Karriere-News

Mindestlohn für Gebäudereiniger steigt 2023 auf 12 Euro

Karriere 06.11.2020
Die Gewerkschaft IG Bau hat sich mit ihrer Forderung nach einem Mindestlohn von 12 Euro pro Stunde (derzeit: 10,80 Euro) für Gebäudereiniger durchgesetzt. Allerdings steigt die Lohnuntergrenze ... 

Die Gewerkschaft IG Bau hat sich mit ihrer Forderung nach einem Mindestlohn von 12 Euro pro Stunde (derzeit: 10,80 Euro) für Gebäudereiniger durchgesetzt. Allerdings steigt die Lohnuntergrenze erst in gut zwei Jahren auf diesen Wert.

Die IG Bau und der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) haben sich in der vierten Tarifrunde auf eine schrittweise Erhöhung geeinigt. Der Branchenmindestlohn steigt demnach ab 2021 auf 11,11 Euro (+2,9%), klettert dann 2022 weiter auf 11,55 Euro (+3,9%) und landet 2023 bei besagten 12 Euro (+3,9%).

Der Tarifvorschlag von Gewerkschaft und BIV sieht außerdem deutliche Lohnsteigerungen für gelernte Kräfte vor. So kommen Beschäftigte in der OP-Reinigung auf ein Plus von insgesamt 8,7%. Glas- und Fassadenreiniger erhalten summa summarum 7,6% mehr und verdienen nach der dritten Tariferhöhung 15,20 Euro pro Stunde.

Arbeitgeberverband ist zufrieden mit der Planungssicherheit

"Der Abschluss ist für unsere von der Corona-Krise stark betroffenen Betriebe am Rande des Machbaren", sagt Christian Kloevekorn, Verhandlungsführer der BIV-Tarifkommission. "Unterm Strich jedoch steht ein Tarifvertrag mit vielen überzeugenden Facetten. Vor allem die lange Laufzeit und der konstante Lohnzuwachs sind für die Planungssicherheit der Betriebe und Auftraggeber und mit Blick auf die unsichere Zukunft durch Corona ein sehr hohes Gut."

Der Gewerkschaft fehlt das Weihnachtsgeld

Die IG Bau gießt etwas Wasser in den Wein: Die Gewerkschaft zeigt sich enttäuscht über die "fehlende Verhandlungsbereitschaft" beim Thema Weihnachtsgeld. Immerhin werde aber eine Vereinbarung aus dem Rahmentarifvertrag fortgesetzt, nach der Gewerkschaftsmitglieder in Innungsbetrieben in den kommenden drei Jahren einen Weihnachtsbonus erhalten.

In der Gebäudereinigung sind in Deutschland rund 700.000 Menschen beschäftigt. Laut IG Bau arbeiten etwa drei Viertel aller Beschäftigten zum Branchenmindestlohn.

Harald Thomeczek

Grünes Licht für Rahmentarifvertrag der Gebäudereiniger

Karriere 31.10.2019
Der mühsam ausgehandelte Entwurf für einen neuen Rahmentarifvertrag im Gebäudereinigerhandwerk hat die nächste Hürde hinter sich gebracht. Sowohl die Bundestarifkommission der ... 

Der mühsam ausgehandelte Entwurf für einen neuen Rahmentarifvertrag im Gebäudereinigerhandwerk hat die nächste Hürde hinter sich gebracht. Sowohl die Bundestarifkommission der Industriegewerkschaft IG Bau als auch die des Bundesinnungsverbands (BIV) haben ihn angenommen. Somit tritt der Vertrag zum morgigen Freitag, 1. November, in Kraft. Als nächstes streben beide Interessensvertretungen die Allgemeinverbindlichkeit der Regelungen für alle 650.000 Beschäftigte im Gebäudereinigerhandwerk an. Dies muss beim Bundesarbeitsministerium beantragt werden.

Vor etwa zwei Wochen haben sich die IG Bau und der BIV darauf geeinigt, dass den Gebäudereinigern vor allem höhere Zuschläge und mehr Urlaubstage zustehen. Das Thema Weihnachtsgeld soll bei der nächsten Lohntarifrunde 2020 verhandelt werden.

Anke Pipke

Einigung im Tarifstreit der Gebäudereiniger

"Jetzt wird's richtig dreckig", hieß es vor wenigen Wochen auf den Schildern der Warnstreikenden in Dreieich. Auch online wurde hart gekämpft. Die IG-Bau-Aktion Dirty-Job-Pranger bezeichnete der BIV als "Dreckschleuderei".

"Jetzt wird's richtig dreckig", hieß es vor wenigen Wochen auf den Schildern der Warnstreikenden in Dreieich. Auch online wurde hart gekämpft. Die IG-Bau-Aktion Dirty-Job-Pranger bezeichnete der BIV als "Dreckschleuderei".

Quelle: IG Bau

Karriere 24.10.2019
"Der Knoten ist durch", sagte IG-Bau-Chef Robert Feiger nach einer Marathonsitzung zusammen mit dem Bundesinnungsverband des Gebäudereinigerhandwerks (BIV). Sie haben sich im Bemühen um ... 

"Der Knoten ist durch", sagte IG-Bau-Chef Robert Feiger nach einer Marathonsitzung zusammen mit dem Bundesinnungsverband des Gebäudereinigerhandwerks (BIV). Sie haben sich im Bemühen um einen neuen Rahmentarifvertrag vor allem auf höhere Lohnzuschläge und mehr Urlaubstage für die bundesweit rund 650.000 Beschäftigten der Branche geeinigt. Beim Thema Weihnachtsgeld ist noch Geduld gefragt.

Nach 13 Stunden Gesprächsführung kam der Durchbruch: Die IG Bau und der BIV haben sich auf Neuerungen in den Arbeitsverträgen der Gebäudereiniger geeinigt, die nun nach Zustimmung involvierter Gremien auf beiden Seiten zu einem allgemeinverbindlichen Rahmentarifvertrag führen sollen. Dem vorausgegangen waren sechs ergebnislos geführte Verhandlungsrunden.

Nicht zuletzt für den Umgang mit Mehrarbeitszuschlägen bei Überstunden von Teilzeitbeschäftigten gibt es nun eine einvernehmliche Regelung. Diese Zuschläge werden sowohl für Voll- als auch für Teilzeitmitarbeiter ab der neunten Arbeitsstunde am Tag in Höhe von 25% vom Stundenlohn gezahlt. Auch Teilzeitler mit kürzeren Tagen haben Aussicht auf mehr Geld: So sollen solche Mitarbeiter, die kontinuierlich über fünf Monate hinweg ein Überstundenpensum von mindestens 15% leisten, Anspruch auf einen Vertrag mit angepasster Wochenstundenzahl bekommen.

Zum Hintergrund: Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Gleichstellung von Voll- und Teilzeitkräften bei Mehrarbeitszuschlägen war im Frühjahr dieses Jahres der Auslöser dafür, dass die Arbeitgeberseite den im Jahr 2012 gefassten Rahmentarifvertrag zum Juli 2019 gekündigt hatte. Das Urteil wurde zwar zu einem Fall aus der Systemgastronomie gefällt, hat aber große Auswirkungen auf die Gebäudereinigerbranche, die laut BIV zu etwa 75% aus Teilzeitkräften besteht. Unter diesen neuen Voraussetzungen sei der Rahmentarifvertrag nicht mehr fortzuführen, argumentierte der BIV. "Diese Regelung ist bestens geeignet dafür, Unfrieden in die Betriebe zu tragen." Denn nach diesem Urteil müsste, so ein Beispiel des BIV, ein Teilzeitler mit zwei Arbeitsstunden pro Tag bereits für die dritte Stunde einen Mehrarbeitszuschlag von 25% (zusätzlich zur Überstunde an sich) erhalten, der Vollzeit arbeitende Kollege aber erst nach 39 Wochenstunden. Mit dem nun ausgehandelten Zuschlag erst ab der neunten Arbeitsstunde am Tag setzte sich der BIV durch.

Ein weitaus stärker öffentlich ausgetragener Konfliktpunkt betraf in den vergangenen Monaten die Forderung der IG Bau nach einem Weihnachtsgeld bzw. 13. Monatsgehalt. Der BIV beharrte darauf, dass diese Diskussion in die nächste Verhandlung des Lohntarifvertrags 2020 gehöre, aber mit dem aktuell zu verhandelnden Rahmentarifvertrag nichts zu tun hat. Dabei bleibt es auch in dem nun vorliegenden Vorschlag. Darüber hinaus hat die IG Bau allerdings eine Übergangslösung für die Feiertage in diesem und im nächsten Jahr ausgehandelt. Demnach bekommen die Beschäftigten wahlweise Heiligabend oder Silvester als bezahlten Arbeitstag frei. Wer hingegen arbeiten möchte, dem wird eine Weihnachtsprämie für diesen Tag in Höhe eines 150%igen Lohnzuschlags gewährt.

Weitere Punkte in der Einigung beider Tarifparteien betreffen die Zuschläge. Einige sind erhöht worden: für die Arbeit in der Nacht von 25% auf 30%, an Sonn- und Feiertagen von 75% auf 80%. "Für die Arbeit am ersten und zweiten Weihnachtsfeiertag, an Neujahr und am 1. Mai wird es, so sieht es die neue Vereinbarung vor, sogar Zuschläge von 200% des Lohns geben", teilt die IG Bau mit. Außerdem gibt es für Industrie- und Maschinenreiniger nun 75 Cent pro Stunde extra.

Auch an der Urlaubsregelung wurde geschraubt. Ab 2021 soll es für alle Beschäftigten einen einheitlichen Urlaubsanspruch auf 30 Tage auf Vollzeitbasis geben - unabhängig davon, wie lange sie bereits in der Branche arbeiten. Neueinstellungen haben schon 2020 Anspruch auf 29 Urlaubstage.

Ulrike Laux, die im Bundesvorstand der IG Bau für die Gebäudereinigung zuständig ist, rechnet mit zeitnahen Zustimmungen aus der Tarifkommission und der Branchenfachgruppe. Außerdem fehlt noch das Ja des Bundesvorstands. Auch der BIV muss noch seinen Gremien den Vorschlag zur Abstimmung vorlegen. "Mit diesem Tarifabschluss haben die Arbeitgeber einen zukunftsfähigen Kompromiss mit dem Tarifpartner IG Bau erzielt, der die Attraktivität der beschäftigungsstärksten deutschen Handwerksbranche weiter stärkt", kommentiert Christian Kloevekorn, Verhandlungsführer der Bundestarifkommission des BIV.

Dieser Einigkeit ging ein zuletzt mit harten Bandagen geführter Tarifstreit voraus. Zum einen organisierte die IG Bau in den vergangenen Monaten bundesweit verstreute Warnstreiks in öffentlich hoch frequentierten Gebäuden wie Flughäfen und in Industrieobjekten wie den BMW-Werken.

Darüber hinaus schaffte es die IG Bau mit ihrem digitalen "Dirty-Job-Pranger" in die Schlagzeilen. Seit ebenfalls Anfang Oktober wirft sie dort dem Osnabrücker Unternehmen Piepenbrock "Drückerei bei Lohn und Arbeit vor", weil es die Zeit ohne Rahmentarifvertrag ausnutze und Arbeitsverträge zu seinem Vorteil ändern würde. Piepenbrock weist die Vorwürfe strikt zurück. Ebenso wie die Mannheimer Firma Lieblang Cosmos, die als zweites Unternehmen von der IG Bau an den Pranger gestellt wurde. Der BIV reagierte ungewohnt forsch auf diese Aktion. "Was die IG Bau hier macht, ist nichts anderes als öffentliche Dreckschleuderei auf Unternehmen, die sich an Recht und Gesetz halten und die jederzeit bereit sind, sich wieder einem vernünftigen Rahmentarifvertrag anzuschließen", sagte Johannes Bungart, Geschäftsführer des Bundesinnungsverbands.

Anke Pipke

Höhere Zuschläge und mehr Urlaub für Gebäudereiniger

Zuletzt sollten Warnstreiks der Gebäudereiniger die Arbeitgeberseite unter Druck setzen.

Zuletzt sollten Warnstreiks der Gebäudereiniger die Arbeitgeberseite unter Druck setzen.

Quelle: IG Bau

Karriere 18.10.2019
Der Streit um einen neuen Rahmentarifvertrag für die bundesweit 650.000 Gebäudereiniger ist beigelegt. Der Bundesinnungsverband des Gebäudereinigerhandwerks (BIV) und die ... 

Der Streit um einen neuen Rahmentarifvertrag für die bundesweit 650.000 Gebäudereiniger ist beigelegt. Der Bundesinnungsverband des Gebäudereinigerhandwerks (BIV) und die Industriegewerkschaft IG Bau haben sich geeinigt. Für etliche Arbeitnehmer soll es mehr Geld und für alle mehr Urlaub geben, heißt es in dem ausgehandelten Vorschlag. Dem müssen noch Gremien auf beiden Seiten der Interessensvertretung zustimmen. Anschließend werden IG Bau und BIV die Allgemeinverbindlichkeit des Vertrags anstreben.

Die Verhandlungen seien festgefahren, so beschrieben etliche Medien zuletzt die Situation im Streit um einen Rahmentarifvertrag für das Gebäudereinigerhandwerk. Die sechste Gesprächsrunde zwischen den Interessensvertretern war Anfang Oktober ergebnislos abgebrochen worden. Doch jetzt gibt es wieder Licht am Ende des Tunnels. "Der Knoten ist durch", sagt IG-Bau-Chef Robert Feiger. Die IG Bau und der BIV haben sich in ihrem jüngsten, 13 Stunden dauernden Gespräch auf einige Neuerungen geeinigt, die nun nach Zustimmung involvierter Gremien auf beiden Seiten zu einem allgemeinverbindlichen Rahmentarifvertrag führen sollen.

Auch Teilzeitkräfte bekommen mehr Geld für mehr Arbeit

Nicht zuletzt für den Umgang mit Mehrarbeitszuschlägen bei Überstunden von Teilzeitbeschäftigten gibt es nun eine einvernehmliche Regelung. Diese Zuschläge werden sowohl für Voll- als auch für Teilzeitmitarbeiter ab der neunten Arbeitsstunde am Tag in Höhe von 25% vom Stundenlohn gezahlt. Auch Teilzeitler mit kürzeren Tagen haben Aussicht auf mehr Geld: So sollen solche Mitarbeiter, die kontinuierlich über fünf Monate hinweg ein Überstundenpensum von mindestens 15% leisten, Anspruch auf einen neuen Vertrag mit angepasster Wochenstundenzahl bekommen.

Zum Hintergrund: Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Gleichstellung von Voll- und Teilzeitkräften bei Mehrarbeitszuschlägen war im Frühjahr dieses Jahres der Auslöser dafür, dass die Arbeitgeberseite den im Jahr 2012 gefassten Rahmentarifvertrag zum Juli 2019 gekündigt hat. Das Urteil wurde zwar zu einem Fall aus der Systemgastronomie gefällt, hätte aber große Auswirkungen auf die Gebäudereinigerbranche, die laut BIV zu etwa 75% aus Teilzeitkräften besteht. Unter diesen neuen Voraussetzungen sei der Rahmentarifvertrag nicht mehr fortzuführen, argumentierte der BIV. "Diese Regelung ist bestens geeignet dafür, Unfrieden in die Betriebe zu tragen." Denn nach diesem Urteil müsste, so ein Beispiel des BIV, ein Teilzeitler mit zwei Arbeitsstunden pro Tag bereits für die dritte Stunde einen Mehrarbeitszuschlag von 25% (zusätzlich zur Überstunde an sich) erhalten, der Vollzeit arbeitende Kollege aber erst nach 39 Wochenstunden. Mit dem nun ausgehandelten Zuschlag erst ab der neunten Arbeitsstunde am Tag setzte sich der BIV durch.

Gratifikation zum Jahresende

Ein weitaus stärker öffentlich ausgetragener Konfliktpunkt betraf in den vergangenen Monaten die Forderung der IG Bau nach einem Weihnachtsgeld bzw. 13. Monatsgehalt. Der BIV beharrte darauf, dass diese Diskussion in die nächste Verhandlung des Lohntarifvertrags 2020 gehöre, aber mit dem aktuell zu verhandelnden Rahmentarifvertrag nichts zu tun hat. Dabei bleibt es auch in dem nun vorliegenden Vorschlag. Darüber hinaus hat die IG Bau allerdings eine Übergangslösung für die Feiertage in diesem und im nächsten Jahr ausgehandelt. Demnach bekommen die Beschäftigten wahlweise Heiligabend oder Silvester als bezahlten Arbeitstag frei. Wer hingegen arbeiten möchte, dem wird eine Weihnachtsprämie für diesen Tag in Höhe eines 150%igen Lohnzuschlags gewährt.

Ein Plus bei Zuschlägen und mehr Urlaubstage für alle

Weitere Punkte in der Einigung beider Tarifparteien betreffen die Zuschläge, die erhöht worden sind: für die Arbeit in der Nacht von 25% auf 30%, an Sonn- und Feiertagen von 75% auf 80%. "Für die Arbeit am ersten und zweiten Weihnachtsfeiertag, an Neujahr und am 1. Mai wird es, so sieht es die neue Vereinbarung vor, sogar Zuschläge von 200% des Lohns geben", teilt die IG Bau mit. Darüber hinaus gibt es für Industrie- und Maschinenreiniger nun 75 Cent pro Stunde extra.

Auch an der Urlaubsregelung wurde geschraubt. Ab 2021 soll es für alle Beschäftigten einen einheitlichen Urlaubsanspruch auf 30 Tage auf Vollzeitbasis geben - unabhängig davon, wie lange sie bereits in der Branche arbeiten. Neueinstellungen haben schon 2020 Anspruch auf 29 Urlaubstage.

Zufriedenheit auf beiden Seiten

Ulrike Laux, die im Bundesvorstand der IG Bau für die Gebäudereinigung zuständig ist, rechnet mit zeitnahen Zustimmungen aus der Tarifkommission und der Branchenfachgruppe. Außerdem fehlt noch das Ja des Bundesvorstands. Auch der BIV muss noch seinen Gremien den Vorschlag zur Abstimmung vorlegen. "Mit diesem Tarifabschluss haben die Arbeitgeber einen zukunftsfähigen Kompromiss mit dem Tarifpartner IG BAU erzielt, der die Attraktivität der beschäftigungsstärksten deutschen Handwerksbranche weiter stärkt", kommentiert Christian Kloevekorn, Verhandlungsführer der Bundestarifkommission des BIV.

Anke Pipke

Gebäudereiniger: Arbeitgebervertreter kündigen Rahmentarif

Karriere 25.04.2019

Innung will mehr Geld für Minijobber

Karriere 13.12.2018
Arbeitgeber aus dem Facility-Management wollen die Lohngrenze für Minijobber anheben. Erst dann könnten zahlreiche Gebäudereiniger unmittelbar von der Lohnerhöhung profitieren. ... 

Arbeitgeber aus dem Facility-Management wollen die Lohngrenze für Minijobber anheben. Erst dann könnten zahlreiche Gebäudereiniger unmittelbar von der Lohnerhöhung profitieren.

Zum Jahresanfang 2019 steigen die tariflich vereinbarten Löhne für die gewerblichen Gebäudereiniger (siehe "Die Gebäudereiniger kämpfen weiter fürs Weihnachtsgeld", IZ 48/18). Nach Angaben des Bundesinnungsverbands des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) dürfen sich 530.000 Beschäftigte über eine vollere Lohntüte freuen. Darunter seien allerdings auch 120.000 Mitarbeiter, die als Minijobber an der Verdienstgrenze von 450 Euro beschäftigt seien. Sie gelangen mit jeder Lohnerhöhung schneller an die Grenze, dürfen also nur noch kürzer arbeiten, um nicht in die Abgabenpflicht zu geraten. "Verkürzen sie ihre Arbeitszeit nicht, droht ein schmerzhaftes Dilemma", erklärt der BIV. Ab 451 Euro Verdienst sinke durch die Abgabenlast der Nettoverdienst um 20% auf 362 Euro.

Der Arbeitgeberverband fordert nun von der Bundesregierung, die Lohngrenze kurzfristig auf 475 bis 500 Euro zu erhöhen. "Die Betriebe des Gebäudereiniger-Handwerks haben deutliche personelle Engpässe und benötigen dringend ihre Mitarbeiter", argumentiert der BIV. "Den Unternehmen fehlt durch die Verkürzung diese Arbeitszeit, den Mitarbeitern das Geld."

Der BIV steht mit seinem Ansinnen nicht alleine da. Die FDP-Bundestagsfraktion hatte erst vor wenigen Wochen einen Gesetzentwurf eingebracht, der vorsieht, die Verdienstgrenze der Entwicklung des gesetzlichen Mindeststundenlohns dynamisch anzupassen. Sie soll beim 60fachen, also aktuell bei 530,40 Euro liegen.

Das Bundesarbeitsministerium allerdings lehnt eine Anhebung ab. Minijobs sollen bei steigenden Löhnen weniger attraktiv werden. Das Ziel müsse es sein, mehr Menschen in volle sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu bringen. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) ist gegen eine Erhöhung der 450-Euro-Grenze. Er plädiert vielmehr für die Abschaffung von Minijobs.

Anke Pipke