Karriere-News

Wiener Staatsanwälte ermitteln wegen Eyemaxx-Insolvenz

Köpfe 09.06.2022
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) in Wien hat im Zusammenhang mit der Insolvenz des deutsch-österreichischen Immobilienentwicklers Eyemaxx Real Estate Ermittlungen gegen ... 

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) in Wien hat im Zusammenhang mit der Insolvenz des deutsch-österreichischen Immobilienentwicklers Eyemaxx Real Estate Ermittlungen gegen zwei Personen aufgenommen. Eine davon ist laut der österreichischen Zeitung Der Standard der Gründer, Vorstand und größte Aktionär von Eyemaxx: Michael Müller.

„Wir führen ein Verfahren gegen zwei Personen“, sagte Oberstaatsanwalt und Mediensprecher René Ruprecht der Immobilien Zeitung (IZ). Die Vorwürfe lauten auf Untreue, Betrug, betrügerische Krida – im österreichischen Strafrecht die vorsätzliche oder fahrlässige Herbeiführung der Zahlungsunfähigkeit durch einen Schuldner zum Schaden der Gläubiger – sowie grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen. Die Untersuchungen wurden bereits im Februar eingeleitet, Ausgangspunkt war eine Anzeige.

Ein Ende ist laut Staatsanwalt Ruprecht noch nicht abschätzbar. Zur Identität der Beschuldigten dürfe er beim derzeitigen Stand der Ermittlungen keine Auskunft geben. Denn ob die Staatsanwälte überhaupt etwas finden, was strafbar war, ist noch offen. Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung. „Wir sind noch mittendrin in den Ermittlungen und von einer möglichen Anklage oder gar einem Urteil noch weit entfernt“, so der Staatsanwalt. Auch zu den konkreten Vorwürfen, die u.a. gegen Müller im Raum stehen sollen, mochte Ruprecht nichts Näheres sagen.

Laut der österreichischen Zeitung Der Standard gehen die Ermittler unter anderem dem Verdacht nach, dass die Beschuldigten „investitionsbereite“ Anleihezeichner und einen Darlehensgeber noch sechs Wochen vor dem Insolvenzantrag nicht korrekt über die wirtschaftliche Lage der Firma informiert hätten. Außerdem bestehe der Verdacht, dass der Projektentwickler von ihm emittierte Anleihen nicht mit Einnahmen aus dem operativen Geschäft bedient habe, sondern durch die Begebung neuer Anleihen. Ein dritter Vorwurf laute: Eine Anleihe, die mit dem Schloss in Leopoldsdorf bei Wien – zugleich Sitz von Eyemaxx und Wohnsitz Müllers – besichert war, sei gerade noch rechtzeitig vollständig bedient worden, um eine Anfechtung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens auszuschließen. Ein Teil dieses Geldes sei von einer Eyemaxx-Tochter gekommen – ohne dass der Beschuldigte Sicherheiten bestellt und die nötigen Beschlüsse eingeholt habe. Müller wies gegenüber dem Standard die Vorwürfe „aufs Schärfste“ zurück.

Die Gläubiger, u.a. die Zeichner von drei Anleihen, hatten bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens am Landesgericht Korneuburg in Niederösterreich Mitte Dezember 2021 Forderungen über rund 165 Mio. Euro angemeldet. Im Januar wurde in Aschaffenburg, wo Eyemaxx seinen offiziellen Sitz hat, ein Sekundärverfahren eröffnet.

Den ursprünglichen Sanierungsplan zog die österreichische Insolvenzverwalterin kurz vor Weihnachten zurück. „Es war der ausdrückliche Wunsch der Gläubiger, das Sanierungsverfahren nicht weiter zu betreiben und die Vermögenswerte stattdessen in einem Konkursverfahren zu verwerten“, sagte Wolfgang Schuster-Kramer, Vizepräsident des Landesgerichtes Korneuburg, seinerzeit der IZ. Der Schwenk vom Sanierungs- zum Konkursverfahren dürfte vermutlich damit zu erklären sein, dass die den Gläubigern in Aussicht gestellte Quote von 20% nicht ohne eine Verwertung von Vermögensgegenständen erfüllt werden kann. Außerdem scheiterte offensichtlich ein Asset-Deal, der die Sanierung hätte finanzieren sollen.

Harald Thomeczek

Ardi Goldman tritt Haft in Euskirchen an

Weil er für Grundstücke in der Cargo City Süd (hier die Grundsteinlegung seines Logistikprojekts im Jahr 2008) Schmiergelder gezahlt haben soll, muss Ardi Goldman (2.v.l.) nun eine mehrjährige Haftstrafe antreten.

Weil er für Grundstücke in der Cargo City Süd (hier die Grundsteinlegung seines Logistikprojekts im Jahr 2008) Schmiergelder gezahlt haben soll, muss Ardi Goldman (2.v.l.) nun eine mehrjährige Haftstrafe antreten.

Quelle: Immobilien Zeitung, Urheber: Lars Wiederhold

Köpfe 04.06.2018
Der Frankfurter Immobilienentwickler Ardi Goldman hat seine Haft angetreten. Entgegen mehreren anderslautenden Medienberichten sitzt Goldman aber nach Informationen der Immobilien Zeitung ... 

Der Frankfurter Immobilienentwickler Ardi Goldman hat seine Haft angetreten. Entgegen mehreren anderslautenden Medienberichten sitzt Goldman aber nach Informationen der Immobilien Zeitung nicht in Köln, sondern im benachbarten Euskirchen ein. Er war 2015 vom Landgericht Frankfurt wegen Bestechung zu zwei Jahren und acht Monaten verurteilt worden.

Goldman hatte sich nach seiner Verurteilung schwer enttäuscht von seiner Heimatstadt Frankfurt gezeigt. Passenderweise ist er nun nicht dort, sondern im 200 km entfernten Euskirchen ins Gefängnis gegangen.

Im Prozess vor dem Landgericht Frankfurt, in dem es um Schmiergeldzahlungen für Erbbaurechte in der Cargo City Süd ging, hatte sich der Investor einen heftigen Schlagabtausch mit Richtern und Staatsanwälten geliefert. Gestanden hatte er nie. Entsprechend hoch fiel später die Haftstraße für ihn aus. Die Mitangeklagten kamen überwiegend mit Bewährungsstrafen davon, nur der Makler Uwe S. wurde als Haupttäter mit drei Jahren geringfügig härter bestraft.

Goldmans Revision war gescheitert

Goldman zog daraufhin vor den Bundesgerichtshof. Doch die obersten Richter erklärten im Frühjahr dieses Jahres seine Revision für unbegründet. Damit konnte der Projektentwickler seine Haft nicht mehr abwenden. Seine Vorhaben laufen aber weiter. Dazu zählt aktuell z.B. die noch bis Herbst 2018 laufende Erweiterung und Modernisierung des Frankfurter Hotels 25hours by Levi's, das künftig 25hours Hotel Bahnhofsviertel heißen wird.

Lars Wiederhold

HOAI: EU-Kommission verklagt Deutschland vor dem EuGH

Der Gebäudekomplex des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg.

Der Gebäudekomplex des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg.

Bild: G.Fessy @ CJUE

Karriere 18.11.2016
Die Europäische Kommission zündet die nächste Stufe im Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der aus Sicht der EU-Kommission wettbewerbshindernden ... 

Die Europäische Kommission zündet die nächste Stufe im Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der aus Sicht der EU-Kommission wettbewerbshindernden Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).

Die Komission hat beschlossen, aufgrund der Aufrechterhaltung der HOAI eine Klage gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einzureichen. Deutschland hat danach zwei Monate Zeit, der Kommission mitzuteilen, "welche Maßnahmen zur Behebung dieses Problems ergriffen wurden", lässt die EU-Kommission wissen.

Die Kommission sieht die Niederlassungsfreiheit von Architekten und Ingenieuren und den freien (Preis-)Wettbewerb durch die verbindlichen Mindestsätze der Honorarordnung behindert. Ohne HOAI würden sich mehr aus- und inländische Büros in Deutschland niederlassen - was durch einen dann wohl verschärften Preiswettbewerb den Kunden von Architekten und Ingenieuren zugute käme.

Entscheidung fällt spätestens im ersten Halbjahr 2019

Den weiteren Fahrplan in Sachen Vertragsverletzungsverfahren skizziert die Bundesarchitektenkammer so: Der Beschluss der EU-Kommission bedeute noch nicht die Klageeinreichung. Diese erfolge nämlich erfahrungsgemäß erst ein bis drei Monate nach dem jetzt erfolgten Klagebeschluss. Realistischerweise ist also nicht vor Anfang 2017 mit der Einreichung der Klage zu rechnen. Im Anschluss daran habe die Bundesregierung unter Federführung des Wirtschaftsministeriums besagte zwei Monate Zeit zur Klageerwiderung. Das Klageverfahren dauere je nach Komplexität des Verfahrens ca. 24 Monate. Summa summarum ist daher spätestens in der ersten Jahreshälfte 2019 mit einer Entscheidung des höchsten Gerichts der Europäischen Union zu erwarten.

Das Vertragsverletzungsverfahren war im Jahr 2015 eingeleitet worden. Eine Stellungnahme der Bundesrepublik zum Vorwurf des vertragsverletzenden Charakters der HOAI vom September 2015 hatte die EU-Kommission nicht überzeugen können. Sie hatte Deutschland daher im Frühjahr 2016 dazu aufgerufen, seine Stellungnahme so nachzubessern, dass die EU-Kommission eine Notwendigkeit verbindlicher Mindestsätze erkennen kann oder dem vermeintlichen Misstand abzuhelfen.

Harald Thomeczek