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Reul ersetzt Hasselbring bei Hamburg Trust

Dirk Hasselbring

Dirk Hasselbring

Bild: Burgis Wehry Fotografie

Köpfe 30.01.2017
Dirk Hasselbring verlässt die Führung der Hamburg-Trust-Gruppe, der er seit 2011 angehörte. Seinen Platz als Vorsitzender der Geschäftsführung sowie als Geschäftsführer der ... 

Dirk Hasselbring verlässt die Führung der Hamburg-Trust-Gruppe, der er seit 2011 angehörte. Seinen Platz als Vorsitzender der Geschäftsführung sowie als Geschäftsführer der hauseigenen Fonds-KVG Hamburg Trust Reim übernimmt Georg Reul. Ein Wechsel in turbulenten Zeiten: Empörte Anleger versuchen, das Management in die Zange zu nehmen.

Hasselbring (48) scheide auf eigenen Wunsch aus, heißt es beim Unternehmen. Bereits im Herbst 2016 habe er intern mitgeteilt, seinen Vertrag nicht verlängern zu wollen, sagt Georg Reul (49), der an seine Stelle tritt. Reul war zuletzt Leiter Business Development bei Peakside Capital Advisers. Vorsitzender der Geschäftsführung bei der Hamburg Trust Grundvermögen und Anlage ist er bereits, die Leitungsfunktion bei der KVG tritt er nach der Genehmigung durch die Bafin an.

Auch über den Zeitpunkt des Stabwechsels herrscht jetzt Klarheit: Nachdem zunächst von einem Ausscheiden Hasselbrings schon im Januar 2017 die Rede gewesen war, stellt das Unternehmen nun klar: Hasselbring ist als Mitglied der Geschäftsführung bis zum 31. Mai 2017 im Amt. Er werde "insbesondere als Geschäftsleiter der Hamburg Trust Reim und für den Übergang für die Gruppe unterstützend und beratend tätig" sein. Hasselbring wolle sich nach fast sechs Jahren im Unternehmen neuen Aufgaben zuwenden.

Strafanzeige und viele Klagen

Hasselbring und sein Noch-Arbeitgeber haben turbulente Zeiten hinter sich. Einige Anleger der geschlossenen US-Fonds Finest Selection I und II haben sich organisiert, um gegen Hasselbring als Fondsgeschäftsführer und Hamburg Trust vorzugehen. Die Anleger haben zudem mehrere Prospekthaftungsklagen angestrengt, von denen in erster Instanz fünf (der Anlegerbeirat spricht von vier) am Landgericht Hamburg zu Gunsten der Anleger entschieden wurden. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Der Beiratsvorsitzende des Finest Selection II hat gegen Hasselbring außerdem bei der Staatsanwaltschaft Hamburg Strafanzeige wegen des Verdachts auf Treuebruch erstattet.

Es sieht nicht so aus, als würde Hamburg Trust davor einknicken. Das Unternehmen wird, unterstützt von der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft, gegen die stattgegebenen Klagen Berufung einlegen. Luther ist der Meinung, die Urteile seien mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht zu vereinbaren. Bezüglich der Strafanzeige prüfen Hamburg Trust und Hasselbring derzeit rechtliche Gegenmaßnahmen. Die Staatsanwaltschaft habe sich in der Sache bisher auch weder bei Hamburg Trust noch bei Hasselbring gemeldet.

Monika Leykam

HSH Nordbank: Vorstände Friedrich und Rieck abberufen

Köpfe 10.11.2009
In einer außerordentlichen Sitzung hat der Aufsichtsrat der HSH Nordbank, Hamburg/Kiel, heute die Bestellung der Vorstandsmitglieder Jochen Friedrich, stellvertretender CEO, und Peter Rieck, ... 
In einer außerordentlichen Sitzung hat der Aufsichtsrat der HSH Nordbank, Hamburg/Kiel, heute die Bestellung der Vorstandsmitglieder Jochen Friedrich, stellvertretender CEO, und Peter Rieck, Kapitalmarktvorstand, mit sofortiger Wirkung widerrufen. Hintergrund ist ein von dem Bankhaus in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer. Die Kanzlei sollte nach einem Artikel im Handelsblatt überprüfen, "ob heutige oder frühere Vorstände der Bank in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich in vollem Umfang ihre Pflichten zur ordnungsgemäßen Führung der Geschäfte erfüllt haben". Das Gutachten war in Auftrag gegeben worden, nachdem die Bank 2008 einen Verlust von 2,8 Mrd. Euro erwirtschaftet hatte und von den Ländern Schleswig-Holstein und Hamburg mit Milliardenhilfen gestützt werden musste. Wie die HSH Nordbank heute mitteilte, seien auch bei den ehemaligen Vorstandsmitgliedern Hartmut Strauß und Eckehard Dettinger-Klemm Pflichtverletzungen festgestellt worden. Der Aufsichtsrat prüft nun Schadensersatzansprüche und leitet das Gutachten sowohl den jeweiligen Vorsitzenden der Parlamentarischen Untersuchungsausschüsse der Hamburger Bürgerschaft und des Schleswig-Holsteinischen Landtags als auch der Staatsanwaltschaft Hamburg weiter.
IZ