Thümmel Schütze & Partner in Berlin: "Wenn der Arbeitgeber nicht weiß, dass sein Mitarbeiter am Sonntagabend nach dem Kinobesuch die Mails kontrolliert, um seine Freundin von seiner beruflichen Unersetzlichkeit zu überzeugen, und hat er ihm dies auch nicht vorgegeben, dann fällt das nicht unter Arbeitszeit. Hat er aber Kenntnis vom Eifer, weil er zum Beispiel in "cc" gesetzt wird, und duldet er dies nachhaltig oder erwartet es nach einiger Zeit sogar, dann gehört das Mail-Checken zur Arbeitszeit mit der Folge, dass eine Vergütung gezahlt werden muss." Die Autorin: Julia Frisch ist Journalistin in Berlin.

Julia Frisch

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Die Wohnungswirtschaft holt sich den Nachwuchs direkt von der Schulbank

Durch Schnupperveranstaltungen wollen Unternehmen wie Vonovia Schülern zeigen, welche Berufsbilder es in der Wohnungswirtschaft gibt.

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Quelle: Vonovia, Urheber: Jörg Senger/Territory

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Mit Schulkooperationen und durch Angebote wie Schnupperpraktika wollen Unternehmen aus der Wohnungswirtschaft Schüler kurz vor ihrem Abschluss auf die Karrieremöglichkeiten in der Branche aufmerksam machen. Aber auch die richtigen Onlinekanäle für Stellenangebote gewinnen bei der Suche nach Auszubildenden an Bedeutung.

Die Wohnungswirtschaft galt lange als klassischer Einstieg in die Immobilienbranche, auch weil dort viele Ausbildungsberufe angeboten werden, für die kein Studienabschluss nötig ist. Doch nun haben die Unternehmen zunehmend Probleme, Nachwuchskräfte zu finden. Die Gründe sind bekannt: Die Gesellschaft altert, die Zahl der Arbeitnehmer sinkt. Hinzu kommt, dass die Babyboomer nach und nach in Rente gehen, was den Konkurrenzdruck beim Buhlen um die besten Köpfe weiter verschärft. Wie ernst die Lage ist, zeigt eine zum Jahreswechsel veröffentlichte Studie des Bochumer Forschungsinstituts InWIS im Auftrag des Europäischen Bildungszentrums der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (EBZ). Insgesamt bestätigten 66% der befragten 232 Wohnungsunternehmen, dass sie Schwierigkeiten bei der Gewinnung von qualifizierten Mitarbeitern haben.

Vor allem technisches und handwerkliches Personal wird in der Wohnungswirtschaft händeringend gesucht, weiß Sabine Thiede. Sie ist Leiterin Ausbildung bei Vonovia, dem größten privaten Wohnungsanbieter in Deutschland, der rund 16.000 Mitarbeiter hat. Sie erklärt: "Obwohl es auch in den kaufmännischen Ausbildungsberufen nicht ganz leicht ist, geeignete Nachwuchskräfte zu finden, ist es in den gewerblichen Ausbildungsberufen deutlich anspruchsvoller, junge Menschen für das Handwerk zu begeistern." Aktuell sind demnach vor allem Ausbildungen für die Handwerksberufe Anlagenmechaniker und Elektroniker schwer zu besetzen, genauso wie der IT-Bereich, der im Zuge der zunehmenden Digitalisierung immer weiter ausgebaut wird.

Das Wohnungsbauunternehmen Heimstaden geht in Sachen Nachwuchssuche buchstäblich an die Quelle: Die Skandinavier, die mit Wohnimmobilien in Schweden, Norwegen, Dänemark und Deutschland zu den größten privaten Eigentümern in Europa gehören, arbeiten seit vergangenem Jahr mit der Gemeinschaftsschule Campus Hanna Höch in Berlin-Reinickendorf zusammen. Das, so sagt Head of People & Culture Manuel Kiep, sei eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten.

Persönliche Begegnungen sollen Interesse wecken

Auszubildende im Beruf Immobilienkaufmann oder -frau stellen im Zuge der Kooperation nämlich regelmäßig ihre Arbeit vor, wodurch Heimstaden das Interesse der Schüler an der Wohnungswirtschaft wecken und so potenzielle neue Azubis finden kann. Das Unternehmen sucht derzeit vor allem Anlagenmechaniker, Sanitär-, Heizungs- und Klimatechniker, die zusätzlich zu den bestehenden rund 300 Mitarbeitern in Deutschland gebraucht werden.

"Insbesondere bei der Suche nach Auszubildenden spielt der persönliche Austausch eine entscheidende Rolle, vor allem wenn es um Schülerinnen und Schüler vor dem Schulabschluss geht", sagt Kiep. Heimstaden sieht neben solchen Schulkooperationen auch Schnupperpraktika oder Informationsveranstaltungen wie einen Girls Day, bei dem Schülerinnen für einen Tag ein Unternehmen besuchen, als guten Ansatzpunkt, um das Interesse junger Leute schon vor dem eigentlichen Karrierestart zu wecken.

Die Wohnungsvermieter müssen – wie auch Unternehmen anderer Branchen – als Arbeitgeber attraktiv bleiben und dürfen den Anschluss nicht verlieren, wissen Experten wie Heimstaden-Personaler Kiep. Er denkt längst darüber nach, wie er Ausbildungsprofile attraktiver und zeitgemäßer machen kann: Durch einen stärkeren Fokus auf Digitalisierung und Nachhaltigkeit etwa und durch mehr interdisziplinäres Arbeiten und Freiraum für Eigeninitiative. Was für junge Menschen bei der Wahl ihrer Arbeitsstätte eine immer stärkere Rolle spielt, sind positive Werte, ein gutes Image und soziales Engagement des Arbeitgebers ebenso wie Weiterbildungs- und Karrieremöglichkeiten. Das gelte nicht nur für Einsteigerpositionen, sondern auch für solche, die spezielles, oft über mehrere Jahre erworbenes Fachwissen erfordern. Für diese lasse sich in der Wohnungswirtschaft immer schwerer Leute finden, beobachtet Kiep. Dazu zählt er Tätigkeiten in der Bauprojektentwicklung, die zwar keine klassischen Ausbildungsberufe darstellen, als Grundlage aber durchaus eine Ausbildung im Immobilienbereich haben können.

Klar ist für Heimstadens Personalchef: Die Unternehmen müssen sich etwas einfallen lassen, um potenzielle Nachwuchskräfte auf sich aufmerksam zu machen. Auf Online-Jobportalen und Ausbildungsbörsen wie Stepstone, Indeed, Ausbildung.de und Azubiyo finden sich laufend mehrere hundert Offerten aus allen Bereichen der Wohnwirtschaft. Die Palette reicht von der Ausbildung zum Immobilienkaufmann oder der Immobilienkauffrau über Angebote für Anlagentechniker und Mosaikleger bis zu dualen Studienangeboten. Sie kommen nicht nur von großen Konzernen, sondern auch von kommunalen Wohnungsunternehmen wie Degewo in Berlin oder GAG in Köln, die für 2024 wieder kaufmännische Azubis suchen.

Die Wahl der richtigen Recruitingkanäle spielt bei der Suche nach aussichtsreichem Nachwuchs eine zentrale Rolle. Das EBZ hat bei seiner Befragung von 190 Ausbildungsbetrieben und 634 Schülern des EBZ-Berufskollegs herausgefunden, dass das private Umfeld bisher noch der wichtigste Kanal ist, wenn es darum geht, jungen Menschen das Berufsfeld der Wohnungswirtschaft zu empfehlen. Noch größere potenzielle Reichweite haben aber Online-Jobbörsen und soziale Medien wie Tiktok, Instagram und Youtube. Sie sind aus der Lebenswelt der Digital Natives kaum wegzudenken, werden von der Branche aber noch nicht in großem Stil bespielt.

Um guten, interessierten Nachwuchs zu gewinnen und zu halten, setzen Unternehmen wie Vivawest – einer der größten Quartiersentwickler in Nordrhein-Westfalen – und die Unternehmensgruppe Saga aus Hamburg – ein weiterer Platzhirsch der kommunalen Wohnungsbranche – auch immer stärker auf Benefits wie flexible Arbeitszeiten, Geld-Prämien, Fahrkostenzuschüsse, eigene Diensthandys und iPads sowie Fitness- und Gesundheitsangebote, die sie schon in Stellenausschreibungen bewerben.

Die Autorin: Imke Reiher ist Journalistin bei der Wirtschaftsredaktion Wortwert.



Imke Reihe

Bauhaus-Uni fokussiert sich stärker auf nachhaltiges Bauen

Der Campus der Bauhaus-Universität in Weimar.

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Quelle: Imago, Urheber: Jürgen Ritter

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Um Studierende auf die aktuellen Herausforderungen der Baubranche vorzubereiten, legt die Fakultät für Bauingenieurwesen an der Bauhaus-Universität in Weimar einen stärkeren Fokus auf nachhaltige Bauweisen. Das bringt auch eine Umbenennung der Fakultät mit sich.

Die Fakultät Bauingenieurwesen an der Bauhaus-Universität Weimar richtet sich strategisch neu aus. In diesem Zuge kommt es zu einer Umbenennung in Fakultät Bau- und Umweltingenieurwissenschaften. Dadurch soll das Thema Nachhaltigkeit, das verstärkt in Lehre und Forschung Einzug erhält, nach außen kommuniziert werden.

„Für die Zukunft ist ein Wandel im Bauwesen im Sinne eines umfassenden nachhaltigen Bauens und der Entwicklung und Erforschung von grünen Technologien zu erwarten", begründet Dekan Tom Lahmer den Schritt und sagt: „Was wir brauchen, sind alternative Lösungsansätze, um den Herausforderungen unserer Zeit zu begegnen.“ Dazu gehören der Einsatz von modernen Technologien wie Building-Information-Modeling, Sensorik, Drohnen und Robotik für den digitalen Bau und die Bauüberwachung. Ebenfalls stärkeren Einzug in die Forschung und Lehre an der Fakultät sollen nachhaltige Bau- und Konstruktionsweisen, der Einsatz nachwachsender Rohstoffe und die Optimierung von Tragstrukturen erhalten.

Die Neuausrichtung der Fakultät hat die Universität in ihr Jubiläumsjahr gelegt. Sie feiert 2024 ihr 70-jähriges Bestehen und stellt zu diesem Anlass die Perspektiven von Bauingenieuren in einer Open-Air-Ausstellung aus. Sie trägt den Titel Queens of Structure und wird am 25. April mit einer Vernissage eröffnet.

Janina Stadel

Landmarken reduziert Personal, Stadtmarken wächst

Landmarken hat seinen Sitz in den Aachener Karmeliterhöfen.

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Quelle: Landmarken, Urheber: Matthias Moll

Karriere 27.03.2024
Das Aachener Unternehmen Landmarken hat in den vergangenen Monaten rund 10% seines Personals reduziert. Das bestätigt Landmarken-Vorstand Jens Kreiterling. Das Schwesterunternehmen ... 

Das Aachener Unternehmen Landmarken hat in den vergangenen Monaten rund 10% seines Personals reduziert. Das bestätigt Landmarken-Vorstand Jens Kreiterling. Das Schwesterunternehmen Stadtmarken hat dagegen die Zahl seiner Mitarbeiter um etwa 15% erhöht.

Landmarken gilt als größter Projektentwickler auf dem nordrhein-westfälischen Immobilienmarkt. Kreiterling erklärt die Personalreduzierung bei Landmarken damit, dass kaufmännische Bereiche zusammengelegt worden seien. Zudem hätten die Unternehmen „aus den guten Jahren den ein oder anderen Überhang abgebaut“.

Gleichzeitig würden aber auch neue Mitarbeiter gesucht, „nur eben mit anderen Skills“, sagt Kreiterling. Der Markt sei in Bewegung und die Projektentwickler richteten ihr Geschäftsmodell nach den neuen Bedingungen aus. Nach den zuletzt veröffentlichten Geschäftszahlen
erzielte Landmarken 2022 einen Gewinn nach Steuern von rund 40 Mio. Euro.

In einer früheren Fassung dieses Texts hieß es irrtümlich, auch das Schwesterunternehmen Stadtmarken habe Stellen abgebaut. Wir bitten dies zu entschuldigen. Laut Geschäftsführer Jochen Hermanns wurde bei Stadtmarken in den vergangenen Monaten das Personal um ca. 15% aufgestockt. Das Unternehmen entwickelt und baut Immobilien für den Bestand der Aachener Eigentümerfamilie Hermanns und erbringt für diese und andere Auftraggeber in Nordrhein-Westfalen Leistungen aus dem Property- und Facility-Management.

Thorsten Karl