Innung will mehr Geld für Minijobber

Karriere 13.12.2018
Arbeitgeber aus dem Facility-Management wollen die Lohngrenze für Minijobber anheben. Erst dann könnten zahlreiche Gebäudereiniger unmittelbar von der Lohnerhöhung profitieren. ... 

Arbeitgeber aus dem Facility-Management wollen die Lohngrenze für Minijobber anheben. Erst dann könnten zahlreiche Gebäudereiniger unmittelbar von der Lohnerhöhung profitieren.

Zum Jahresanfang 2019 steigen die tariflich vereinbarten Löhne für die gewerblichen Gebäudereiniger (siehe "Die Gebäudereiniger kämpfen weiter fürs Weihnachtsgeld", IZ 48/18). Nach Angaben des Bundesinnungsverbands des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) dürfen sich 530.000 Beschäftigte über eine vollere Lohntüte freuen. Darunter seien allerdings auch 120.000 Mitarbeiter, die als Minijobber an der Verdienstgrenze von 450 Euro beschäftigt seien. Sie gelangen mit jeder Lohnerhöhung schneller an die Grenze, dürfen also nur noch kürzer arbeiten, um nicht in die Abgabenpflicht zu geraten. "Verkürzen sie ihre Arbeitszeit nicht, droht ein schmerzhaftes Dilemma", erklärt der BIV. Ab 451 Euro Verdienst sinke durch die Abgabenlast der Nettoverdienst um 20% auf 362 Euro.

Der Arbeitgeberverband fordert nun von der Bundesregierung, die Lohngrenze kurzfristig auf 475 bis 500 Euro zu erhöhen. "Die Betriebe des Gebäudereiniger-Handwerks haben deutliche personelle Engpässe und benötigen dringend ihre Mitarbeiter", argumentiert der BIV. "Den Unternehmen fehlt durch die Verkürzung diese Arbeitszeit, den Mitarbeitern das Geld."

Der BIV steht mit seinem Ansinnen nicht alleine da. Die FDP-Bundestagsfraktion hatte erst vor wenigen Wochen einen Gesetzentwurf eingebracht, der vorsieht, die Verdienstgrenze der Entwicklung des gesetzlichen Mindeststundenlohns dynamisch anzupassen. Sie soll beim 60fachen, also aktuell bei 530,40 Euro liegen.

Das Bundesarbeitsministerium allerdings lehnt eine Anhebung ab. Minijobs sollen bei steigenden Löhnen weniger attraktiv werden. Das Ziel müsse es sein, mehr Menschen in volle sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu bringen. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) ist gegen eine Erhöhung der 450-Euro-Grenze. Er plädiert vielmehr für die Abschaffung von Minijobs.

Anke Pipke

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Die Gewerkschaft IG Bau hat sich mit ihrer Forderung nach einem Mindestlohn von 12 Euro pro Stunde (derzeit: 10,80 Euro) für Gebäudereiniger durchgesetzt. Allerdings steigt die Lohnuntergrenze erst in gut zwei Jahren auf diesen Wert.

Die IG Bau und der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) haben sich in der vierten Tarifrunde auf eine schrittweise Erhöhung geeinigt. Der Branchenmindestlohn steigt demnach ab 2021 auf 11,11 Euro (+2,9%), klettert dann 2022 weiter auf 11,55 Euro (+3,9%) und landet 2023 bei besagten 12 Euro (+3,9%).

Der Tarifvorschlag von Gewerkschaft und BIV sieht außerdem deutliche Lohnsteigerungen für gelernte Kräfte vor. So kommen Beschäftigte in der OP-Reinigung auf ein Plus von insgesamt 8,7%. Glas- und Fassadenreiniger erhalten summa summarum 7,6% mehr und verdienen nach der dritten Tariferhöhung 15,20 Euro pro Stunde.

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Die IG Bau gießt etwas Wasser in den Wein: Die Gewerkschaft zeigt sich enttäuscht über die "fehlende Verhandlungsbereitschaft" beim Thema Weihnachtsgeld. Immerhin werde aber eine Vereinbarung aus dem Rahmentarifvertrag fortgesetzt, nach der Gewerkschaftsmitglieder in Innungsbetrieben in den kommenden drei Jahren einen Weihnachtsbonus erhalten.

In der Gebäudereinigung sind in Deutschland rund 700.000 Menschen beschäftigt. Laut IG Bau arbeiten etwa drei Viertel aller Beschäftigten zum Branchenmindestlohn.

Harald Thomeczek

Grünes Licht für Rahmentarifvertrag der Gebäudereiniger

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Der mühsam ausgehandelte Entwurf für einen neuen Rahmentarifvertrag im Gebäudereinigerhandwerk hat die nächste Hürde hinter sich gebracht. Sowohl die Bundestarifkommission der Industriegewerkschaft IG Bau als auch die des Bundesinnungsverbands (BIV) haben ihn angenommen. Somit tritt der Vertrag zum morgigen Freitag, 1. November, in Kraft. Als nächstes streben beide Interessensvertretungen die Allgemeinverbindlichkeit der Regelungen für alle 650.000 Beschäftigte im Gebäudereinigerhandwerk an. Dies muss beim Bundesarbeitsministerium beantragt werden.

Vor etwa zwei Wochen haben sich die IG Bau und der BIV darauf geeinigt, dass den Gebäudereinigern vor allem höhere Zuschläge und mehr Urlaubstage zustehen. Das Thema Weihnachtsgeld soll bei der nächsten Lohntarifrunde 2020 verhandelt werden.

Anke Pipke