Jonathan Lurie, Klaus Krägel und Lars Wittan: Diese drei Kandidaten schlägt der bestehende Aufsichtsrat der Gewerbe-AG TLG Immobilien als Nachfolger für ausgeschiedene bzw. ausscheidende ...
Jonathan Lurie, Klaus Krägel und Lars Wittan: Diese drei Kandidaten schlägt der bestehende Aufsichtsrat der Gewerbe-AG TLG Immobilien als Nachfolger für ausgeschiedene bzw. ausscheidende Kontrolleure vor. Aktionärsschützer sind nicht begeistert.
Eigentlich wollte TLG-Hauptaktionär Ouram (Amir Dayan) Anfang des Jahres eine außerordentliche Hauptversammlung (HV) einberufen lassen, auf der vier Ouram-Kandidaten in den Aufsichtsrat hätten gehievt werden sollen. U.a. sollte Aufsichtsratschef Michael Zahn, Vorstandsvorsitzender von Deutsche Wohnen, und sein Stellvertreter Michael Bütter außer der Reihe abgewählt werden, obwohl ihre Mandate ohnehin mit der HV 2019 enden.
Doch dann veröffentlichte Zahn einen Brandbrief, in dem der scheidende Chefaufseher davor warnte, TLG könne „zukünftig von einem Minderheitsaktionär kontrolliert werden, ohne dass dieser den anderen Aktionären die Möglichkeit gibt, ihm Aktien im Rahmen eines Kontrollübernahmeangebots anzudienen“. Daraufhin zog Ouram seinen Antrag zurück.
Lurie und Krägel sind Wunschkandidaten von Ouram
Als Trostpflaster durfte Ouram stante pede Jonathan Lurie als Nachfolger für das langjährige Aufsichtsratsmitglied Claus Nolting, der dem Kontrollorgan Ende 2018 vorzeitig den Rücken gekehrt hatte, in das Gremium schicken. Allerdings gilt Luries Bestellung nur bis zum Ablauf der ordentlichen HV am 21. Mai 2019.
Auch Klaus Krägel, im Hauptberuf Vorstandsvorsitzender von DIM Holding, steht auf der Wunschliste. Auch ihn wollte Ouram schon vor Monaten ins Rennen schicken. Beatrice Ruskol und Amir Ramot, die beiden übrigen von ursprünglich vier Ouram-Vorschlägen, fehlen. Dafür findet sich Zahns Noch-Vizechef bei Deutsche Wohnen, Lars Wittan, auf der Liste mit den Vorschlägen des bestehenden Aufsichtsrats. Dass nun drei statt vier Aufseher ausgetauscht werden sollen, liegt daran, dass Helmut Ullrich, der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, nun doch nicht vorzeitig gehen soll.
Rätselraten um Zahns Nachfolge
Mit Lurie, Krägel und Intown-Chef Sascha Hettrich, der seit einem Jahr im Kontrollgremium von TLG sitzt und ebenfalls dem Ouram-Lager zugerechnet wird, würde Ouram die Hälfte der TLG-Aufseher stellen. Sollte dann auch noch der Vorsitzende des Aufsichtsrats aus dem Kreis der Ouram-Schützlinge kommen, könnte der größte Einzelaktionär de facto das Sagen im Aufsichtsrat haben.
Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass der Einladung zur HV nicht zu entnehmen ist, wer Zahns Nachfolger werden soll: Da der Aufsichtsrat in wesentlichen Teilen neu gewählt werde, habe der derzeitige Aufsichtsrat bisher nicht über Zahns Nachfolge beraten, steht dort zu lesen. Und weiter: „Dementsprechend besteht kein Wahlvorschlag für den Vorsitz des Aufsichtsrats, der gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex bekanntzumachen wäre.“
„Bedenken gegen die Kandidatenzusammenstellung“
Michael Kunert, Sprecher der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK), zeigt verhaltene Freude: „Auch wenn der große Umsturz nach der abgeblasenen außerordentlichen Hauptversammlung diesmal bei der Aufsichtsratswahl ausfällt, gibt es doch Bedenken gegen die Kandidatenzusammenstellung.“ Zwar seien weiterhin auch unabhängige Mitglieder für das Kontrollgremium vorgesehen, „aber zwei größere Aktionäre mit einem Minderheitenanteil können den Aufsichtsrat zusammen kontrollieren, eventuell sogar Ouram Holding alleine. Da wäre es diesmal gut, wenn der Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vor der Wahl bekannt ist, wie es der Deutsche Coporate Governance Kodex empfiehlt.“
Mit dem zweiten Großaktionär meint Kunert Dr. Gerhard Schmidt, der 9,24% an der TLG hält. Auch Schmidt schickte einen Wunschkandidaten in den Aufsichtsrat: Stefan Kowski. Amir Dayan ist mit 29,33% größter Aktionär. Das jüngste TLG-Aktienpaket (6%) übernahm Dayans Ouram Holding von DIC Asset. Damit bleibt Ouram jedoch immer noch unterhalb der magischen 30%-Schwelle. Erst deren Überschreiten löst eine Pflicht zu einem Übernahmeangebot aus.