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Von 40 auf 30 Stunden bei vollem Gehalt

Bei Rustler gehen die Mitarbeiter:innen nach 30 Arbeitsstunden ins Wochenende.

Bei Rustler gehen die Mitarbeiter:innen nach 30 Arbeitsstunden ins Wochenende.

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Karriere 04.04.2024
Lange Arbeitszeiten machen den Beruf des Hausverwalters unattraktiv. In Österreich hat das Unternehmen Rustler deshalb seine Arbeitszeiten umgestellt: Die Mitarbeiter arbeiten nur noch 30 ... 

Lange Arbeitszeiten machen den Beruf des Hausverwalters unattraktiv. In Österreich hat das Unternehmen Rustler deshalb seine Arbeitszeiten umgestellt: Die Mitarbeiter arbeiten nur noch 30 Stunden pro Woche – und beziehen ihr volles Gehalt.

Wie das Branchenbarometer des Verbands der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV) zeigt, konnten 31,5% der Immobilienverwaltungen im Jahr 2022 ihre freien Stellen nicht besetzen. Diese Probleme gibt es nicht nur hierzulande. Auch bei der österreichischen Rustler-Gruppe, die vor allem im Segment der Hausverwaltung tätig ist, wurde die Personallage in den vergangenen drei Jahren immer ernster.

"Die Corona-Krise hat einiges mit den Menschen gemacht, speziell im Hausverwaltungsbereich", sagt Martin Troger, Co-Geschäftsführer des Wiener Unternehmens. Der Umgangston sei wesentlich rauer geworden. Viele würden daher lieber woanders arbeiten, wo sie sich nicht die Probleme anderer Menschen anhören müssten. So kam es mit der Zeit zur Abwendung von der Branche: "Wir konnten keine ausgebildeten Hausverwalter mehr finden", sagt Troger. Um die Attraktivität des Berufs zu steigern, testete das Unternehmen schließlich ein neues Arbeitszeitmodell. Seit Anfang 2024 gilt nun für alle Mitarbeiter die 30-Stunden-Woche – bei vollem Gehalt.

Martin Kaßler, Geschäftsführer beim VDIV, glaubt, dass Arbeitszeiten für Bewerber und ebenso für langjährige Mitarbeiter eine immer größere Rolle spielen. "Viele möchten nicht mehr in Vollzeit arbeiten", beobachtet er. Darum sei auch in der Immobilienbranche darüber diskutiert worden, die Vier-Tage-Woche einzuführen. "Das wird sich aber vermutlich nicht durchsetzen lassen", sagt Kaßler und verweist darauf, dass die Kunden von den Unternehmen erwarten, dass sie fünf Tage in der Woche erreichbar sind.

Zweijährige Testphase als Bewährungsprobe

Knapp zwei Jahre lang hat Rustler sein Modell vorbereitet. Fast jeder Mitarbeiter sei in irgendeiner Form an diesem Projekt beteiligt gewesen, betont Troger. "Ich glaube, dass das die Akzeptanz gesteigert hat." Zudem hat ein Unternehmensberater die Umstellung begleitet. 2023 begann ein 15-köpfiges Testteam aus der Gewerbeabteilung nach dem neuen Modell zu arbeiten, vom Bereichsleiter über die Verwalter bis zu den Assistenten waren alle Hierarchiestufen dabei. Am Anfang der Testphase seien die Kollegen morgens gekommen und hätten sofort zu arbeiten begonnen, berichtet Troger. "Das ging etwa zwei Wochen lang gut, dann haben die Mitarbeiter gemerkt: Sie wollen sich ja neben der Arbeit auch austauschen oder mal den Kopf freikriegen." Die 30 Stunden sollen reine Arbeitszeit sein. Mittagspause und der Kaffeeplausch mit Kollegen sind exklusive, dafür loggen sich die Mitarbeiter nun via Handy aus dem neuen Zeiterfassungssystem aus. Im Schnitt verbringen sie demzufolge etwa 32 bis 34 Stunden pro Woche bei der Arbeit.

Auch wenn die Mitarbeiter weniger arbeiten, muss die telefonische Erreichbarkeit für die Kunden von 7:30 bis 17 Uhr gewährleistet sein. Zu dieser Zeit sollen zwei bis drei Personen pro Team anwesend sein. Eine Kernzeit gibt es nicht mehr – nur die Vorgabe, dass von Montag bis Freitag zwischen 7 und 19 Uhr gearbeitet werden soll, mit maximal zwei Homeoffice-Tagen. Um die Erreichbarkeit mit ihren Teams abzudecken, sind die Führungskräfte nun stärker gefordert. Für sie gab es daher Trainings mit externen Coaches.

Während der Testphase wurden zudem alle Abläufe und Prozesse auf Effizienz abgeklopft. Als größter Zeitfresser stellten sich die Auswärtstermine heraus: klassische Hausbegehungen, Wohnungsübernahmen und Kundenbesuche. Jetzt gibt es Mitarbeiter, die ausschließlich Auswärtstermine machen. Kundenbesuche finden häufiger per Video-Call statt. So fallen Fahrzeiten weg. Überhaupt spart das Unternehmen viel Zeit ein, indem Prozesse digitalisiert werden. Ein neues Qualitätsteam kümmert sich jetzt um Mitarbeiterschulungen. "Man mag nicht glauben, wie viel Zeit man einspart, wenn man die Mitarbeiter ordentlich ausbildet. Wer alle Systeme richtig gut beherrscht, arbeitet doppelt so schnell."

Es habe die Mitarbeiter und Führungskräfte teilweise auch unter Druck gesetzt, die gleiche Arbeit mit einem Viertel weniger Zeit zu schaffen, sagt Troger. "Da gab es natürlich Abteilungen, die ein bisschen skeptisch waren." Man habe den Mitarbeitern aber klargemacht, dass man auf jeden Fall zusätzliches Personal einstellen werde, wenn es in einer Abteilung wegen der Arbeitszeitverkürzung zu viel Arbeit geben sollte. Bei Rustler rechnen sie damit, auf rund 92% der vorherigen Effizienz zu kommen – so wären langfristig etwa 8% mehr Personal und damit Ausgaben nötig. "Wir glauben, dass wir auf lange Sicht diese 8% wieder einspielen werden", sagt Troger. Und er rechnet außerdem damit, dass es durch die attraktiveren Arbeitszeiten künftig mehr Bewerber geben wird.

Eine erste Tendenz dazu könne er schon beobachten, genaue Zahlen will er aber nicht nennen. Allerdings versuchten auch viele fachfremde Bewerber ihr Glück, vom Mechaniker bis zum Koch. So wenige offene Stellen wie jetzt hatte Rustler laut Troger schon seit Jahren nicht mehr. Er hofft, dass sich das in den Fluktuationszahlen niederschlagen wird. Zum Teil kommen auch Frauen früher aus der Elternzeit zurück. Wie zufrieden sie wirklich sind, soll eine wissenschaftliche Auswertung der 30-Stunden-Woche zeigen. Dazu ist Rustler derzeit mit zwei Universitäten im Gespräch. Die Autorin: Kathi Preppner ist Journalistin bei der Wirtschaftsredaktion Wortwert.

Kathi Preppner

Es rücken kaum Verwalter nach

Weil die Arbeit der Verwalter kaum digital zu erledigen ist, schwindet das Interesse an dem Tätigkeitsfeld bei den Nachwuchskräften.

Weil die Arbeit der Verwalter kaum digital zu erledigen ist, schwindet das Interesse an dem Tätigkeitsfeld bei den Nachwuchskräften.

Quelle: stock.adobe.com, Urheber: Ezio Gutzemberg

Karriere 14.12.2023
Vor allem das hohe Maß an Bürokratie und die Arbeitszeiten halten junge Nachwuchskräfte davon ab, den Beruf des Immobilienverwalters zu wählen. Unternehmen haben Schwierigkeiten, ... 

Vor allem das hohe Maß an Bürokratie und die Arbeitszeiten halten junge Nachwuchskräfte davon ab, den Beruf des Immobilienverwalters zu wählen. Unternehmen haben Schwierigkeiten, Stellen zu besetzen, um alle Aufträge abzuarbeiten. Dabei ist der Alltag eines Verwalters oft gar nicht so trist.

Tim Müller-Zitzke und seine drei Mitgründer Alexander Mayle, Till Biele und Nuradin Schöning planen, im kommenden Jahr zertifizierte Immobilienverwalter zu werden. Aktuell vermieten sie über ihr Start-up Bheaven Premium Homes Luxus-Ferienwohnungen, wollen ihr Geschäft aber weiter ausbauen: "Künftig vermieten und verwalten wir auch fremde Ferienimmobilien", sagt Müller-Zitzke. Dafür brauchen sie das Zertifikat. In ihrer Altersgruppe sind die vier jungen Männer Mitte Zwanzig eine Besonderheit. Denn kaum ein Sektor in der Branche kämpft so sehr mit Nachwuchsproblemen wie die Immobilienverwaltung: In einer Studie des Europäischen Bildungszentrums der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (EBZ) gaben 85% der befragten Verwaltungen an, dass im Jahr 2020 mehr Fachkräfte die Firma verlassen hätten als im Jahr zuvor. Gleichzeitig haben nur 36% der Unternehmen mehr Verwalter eingestellt als im Vorjahr. Es zeigt sich nun, wovor jahrelang gewarnt wurde: Es kommt nicht genug Nachwuchs nach.

Ein Berufsfeld mit angestaubtem Image

Müller-Zitzke überrascht das nicht: Ausschließlich als Verwalter zu arbeiten kann er sich auch nicht vorstellen. Dabei machen ihm eigentlich viele der Aufgaben Spaß: "Es ist ein gutes Gefühl, Probleme zu lösen und derjenige zu sein, auf den sich Eigentümer vor Ort verlassen", sagt der Gründer. "Trotzdem hat die Branche einen eingestaubten Ruf und ich stelle mir den Job auch recht unflexibel und wenig digital vor." Schließlich können Verwalter schlecht komplett remote arbeiten. So geht es offenbar vielen Menschen in seinem Alter: Von mehr als 400 befragten Studenten planten bei der diesjährigen IZ-Arbeitsmarktumfrage im Frühjahr nur 0,5% einen Berufseinstieg bei einer Hausverwaltung.

Auch Martin Kaßler, Geschäftsführer des Verbands der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV), bestätigt die Nachwuchsprobleme. "Ich schätze, das Durchschnittsalter hiesiger Immobilienverwalter ist mittlerweile über 50", sagt er. Dabei betont auch Kaßler, dass es weniger die Aufgaben als die strukturellen Voraussetzungen sind, die junge Menschen abschrecken. "Denn eigentlich ist der Beruf vielfältig und geeignet für alle, die gerne Kontakt mit anderen Menschen haben."

Das bestätigt auch Stefan Buhl, Geschäftsführer bei Krasemann Immobilien Management. "Der Job ist sehr dynamisch, abwechslungsreich und vielschichtig", sagt er und meint damit: Mieter finden, Mieten einholen, Handwerker beauftragen und Eigentümerversammlungen organisieren. Immobilien verwalten ist ein breites Tätigkeitsfeld. Buhl unterscheidet daher grundsätzlich zwischen dem reinen Hausverwalter, welcher Eigenbestand in großen Hausverwaltungen verwaltet, und Immobilienverwaltern, die als Dienstleister zwischen dem Eigentümer und der Mietpartei stehen. Und es gibt die Möglichkeit, sich zu spezialisieren. Etwa in der technischen Verwaltung, der gewerblichen Verwaltung oder der Vermietung. "Wir nennen unsere Hausverwalter tatsächlich gerne Vermögensverwalter", erklärt Buhl. Das mache die Verantwortung und Bedeutung der täglichen Arbeit deutlich. "Solche Vorteile müssen wir besser vermarkten", gibt Verbandschef Kaßler zu. "Das große Problem ist aber die Bezahlung und dass man vor Ort sein muss", erklärt der Verbandschef.

Während Kaßler die Bezahlung kritisiert, meint Buhl, dass das Einstiegsgehalt eher eine untergeordnete Rolle spiele. Ihm zufolge hat sich die Bezahlung der anderer kaufmännischer Berufe bereits angepasst. Das Einstiegsgehalt liegt laut Verband durchschnittlich bei rund 35.000 Euro brutto im Jahr. Verwalter in höheren Positionen und mit langer Berufserfahrung verdienen teilweise bis zu 65.000 Euro. Allerdings variiert die Bezahlung stark: "Je größer die Immobilienverwaltung ist, umso eher besteht die Chance auf ein höheres Gehalt", sagt Kaßler. Insgesamt sind die Gehälter jedoch geringer als bei kommunalen oder genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen: "Wir liegen hier teils 15% unter dem Durchschnittsgehalt."

Auch der raue Umgang einiger Hausgemeinschaften mit Verwaltern ärgert den Verbandschef: "Ich erlebe immer wieder, dass Verwalter, die nur gesetzliche Vorgaben umsetzen, persönlich verantwortlich gemacht werden." Etwa wenn energetische Sanierungen erforderlich sind, die oft einiges kosten. Mittlerweile geht der Schutz des eigenen Personals so weit, dass Firmen schwierigen Eigentümergesellschaften kündigen. "Denn ansonsten gehen die wenigen Neuen schnell wieder", sagt Kaßler. Es verließen ohnehin 60% der Neueinstellungen die Branche innerhalb eines Jahres wieder. "Auch weil junge Leute keine Lust haben, sich nach 18 Uhr in Eigentümerversammlungen zu setzen", berichtet Kaßler. Das passe nicht zur modernen Arbeitskultur. Er fordert daher schon seit längerem vom Gesetzgeber die Erlaubnis für komplett digitale Versammlungen. Diese könnten tagsüber und aus dem Homeoffice stattfinden. Zudem sei die jährliche Präsenzversammlung nicht mehr zeitgemäß. Der Gesetzgeber lässt allerdings reine Online-Treffen nicht zu.

Abgesehen davon kommt in Sachen Digitalisierung mehr Bewegung in die Branche. "Die Unternehmen steigern sich", sagt Kaßler. Aber es gebe noch viel zu tun. Bisher haben etwa nur 25% der Firmen digitale Kundenportale. Dabei verändern sich in der digitalen Welt auch die Anforderungen an Verwalter. Für Unternehmen heißt das zweierlei: Sie müssen ihr Personal in neuen Themen und Tätigkeitsfeldern weiterbilden und es entstehen neue Stellen mit digitalem Schwerpunkt.

Es fehlt also nicht einfach nur an Personal, sondern an guten und anders ausgebildeten Fachkräften. Fast 90% aller befragten Verwaltungen haben laut EBZ-Studie Schwierigkeiten bei der Rekrutierung von technischen Fachkräften. Laut Kaßler kann dieser Wandel aber auch eine Chance sein. Schließlich fordern High Potentials nicht nur eine gute Bezahlung, sondern verhelfen der Branche auch zu einem besseren Ruf.

Die Autorin: Mia Pankoke ist Journalistin bei der Wirtschaftsredaktion Wortwert.

Mia Pankoke

Freitags sind sie nie da

Die Viertagewoche soll Arbeitgeber interessanter für neue Mitarbeiter  machen und die Belegschaft zufriedener.

Die Viertagewoche soll Arbeitgeber interessanter für neue Mitarbeiter machen und die Belegschaft zufriedener.

Quelle: stock.adobe.com, Urheber Kalenderblätter: Brad Pict; Urheber Icons: Icons-Studio

Karriere 24.11.2022
Ein neues Arbeitsmodell hält Einzug in deutschen Unternehmen. Immer mehr Firmen gönnen ihren Angestellten eine Viertagewoche. In der Immobilienwirtschaft überwiegt die Skepsis. Lange ... 

Ein neues Arbeitsmodell hält Einzug in deutschen Unternehmen. Immer mehr Firmen gönnen ihren Angestellten eine Viertagewoche. In der Immobilienwirtschaft überwiegt die Skepsis. Lange werden die Arbeitgeber ihre Zurückhaltung aber nicht aufrechterhalten können, wenn sich das Modell in anderen Branchen durchsetzt.

Wer freitags bei Unternehmen anruft, hört zukünftig wohl häufiger die Bandansage "Sie rufen außerhalb unserer Geschäftszeiten an. Diese sind montags bis donnerstags ...". Denn freitags ist frei. Nachdem der Trend zu einer verkürzten Arbeitswoche in diesem Jahr schon in den USA und einigen europäischen Ländern Einzug gehalten hat, experimentieren inzwischen immer mehr deutsche Unternehmen mit der Viertagewoche. Sie verspricht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern weniger Stress und mehr Zeit für Familie und Hobbys. Die Arbeitgeber bekommen im Gegenzug zufriedenere Angestellte und müssen gleichzeitig keine Einbußen bei der Produktivität hinnehmen. Das legen zumindest die Ergebnisse einiger Testläufe und erste Studien aus anderen Ländern nahe.

Seit Mai 2022 haben 38 Unternehmen in den USA für sechs Monate die 4-Day-Week eingeführt. Gearbeitet wird an vier Arbeitstagen zusammengerechnet 32 statt 40 Stunden bei gleichem Gehalt. Die ersten Erfahrungen sind so positiv, dass die Bundesstaaten Kalifornien und New York nun überlegen, Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern zur Viertagewoche zu verpflichten.

Weniger Arbeitszeit bei gleicher Bezahlung und gleicher Produktivität

Der größte Feldversuch läuft derzeit in Großbritannien. Etwas mehr als 70 Unternehmen und Organisationen mit 3.300 Beschäftigten probieren dort seit Anfang Juni die Arbeitszeitverkürzung aus. Grundlage ist das "100:80:100-Modell". Das bedeutet, die Mitarbeitenden bekommen 100% Lohn und reduzieren ihre Arbeitszeit auf 80%. Die Bedingung dabei ist, dass die Produktivität bei 100% bleibt. Die ersten Zwischenergebnisse zeigen, dass beide Seiten zufrieden sind. So meldeten fast 90% der Unternehmen, dass die Arbeitszeitverkürzung gut funktioniere. Knapp die Hälfte der Firmen gab an, die Produktivität sei ungefähr gleich geblieben. Die andere Hälfte beobachtet sogar eine leichte (34%) oder erhebliche Verbesserung (15%) der Produktivität. Mehr als 80% der teilnehmenden Unternehmen überlegen, das Arbeitszeitmodell nach der Testphase beizubehalten.

In Deutschland ist die Viertagewoche ebenfalls keine Fiktion mehr. Quer durch alle Branchen und Unternehmensgrößen bieten Firmen ihren Beschäftigten an, freitags frei zu haben. So lässt der deutsche Bekleidungshersteller Gerry Weber künftig seine Mitarbeiter entscheiden, ob sie ihre Wochenarbeitszeit auf vier oder fünf Tage verteilen wollen. Einzige Bedingung: Die Abteilungen müssen weiter durchgehend erreichbar sein. Selbst in der Immobilienbranche trauen sich erste Unternehmen an diese Art des New Work heran. Allen voran im Handwerk und bei Bauzulieferern versuchen Unternehmen so Arbeitskräfte anzulocken. Der Fassadenbauer Boetker Metall und Glas aus Stuhr bei Bremen oder Remotex Gebäudetechnik aus Wetzlar sind zwei Beispiele.

In München schickt der Projektentwickler Michael Schwaiger seine zwölf Angestellten seit Anfang des Jahres regelmäßig am Donnerstagabend ins Wochenende – bei vollem Lohnausgleich. Nach einer zweimonatigen Probezeit gilt die Regelung unbefristet. "Ich wollte meinen Angestellten etwas zurückgeben, weil sie hier keinen Nine-to-five-Job machen", erklärt Schwaiger seine Motivation. Homeoffice und flexible Modelle, bei denen jeder selber entscheiden kann, wann er arbeitet, haben ihn nicht überzeugt. "Wir tun den Mitarbeitern keinen Gefallen, wenn wir sie ins Homeoffice auslagern. Die meisten wollten wieder zurück ins Büro", beschreibt Schwaiger seine Erfahrungen mit den Modellen, die seit der Pandemie in vielen Büros Einzug gehalten haben.

Schwaiger zieht ein positives Fazit aus seinen ersten Monaten mit der Viertagewoche. Weder die Leistungsfähigkeit der Mitarbeitenden noch die des Unternehmens habe sich durch die Verkürzung verringert. "Ich finde, dass die Produktivität sogar zugenommen hat", freut er sich. Im Büro werde konzentrierter gearbeitet, weil jeder wisse, dass der Freitag nicht mehr zur Verfügung steht. Einen strafferen Ablauf des Büroalltags belegen die bisherigen Studien. So werden etwa Meetings kürzer und konzentrierter abgehalten. Auf der Kostenseite machen sich geringere Strom- und Heizkosten bemerkbar.

Schwaiger kommt mit seiner Experimentierfreude offenbar einem Wunsch vieler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland entgegen. Nach einer Umfrage von Yougov für die Berufe-Studie des Versicherers HDI von September können sich drei Viertel aller Berufstätigen in Deutschland die Viertagewoche vorstellen, wenn sie dafür keine Einbußen beim Gehalt hinnehmen müssen. Eine Forsa-Umfrage für RTL und NTV kommt zu dem gleichen Ergebnis.

"Arbeitszeit spielt grundsätzlich eine immer größere Rolle. Hier machen die Beschäftigten in der Immobilienbranche keine Ausnahme", bestätigt Norbert Reuter, Leiter der Tarifpolitischen Grundsatzabteilung bei der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi. Die Umsetzung flexibler Zeitmodelle könne "die Attraktivität in der Immobilienbranche erhöhen und so dem Arbeitskräftemangel entgegenwirken", vermutet er. Daher werde sich die Immobilienbranche der Debatte um flexiblere Arbeitszeiten nicht entziehen können. Allerdings müssten die Unternehmen gleichzeitig die Stundenlöhne erhöhen, damit die Beschäftigten keine Lohneinbußen hinnehmen müssen. "Ansonsten wäre es nur ein schlichtes Teilzeitmodell", sagt Reuter.

Holger Schäfer, Experte für Beschäftigung und Arbeitslosigkeit beim Institut der Deutschen Wirtschaft in Köln (IW), sieht in dem starren Wegfall eines Tages hingegen nicht nur Vorteile für Arbeitnehmer. Angestellte und Betriebe hätten bei der Viertagewoche kaum noch Spielraum, die tägliche Arbeitszeit bedarfsgerecht und flexibel zu handhaben, warnt Schäfer. Das sieht auch Gewerkschaftler Reuter so. "Da heute Vollzeitbeschäftigte auch in der Immobilienbranche länger als 32 Stunden pro Woche arbeiten, würde eine Viertagewoche auch eine Verkürzung der Arbeitszeit nach sich ziehen müssen." Beide plädieren daher für mehr Flexibilität statt starren Regelungen.

In der Praxis ist die Umsetzung ohnehin nicht so einfach. Das bestätigt Maximilian Seil vom Frankfurter Immobilienmanager Seil Real Estate. Er hat für seine Mitarbeiter eingeführt, dass jeweils der letzte Freitag im Monat frei ist. Diese zwölf freien Tage im Jahr mehr in die Arbeitsverträge so zu integrieren, dass sie nicht als Urlaub gelten und damit beliebig genommen werden können und auch keinen anderen rechtlichen Vorteil darstellen, sind eine Herausforderung für Juristen.

Praktische Probleme wie die Erreichbarkeit, wenn am Freitag bei einem Projekt mal eine Frage auftaucht, sieht Seil hingegen nur wenige. "Die Branche arbeitet mittlerweile so mobil und remote, dass das lösbar ist." Nach seiner Erfahrung suchen die Mitarbeiter im gegenseitigen Austausch selbst Lösungen für solche Schwierigkeiten. "Allein das führt zu mehr Produktivität", sagt Seil. Gleichzeitig stiegen die Motivation und die Zufriedenheit. "Wir müssen uns als Arbeitgeber viel mehr die Frage stellen, was wir für unsere Arbeitnehmer machen können. Wir wollen zufriedene Menschen, keine Roboter", fordert Seil zum Umdenken auf.

Viele Vertreter aus der Immobilienbranche beobachten die Diskussion allerdings skeptisch. "Eine Viertagewoche bei vollem Lohnausgleich erscheint momentan unrealistisch", sagt Martin Kaßler, Geschäftsführer des Verbands der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV). Gerade kleinere Unternehmen dürfte eine solche Flexibilisierung vor große Herausforderungen stellen. "Immer sollte dabei bedacht werden, dass zunächst Umsatz und Gewinn erwirtschaftet werden müssen. Bei einem Wegfall eines kompletten Arbeitstags kann sich jeder selbst ausrechnen, ob das aufgehen kann."

Realistisches Modell oder Arbeitnehmer-Fantasie?

"Eine generelle Viertagewoche erscheint mir eher fantasievoll als realistisch", sagt ebenfalls Ralf Büschl, Geschäftsführer des Münchner Projektentwicklers Büschl-Gruppe. Gerade jetzt, wo sich "das Wohlfühlklima unserer Immobilienwirtschaft" weiter abkühle, müssten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer anstrengen, um die Herausforderungen zu meistern. "Mit weniger Arbeit wird das wohl nicht klappen", glaubt Büschl.

Auch für Michael Schneider, Geschäftsführer der Immobilien-Service-KVG Intreal, ist die Viertagewoche bei vollem Lohnausgleich schwer vorstellbar. "Wir bräuchten für die gleiche Arbeit mehr Mitarbeiter. Die können wir derzeit und künftig nicht finden, außerdem können wir die Mehrkosten in einem wettbewerbsintensiven Umfeld nicht oder nicht vollständig weiterreichen", gibt er zu bedenken. Daher sei das lange Wochenende "keine realistische Arbeitgeberoption".

Andere Unternehmen probieren das Modell jedoch gerade aus oder entwickeln eigene Ansätze. So gibt der Projektentwickler UBM Development seinen Mitarbeitenden seit Juli 26 Freitage im Jahr frei (siehe "UBM verlängert jedes zweite Wochenende"). Seit dem Sommer testet auch die in Deutschland tätige österreichische United Benefits Holding bei ihren Tochtergesellschaften, dem Projektentwickler Invester und dem Asset-Manager Ekazent, die Viertagewoche bei gleichbleibendem Lohn (siehe "Die Mitarbeiter sind kreativer und produktiver").

Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) rät dazu, sich mit der kurzen Arbeitswoche zu befassen. "Wenn das Modell in vielen Branchen zur Umsetzung kommt, wird sich auch die Immobilienbranche damit auseinandersetzen müssen", ist sich der Verband sicher. Dieser Meinung ist schließt sich Arbeitsmarktforscher Enzo Weber vom Lehrstuhl für Empirische Wirtschaftsforschung der Universität Regensburg an: "Die Viertagewoche ist aus der aktuellen arbeitsmarkt- und gesellschaftspolitischen Diskussion nicht wegzudenken." Falsch sei aber die Aussage, die jüngere Generation wolle schlicht weniger arbeiten. Vielmehr gehe es um ein Mehr an Flexibilität. "Beschäftigte sind mit ihrer Arbeitssituation vor allem dann zufrieden, wenn sie ihre Arbeitszeit selbst beeinflussen können", sagt Weber. Er plädiert für die Viertagewoche – "für diejenigen, die sie wollen. Wer fünf Tage möchte, soll fünf bekommen, wer drei will, drei."

Alexander Heintze

Mit der Größe des Arbeitgebers wächst das Gehalt für Verwalter

© Immobilien Zeitung; Quelle: Ergebnisse der VDIV-Umfrage 2022 „Gehaltsbenchmark“

Karriere 24.11.2022
Die Größe des Unternehmens spielt bei der Gehaltsgestaltung von Immobilienverwaltern eine zentrale Rolle. Sie wirkt sich nicht nur bei Mitarbeitern in Führungspositionen stärker auf die ... 

Die Größe des Unternehmens spielt bei der Gehaltsgestaltung von Immobilienverwaltern eine zentrale Rolle. Sie wirkt sich nicht nur bei Mitarbeitern in Führungspositionen stärker auf die jährliche Vergütung aus als die Berufserfahrung in Jahren und eine zentrale Lage des Unternehmens.

Nicht nur nach Ausbildung und Berufserfahrung, sondern auch nach Regionen und Größe des Unternehmens unterscheiden sich die Gehälter von Mitarbeitern und Führungskräften in der Immobilienverwaltung. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Verbands der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV).

Mit dem Ziel, eine berufsspezifische Gehaltsbenchmark zu erstellen, hat der Verband fast 450 Antwortsätze einer Onlineumfrage unter Geschäftsführern und Führungskräften in Immobilienverwaltungen deutschlandweit ausgewertet. Verbandsgeschäftsführer Martin Kaßler fasst zusammen: "Je mehr verwaltete Einheiten im Portfolio des jeweiligen Unternehmens, desto höher sind die Gehälter der mitarbeitenden Führungskräfte. Während die Geschäftsführer von Immobilienverwaltungen mit bis zu 500 Einheiten im Median etwa 60.000 Euro im Jahr verdienen, kommen sie bei Unternehmen mit mehr als 6.000 Einheiten mit rund 120.000 Euro jährlich auf das Doppelte. Mitarbeiter der WEG-Verwaltung, die Eigentümerversammlungen (ETV) leiteten, bekommen in kleinen Unternehmen etwa 40.000 Euro im Jahr, in großen Unternehmen liegt das Jahresgehalt im Median bei 48.700 Euro.

Einen weiteren Verdacht Kaßlers konnte die Umfrage ebenfalls belegen: In Städten fallen die Gehälter im Durchschnitt höher aus als in ländlichen Regionen. Die Unterschiede stufen die Autoren der Studie jedoch als minimal ein. So unterscheiden sich die Bruttojahresvergütungen für Mitarbeiter ohne Führungspositionen im Mittel um 1.000 bis 4.400 Euro, Führungskräfte verdienen in Städten jährlich rund 5.000 Euro mehr und Geschäftsführer kommen auf bis zu 11.000 Euro mehr als ihre Kollegen in ländlichen Gebieten.

Sonderzahlungen für gute Leistungen erhielten knapp die Hälfte der Befragten. 64% von ihnen wurden Prämien bei Neukundenwerbung bezahlt, etwa ein Viertel erhielt eine Sonderzahlung für Schnelligkeit. Genauso viele Unternehmen belohnten das Anwerben neuer Mitarbeiter.

Janina Stadel

Hausverwalter auf dem Prüfstand

Hausverwalter müssen bald eine Zertifizierung nachweisen können.

Hausverwalter müssen bald eine Zertifizierung nachweisen können.

Quelle: stock.adobe.com, Urheber: pressmaster

Karriere 22.08.2021
Noch vor der Einführung der Zertifizierungspflicht für Hausverwalter ist im Sommer ein Lehrgang gestartet, der auf die Prüfung vorbereiten soll. Zudem will der VDIV herausfinden, bei ... 

Noch vor der Einführung der Zertifizierungspflicht für Hausverwalter ist im Sommer ein Lehrgang gestartet, der auf die Prüfung vorbereiten soll. Zudem will der VDIV herausfinden, bei welchen Themen noch Weiterbildungsbedarf in der Branche besteht.

Sobald im Dezember 2022 die Übergangsfrist abläuft, die in der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) festgelegt ist, können Wohnungseigentümer einen zertifizierten Hausverwalter verlangen (siehe "Das WEG wird zum 1. Dezember angepasst", IZ 42/2020). Für Verwalter, die keine IHK-Prüfung abgelegt haben, bedeutet das, dass sie von einem einzelnen Eigentümer abgelehnt werden können, statt durch einen Mehrheitsbeschuss der Eigentümerversammlung. Nach Schätzungen des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz betrifft diese Neuregelung rund 28.500 Angestellte bundesweit. Für sie erarbeitet das Ministerium derzeit eine entsprechende Rechtsverordnung, die den Ablauf und die Inhalte der Prüfung festlegt. Bisher gibt es nur einen Verordnungsentwurf.

Auf diesem basiert der Lehrgang "Fachmann/Fachfrau für Wohnimmobilienverwaltung", den die IHK Frankfurt seit Sommer zusammen mit der Akademie für Finanzberatung Going Public und dem Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV) anbietet. "In der Kürze der Zeit hatten wir mit rund 45 Teilnehmern eine sehr hohe Anmeldequote", berichtet Timo Gasparini vom Bildungszentrum der IHK Frankfurt kurz nach Beginn des ersten Durchlaufs. "Rund ein Viertel der Teilnehmer stammt nicht aus dem direkten Einzugsgebiet der IHK Frankfurt", ergänzt Gasparini. Überraschend sei das für ihn nicht, es bestätige aber seine Vermutung, dass der Lehrgang bundesweit auf Interesse stößt. Doch: "Ob und ab wann der Kurs auch an anderen Standorten angeboten werden kann, steht derzeit noch nicht fest." Im Moment können ihn Interessierte bei der Frankfurter IHK und beim Partner Going Public in Berlin belegen, der Großteil des Lehrgangs findet online statt.

"Schon jetzt besteht eine Weiterbildungspflicht für Verwalter von 20 Stunden in drei Jahren", erinnert Gasparini, daran ändert sich auch nichts. Welche Themen dabei am meisten gefragt sind, kann er schwer abschätzen. "Oft werden ganze Blöcke gebucht, die mehrere Themen beinhalten", sagt der IHK-Vertreter. Beim VDIV hingegen zeichnet sich gerade der Trend ab, dass z.B. Informationen zur Installation von E-Ladestationen besonders nachgefragt sind, erklärt Geschäftsführer Martin Kaßler. Außerdem würden Onlineseminare zu Themen wie klimafreundliches Sanieren und zum CO2-Preis bei den Hausverwaltern immer beliebter. "Die Qualität der Weiterbildungsangebote ist dabei abhängig davon, inwieweit es gelingt, dem tatsächlichen Bedarf der Branche gerecht zu werden", betont Kaßler.

Um herauszufinden, welche Inhalte Hausverwaltern wichtig sind, hat der VDIV eine Online-Umfrage gestartet. Die Teilnehmer sollen unter anderem ihren Kenntnisstand zu Themen wie Sanierungen, kaufmännisches Wissen und Digitalisierung einschätzen und angeben, in welcher Form und wie oft sie bisher an Weiterbildungen teilgenommen haben. "Auf Basis der Umfrageergebnisse werden im Bedarfsfall die Lehrgangs- und entsprechend Prüfungsinhalte angepasst", erläutert Kaßler.

Die Online-Umfrage des VDIV läuft noch bis zum 10. September unter www.vdiv.de/weiterbildungsbedarf.

Janina Stadel

Verwalterverband bastelt an freiwilligem Sachkundelehrgang

Karriere 18.09.2019
Die geplante Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) hat die Diskussion um einen Sachkundenachweis für Immobilienverwalter neu angefacht. Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (kurz: ... 

Die geplante Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) hat die Diskussion um einen Sachkundenachweis für Immobilienverwalter neu angefacht. Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (kurz: VDIV, einst: DDIV) nimmt diese Vorlage auf und tüftelt schon mal an einem freiwilligen Sachkundelehrgang. "Da sich der Gesetzgeber bislang nicht in der Lage sah, einen verpflichtenden Sachkunde­nachweis für Wohnimmobilienverwalter einzuführen, müssen wir zum Schutz der Verbraucher und zur weiteren Professionalisierung unserer Branche selbst aktiv werden", erklärt Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland. Den Beschluss, besagten Lehrgang für eine freiwillige Basisqualifikation zu entwickeln, hat die Delegiertenversammlung des VDIV letzte Woche auf dem diesjährigen Deutschen Verwaltertag gefasst.

Verwalter - ebenso wie Immobilienmakler - müssen sich seit dem vergangenen Jahr zwar regelmäßig fortbilden, doch eine grundlegende Qualifikation zur Ausübung ihrer Tätigkeit müssen sie bis dato nicht nachweisen. Mit der vorgesehenen WEG-Reform würden die Befugnisse von Verwaltern deutlich ausgeweitet. Diese Kompetenzerweiterung lässt es der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die die Grundlagen für diese Reform erarbeitet hat, angeraten erscheinen, einen Sach- und Fachkundenachweis für WEG-Verwalter einzuführen.

Harald Thomeczek

Bundesrat schwächt Fortbildungsregeln weiter ab

Karriere 26.04.2018
Ab dem 1. August 2018 sind Wohnimmobilienverwalter und Makler gesetzlich verpflichtet, sich alle drei Jahre 20 Stunden fortzubilden. Der Entwurf für die entsprechende Verordnung zur Änderung der ... 

Ab dem 1. August 2018 sind Wohnimmobilienverwalter und Makler gesetzlich verpflichtet, sich alle drei Jahre 20 Stunden fortzubilden. Der Entwurf für die entsprechende Verordnung zur Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung sah vor, dass die Gewerbetreibenden die zuständige Behörde von sich aus regelmäßig über ihre Weiterbildungsanstrengungen informieren. Jetzt sollen sie nur noch auf Nachfrage der Behörde Nachweise über absolvierte Fortbildungen vorlegen.

Der Entwurf steht morgen auf der Tagesordnung des Bundesrats. Dessen Wirtschaftsausschuss "empfiehlt" der Ländervertretung, den Passus zu streichen, wonach die Gewerbetreibenden für sich und ihre operativ tätigen Mitarbeiter (Objektbetreuer/Makler) unaufgefordert eine Erklärung über die abgeleistete Weiterbildung an die Behörde übermitteln und zugleich Nachweise darüber vorlegen.

Der Ausschuss befürchtet eine Überlastung der Gewerbeämter, wenn die 46.500 betroffenen Gewerbetreibende alle mehr oder weniger auf einen Schlag ihre Mitteilungen abgeben: "Durch diese stoßartige, umfangreiche Belastung würden die Gewerbeämter voraussichtlich für längere Zeit faktisch keine anderen Gewerbeüberwachungsaufgaben mehr wahrnehmen können." Zur Erinnerung: Der Verordnungsentwurf sah vor, dass Makler und Verwalter alle drei Jahre - jeweils bis Ende Januar des Folgejahres - automatisch Meldung machen.

"Ernsthaftere Weiterbildung" bei Kontrollen

Stattdessen sollen die Gewerbetreibenden jetzt nur noch auf Verlangen des Amtes nachweisen, dass sie und ihre relevanten Mitarbeiter ihrer Fortbildungspflicht nachgekommen sind. "Dies brächte die gewichtigen Vorteile, dass zum einen die Gewerbeamtskontrollen planbar sind und damit eine gleichbleibende Arbeitsbelastung erreicht wird", wirbt der Wirtschaftsausschuss für seine Empfehlung. Doch damit nicht genug: Der Ausschuss sieht auf diese Weise "eine intensivere Prüfung der Mitteilung und echte Prävention ermöglicht. Denn die Gewerbetreibenden müssten auf Grund der intensiveren Kontrollen bei unrichtigen Mitteilungen eher mit Entdeckung rechnen und würden daher die Weiterbildung ernsthafter betreiben bzw. diese bei ihren Beschäftigten nachhalten."

Stellt sich die Frage, wie oft die Behörden nachhaken. Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) bezweifelt, dass das allzu oft geschehen wird: "Es ist davon auszugehen, dass die Behörden allenfalls bei konkreten Verdachtsfällen aktiv werden", glaubt DDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler. Wenig begeistert zeigt sich auch der Verband Wohnen im Eigentum: "Nur noch auf Nachfrage sollen die durchgeführten Fortbildungsmaßnahmen dem Gewerbeamt mitgeteilt werden müssen. Welches Gewerbeamt wird hier jemals eine Kontrolle durchführen?" Einig sind sich beide Verbände auch in der Annahme, dass der Bundesrat die Verordnung inklusive Streichung morgen verabschieden wird.

Schon das Bundeswirtschaftsministerium, dessen Feder der Verordnungsentwurf entstammt, war den Betroffenen kürzlich entgegengekommen: Der ursprüngliche Entwurf hatte vorgesehen, dass Makler und Wohnimmobilienverwalter das zuständige Amt jedes Jahr über ihre Weiterbildungsbemühungen auf dem Laufenden halten. Laut der unlängst aktualisierten Fassung sollen sie nur noch alle drei Jahre Bericht erstatten.

Harald Thomeczek

Makler und Verwalter müssen sich ab 2021 fortbilden

Karriere 22.09.2017
Das Gesetz zur Einführung von Berufszulassungsregelungen von (gewerblichen) Immobilienmaklern und Wohnimmobilienverwaltern hat heute auch der Bundesrat durchgewunken. Exakt drei Monate nach dem ... 

Das Gesetz zur Einführung von Berufszulassungsregelungen von (gewerblichen) Immobilienmaklern und Wohnimmobilienverwaltern hat heute auch der Bundesrat durchgewunken. Exakt drei Monate nach dem entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestags.

Zur Erinnerung: Der geplante Sachkundenachweis für Makler und Verwalter blieb im Laufe des Gesetzgebungsverfahren auf der Strecke. Die Vertreter dieser Berufsgruppen werden ihre Kenntnisse also doch nicht in Prüfungen vor Industrie- und Handelskammern belegen müssen. Eine Art Trostpflaster für den abhandengekommenen Sachkundenachweis ist eine Fortbildungspflicht für WEG- und Mietverwalter sowie Makler. Diese ist allerdings ziemlich überschaubar: Makler und Verwalter werden künftig alle drei Jahre nachweisen müssen, sich in einem Umfang von 20 Stunden weitergebildet zu haben.

Bestimmte Abschlüsse befreien erstmal von der Fortbildungspflicht

Das Gesetz wird laut dem Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) voraussichtlich im Oktober 2017 im Bundesgesetzblatt verkündet. Dem Immobilienverband Deutschland (IVD) zufolge tritt es wahrscheinlich am 1. August 2018 in Kraft. Makler und Verwalter werden also erst ab dem Jahr 2021 einen Nachweis über eine erfolgte Fortbildung führen müssen. Wer einen staatlich anerkannten Aus- oder Fortbildungsabschluss wie den Immobilienkaufmann oder den Immobilienfachwirt sein Eigen nennt, ist in den ersten drei Jahren nach Aufnahme seiner Tätigkeit von dieser Pflicht befreit.

Welche Fortbildungsmaßnahmen und Bildungseinrichtungen anerkannt werden, wird erst in einer Rechtsverordnung festgelegt. Diese wird während einer Übergangsfrist von sechs Monaten nach der Gesetzesverkündung vom Bundeswirtschaftsministerium erarbeitet.

Neben der Fortbildungspflicht sieht das Gesetz vor, dass WEG- und Mietverwalter künftig eine Erlaubnis nach Paragraf 34c der Gewerbeordnung beantragen und eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen müssen. Die Pflicht zum Abschluss einer solchen Versicherung tritt am Tag nach der Gesetzesverkündung in Kraft. Makler sind davon ausgenommen.

Verbände geben sich mit dem Erreichten nicht zufrieden

Mindestanforderungen an die Ausbildung und Sachkunde von Maklern und Verwaltern gibt es aber weiterhin nicht: Lediglich ein freies Vorstrafenregister und sogenannte geordnete Vermögensverhältnisse sind erforderlich, um auf diesem oder jenem Gebiet tätig werden zu können.

Die Branchenverbände sind von dieser Tatsache nicht begeistert: "Wir sehen die neue Berufszulassungsregelung nur als einen ersten Schritt. Unser Ziel bleibt die Einführung eines substanziellen Sachkundenachweises. Wir geben uns mit dem Gesetz nicht zufrieden und werden den Sachkundenachweis in der nächsten Legislaturperiode weiter vorantreiben", sagt IVD-Bundesgeschäftsführerin Sun Jensch.

In dasselbe Horn stößt DDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler: "Ob eine 20-Stunden-Weiterbildungspflicht wiederkehrend alle drei Jahre ausreichend ist, um als Verwalter mehr als 60 Gesetze und Verordnungen rechtssicher anwenden zu können, darf bezweifelt werden. Eine Grundqualifikation zur Aufnahme der Tätigkeit als Verwalter ist damit nicht erreicht. Wir halten daher an der Einführung eines Sachkundenachweises für Immobilienverwalter fest", so DDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler.

Harald Thomeczek

Verwalter heben die Preise an

Hausverwalter lassen sich ihre Dienste für die WEG-Verwaltung heute real rund 6% höher vergüten als 2010. In der Mietverwaltung beträgt das inflationsbereinigte Plus 4,7%. Das ist nicht genug, findet der Branchenverband DDIV.

Hausverwalter lassen sich ihre Dienste für die WEG-Verwaltung heute real rund 6% höher vergüten als 2010. In der Mietverwaltung beträgt das inflationsbereinigte Plus 4,7%. Das ist nicht genug, findet der Branchenverband DDIV.

Quelle: Fotolia.com, Urheber: magele

Karriere 09.06.2017
Verwalter von Wohneigentümergemeinschaften (WEG) und Mietkomplexen verlangen auch inflationsbereinigt immer höhere Honorare. Nur bei WEGs und Mietgebäuden mit über 100 Einheiten liegen ... 

Verwalter von Wohneigentümergemeinschaften (WEG) und Mietkomplexen verlangen auch inflationsbereinigt immer höhere Honorare. Nur bei WEGs und Mietgebäuden mit über 100 Einheiten liegen die Vergütungssätze im Vergleich zu 2010 auch heute noch niedriger, wie aus dem 5. Branchenbarometer des Dachverbands Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) hervorgeht. Der Verband sieht trotz des überwiegenden Anstiegs der Verwalterhonorare noch Luft nach oben.

Die Vergütungen für WEGs ab 100 Wohnungen haben laut der DDIV-Jahresumfrage zwischen 2013 und 2016 inflationsbereinigt um 4,3% auf 15,70 Euro pro Einheit zugelegt. Der entsprechende Wert von 2010 - 16,20 Euro - ist damit jedoch immer noch 3,1% entfernt. Und: In diesem Jahr nahmen mehr größere Unternehmen, die u.a. durch Zukäufe zuletzt stark gewachsen sind, an der Umfrage teil als in der Vergangenheit. Da diese meist in den Städten und Ballungsräumen mit einem höheren Bedarf an Verwalterleistungen aktiv sind, können sie auch höhere Honorare verlangen als Anbieter im ländlichen Raum - und ziehen damit den Schnitt nach oben.

Der DDIV hebt in seiner Studie daher auch auf den Rückgang im Sechsjahreszeitraum ab und erklärt sich diesen mit dem gestiegenen Wettbewerb um große WEGs: Die Verwaltung großer Eigentümergemeinschaften sei aufgrund von Skaleneffekten für die Anbieter ertragreicher. Das mache große WEGs zu begehrten Objekten, was die Konkurrenz eben steigen lasse - und die Preise sinken.

Honorare in WEG-Verwaltung seit 2010 real um rund 6% gestiegen

In allen anderen vier Größenklassen legten die Honorare in der WEG-Verwaltung auch im Vergleich zu 2010 zu. Über alle Größenklassen hinweg sind die Honorare von WEG-Verwaltern inflationsbereinigt um rund 6% auf 18,55 Euro gestiegen - "nur", wie der DDIV betont. Besonders stark fiel der Anstieg bei kleinen WEGs mit weniger als zehn Einheiten aus. Hier ging es um fast 12% nach oben. Der DDIV führt das auf die zunehmende Abwesenheit von Wettbewerb in dieser Kategorie zurück. Die Verwaltung kleiner WEGs sei unrentabel geworden, was zu einem Nachfrageüberhang geführt habe: "Die Verwaltungen können so die Vergütung anpassen, ohne Wettbewerb fürchten zu müssen."

In der Mietverwaltung legte die Pauschalvergütung seit 2010 real über alle Größenklassen hinweg im Schnitt um 4,7% zu. Bei kleinen Gebäuden mit weniger als zehn Wohnungen kletterten die pauschalen Vergütungssätze sogar um 17,7% auf 25,07 Euro. Auch in der Mietverwaltung gab es bei großen Gebäuden mit mehr als 100 Wohnungen jedoch einen deutlichen Rückgang von 7,7% auf 17,24 Euro.

Verwalter wollen die Preise erhöhen

"Der moderate Anstieg der Vergütungen hält aber noch immer nicht Schritt mit der komplexen Tätigkeit. In nahezu allen Bereichen müssen Verwaltungen investieren. Vor allem aber in gut geschultes und ausgebildetes Personal sowie in moderne und weitgehend digitalisierte Anwendungen. Neue Anforderungen durch den Gesetzgeber und ein erweitertes Anspruchsdenken von Eigentümern und Mietern kommen hinzu", sagt DDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler.

Kaßlers Sicht der Dinge teilen offenbar viele Umfrageteilnehmer: 82% der Befragten wollen die Preise in diesem Jahr erhöhen, und zwar vor allem dann, wenn eine Vertragsverlängerung ansteht. Ist das der Fall, sollen die Honorare um durchschnittlich 8% klettern. Im vergangenen Jahr erhöhten 86% ihre Honorare bei einer Vertragsverlängerung, im Schnitt um 7,1%.

Harald Thomeczek