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Joachim Seeler kandidiert für die Hamburger Bürgerschaft

Joachim Seeler.

Joachim Seeler.

Bild: IZ

Karriere 03.11.2014
Der scheidende Lloyd-Fonds-Vorstand Joachim Seeler strebt in die Hamburger Landespolitik. Wie der 50-Jährige heute der Immobilien Zeitung bestätigte, wurde er von der ... 

Der scheidende Lloyd-Fonds-Vorstand Joachim Seeler strebt in die Hamburger Landespolitik. Wie der 50-Jährige heute der Immobilien Zeitung bestätigte, wurde er von der Landesvertreterversammlung der Hamburger SPD am Samstag mit fast 90% Zustimmung auf Platz 15 der Liste für die Bürgerschaftswahl am 15. Februar 2015 gewählt. Der Platz gilt bei den Genossen als vergleichsweise sicher dafür, in die 121 Sitze zählende Bürgerschaft einzuziehen.

"In der Wirtschaft wird immer viel über die Politik gemeckert, aber es engagiert sich auch niemand", sagt Seeler, der vor seiner Zeit bei Lloyd Fonds das Emissionshaus Hamburg Trust gegründet hatte. Davor führte er an der Seite von Angelika Kunath die Geschäfte der HSH-Real-Estate-Tochter HGA Capital. Er wolle mit seiner Kandidatur einen Kontrapunkt zur generellen Zurückhaltung von Unternehmenslenkern setzen, die sich nach seinem Eindruck zu wenig in die Politik einbringen.

Sollte Seeler in das Landesparlament einziehen, wäre die Immobilienbranche dort mit mindestens einem Sitz vertreten. ZIA-Geschäftsführer Klaus-Peter Hesse, der bislang für die CDU in der Bürgerschaft sitzt, scheidet 2015 aus dem Parlament aus.

Seeler sitzt seit 2010 im Landesvorstand seiner Partei und verantwortet dort die Bereiche Wirtschaft und Finanzen. Diese Themen soll er auch im Hamburger Wahlkampf vertreten. Der Manager setzt mit seiner Kandidatur eine Tradition seines Elternhauses fort. Vater Hans-Joachim Seeler war von 1967 bis 1978 Mitglied des Hamburger Senats. Mutter Ingrid Seeler gehörte der Bürgerschaft von 1974 bis 1986 an.

Neben seinem Einstieg in die Politik will der Hamburger auch sein Unternehmen Dr. Seeler Verwaltungs GmbH voranbringen. Die Vermögensverwaltung hatte er 2006 gegründet, ohne damit bislang nennenswert Geschäfte gemacht zu haben.

Bernhard Bomke

Beruf bleibt ohne Zugangshürden

Karriere 09.08.2012
Die Bundesregierung sieht mit Blick auf energetisch sanierende Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) keine Notwendigkeit, für Wohnungsverwalter Berufszugangsvoraussetzungen einzuführen oder ... 

Die Bundesregierung sieht mit Blick auf energetisch sanierende Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) keine Notwendigkeit, für Wohnungsverwalter Berufszugangsvoraussetzungen einzuführen oder von ihnen eine Zertifizierung zu fordern. Das geht aus einer Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion hervor.

Der SPD-Fraktion zufolge spielen Verwalter eine "entscheidende Rolle" bei der Umsetzung von energetischen Sanierungen, weil sie "die entsprechenden Beschlüsse in der Eigentümerversammlung herbeiführen, informieren, beraten und begleiten" können. Zugleich seien damit die Anforderungen in Bereichen wie Finanzierung, Sanierung, Verkehrssicherung sowie Recht/Verordnungen gestiegen, heißt es.

Grundrecht auf Berufsfreiheit

Auch die Tatsache, dass Verwalter nach §5 des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) zu ihrem Tätigkeitsfeld gehörende Rechtsdienstleistungen für Dritte erbringen können, bereitet der Fraktion offensichtlich Unbehagen. Sie verweist daher auf Österreich, Frankreich und Großbritannien, wo es "umfangreiche Zugangsvoraussetzungen und Prüfkriterien zur Zulassung von Immobilienverwaltern" gebe. Die Bundesregierung lehnt dies mit der Begründung ab, dass bislang keine "gravierenden Missstände" bekannt seien. Außerdem würden für einen Eingriff in das Grundrecht der Berufsfreiheit nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hohe Hürden bestehen.

Christine Rose