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Verwalter brauchen IHK-Zertifikat

Karriere 02.12.2021
Ab Dezember kommenden Jahres dürfen sich Hausverwalter nur als WEG-zertifiziert bezeichnen, wenn sie eine entsprechende IHK-Prüfung abgelegt haben. Ausnahmen soll es für Personen geben, ... 

Ab Dezember kommenden Jahres dürfen sich Hausverwalter nur als WEG-zertifiziert bezeichnen, wenn sie eine entsprechende IHK-Prüfung abgelegt haben. Ausnahmen soll es für Personen geben, die sich anderweitig qualifiziert haben.

Der Bundesrat hat vergangenen Freitag der Regierungsverordnung zugestimmt, die die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt. Demnach können Wohnungseigentümer ab dem 1. Dezember 2022 einen Hausverwalter verlangen, der ein Zertifikat über notwendige rechtliche, technische und kaufmännische Kenntnisse nachweisen kann. Um dieses Zertifikat zu erhalten, müssen die Verwalter eine Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) ablegen. Von der Prüfungspflicht befreit werden sollen Volljuristen, geprüfte Immobilienfachwirte und Personen, die eine abschlossene immobilienwirtschaftliche Berufsausbildung, oder ein Hochschulstudium mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt nachweisen können. Sie werden dem zertifizierten Verwalter gleichgestellt. Setzt die Bundesregierung diese Änderung nun um, kann sie direkt in Kraft treten.

Markus Jugan, Vizepräsident des Immobilienverbands Deutschland (IVD) und Vorsitzender des IVD-Bundesausschusses Verwalter, hofft jetzt auf die schnelle Festlegung einer Prüfungsordnung. "Wir werden unsere Mitglieder auf die Prüfung adäquat vorbereiten. Der Ansturm an Prüfinteressenten wird indes nur zu bewältigen sein, wenn die Prüfungen so früh wie möglich angeboten werden können." Bis die erforderlichen Prüfungsausschüsse gebildet sind und alle Prüfungsinhalte und -abläufe feststehen, werde es aber noch eine Zeit lang dauern, befürchtet er.

Ebenfalls nun vom Bundesrat beschlossen wurde die schon lange vom Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV) geforderte Regelung, dass juristische Personen und Personengesellschaften mit zertifizierten Verwaltern gleichgestellt werden. Voraussetzung ist, dass alle im Unternehmen mit der Verwaltung beschäftigten Mitarbeiter die Prüfung zum zertifizierten Verwalter bestanden haben oder diesem aufgrund ihrer Qualifikation nach § 7 der Zertifizierter- Verwalter-Prüfungsverordnung (ZertVerwV) gleichgestellt sind.

Ampelkoalition plant den Sachkundenachweis

Weitere Fortschritte bei der Verwalterqualifikation verspricht der Koalitionsvertrag der angehenden Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP, der in der vergangenen Woche vorgestellt wurde. Die Koalition will demnach einen Sachkundenachweis für WEG-Verwalter zur Pflicht machen. "Nachdem im WEG bereits seit Dezember 2020 die IHK-Prüfung zum zertifizierten WEG-Verwalter verankert ist, besteht jetzt die Chance, eine echte Berufszulassungsvoraussetzung für WEG-Verwalter einzuführen", betont Thomas Meier, Präsident des Bundesfachverbands der Immobilienverwalter (BVI).

IVD-Vize Jugan sieht die Zertifizierung als WEG-Verwalter sogar als "obsolet" an, wenn der Sachkundenachweis als Vorgabe der Gewerbeordnung kommt. Beides basiere auf Prüfungen vor der IHK. Der IVD weist darauf hin, dass bereits die vorherige Bundesregierung über den Sachkundenachweis beraten hat, sich dann auf Drängen der CDU aber stattdessen für eine Kombination aus Versicherungs- und Weiterbildungspflicht sowie dem von der Gewerbeordnung unabhängigen IHK-Zertifikat entschied. "Es wäre gut, wenn der Gesetzgeber schnell den Sachkundenachweis einführt und die Regelungen im WEG aufhebt", meint Jugan.



Janina Stadel und Lars Wiederhold

Keine Sachkundeprüfung für Makler und Verwalter

Auch Jungmaklern und -verwaltern - und nicht nur Alten Hasen - soll die geplante Sachkundeprüfung im Rahmen der Berufszulassung erspart bleiben.

Auch Jungmaklern und -verwaltern - und nicht nur Alten Hasen - soll die geplante Sachkundeprüfung im Rahmen der Berufszulassung erspart bleiben.

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Karriere 22.06.2017
Das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und -verwalter, das lange Zeit auf der Kippe stand, wird nun offenbar doch noch in dieser ... 

Das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und -verwalter, das lange Zeit auf der Kippe stand, wird nun offenbar doch noch in dieser Legislaturperiode festgezurrt. Der Haken an der Sache: Die im Kabinettsbeschluss vom August 2016 vorgesehene Sachkundeprüfung bleibt angeblich auf der Strecke, aus Angst der Wirtschaftsliberalen in CDU und CSU vor zu viel Berufsregulierung.

Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) und der Eigentümerverband Wohnen im Eigentum (WiE) gehen jedenfalls fest davon aus, dass die Regierungskoalition den Gesetzentwurf mit dieser und ein paar anderen Änderungen am 22. Juni im Bundestag beschließen wird. Dann steht die zweite und dritte Lesung an. Da das Gesetz nicht zustimmungspflichtig ist - also nicht der Zustimmung des Bundesrats bedarf -, gelten die beiden anstehenden Lesungen im Bundestag als letzte Hürde.

Der DDIV will erfahren haben, dass die Koalition sich insbesondere wegen der avisierten Alte-Hasen-Regelung nicht auf die verpflichtende Einführung eines Sachkundenachweises einigen konnte. Vorgesehen war, dass von der Sachkundeprüfung befreit sein sollte, wer bereits länger als sechs Jahre am Markt ist. Damit wäre de facto "ein sehr großer Teil" der gewerblichen Verwalter und Makler von der Prüfung befreit gewesen. Die für die Nutzung der Ausnahmeregel zu erbringenden Nachweise und die Prüfung durch die Erlaubnisbehörde seien der Koalition als zu bürokratisch und zu regulatorisch erschienen.

Für WiE wäre die Pflicht zu einem Sachkundenachweis - neben der, zumindest für Verwalter, ebenfalls vorgesehenen Versicherungspflicht - der wichtigste Gesetzesinhalt (gewesen). Verwalter hätten eine sachgemäße Ausbildung vorweisen oder ihre Qualifikation durch eine Prüfung bei der IHK nachweisen müssen. Und im Gesetzgebungsverfahren, resümiert der Verbraucherschützerverband, sei ja lange Zeit auch alles seinen Gang gegangen - ehe die Wirtschaftspolitiker von CDU/CSU ins Spiel gekommen seien. Deren Engagement im Wirtschaftsausschuss des Bundestags gelte insbesondere der Verhinderung von Überregulierung. Entsprechend "hinterfragten sie den Gesetzentwurf grundsätzlich, sahen zu hohen Bürokratieaufwand, zu hohe Kosten für die Verwaltungen und einen fehlenden Nutzen für die Wohnungseigentümer", berichtet der Verband.

Das Ergebnis: An Einsteiger in den Beruf des Immobilienverwalters werden, wenn der verwässerte Gesetzentwurf wie befürchtet am 22. Juni vom Bundestag verabschiedet wird, wie bisher keine Anforderungen bezüglich ihrer Qualifikation gestellt. Und auch bereits am Markt tätige Akteure, egal ob Alte Hasen mit sechs und mehr Jahren Berufserfahrung oder weniger erfahrene Marktteilnehmer, müssten ihre Sachkunde auch in Zukunft nicht unter Beweis stellen. WiE beruft sich auf ein internes Beschlusspapier, das in der nächsten Sitzungswoche vom Bundestag beschlossen werden solle. Die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfs ist am heutigen Donnerstag für den Zeitraum von 22.05 bis 22.35 Uhr anberaumt.

Mit dem Kompromiss, den die Fraktionen von CDU/CSU und SPD "in letzter Minute" für die Berufszulassungsregelung von u.a. WEG-Verwaltern gefunden hätten, werde "der Verbraucherschutz auf ein intransparentes Konstrukt zusammengestrichen", bemängelt Gabriele Heinrich, geschäftsführendes Vorstandsmitglied von WiE.

Gleichsam als Trostpflaster für den entfallenden Sachkundenachweis soll es den Verbänden zufolge nun eine Weiterbildungspflicht geben. Das bedeutet, dass Gewerbetreibende und ein Teil der im operativen Geschäft tätigen Angestellten alle drei Jahre nachweisen müssen, dass sie sich regelmäßig fortbilden - allerdings in einer eher homöopathischen Dosis von nur 20 Stunden. Wer einen staatlich anerkannten Aus- oder Fortbildungsabschluss wie den Immobilienkaufmann oder Immobilienfachwirt mitbringt, soll in den ersten drei Jahren nach der Aufnahme der Tätigkeit von der Weiterbildungspflicht befreit sein.

Faktisch gibt es mit der nun bekannt gewordenen Lösung keine Eintrittsbarriere in puncto Bildung für Makler und Verwalter. Die Erlaubnisvoraussetzungen für den Immobilienverwalter umfassen künftig, so der DDIV, lediglich Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse und eine Berufshaftpflichtversicherung. Für Makler liegt die Latte noch niedriger: Die ursprünglich auch für sie vorgesehene Berufshaftpflichtversicherung ist im Gesetzgebungsverfahren schon vor längerer Zeit auf der Strecke geblieben.

"Wir hatten uns mehr erhofft, denn wir haben immer noch keine Lösung für neu in den Markt eintretende Verwalter. Ihre einzig nennenswerte Voraussetzung wäre eine 20-Stunden-Fortbildung in drei Jahren. Das ist deutlich zu wenig und wird der Tätigkeit und dem Verbraucherschutz auch nicht gerecht", stimmt auch DDIV-Präsident Wolfgang D. Heckeler in den Chor der Enttäuschten ein.

Eingang ins Gesetz finden soll neben einer Fortbildungspflicht auch das Wörtchen "Wohnimmobilienverwalter": Das Verhandlungsergebnis sieht laut DDIV nämlich auch vor, dass die geplante Erlaubnispflicht nicht nur für WEG-Verwalter gilt, sondern auch auf Mietverwalter ausgedehnt wird. Im Begriff des Wohnimmobilienverwalters soll diese Ausdehnung ihre sprachliche Abbildung erfahren. Schließlich soll dem gewerblichen Verwalter eine Informationspflicht über abgelegte Fortbildungen gegenüber seinem Auftraggeber auferlegt werden.

Die Details zur Weiterbildungs- und der Informationspflicht sollen in einer Rechtsverordnung ausgestaltet werden. Dort soll auch geregelt werden, wie der Gewerbetreibende gegenüber der zuständigen Behörde nachweist, dass er seiner Weiterbildungsverpflichtung nachkommt. Wann das Gesetz verkündet werden soll, steht noch nicht fest. Die Verordungsermächtigung - also der Startschuss für die Ausarbeitung der das Gesetz ausgestaltenden Verordnung - tritt jedenfalls direkt nach der Verkündung in Kraft. Für die anderen Inhalte des Gesetzes gilt eine Übergangsfrist von neun Monaten.

WiE-Geschäftsführerin Heinrich bringt sich schon einmal für die nächste Legislaturperiode in Stellung: Sie empfiehlt den Parteien, in ihre Wahlprogramme für den Bundestagswahlkampf eine Novellierung des kurz vor der Verabschiedung stehenden Gesetzes - sowie eine Reform des Wohnungseigentumsgesetzes - aufzunehmen. Damit der im Koalitionsvertrag ursprünglich avisierte Verbraucherschutz für Wohnungseigentümer bei Dienstleistungen zur WEG-Verwaltung endlich wirklich in die Tat umgesetzt wird. Dreitägige Ausbildungen zum WEG-Verwalter dienten nämlich allenfalls den Bildungseinrichtungen, an denen man solche Weiterbildungen absolvieren könne. Die Aussagekraft solcher Fortbildungszertifikate für Eigentümer auf der Suche nach einer fähigen Verwaltung liege bei Null.

Harald Thomeczek