Weiterbildungspflicht mit Haken

Weiterbilden muss sein. In der Praxis müssen sich gerade kleine Firmen genau überlegen, wie sie ihre Pflicht erfüllen.

Weiterbilden muss sein. In der Praxis müssen sich gerade kleine Firmen genau überlegen, wie sie ihre Pflicht erfüllen.

Quelle: Fotolia.com, Urheber: Robert Kneschke

Karriere 04.04.2019
Makler und Verwalter von Wohnimmobilien sollten den Kalender im Blick haben. Der erste Dreijahreszeitraum, in dem 20 Stunden in die Weiterbildung investiert werden müssen, neigt sich der ... 

Makler und Verwalter von Wohnimmobilien sollten den Kalender im Blick haben. Der erste Dreijahreszeitraum, in dem 20 Stunden in die Weiterbildung investiert werden müssen, neigt sich der Halbzeit zu. In der Praxis gibt es ein paar Fallstricke zu beachten.

Für lernfaule Makler oder Wohnimmobilienverwalter wird es langsam Zeit, sich Gedanken um interessante Seminare zu machen. Die gesetzlich geregelte Weiterbildungspflicht (§15b MaBV) ist zwar noch recht jung, sie trat erst im August vergangenen Jahres in Kraft. Doch der Dreijahreszeitraum, in dem die geforderten 20 Stunden Weiterbildung abgeleistet werden müssen, läuft schon seit Anfang 2018. Das gilt übrigens auch für solche Verwalter, die sich aufgrund der neuen Regeln ihren Gewerbeschein erst innerhalb der Übergangsfrist Anfang 2019 geholt haben. Wer auf seinem Lernstundenkonto jetzt noch eine mickrige Null stehen hat, hat noch etwa 21 Monate, um daraus mindestens eine 20 zu machen. Und wer sowohl makelt als auch verwaltet, muss sogar 40 Zeitstunden anstreben.

Das Ziel ist also klar definiert. Nur bei der Umsetzung ergeben sich so manche Fragen. Eine zentrale ist: Wer muss sich überhaupt weiterbilden? Die kurze Antwort: jeder, der aktiv als Makler oder als Verwalter von WEGs oder Mietshäusern auf den ahnungslosen Bürger trifft. Diesbezüglich sitzt ein Geschäftsführer eines international tätigen Unternehmens in einem Boot mit einem Kollegen, der nur hin und wieder seine Schubladenerlaubnis hervorkramt. Ausgenommen sind die Mitarbeiter im Backoffice, z.B. in dem Sekretariat, der Buchhaltung oder der Personalabteilung. Darüber hinaus gibt es ein paar Sonderregelungen, z.B. für Beschäftigte, die Immobilienkaufleute oder Geprüfte Immobilienfachwirte sind. Sie müssen sich erst drei Jahre nach Erwerb des Abschlusses weiterbilden. Auch aktuelle Azubis können ihr wachsendes Wissen unter Umständen als Weiterbildung anrechnen lassen.

Ein weiteres Extra gibt es für einen Geschäftsführer, der nicht ins operative Geschäft eingreift. Er kann die Weiterbildungspflicht an einen Mitarbeiter übertragen, der den weiteren Beschäftigten gegenüber weisungsbefugt ist. In aller Regel ist das ein Abteilungsleiter. Diese Delegation hat dabei keine Auswirkungen auf das Stundenkonto des Mitarbeiters, für ihn gelten immer noch die 20 Stunden. Werner Merkel, Vorstandsvorsitzender beim hessischen Verwalterverband VDIVH und Präsidiumsmitglied des DDIV, weist allerdings auf ein Risiko hin, das besonders kleine Betriebe betrifft: Sollte nämlich dieser auserwählte Abteilungsleiter das Unternehmen verlassen, nimmt er seine Weiterbildungsstunden mit. Bei einer amtlichen Prüfung, die zunächst die Stunden der Chefs im Blick hat, könnte die Firma ihre Pflicht im schlimmsten Fall nicht erfüllt haben. Merkel rät daher, dass sich die Gewerbetreibenden im Zweifelsfall doch besser selbst weiterbilden sollten.

Und was fällt konkret unter den Begriff der Weiterbildung? Darunter sind klassische Präsenzseminare eines externen Anbieters, aber auch ein begleitetes Selbststudium mit nachweisbarer Lernerfolgskontrolle wie z.B. Webinare oder E-Learning-Konzepte sowie betriebsinterne Maßnahmen zu verstehen. Sparfüchse sehen sich mit ihren Mitarbeitern schon an der Kaffeemaschine stehen und Reden über Präsentationstechniken schwingen oder sie stecken ihren Mitarbeitern im Vorbeigehen ein Buch in die Hand. So nicht, entgegnet der Gesetzgeber. Eine Weiterbildung muss bestimmte Kriterien erfüllen: Sie muss mit einem gewissen Vorlauf geplant worden sein. Es liegt dem Teilnehmer also eine schriftliche Einladung vor, in der u.a. der Inhalt der Weiterbildung beschrieben und der Umfang in Zeitstunden angegeben ist. Der Lehrende muss derweil ein gewisses, aber nicht näher beschriebenes Anforderungsprofil erfüllen, um sicherzustellen, dass es tatsächlich eine "Weiter"-bildung für die Teilnehmer ist und nicht nur die Festigung eines Status quo.

Auch zu den relevanten Themen einer Weiterbildung hat sich der Gesetzgeber Gedanken gemacht. Eine lange Liste ist in der Anlage 1 der MaBV zu finden. Generell geht es um Grundlagenwissen aus den beiden Tätigkeitsfeldern Maklerwesen und Immobilienverwaltung, u.a. auch um rechtliches und kaufmännisches Basiswissen. Hinzu kommen Themen aus den Bereichen Verbraucherschutz und Wettbewerbsrecht. Unter IVD-Mitgliedern seien vor allem Seminarthemen im Zusammenhang mit einem Haftungsrisiko, abmahnfähigen Fehlern im Wettbewerbsrecht und aktuellen rechtlichen Regelungen wie DSGVO und Geldwäsche beliebt, erklärt Christian Osthus, stellvertretender Geschäftsführer des IVD. Etwa 90% der Informationen, die in IVD-Seminaren vermittelt werden, seien seiner Meinung nach relevant im Sinne der MaBV. Der Verwalterverband DDIV will sogar versuchen, seine Weiterbildungsangebote mittels einer Zertifizierung MaBV-fest zu machen. Osthus bezeichnet das als "nette Idee", warnt allerdings davor, in die Seminarbeschreibung eine Formulierung wie "(...) wird anerkannt nach §15b MaBV" einzufügen. Die Anerkennung liege allein im Ermessen der zuständigen Behörde. Eine Zertifizierungsinstanz gibt es nicht.

Ist nun der Zeitpunkt erreicht, da der Gewerbetreibende zufrieden auf die vergangenen drei Jahre und ein gefülltes Lernstundenkonto zurückblickt, kann es ab dem Jahr 2021 sein, dass die zuständige Behörde (je nach Bundesland eine andere) bei ihm klingelt und Nachweise fordert. Die Überprüfung erfolgt in aller Regel nur vereinzelt und betrifft im Detail zunächst nur die Weiterbildung der Chefetage, Einzelnachweise für die Maßnahmen der Mitarbeiter müssen aber zumindest griffbereit sein. In Anlage 3 der MaBV ist ein Muster hinterlegt, wie die Seminare & Co. nachgewiesen werden müssen. Wichtig ist es für den Unternehmer, die Dokumentation - angefangen bei der Einladung bis hin zu den Ergebnissen der Lernerfolgskontrolle - fünf Jahre lang auf einem dauerhaften Datenträger aufzubewahren.

Die Überprüfung findet zudem nicht zu einem bestimmten Stichtag statt. Das birgt ein Problem, auf das der Deutsche Dachverband der Immobilienverwalter (DDIV) aufmerksam macht. Die Verordnung könne derzeit so ausgelegt werden, dass eine "gleitende" Prüfung möglich ist. Ein Beispiel: Angenommen Verwalter Hans hat im Jahr 2018 schon seine 20 Stunden Fortbildung absolviert, lehnt sich die nächsten beiden Jahre zurück und macht nichts. Er hat ja sein Soll erfüllt. Im Jahr 2021 besucht er ein Seminar mit fünf Stunden, die ihm anerkannt werden. Er denkt sich, den Rest werde er irgendwann später absolvieren, er hat ja noch Zeit, bis sein zweiter Dreijahreszeitraum vorbei ist. Im Jahr 2022 klingelt allerdings die Behörde und schaut sich die Weiterbildung von Verwalter Hans in den vergangenen drei Jahren an. Der große Brocken aus dem Jahr 2018 fällt dabei raus. Auf seiner Rechnung stehen lediglich 2019 und 2020 mit jeweils 0 Stunden und 2021 mit 5 Stunden. Hat Hans sich dann zu wenig weitergebildet? Die Antwort darauf kann selbst das Bundeswirtschaftsministerium derzeit nicht geben, nur so viel: In der Regelung "sind keine festen Dreijahreszeiträume festgelegt". Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass es zu zeitlichen Überschneidungen hinsichtlich des Weiterbildungszeitraums und der Überprüfung kommt. "Hier sollte jedoch zunächst abgewartet werden, wie die Regelung im Vollzug angewandt wird." Bis zur Klärung ist es wohl ratsam, jedes Jahr mindestens sieben Stunden Weiterbildung zu absolvieren. Dann kann die Behörde prüfen, wann sie will.

20 Stunden: Mal zu viel, mal zu wenig

20 Zeitstunden müssen Makler und Verwalter in drei Jahren auf ihrem Weiterbildungskonto sammeln. Für große Unternehmen ist das meist keine Herausforderung. "Wir bilden ohnehin weiter", sagt Heinz Colligs, Prokurist bei Treureal. Seit Jahren gebe es zwei Veranstaltungen pro Jahr mit verpflichtender Teilnahme für die Mitarbeiter von Treureal PM. Darüber hinaus werden individuelle Fortbildungen angeboten. Neu sei lediglich, dass die Nachweise aufwändiger archiviert werden.

Eine ähnliche Reaktion ist aus dem Maklerhaus Aengevelt zu hören. Die Chefs legten seit jeher großen Wert auf Weiterbildung. Selbst Pressesprecher Thomas Glodek und weitere Mitarbeiter außerhalb des operativen Geschäfts absolvieren regelmäßig u.a. E-Learning-Programme zu aktuellen Themen aus dem Maklerwesen. Und auch für die Immobiliendienstleister von JLL ändert sich - abgesehen von mehr Bürokratie - nichts. "Bereits seit fünf Jahren hat JLL das hausinterne Weiterbildungsprogramm MyDevelopment mit mehreren Dutzend Weiterbildungsseminaren und -webinaren etabliert. Die Novellierung bestätigt somit das Konzept", sagt Sophie Motisi, Team Leader Talent Management.

Für kleinere Firmen sieht die Lage anders aus. Dort wirbeln Weiterbildungstage das Alltagsgeschäft durcheinander. Es sei fraglich, wie sich gerade Ein- oder Zwei-Mann-Betriebe unter diesen Vorzeichen entwickelten, gibt DDIV-Vertreter Werner Merkel zu bedenken. Dennoch hat sich der Verband eine weitergehende Selbstverpflichtung auferlegt. Denn die 20 Stunden in drei Jahren, "das ist eine Farce", sagt Merkel. Der DDIV fordert von seinen Mitgliedern 45 Stunden im gleichen Zeitraum.

Enttäuscht von dem aus seiner Sicht mickrigen Umfang der MaBV-Novellierung zeigt sich auch der IVD. Er arbeite weiter an seiner Forderung nach einem qualifizierten Sachkundenachweis. Der sei immer noch Thema in Hintergrundgesprächen mit den Abgeordneten, erklärt Christian Osthus, stellvertretender IVD-Geschäftsführer. api

Anke Pipke

Weitere Nachrichten aus der Rubrik Karriere

IZ befragt Studierende zu Jobaussichten und Arbeitgebern

Karriere 08.03.2022
Studenten aufgepasst: Bis zum 3. April ist eure Meinung wieder gefragt. Macht mit bei der Arbeitsmarktumfrage der Immobilien Zeitung 2022 und gewinnt mit etwas Glück einen von vielen tollen ... 

Studenten aufgepasst: Bis zum 3. April ist eure Meinung wieder gefragt. Macht mit bei der Arbeitsmarktumfrage der Immobilien Zeitung 2022 und gewinnt mit etwas Glück einen von vielen tollen Preisen. 

Großer Konzern, oder doch lieber ein Startup? Wie hoch sollte ein Einstiegsgehalt ausfallen und wie viel Wert legen Berufseinsteiger auf eine Unternehmensphilosophie, hinter der sie wirklich stehen? Das alles will die Immobilien Zeitung von Studenten wissen, die kurz vor dem Wechsel von der Hochschule in den Beruf stehen. 

Themen rund um den Karrierestart

Im vergangenen Jahr haben rund 400 junge und angehende Immobilienprofis an der Befragung teilgenommen. Die meisten von ihnen wollten nach dem Studium im Projektmanagement Fuß fassen. Einen Karrierestart bei einem großen Unternehmen - allen voran JLL - sahen viele der Befragten als gutes Karrieresprungbrett. Doch seit Ausbruch der Corona-Pandemie legen viele ein gezieltes Augenmerk darauf, dass eine Anstellung auch langfristig als gesichert gilt. Wie haben zwei Jahre Pandemie die Ansprüche von Berufseinsteigern verändert? Wie selbstverständlich ist mobiles Arbeiten für sie und für welche Unternehmen aus der Branche würden sie am liebsten arbeiten? Das soll die IZ-Arbeitsmarktumfrage 2022 zeigen.  

Sie läuft noch bis Sonntag, 3. April. Mitmachen kann jeder, der in den kommenden vier Semestern ein Studium in einem Fach mit immobilienwirtschaftlichem Bezug abschließt und eine aktuelle Studienbescheinigung vorweisen kann. Dazu gehören sowohl Bachelor- als auch Masterstudenten in Fächern wie Architektur, BWL, Facility Management, Geografie, Stadtplanung, Projektmanagement und Immobilienwirtschaft. 

Online mitmachen

Den Fragebogen gibt es
online, das Ausfüllen dauert etwa 15 Minuten. Belohnt wird die Mühe mit der Chance auf einen von vielen Preisen, die unter allen Teilnehmern verlost werden. Zu gewinnen gibt es u.a. Tickets für die IZ-Karrierewoche, die in diesem Jahr vom 19. bis 25. Mai stattfindet, Abos der Immobilien Zeitung, Eintrittskarten für den Europa Park in Rust und Überraschungsboxen von Trendraider. 

Partner der IZ-Arbeitsmarktumfrage in diesem Jahr sind BNP Paribas Real Estate Deutschland, CBRE, Drees & Sommer, die ECE Group, der Verein Frauen in Führung, Patrizia, RGM Facility Management, Swiss Life Asset Managers Deutschland, Europa Park und Trendraider.
Janina Stadel

Makler und Verwalter lernen häppchenweise

Um die Weiterbildungspflicht zu erfüllen, nutzen viele Makler und Verwalter Online-Tools.

Um die Weiterbildungspflicht zu erfüllen, nutzen viele Makler und Verwalter Online-Tools.

Quelle: stock.adobe.com, Urheber: fizkes

Karriere 23.09.2021
Weil im Berufsalltag nicht immer genug Zeit für die geforderten Fortbildungen bleibt, setzen viele Makler und Hausverwalter auf E-Learning-Tools. Sie ermöglichen es, die Pflichtstunden in ... 

Weil im Berufsalltag nicht immer genug Zeit für die geforderten Fortbildungen bleibt, setzen viele Makler und Hausverwalter auf E-Learning-Tools. Sie ermöglichen es, die Pflichtstunden in kleinen Portionen abzuarbeiten oder kurz vor Ablauf der Frist Versäumtes nachzuholen.

Inhalte müssen MaBV-konform sein

Seit August 2018 gilt für Makler und Verwalter eine Fortbildungspflicht. Konkret bedeutet das, dass in einem Zeitrum von drei Jahren 20 Stunden Weiterbildung absolviert werden müssen. Wer diese gegenüber den zuständigen Aufsichtsbehörden wie Gewerbe- oder Ordnungsamt nicht nachweisen kann, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro nach sich ziehen kann. Weil die Teilnahme an Präsenzveranstaltungen bei Weiterbildungszentren jedoch im Berufsalltag für viele schwer zu organisieren ist, kann die Pflicht auch in Form von betrieblichen Weiterbildungen oder einem begleitenden Selbststudium mit E-Learning-Tools erfüllt werden. Besonders letztere sind seit den Kontaktbeschränkungen während der Corona-Pandemie sehr beliebt geworden und schießen wie Pilze aus dem Boden. Doch wer sich einen Kurs anrechnen lassen will, muss darauf achten, dass die Inhalte der Online-Angebote den Vorgaben der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) entsprechen.

"Wenn im Dezember der Drei-Jahres-Zyklus ausläuft, wird es für manche schon mal knapp", berichtet Frank Rottenbacher, Vorstand der Akademie Going Public. Dass viele noch einzelne Stunden zum Nachweis gebraucht haben, liest er an den Nutzungsdaten das Online-Tools Webthek ab. "Das System ist nach dem Vorbild einer Bibliothek aufgebaut. Für einen festen Jahresbeitrag kann man orts- und zeitunabhängig unsere Angebote nutzen. Letztes Jahr hatten wir in der Woche nach Weihnachten ein Vielfaches an aktiven Nutzern - zum Teil auch in den Nachtstunden. Manchen fehlten nur kurze Zeiten, um die geforderten 20 Stunden voll zu bekommen", berichtet er. Deshalb bestehe die Webthek aus kurzen Lerneinheiten, die zum Teil nur einige Minuten dauern. "Der eigentliche Gedanke ist nicht, dass wir kurz vor der Frist Feuerwehr spielen, sondern dass Nutzer sich häppchenweise fortbilden oder bei Bedarf zielgenaue Lösungen für bestimmte Probleme oder Fragen finden", rät er zur regelmäßigen Nutzung in kleinen Portionen. Das System dokumentiert minutengenau das Selbststudium. Regelmäßige Zwischenfragen stellen sicher, dass der Nutzer das Programm nicht nur abspielt, sondern auch zuhört.

Ein ähnliches mobiles Tool bietet die Akademie des Europäischen Bildungszentrums der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft EBZ mit der App EBZ4U an. Das E-Learning-Tool für Makler und Verwalter wurde zusammen mit Trainern aus der Branche erstellt und soll ein erster Schritt in Richtung vollständiger Digitalisierung des Fortbildungsangebots sein. Auch die EBZ4U-App bietet häppchenweises Lernen an. Die Inhalte können einzeln abgerechnet oder als Pakete für Selbstständige oder Firmen gebucht werden. Von der mobilen Nutzung profitieren dabei nicht nur die Anwender. Ein Reporting-Tool hilft den Betreuern des Angebots im Hintergrund bei der genauen Analyse des User-Verhaltens. So sollen Themen, die besonders oft geklickt werden, inhaltlich erweitert und Einzelkurse mit einer hohen Abbruchrate überarbeitet werden.

Janina Stadel

HanseMerkur kauft Jens Spahns Berliner Büro zum Spitzenpreis

Das Gebäude des Gesundheitsministeriums, hier ein Archivbild von 2007, ist jetzt im Portfolio von Hanse Merkur.

Das Gebäude des Gesundheitsministeriums, hier ein Archivbild von 2007, ist jetzt im Portfolio von Hanse Merkur.

Quelle: Imago, Urheber: Seeliger

Karriere 28.07.2021
Der Berliner Dienstsitz von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in der Friedrichstraße 108 hat einen neuen Eigentümer: Hanse Merkur Grundvermögen (HMG) hat Momeni das an die ... 

Der Berliner Dienstsitz von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in der Friedrichstraße 108 hat einen neuen Eigentümer: Hanse Merkur Grundvermögen (HMG) hat Momeni das an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) vermietete Gebäude abgekauft - angeblich zu einem Kaufpreisfaktor um die 38, wie es im Markt heißt. Für ein zweiteiliges Paket mit dem Spahn-Ministerium und einer Immobilie im Düsseldorfer Bankenviertel zahlte die Versicherungstochter rund 280 Mio. Euro.

Momeni hatte das Haus von Gesundheitsminister Spahn bzw. seinem Vorgänger Hermann Gröhe (ebenfalls CDU) anno 2015 für den offenen Spezial-AIF Momeni Prime Opportunities Fund I von Patrizia gekauft. Ende 2019 meldete Momeni den Abschluss eines neuen Mietvertrags mit der Bima über 12.000 qm. Die Bima selbst spricht davon, dass die Anmietung dieser Fläche für das Gesundheitsministerium die bisher größte im laufenden Jahr sei.

Wie auch immer: Das Single-Tenant-Objekt sei "langfristig" an den Staat vermietet, so Momeni. Bei Großanmietungen in stark nachgefragten Standorten - was hier zutreffen dürfte - mietet die Bima nach eigenen Angaben in der Regel für mindestens zehn Jahre.

"Neuer Spitzenpreis"

Marktteilnehmern zufolge ist für die Ministeriumsimmobilie nun ein "neuer Spitzenpreis erzielt" worden. Der Kaufpreis soll sich, so ist zu hören, im Rahmen des von BNP Paribas Real Estate arrangierten, strukturierten Bieterprozesses dem 38-Fachen der Mieteinnahmen genähert haben. Das würde grob einer Rendite von gut 2,6% entsprechen.

Momeni äußert sich auf Anfrage nicht zu dieser Information. Der Verkäufer nennt nur den Kaufpreis - allerdings nicht für den Spahn-Sitz allein, sondern für ein Paket aus zwei Immobilien, das an Hanse Merkur Grundvermögen veräußert wurde und von denen das Spahn-Haus eine ist. Die zweite ist das Büro- und Geschäftshaus Breite Straße 3 in Düsseldorf mit 5.100 m² Mietfläche. Den Gesamtkaufpreis für das sogenannte Prime Portfolio beziffert Momeni auf 280 Mio. Euro.

Attraktiv durch staatlichen Mieter

Die Attraktivität von langfristig an die öffentliche Hand vermieteten Bürogebäuden steht außer Frage - und sie hat seit Corona noch zugenommen: "Die Kirche und der Staat sind die Mieter mit dem geringsten Ausfallrisiko", sagt ein Marktteilnehmer. Ein anderer schätzt, dass solche Objekte locker zwei bis drei Jahresmieten mehr erzielen, wenn nicht ein Privatunternehmen, sondern die öffentliche Hand mit ihrer Top-Bonität und ihrer Unpleitbarkeit der Mieter ist.

Ein dritter weiß, dass Vermieter auch mal auf zwei Euro Miete pro Quadratmeter verzichten, wenn sie dafür Mietverträge über 10, 15 oder 20 Jahre mit gesichertem Cashflow erhalten. Zumal sich der Staat oft auch als standorttreuer Nutzer erweist, der seine Mietverträge nicht selten verlängert statt umzuziehen.

In puncto Miethöhe gilt es als sicher, dass die Bima in der Friedrichstraße 108 mehr als 30 Euro pro Quadratmeter zahlt - die Frage sei nur, wie viel mehr. Zum Vergleich: Für die 4.000 qm große Büroeinheit, die die Bima im zweiten Quartal 2020 im Mebeshaus in Berlin-Charlottenburg angemietet hat, soll sie nach Marktinformationen eine Spitzenmiete von 42 Euro/qm zahlen.

Ministerium wandert in Öffentliche-Hand-Fonds

So oder so: Während die Düsseldorfer Immobilie in den offenen Immobilien-Spezialfonds HMG Grundwerte Büro Deutschland III wandert, hat die Versicherungstocher das Ministerium für einen von ihr gemanagten offenen Immobilien-Spezialfonds mit dezidiertem Fokus auf Mietern der öffentlichen Hand gekauft.

Das Düsseldorfer Gebäude hatte Momeni ebenfalls 2015 gekauft, und zwar von Canada Life. Die Büros sind an den Business-Center-Betreiber IWG-Gruppe vermietet, der Laden im Erdgeschoss an das Kinderfachgeschäft Baby Kochs.

Harald Thomeczek