Weiterbildungspflicht mit Haken

Weiterbilden muss sein. In der Praxis müssen sich gerade kleine Firmen genau überlegen, wie sie ihre Pflicht erfüllen.

Weiterbilden muss sein. In der Praxis müssen sich gerade kleine Firmen genau überlegen, wie sie ihre Pflicht erfüllen.

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Karriere 04.04.2019
Makler und Verwalter von Wohnimmobilien sollten den Kalender im Blick haben. Der erste Dreijahreszeitraum, in dem 20 Stunden in die Weiterbildung investiert werden müssen, neigt sich der ... 

Makler und Verwalter von Wohnimmobilien sollten den Kalender im Blick haben. Der erste Dreijahreszeitraum, in dem 20 Stunden in die Weiterbildung investiert werden müssen, neigt sich der Halbzeit zu. In der Praxis gibt es ein paar Fallstricke zu beachten.

Für lernfaule Makler oder Wohnimmobilienverwalter wird es langsam Zeit, sich Gedanken um interessante Seminare zu machen. Die gesetzlich geregelte Weiterbildungspflicht (§15b MaBV) ist zwar noch recht jung, sie trat erst im August vergangenen Jahres in Kraft. Doch der Dreijahreszeitraum, in dem die geforderten 20 Stunden Weiterbildung abgeleistet werden müssen, läuft schon seit Anfang 2018. Das gilt übrigens auch für solche Verwalter, die sich aufgrund der neuen Regeln ihren Gewerbeschein erst innerhalb der Übergangsfrist Anfang 2019 geholt haben. Wer auf seinem Lernstundenkonto jetzt noch eine mickrige Null stehen hat, hat noch etwa 21 Monate, um daraus mindestens eine 20 zu machen. Und wer sowohl makelt als auch verwaltet, muss sogar 40 Zeitstunden anstreben.

Das Ziel ist also klar definiert. Nur bei der Umsetzung ergeben sich so manche Fragen. Eine zentrale ist: Wer muss sich überhaupt weiterbilden? Die kurze Antwort: jeder, der aktiv als Makler oder als Verwalter von WEGs oder Mietshäusern auf den ahnungslosen Bürger trifft. Diesbezüglich sitzt ein Geschäftsführer eines international tätigen Unternehmens in einem Boot mit einem Kollegen, der nur hin und wieder seine Schubladenerlaubnis hervorkramt. Ausgenommen sind die Mitarbeiter im Backoffice, z.B. in dem Sekretariat, der Buchhaltung oder der Personalabteilung. Darüber hinaus gibt es ein paar Sonderregelungen, z.B. für Beschäftigte, die Immobilienkaufleute oder Geprüfte Immobilienfachwirte sind. Sie müssen sich erst drei Jahre nach Erwerb des Abschlusses weiterbilden. Auch aktuelle Azubis können ihr wachsendes Wissen unter Umständen als Weiterbildung anrechnen lassen.

Ein weiteres Extra gibt es für einen Geschäftsführer, der nicht ins operative Geschäft eingreift. Er kann die Weiterbildungspflicht an einen Mitarbeiter übertragen, der den weiteren Beschäftigten gegenüber weisungsbefugt ist. In aller Regel ist das ein Abteilungsleiter. Diese Delegation hat dabei keine Auswirkungen auf das Stundenkonto des Mitarbeiters, für ihn gelten immer noch die 20 Stunden. Werner Merkel, Vorstandsvorsitzender beim hessischen Verwalterverband VDIVH und Präsidiumsmitglied des DDIV, weist allerdings auf ein Risiko hin, das besonders kleine Betriebe betrifft: Sollte nämlich dieser auserwählte Abteilungsleiter das Unternehmen verlassen, nimmt er seine Weiterbildungsstunden mit. Bei einer amtlichen Prüfung, die zunächst die Stunden der Chefs im Blick hat, könnte die Firma ihre Pflicht im schlimmsten Fall nicht erfüllt haben. Merkel rät daher, dass sich die Gewerbetreibenden im Zweifelsfall doch besser selbst weiterbilden sollten.

Und was fällt konkret unter den Begriff der Weiterbildung? Darunter sind klassische Präsenzseminare eines externen Anbieters, aber auch ein begleitetes Selbststudium mit nachweisbarer Lernerfolgskontrolle wie z.B. Webinare oder E-Learning-Konzepte sowie betriebsinterne Maßnahmen zu verstehen. Sparfüchse sehen sich mit ihren Mitarbeitern schon an der Kaffeemaschine stehen und Reden über Präsentationstechniken schwingen oder sie stecken ihren Mitarbeitern im Vorbeigehen ein Buch in die Hand. So nicht, entgegnet der Gesetzgeber. Eine Weiterbildung muss bestimmte Kriterien erfüllen: Sie muss mit einem gewissen Vorlauf geplant worden sein. Es liegt dem Teilnehmer also eine schriftliche Einladung vor, in der u.a. der Inhalt der Weiterbildung beschrieben und der Umfang in Zeitstunden angegeben ist. Der Lehrende muss derweil ein gewisses, aber nicht näher beschriebenes Anforderungsprofil erfüllen, um sicherzustellen, dass es tatsächlich eine "Weiter"-bildung für die Teilnehmer ist und nicht nur die Festigung eines Status quo.

Auch zu den relevanten Themen einer Weiterbildung hat sich der Gesetzgeber Gedanken gemacht. Eine lange Liste ist in der Anlage 1 der MaBV zu finden. Generell geht es um Grundlagenwissen aus den beiden Tätigkeitsfeldern Maklerwesen und Immobilienverwaltung, u.a. auch um rechtliches und kaufmännisches Basiswissen. Hinzu kommen Themen aus den Bereichen Verbraucherschutz und Wettbewerbsrecht. Unter IVD-Mitgliedern seien vor allem Seminarthemen im Zusammenhang mit einem Haftungsrisiko, abmahnfähigen Fehlern im Wettbewerbsrecht und aktuellen rechtlichen Regelungen wie DSGVO und Geldwäsche beliebt, erklärt Christian Osthus, stellvertretender Geschäftsführer des IVD. Etwa 90% der Informationen, die in IVD-Seminaren vermittelt werden, seien seiner Meinung nach relevant im Sinne der MaBV. Der Verwalterverband DDIV will sogar versuchen, seine Weiterbildungsangebote mittels einer Zertifizierung MaBV-fest zu machen. Osthus bezeichnet das als "nette Idee", warnt allerdings davor, in die Seminarbeschreibung eine Formulierung wie "(...) wird anerkannt nach §15b MaBV" einzufügen. Die Anerkennung liege allein im Ermessen der zuständigen Behörde. Eine Zertifizierungsinstanz gibt es nicht.

Ist nun der Zeitpunkt erreicht, da der Gewerbetreibende zufrieden auf die vergangenen drei Jahre und ein gefülltes Lernstundenkonto zurückblickt, kann es ab dem Jahr 2021 sein, dass die zuständige Behörde (je nach Bundesland eine andere) bei ihm klingelt und Nachweise fordert. Die Überprüfung erfolgt in aller Regel nur vereinzelt und betrifft im Detail zunächst nur die Weiterbildung der Chefetage, Einzelnachweise für die Maßnahmen der Mitarbeiter müssen aber zumindest griffbereit sein. In Anlage 3 der MaBV ist ein Muster hinterlegt, wie die Seminare & Co. nachgewiesen werden müssen. Wichtig ist es für den Unternehmer, die Dokumentation - angefangen bei der Einladung bis hin zu den Ergebnissen der Lernerfolgskontrolle - fünf Jahre lang auf einem dauerhaften Datenträger aufzubewahren.

Die Überprüfung findet zudem nicht zu einem bestimmten Stichtag statt. Das birgt ein Problem, auf das der Deutsche Dachverband der Immobilienverwalter (DDIV) aufmerksam macht. Die Verordnung könne derzeit so ausgelegt werden, dass eine "gleitende" Prüfung möglich ist. Ein Beispiel: Angenommen Verwalter Hans hat im Jahr 2018 schon seine 20 Stunden Fortbildung absolviert, lehnt sich die nächsten beiden Jahre zurück und macht nichts. Er hat ja sein Soll erfüllt. Im Jahr 2021 besucht er ein Seminar mit fünf Stunden, die ihm anerkannt werden. Er denkt sich, den Rest werde er irgendwann später absolvieren, er hat ja noch Zeit, bis sein zweiter Dreijahreszeitraum vorbei ist. Im Jahr 2022 klingelt allerdings die Behörde und schaut sich die Weiterbildung von Verwalter Hans in den vergangenen drei Jahren an. Der große Brocken aus dem Jahr 2018 fällt dabei raus. Auf seiner Rechnung stehen lediglich 2019 und 2020 mit jeweils 0 Stunden und 2021 mit 5 Stunden. Hat Hans sich dann zu wenig weitergebildet? Die Antwort darauf kann selbst das Bundeswirtschaftsministerium derzeit nicht geben, nur so viel: In der Regelung "sind keine festen Dreijahreszeiträume festgelegt". Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass es zu zeitlichen Überschneidungen hinsichtlich des Weiterbildungszeitraums und der Überprüfung kommt. "Hier sollte jedoch zunächst abgewartet werden, wie die Regelung im Vollzug angewandt wird." Bis zur Klärung ist es wohl ratsam, jedes Jahr mindestens sieben Stunden Weiterbildung zu absolvieren. Dann kann die Behörde prüfen, wann sie will.

20 Stunden: Mal zu viel, mal zu wenig

20 Zeitstunden müssen Makler und Verwalter in drei Jahren auf ihrem Weiterbildungskonto sammeln. Für große Unternehmen ist das meist keine Herausforderung. "Wir bilden ohnehin weiter", sagt Heinz Colligs, Prokurist bei Treureal. Seit Jahren gebe es zwei Veranstaltungen pro Jahr mit verpflichtender Teilnahme für die Mitarbeiter von Treureal PM. Darüber hinaus werden individuelle Fortbildungen angeboten. Neu sei lediglich, dass die Nachweise aufwändiger archiviert werden.

Eine ähnliche Reaktion ist aus dem Maklerhaus Aengevelt zu hören. Die Chefs legten seit jeher großen Wert auf Weiterbildung. Selbst Pressesprecher Thomas Glodek und weitere Mitarbeiter außerhalb des operativen Geschäfts absolvieren regelmäßig u.a. E-Learning-Programme zu aktuellen Themen aus dem Maklerwesen. Und auch für die Immobiliendienstleister von JLL ändert sich - abgesehen von mehr Bürokratie - nichts. "Bereits seit fünf Jahren hat JLL das hausinterne Weiterbildungsprogramm MyDevelopment mit mehreren Dutzend Weiterbildungsseminaren und -webinaren etabliert. Die Novellierung bestätigt somit das Konzept", sagt Sophie Motisi, Team Leader Talent Management.

Für kleinere Firmen sieht die Lage anders aus. Dort wirbeln Weiterbildungstage das Alltagsgeschäft durcheinander. Es sei fraglich, wie sich gerade Ein- oder Zwei-Mann-Betriebe unter diesen Vorzeichen entwickelten, gibt DDIV-Vertreter Werner Merkel zu bedenken. Dennoch hat sich der Verband eine weitergehende Selbstverpflichtung auferlegt. Denn die 20 Stunden in drei Jahren, "das ist eine Farce", sagt Merkel. Der DDIV fordert von seinen Mitgliedern 45 Stunden im gleichen Zeitraum.

Enttäuscht von dem aus seiner Sicht mickrigen Umfang der MaBV-Novellierung zeigt sich auch der IVD. Er arbeite weiter an seiner Forderung nach einem qualifizierten Sachkundenachweis. Der sei immer noch Thema in Hintergrundgesprächen mit den Abgeordneten, erklärt Christian Osthus, stellvertretender IVD-Geschäftsführer. api

Anke Pipke

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Ich werde von Arbeitgebern oft gefragt, wo der Nachwuchs bleibt", berichtet Stephan Kippes, Professor für Immobilienmarketing und Maklerwesen. Er unterrichtet seit 25 Jahren an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt (HfWU) Nürtingen-Geislingen und leitet das IVD-Marktforschungsinstitut. "Die Nachfrage nach Immobilienmaklern ist hoch", sagt er. Aber: Bei Hochschulabsolventen ist der Beruf nicht sonderlich beliebt. In der Arbeitsmarktumfrage der Immobilien Zeitung (IZ) haben in den vergangenen drei Jahren nur wenige Absolventen angegeben, ihre Karriere in der Immobilienwirtschaft als Makler starten zu wollen. 2023 machten sie weniger als 7% der mehr als 400 Umfrageteilnehmer aus.

Ein Berufsbild mit schlechtem Ruf bei Nachwuchskräften

Der Maklerberuf hat seit jeher mit einem schlechten Ruf zu kämpfen. Das resultiert unter anderem daraus, dass die Berufsbezeichnung nicht geschützt ist. Da sich jeder mit einem Gewerbeschein Makler nennen kann, passiert es bisweilen, dass Makler mit geringem Fachwissen oder schlechter Arbeitsleistung auffallen und den Ruf der gesamten Branche schädigen.

Die jungen Generationen sind Maklern gegenüber besonders skeptisch: 55% der 18- bis 31-Jährigen haben nur geringes Vertrauen in Maklerdienste. Das hat eine Umfrage des Marktforschungsinstituts Respondi im Auftrag des Regionalportal-Anbieters Meinestadt.de ergeben. Kein Wunder also, dass die Maklerbranche wenig Nachwuchskräfte anlockt.

Zudem hat sich die Arbeitswelt in den vergangenen Jahren stark gewandelt und junge Arbeitnehmer legen heute viel Wert auf moderne Konzepte wie die Vier-Tage-Woche, Workation-Angebote oder Homeoffice. Solche Flexibilisierungen sind im Maklerwesen eher ungewöhnlich. Im Gegenteil: Man müsse vielmehr bereit sein, die Extrameile zu gehen, erklärt Dennis von der Recke, Immobilienberater bei Aptum. Denn gerade am Anfang kostet es viel Zeit, sich ein gutes Netzwerk aufzubauen. Zudem lassen sich Makleraufgaben nur schwer remote bewältigen, weil der Kundenkontakt entscheidend ist. Im Kampf um Fachkräfte haben Maklerunternehmen dadurch einen Nachteil.

Beim Gehalt ist der Beruf schon eher wettbewerbsfähig: Das Einstiegsgehalt für Hochschulabsolventen liegt im Wohnimmobiliensegment bei rund 52.000 Euro brutto im ersten Jahr. Bei Gewerbeimmobilien sind es knapp 56.000 Euro. Professor Kippes zufolge ist das Einstiegsgehalt allerdings nur bedingt aussagekräftig: Erstens variiere es von Unternehmen zu Unternehmen stark, zweitens sollten Berufseinsteiger die Aufstiegschancen in ihre Kalkulation aufnehmen. Wer mit einem niedrigen Gehalt anfängt, sich aber schnell im Unternehmen hocharbeiten kann, hat mittelfristig bessere Verdienstaussichten. Drittens ist das Grundgehalt oft nur ein Teil des Maklereinkommens. Denn es gibt in der Regel eine erfolgsorientierte Vergütung.

In der Maklerbranche ist eine Spezialisierung auf Wohn- oder Gewerbeimmobilien praxisüblich. Bei Engel & Völkers zum Beispiel können Berufseinsteiger entweder als Berater für Wohnimmobilien starten oder als Berater für Gewerbeimmobilien – eine Mischform gibt es nicht. Laut der IZ-Umfrage ist das Wohnimmobiliensegment beliebter. Dafür gibt es verschiedene Gründe.

"In der Praxis ist der Einstieg in das Marktsegment für Wohnimmobilien gängiger", berichtet Bernd Fleischer, Geschäftsführer von Schürrer und Fleischer Immobilien. Denn: "Die Vermittlung von Gewerbeimmobilien ist deutlich anspruchsvoller und setzt ein größeres Fachwissen voraus." Außerdem erwarten Verkäufer von Gewerbeimmobilien oft eine gewisse Erfahrung und Reputation – und diese müssen sich Nachwuchstalente erst einmal erarbeiten. Berufseinsteiger bevorzugen Wohnimmobilien oft deshalb, weil ihnen die soziale Komponente gefällt. "Gerade Wohnimmobilien rufen Emotionen hervor und sind daher für viele Makler von großem Interesse", erklärt Fleischer. "Wenn man die Kundenbedürfnisse bedienen kann und eine passende Immobilie für sie findet, macht man Menschen glücklich." Dadurch sei der Job für viele attraktiv und erfüllend.

Der klassische Weg in den Beruf führt über eine Ausbildung zum Immobilienkaufmann oder ein Studium in der Immobilienwirtschaft. "Reine Theoretiker sind als Makler allerdings eher ungeeignet", gibt Kippes zu bedenken. Wer ein Studium abgeschlossen hat und vertriebsorientiert handelt, hat beste Jobchancen. Deshalb sei die Kombination von Ausbildung und Studium besonders beliebt.

Eine immobilienwirtschaftliche Ausbildung ist auf dem Arbeitsmarkt durchaus von Vorteil: "In der Praxis erleichtert sie den Erstzugang zu bestimmten Jobangeboten", erklärt Immobilienmakler von der Recke. Insbesondere das Wohnimmobiliensegment eignet sich aber auch für Quereinsteiger. Was junge Talente vor allem mitbringen müssen, sind Verkaufstalent und Fachwissen.

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Die Autorin: Johanna Stein ist Journalistin bei der Wirtschaftsredaktion Wortwert.

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Junior Projektentwicklerin bei HBB Hanseatische Betreuungs- und Beteiligungsgesellschaft. Geboren 1995. ... 

Junior Projektentwicklerin bei HBB Hanseatische Betreuungs- und Beteiligungsgesellschaft. Geboren 1995.

Werdegang

Ausbildung zur Immobilienkauffrau, Referentin der Geschäftsführung Einzelhandel (Erstellung von Vorträgen und Pressetexten im Namen der Geschäftsleitung, Begleitung von Projektentwicklungen, Messeplanung) (HBB), Bachelor in Betriebswirtschaftslehre/Immobilienmanagement. Seit 2022: Junior Projektentwicklerin (HBB).

Top-Projekte

Due Diligence Rathausgalerie Essen (Erstellung von Wirtschaftlichkeitsberechnungen/Konzeption, Verhandlungen mit Verkäufer, Prüfung Datenraum), Privat: Hauskauf & Renovierung/Umbau über ein halbes Jahr, Koordination von Handwerkern und Ausbau der eigenen Skills (mal erfolgreicher, mal weniger).

Ziele

Mein Ziel ist es, konkrete Immobilienprojekte umzusetzen, die den jeweiligen Standorten und deren Individualitäten in Kombination mit den umliegenden Nutzungen einen echten Mehrwert geben. Mein Wunsch ist es, das in der Funktion als leitende Angestellte mit Personalverantwortung voranzubringen. Ich möchte einen möglichst großen Beitrag zu einer nachhaltigen Stadtentwicklung leisten und diese durch meine Arbeit und Ideen mitgestalten. Ich bin der Meinung, innerstädtische Immobilien sollten durch eine zukunftsfähige Flexibilität auf Veränderungen im Konsum und Leben von Menschen ausgerichtet sein.

Motivation als MAT

Ich brenne für das Thema Immobilien und habe große Lust auf einen fachlichen Austausch. Als Teil des Netzwerks würde ich gerne meine Ideen einbringen und gemeinsam mit den anderen MATs Lösungsansätze für den Umgang mit den Herausforderungen und aktuellen Themen unserer Branche gestalten und weiterentwickeln.

Ethische Grundsätze

Ich sehe Immobilienwirtschaft als Verantwortung für die Themen Nachhaltigkeit, sowohl im Bau als auch im Betrieb der Immobilie, und die zukunftsfähige Gestaltung von Lebens- und Aufenthaltsräumen.

Netzwerke und Engagements

Mitglied beim German Council of Shopping Places e.V., Mitglied beim IVD Nord e.V. Junioren.

Kontakt:

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WEG-Verwalter brauchen mehr Zeit

Laut einer aktuellen Umfrage des IVD haben mehr als die Hälfte aller WEG-Verwalter vor, sich zeitnah zertifizieren zu lassen. Dafür sei jedoch mehr Vorlauf für die Prüfungsvorbereitung und -organisation von Prüfungsterminen durch die Industrie- und Handelskammern notwendig, sagt Markus Jugan, Vizepräsident und Vorsitzender des Bundesfachausschusses Immobilienverwalter beim IVD. 

In der Umfrage zum Interesse an einer Prüfung gab nur rund ein Drittel der Teilnehmer an, die Zertifizierung nicht, oder erst zu einem späteren Zeitpunkt durchlaufen zu wollen. Die meisten gaben als Anlass dieser Entscheidung Altersgründe an, oder nannten einen zu hohen Aufwand für eine zu geringe Zahl an Wohnungseigentumsgemeinschaften, für die sie tätig sind. 


Janina Stadel