Auch alte Hasen sollen Sachkunde nachweisen

Am 14. Oktober wird sich der Bundesrat mit dem Sachkundenachweis für gewerbliche WEG-Verwalter und Immobilienmakler beschäftigen.

Am 14. Oktober wird sich der Bundesrat mit dem Sachkundenachweis für gewerbliche WEG-Verwalter und Immobilienmakler beschäftigen.

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Karriere 12.10.2016
Am 14. Oktober wird sich der Bundesrat mit den Ende August vom Bundeskabinett beschlossenen neuen Berufszulassungsregeln für gewerbliche WEG-Verwalter und Immobilienmakler beschäftigen. ... 

Am 14. Oktober wird sich der Bundesrat mit den Ende August vom Bundeskabinett beschlossenen neuen Berufszulassungsregeln für gewerbliche WEG-Verwalter und Immobilienmakler beschäftigen. Insbesondere der Ausschuss für Verbraucherschutz empfiehlt dem Bundesrat, sich für diverse Änderungen in dem "Gesetzesentwurf zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum" stark zu machen. Einige dieser Empfehlungen haben es in sich.

Die Empfehlungen des Ausschusses für Verbraucherschutz und des Wirtschaftsausschusses füllen nicht weniger als zehn Seiten (alles nachzulesen in der bereits vom 4. Oktober datierenden Drucksache 496/1/16). Zu den wichtigsten Änderungsvorschlägen zählt sicher, dass auch Gewerbetreibende, die schon länger als sechs Jahre am Markt sind, und auch deren Mitarbeiter einen Sachkundenachweis sollen führen müssen. Der Gesetzesentwurf sieht dagegen vor, dass, wer mindestens sechs Jahre "ununterbrochen selbstständig" als WEG-Verwalter bzw. Makler tätig war (und das beweisen kann), von der Pflicht zur Sachkundeprüfung befreit wird. Mitarbeiter, sofern sie "aktiv an der erlaubnispflichtigen Vermittlungs- oder Verwaltungstätigkeit mitwirken", sollen eine solche Prüfung laut dem Gesetzesentwurf nicht ablegen, sondern nur vom eigentlichen Erlaubnisinhaber auf ihre "angemessene Qualifikation" geprüft werden.

Mehrjährige Tätigkeit keine Garantie für Sachkunde

Was die Streichung der bis dato vorgesehenen Alte-Hasen-Regelung angeht, begründet der Verbraucherausschuss seinen Vorschlag wie folgt: "Der Bundesrat ist der Auffassung, dass auch bereits über sechs Jahre am Markt tätige Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter eine Sachkundeprüfung ablegen müssen. Die Tatsache einer mehrjährigen ununterbrochenen Tätigkeit als Immobilienmakler bzw. Wohnungseigentumsverwalter allein lässt nicht den Schluss darauf zu, dass der Gewerbetreibende auch über die notwendige Sachkunde verfügt." Fort- und Weiterbildungen sollen bei der Abnahme der Sachkundeprüfung jedoch "Berücksichtigung finden".

Auch Mitarbeiter sollen Sachkundeprüfung ablegen

Dass auch Mitarbeiter ihre Sachkunde unter Beweis stellen sollen, wird vom Verbraucherausschuss so begründet: "Um sicherzustellen, dass Verbraucher bzw. Wohnungseigentümer nur mit fachkundigen und gewissenhaften Mitarbeitern von Immobilienmaklern bzw. Wohnungseigentumsverwaltern konfrontiert werden, sollten auch hier die Berufszulassungsregelungen entsprechend den geltenden Regelungen für Finanzanlagenvermittler ausgestaltet und in allen Fällen eine Sachkundeprüfung von Mitarbeitern verlangt werden."

Der Ausschuss für Verbraucherschutz regt zudem an, dass Immobilienmakler, wie gewerbliche Verwalter auch, eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen müssen, um eine Gewerbeerlaubnis zu erhalten.

Die Übergangsfrist soll, so schlägt der Wirtschaftsausschuss vor, um neun Monate verlängert werden, damit die Betroffenen effektiv zwölf Monate - und nicht drei Monate - Zeit haben, Anträge zu stellen, Unterlagen vorzulegen und die Sachkundeprüfung abzulegen.

Eine Stellungnahme des Bundesrats geht zunächst zurück an die Bundesregierung. Diese kann zur Gegenäußerung ausholen, ehe sie den Entwurf in den Bundestag einbringt.

Harald Thomeczek

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Bayern braucht wohl demnächst einen neuen Bauminister

Bayerns Bau- und Verkehrsminister Hans Reichhart ist noch nicht mal ein Jahr im Amt und denkt schon über seinen Abgang nach.

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Quelle: Immobilen Zeitung, Urheber: Alexander Heintze

Karriere 17.09.2019
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Der bayerische Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) muss sich im kommenden Jahr wohl einen neuen Bau- und Verkehrsminister suchen. Der amtierende Minister Hans Reichhart (CSU) will nämlich Landrat werden. Reichhart war nach der Landtagswahl im vergangenen Jahr zum Bauminister ernannt worden.

Im März werden in Bayern neue Kommunalparlamente, Bürgermeister und Landräte gewählt. Der 37-Jährige kündigte an, bei der Wahl in seinem Heimatlandkreis für das Amt des Landrats kandidieren zu wollen. Sollte er bei der Wahl erfolgreich sein, will er sein Ministeramt aufgeben. Der amtierende Landrat in Günzburg, Hubert Hafner (CSU), kann nach 24 Jahren im Amt aus Altersgründen nicht mehr antreten. "Der Landkreis Günzburg ist meine Heimat und liegt mir besonders am Herzen", begründet Reichhart den Schritt gegenüber der Immobilien Zeitung.

Bis zur Kommunalwahl will er auf jeden Fall Minister bleiben. Die Opposition im Landtag fordert dagegen seinen sofortigen Rückzug. "Wenn die Bauminister nur ne Halbwertszeit von knapp nem Jahr haben, wie soll das denn in dem Top-Thema Wohnen vorwärtsgehen?!", twitterte etwa Bayerns SPD-Chefin Natascha Kohnen. Es sei kein gutes Zeichen, "wenn ein Minister nach noch nicht mal einem Jahr im Amt das Handtuch wirft. Und der Nachfolger braucht dann wieder Einarbeitungszeit", bemerkte Landtags-Vizepräsident Markus Rinderspacher (SPD) auf demselben Wege.

Viele Ankündigungen

Die Ankündigung kommt auch für die Immobilienbranche zur Unzeit. Reichhart hatte sich zu Beginn seiner Amtszeit viel vorgenommen. Unter anderem wollte er den Ersterwerb von Wohneigentum von der Grunderwerbsteuer ausnehmen und die bayerische Bauordnung kräftig entrümpeln. Erste Vorschläge dafür hatte der Minister in der vergangenen Woche vorgestellt.

Der promovierte Jurist Reichhart war von Söder überraschend ins Kabinett geholt worden. Politische Beobachter sahen darin eine Anerkennung für die Unterstützung Söders im Machtkampf mit seinem Vorgänger und heutigen Bundesbauminister Horst Seehofer. Reichhart war Vorsitzender der Jungen Union Bayern, die vehement den Rücktritt von Horst Seehofer als Parteichef gefordert und Söder als dessen Nachfolger unterstützt hatte.

Alexander Heintze

Entsenderichtlinie: Reform löst gemischte Gefühle aus

Von ausländischen Firmen entsandte Arbeiter sollen auf deutschen Baustellen künftig genauso bezahlt werden wie ihre deutschen Kollegen.

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Quelle: <a href="http://www.pixelio.de" target="_blank">Pixelio.de</a>, Urheber: Bernd Sterzl

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Die europäischen Arbeits- und Sozialminister haben sich auf eine Reform der sogenannten Entsenderichtlinie von 1996 geeinigt. Während die Gewerkschaft IG Bau dies begrüßt, hält der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes die Reformpläne für wenig praxistauglich, nicht zielführend und kontraproduktiv.

Die europäischen Arbeits- und Sozialminister haben sich auf eine Reform der sogenannten Entsenderichtlinie von 1996 geeinigt. Der Kerngedanke: gleiche Entlohnung für gleiche Arbeit am gleichen Ort. Entsandte Arbeiter sollen also im Prinzip genauso bezahlt werden wie einheimische Kollegen. Firmen, die Bauarbeiter z.B. aus dem osteuropäischen Ausland auf deutsche Baustellen schicken, könnten damit zukünftig dazu verpflichtet werden, außer dem Mindestlohn auch andere Vergütungsbestandteile, wie sie in Deutschland z.B. für schwere Arbeiten fällig werden, zu zahlen.

Gewerkschaft IG Bau begrüßt Reformpläne

Während die Gewerkschaft IG Bau die Reformpläne begrüßt, weil sie den "durch die bisherigen Regelungen der Entsenderichtlinie verursachten Lohndruck deutlich reduziert", hält der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes die Pläne für wenig praxistauglich, nicht zielführend und kontraproduktiv: Schon die Einhaltung des Mindestlohns sei schwer zu kontrollieren - wie solle das erst aussehen, wenn z.B. auch die Zahlung von Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschlägen kontrolliert werden müsste?

Daran, dass entsandte Arbeitnehmer nicht zu den gleichen Lohnkosten auf deutschen Baustellen arbeiten wie deutsche Facharbeiter, werde sich außerdem ohnehin nichts ändern, denn z.B. die Sozialabgaben für ausländische Arbeitnehmer seien ja weiterhin deutlich niedriger als für deutsche Beschäftigte, so der Arbeitgeberverband. Würden die Reformpläne in der Baubranche umgesetzt, sei dies nicht etwa zum Wohl entsandter Arbeitnehmer, im Gegenteil: Damit würde "der Scheinselbstständigkeit und damit dem Unterlaufen von Mindeststandards Tür und Tor geöffnet".

Harald Thomeczek

Makler und Verwalter müssen sich ab 2021 fortbilden

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Das Gesetz zur Einführung von Berufszulassungsregelungen von (gewerblichen) Immobilienmaklern und Wohnimmobilienverwaltern hat heute auch der Bundesrat durchgewunken. Exakt drei Monate nach dem ... 

Das Gesetz zur Einführung von Berufszulassungsregelungen von (gewerblichen) Immobilienmaklern und Wohnimmobilienverwaltern hat heute auch der Bundesrat durchgewunken. Exakt drei Monate nach dem entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestags.

Zur Erinnerung: Der geplante Sachkundenachweis für Makler und Verwalter blieb im Laufe des Gesetzgebungsverfahren auf der Strecke. Die Vertreter dieser Berufsgruppen werden ihre Kenntnisse also doch nicht in Prüfungen vor Industrie- und Handelskammern belegen müssen. Eine Art Trostpflaster für den abhandengekommenen Sachkundenachweis ist eine Fortbildungspflicht für WEG- und Mietverwalter sowie Makler. Diese ist allerdings ziemlich überschaubar: Makler und Verwalter werden künftig alle drei Jahre nachweisen müssen, sich in einem Umfang von 20 Stunden weitergebildet zu haben.

Bestimmte Abschlüsse befreien erstmal von der Fortbildungspflicht

Das Gesetz wird laut dem Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) voraussichtlich im Oktober 2017 im Bundesgesetzblatt verkündet. Dem Immobilienverband Deutschland (IVD) zufolge tritt es wahrscheinlich am 1. August 2018 in Kraft. Makler und Verwalter werden also erst ab dem Jahr 2021 einen Nachweis über eine erfolgte Fortbildung führen müssen. Wer einen staatlich anerkannten Aus- oder Fortbildungsabschluss wie den Immobilienkaufmann oder den Immobilienfachwirt sein Eigen nennt, ist in den ersten drei Jahren nach Aufnahme seiner Tätigkeit von dieser Pflicht befreit.

Welche Fortbildungsmaßnahmen und Bildungseinrichtungen anerkannt werden, wird erst in einer Rechtsverordnung festgelegt. Diese wird während einer Übergangsfrist von sechs Monaten nach der Gesetzesverkündung vom Bundeswirtschaftsministerium erarbeitet.

Neben der Fortbildungspflicht sieht das Gesetz vor, dass WEG- und Mietverwalter künftig eine Erlaubnis nach Paragraf 34c der Gewerbeordnung beantragen und eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen müssen. Die Pflicht zum Abschluss einer solchen Versicherung tritt am Tag nach der Gesetzesverkündung in Kraft. Makler sind davon ausgenommen.

Verbände geben sich mit dem Erreichten nicht zufrieden

Mindestanforderungen an die Ausbildung und Sachkunde von Maklern und Verwaltern gibt es aber weiterhin nicht: Lediglich ein freies Vorstrafenregister und sogenannte geordnete Vermögensverhältnisse sind erforderlich, um auf diesem oder jenem Gebiet tätig werden zu können.

Die Branchenverbände sind von dieser Tatsache nicht begeistert: "Wir sehen die neue Berufszulassungsregelung nur als einen ersten Schritt. Unser Ziel bleibt die Einführung eines substanziellen Sachkundenachweises. Wir geben uns mit dem Gesetz nicht zufrieden und werden den Sachkundenachweis in der nächsten Legislaturperiode weiter vorantreiben", sagt IVD-Bundesgeschäftsführerin Sun Jensch.

In dasselbe Horn stößt DDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler: "Ob eine 20-Stunden-Weiterbildungspflicht wiederkehrend alle drei Jahre ausreichend ist, um als Verwalter mehr als 60 Gesetze und Verordnungen rechtssicher anwenden zu können, darf bezweifelt werden. Eine Grundqualifikation zur Aufnahme der Tätigkeit als Verwalter ist damit nicht erreicht. Wir halten daher an der Einführung eines Sachkundenachweises für Immobilienverwalter fest", so DDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler.

Harald Thomeczek