Karriere-News

Bautarif ist fix

Karriere 01.10.2020
Sowohl die Arbeitgeberseite der Baubranche als auch die IG Bau haben den Schlichterspruch zum Bautarif angenommen. Doch ein Knackpunkt bleibt. ... 

Sowohl die Arbeitgeberseite der Baubranche als auch die IG Bau haben den Schlichterspruch zum Bautarif angenommen. Doch ein Knackpunkt bleibt.

Rainer Schlegel hat mit seinem Schlichterspruch im Streit um die Tarifvereinbarungen für die 850.000 Beschäftigten im Bauhauptgewerbe einen Weg gefunden, mit dem die Arbeitgeber und die IG Bau leben können. Beide haben den Vorschlag angenommen (Details dazu "Schlichterspruch für den Bautarif steht fest", IZ 37/20).

Die IG Bau nennt ihn nicht umsonst einen "Tarifabschluss, der Perspektive bringt". Sie spielt damit auf die erstmalige Berücksichtigung der Wegezeit mit einem Lohnzuschlag von 0,5% an. Das könne nur der Anfang sein, dabei dürfe es aber nach Ende der Laufzeit der aktuellen Vereinbarung im Juni 2021 nicht bleiben. Die Gewerkschaft warnt die Arbeitgeberseite, "weiterhin auf die Bremse zu treten und dabei zu hoffen, mit einer halbherzigen Lösung davonzukommen", formuliert es IG-Bau-Chef Robert Feiger scharf. Diese werde es mit der IG Bau nicht geben. Die Arbeitgeberverbände, der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und der Zentralverband Deutsches Baugewerbe, signalisieren, dass mit Schlichter Schlegel weiter an dem Thema gearbeitet werde.

Anke Pipke

Bautarifverhandlungen: IG Bau droht mit "Herbstblockade"

Für die Schlichtung bleiben 14 Tage Zeit. Danach endet die Friedenspflicht. Was, wenn die Bauarbeiter im Herbst die Füße hochlegen?

Für die Schlichtung bleiben 14 Tage Zeit. Danach endet die Friedenspflicht. Was, wenn die Bauarbeiter im Herbst die Füße hochlegen?

Quelle: imago images, Urheber: Mito

Karriere 21.08.2020
Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau) hat die Bautarifverhandlungen gestern offiziell für gescheitert erklärt. Nun soll es ein Schlichter richten. Die Schlichtung sei "die ... 

Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau) hat die Bautarifverhandlungen gestern offiziell für gescheitert erklärt. Nun soll es ein Schlichter richten. Die Schlichtung sei "die letzte Chance, um eine Herbstblockade auf dem Bau und damit einen Stillstand auf den Baustellen noch zu verhindern", gibt die Gewerkschaft zu bedenken.

Die Verbände der Bauwirtschaft und die IG Bau hatten ihre Verhandlungen eigentlich schon Ende Juni nach drei ergebnislosen Runden abgebrochen. Danach wurde in Gesprächsrunden noch ausgelotet, ob es nicht doch noch Möglichkeiten gibt, aufeinander zuzugehen - diese gab es aber nicht.

Nun muss es der Schlichter richten. Diese Rolle fällt Prof. Dr. Rainer Schlegel zu, dem Präsidenten des Bundessozialgerichts. Sein Job dürfte kein leichter werden, zu weit liegen die Vorstellungen der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberseite auseinander.

IG Bau fordert 6,8% mehr Lohn

Die IG Bau verlangt für die rund 850.000 Beschäftigten im Bauhauptgewerbe ein Lohnplus von 6,8%, mindestens aber 230 Euro mehr im Monat. Azubis aller Ausbildungsjahrgänge sollen monatlich 100 Euro mehr bekommen. Diese Forderungen hatte die IG Bau schon im Februar 2020 aufgestellt, vor der ersten, ursprünglich für März geplanten - und dann wegen der Coron-Pandemie verschobenen - Tarifrunde.

Ein weiteres Ziel der Gewerkschafter: Bauarbeiter sollen künftig die Wegezeit entschädigt bekommen, also die Fahrten zu den nicht immer nah gelegenen Baustellen und wieder zurück.

Die Gewerkschafter stellen aber nicht nur Forderungen auf, sie untermauern diese auch mit Zahlen: Das Bauhauptgewerbe habe von Januar bis Mai 2020 nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) ein Umsatzplus von 7,1% und ein Beschäftigungsplus von 4,1% in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten verbucht. Real sei der Umsatz der Branche um 3,9% gestiegen.

"Den Bauunternehmen kann es gar nicht schlecht gehen"

"Mit diesen Zahlen kann es Bauunternehmen gar nicht schlecht gehen. Und das in der Zeit der Corona-Pandemie", folgert Robert Feiger, Bundesvorsitzender der IG Bau. Bauhandwerk und Bauindustrie hätten kein Angebot vorgelegt, moniert die Gewerkschaft. Tatsächlich finden sich in einer gemeinsamen Mitteilung des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie (HDB) und des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes (ZDB) keine Zahlen dazu, was die Arbeitgeberseite anbietet.

"Auch die Bauwirtschaft ist von Corona betroffen"

Ein Statement von Uwe Nostitz, Verhandlungsführer auf Arbeitgeberseite und ZDB-Vizepräsident, lässt aber darauf schließen, dass die Bauverbände keine großen Sprünge für die Beschäftigten sehen: "Die Tarifverhandlungen finden in einem äußerst schwierigen Umfeld statt. Denn entgegen anderslautenden Behauptungen ist auch die Bauwirtschaft durch Corona betroffen", beginnt das Nostiz-Statement. So sei während des Lockdowns nicht nur der Zugang zu Material und Behörden eingeschränkt gewesen, auch die Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln habe einen entsprechenden Aufwand verursacht.

Doch damit nicht genug: Corona schlage sich auch ganz konkret in den Auftragsbüchern der Unternehmen nieder, beklagen die Bauverbände. "Die Auftragseingänge für die Monate Januar bis Mai 2020 liegen um 2% unter dem Vorjahreswert. Im wichtigen Wirtschaftshochbau sind die Order im Monat Mai um 35% und im Straßenbau um 5,5% eingebrochen", betont Nostiz. Und der Umsatz im Bauhauptgewerbe ist im Mai 2020, so darf man ergänzen, laut Destatis um 3% gesunken (verglichen mit Mai 2019).

"Hohe Lohnforderungen passen nicht in dieses Umfeld"

Fazit der Bauverbände: "Daher müssen wir davon ausgehen, dass wir bestenfalls ein Nullwachstum für den Umsatz der Branche in diesem Baujahr erreichen werden. Diese wirtschaftlichen Tatsachen muss die IG Bau endlich zur Kenntnis nehmen. Hohe Lohn- und Gehaltsforderungen passen ebenso wenig in dieses Umfeld wie die Drohung mit einer Herbstblockade auf deutschen Baustellen."

Tatsächlich warnt IG-Bau-Chef Robert Feiger die Bauunternehmen: Die Schlichtung sei "die letzte Chance, um eine Herbstblockade auf dem Bau und damit einen Stillstand auf den Baustellen noch zu verhindern".

Schlichtung startet am 26. August

Der Auftakt für die Schlichtung ist für den kommenden Mittwoch (26. August) geplant. Die Tarifparteien haben dann maximal 14 Tage Zeit, einen gemeinsamen Nenner zu finden. Danach endet die Friedenspflicht.

Harald Thomeczek

Baugewerbe mit Order- und Umsatzplus im Januar

Karriere 26.03.2018
Das deutsche Bauhauptgewerbe ist mit einem deutlichen Plus beim Umsatz und den Auftragseingängen ins neue Jahr gestartet. Nach Zahlen des Statistischen Bundesamts verzeichneten Baubetriebe mit ... 

Das deutsche Bauhauptgewerbe ist mit einem deutlichen Plus beim Umsatz und den Auftragseingängen ins neue Jahr gestartet. Nach Zahlen des Statistischen Bundesamts verzeichneten Baubetriebe mit mehr als 20 Beschäftigten im Januar 2018, verglichen mit dem gleichen Monat im Vorjahr, einen Orderanstieg von nominal rund 10% auf knapp 5 Mrd. Euro.

Der Wohnungsbau legte bei den Auftragseingängen um 10,8% auf gut 1,1 Mrd. Euro zu, der Wirtschaftsbau um 5,7% auf 2,2 Mrd. Euro und der öffentliche Bau um 15,6% auf 1,6 Mrd. Euro. Arbeitstäglich- und preisbereinigt steht für alle drei Bereiche zusammen ein Orderplus von (nur) 4,4% im Vorjahresvergleich zu Buche.

Der Umsatz kletterte im Vorjahresvergleich im gesamten Bauhauptgewerbe um 21,3% auf 3,86 Mrd. Euro. Der Wohnungsbau erzielte ein Umsatzplus von 41,2% auf 1,1 Mrd. Euro., der Wirtschaftsbau erreichte einen Umsatz von 1,7 Mrd. Euro (plus 17,5%) und der öffentliche Bau legte um 10,5% auf 1 Mrd. Euro zu.

Bauverbände wie der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) oder der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) freuen sich über die schönen Zahlen bzw. die "weiterhin lebhafte Nachfrage" (HDB), wissen die Statistik aber auch einzuordnen: Der Januar 2018 habe einen Arbeitstag mehr gehabt als der Januar 2017, und auch das Wetter habe den Bauunternehmen Anfang dieses Jahres in die Karten gespielt, so der ZDB. Die Signale seien zwar positiv, "entscheidend für den weiteren Konjunkturverlauf im Bauhauptgewerbe 2018 wird aber die Nachfrage in den kommenden Monaten sein", lässt ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa verlauten.

Harald Thomeczek

Entsenderichtlinie: Reform löst gemischte Gefühle aus

Von ausländischen Firmen entsandte Arbeiter sollen auf deutschen Baustellen künftig genauso bezahlt werden wie ihre deutschen Kollegen.

Von ausländischen Firmen entsandte Arbeiter sollen auf deutschen Baustellen künftig genauso bezahlt werden wie ihre deutschen Kollegen.

Quelle: <a href="http://www.pixelio.de" target="_blank">Pixelio.de</a>, Urheber: Bernd Sterzl

Karriere 25.10.2017
Die europäischen Arbeits- und Sozialminister haben sich auf eine Reform der sogenannten Entsenderichtlinie von 1996 geeinigt. Während die Gewerkschaft IG Bau dies begrüßt, hält der ... 

Die europäischen Arbeits- und Sozialminister haben sich auf eine Reform der sogenannten Entsenderichtlinie von 1996 geeinigt. Während die Gewerkschaft IG Bau dies begrüßt, hält der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes die Reformpläne für wenig praxistauglich, nicht zielführend und kontraproduktiv.

Die europäischen Arbeits- und Sozialminister haben sich auf eine Reform der sogenannten Entsenderichtlinie von 1996 geeinigt. Der Kerngedanke: gleiche Entlohnung für gleiche Arbeit am gleichen Ort. Entsandte Arbeiter sollen also im Prinzip genauso bezahlt werden wie einheimische Kollegen. Firmen, die Bauarbeiter z.B. aus dem osteuropäischen Ausland auf deutsche Baustellen schicken, könnten damit zukünftig dazu verpflichtet werden, außer dem Mindestlohn auch andere Vergütungsbestandteile, wie sie in Deutschland z.B. für schwere Arbeiten fällig werden, zu zahlen.

Gewerkschaft IG Bau begrüßt Reformpläne

Während die Gewerkschaft IG Bau die Reformpläne begrüßt, weil sie den "durch die bisherigen Regelungen der Entsenderichtlinie verursachten Lohndruck deutlich reduziert", hält der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes die Pläne für wenig praxistauglich, nicht zielführend und kontraproduktiv: Schon die Einhaltung des Mindestlohns sei schwer zu kontrollieren - wie solle das erst aussehen, wenn z.B. auch die Zahlung von Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschlägen kontrolliert werden müsste?

Daran, dass entsandte Arbeitnehmer nicht zu den gleichen Lohnkosten auf deutschen Baustellen arbeiten wie deutsche Facharbeiter, werde sich außerdem ohnehin nichts ändern, denn z.B. die Sozialabgaben für ausländische Arbeitnehmer seien ja weiterhin deutlich niedriger als für deutsche Beschäftigte, so der Arbeitgeberverband. Würden die Reformpläne in der Baubranche umgesetzt, sei dies nicht etwa zum Wohl entsandter Arbeitnehmer, im Gegenteil: Damit würde "der Scheinselbstständigkeit und damit dem Unterlaufen von Mindeststandards Tür und Tor geöffnet".

Harald Thomeczek

ZDB begrüßt Beschluss

Karriere 26.09.2013
Die Bundesregierung hat am 18. September beschlossen, die im Bau-Tarifvertrag ab dem 1. Januar 2014 vereinbarten Mindestlöhne für allgemeinverbindlich zu erklären. Das teilte der Zentralverband ... 

Die Bundesregierung hat am 18. September beschlossen, die im Bau-Tarifvertrag ab dem 1. Januar 2014 vereinbarten Mindestlöhne für allgemeinverbindlich zu erklären. Das teilte der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) mit, der die Entscheidung ausdrücklich begrüßte.

ZDB-Vize Frank Dupré betonte, die Entscheidung leiste "einen wichtigen Beitrag dazu, dass trotz des erheblichen Arbeitskostengefälles innerhalb der europäischen Bauwirtschaft Bauleistungen in Deutschland zu fairen Arbeitsbedingungen angeboten werden". Da die Übergangsregelungen für bulgarische und rumänische Arbeitskräfte zum Jahresende auslaufen, könne nur durch allgemeinverbindliche Mindestlöhne verhindert werden, "dass Baubetriebe, die heimische Arbeitskräfte beschäftigen und hier Steuern und Sozialabgaben entrichten, durch einen unfairen Wettbewerb vom Markt verdrängt werden". Tarifliche Mindestlöhne, die nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz für allgemeinverbindlich erklärt wurden, gelten für alle Betriebe und Beschäftigten in der jeweiligen Branche, auch wenn sie nicht tarifgebunden sind.

Bauhauptgewerbe führte als erste Branche Mindestlohn ein

Das Bauhauptgewerbe war einst Vorreiter bei der Einführung eines Mindestlohns gewesen. Auf der Basis des Arbeitnehmerentsendegesetzes hatte die Branche zum 1. Januar 1997 den ersten Mindestlohn in Deutschland eingeführt.

Der neue Tarifvertrag hat eine Laufzeit von vier vollen Kalenderjahren bis Ende 2017. Dabei handelt es sich um die längste Mindestlohnvereinbarung seit Einführung des Instruments im Jahr 1997.

Ab dem kommenden Jahr beträgt der Mindestlohn in der Lohngruppe eins 11,10 Euro im Westen und 10,50 Euro im Osten. Dieser gilt u.a. für die Ausführung einfacher Bau- und Montagearbeiten. In der Tarifgruppe zwei beträgt der Mindestlohn im Westen 13,95 Euro.

Eine weitere Besonderheit des Tarifvertrags ist die schrittweise Angleichung des Mindestlohns eins West mit dem Mindestlohn eins Ost auf einen bundeseinheitlichen Mindestlohn eins in Höhe von 11,30 Euro zum 1. Januar 2017. Das sei ein wesentlicher Schritt, um die Lohneinheit in Deutschland zu erreichen, heißt es beim ZDB.

Peter Maurer,Sonja Smalian,Andreas Nöthen