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Keine Sachkundeprüfung für Makler und Verwalter

Auch Jungmaklern und -verwaltern - und nicht nur Alten Hasen - soll die geplante Sachkundeprüfung im Rahmen der Berufszulassung erspart bleiben.

Auch Jungmaklern und -verwaltern - und nicht nur Alten Hasen - soll die geplante Sachkundeprüfung im Rahmen der Berufszulassung erspart bleiben.

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Karriere 22.06.2017
Das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und -verwalter, das lange Zeit auf der Kippe stand, wird nun offenbar doch noch in dieser ... 

Das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und -verwalter, das lange Zeit auf der Kippe stand, wird nun offenbar doch noch in dieser Legislaturperiode festgezurrt. Der Haken an der Sache: Die im Kabinettsbeschluss vom August 2016 vorgesehene Sachkundeprüfung bleibt angeblich auf der Strecke, aus Angst der Wirtschaftsliberalen in CDU und CSU vor zu viel Berufsregulierung.

Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) und der Eigentümerverband Wohnen im Eigentum (WiE) gehen jedenfalls fest davon aus, dass die Regierungskoalition den Gesetzentwurf mit dieser und ein paar anderen Änderungen am 22. Juni im Bundestag beschließen wird. Dann steht die zweite und dritte Lesung an. Da das Gesetz nicht zustimmungspflichtig ist - also nicht der Zustimmung des Bundesrats bedarf -, gelten die beiden anstehenden Lesungen im Bundestag als letzte Hürde.

Der DDIV will erfahren haben, dass die Koalition sich insbesondere wegen der avisierten Alte-Hasen-Regelung nicht auf die verpflichtende Einführung eines Sachkundenachweises einigen konnte. Vorgesehen war, dass von der Sachkundeprüfung befreit sein sollte, wer bereits länger als sechs Jahre am Markt ist. Damit wäre de facto "ein sehr großer Teil" der gewerblichen Verwalter und Makler von der Prüfung befreit gewesen. Die für die Nutzung der Ausnahmeregel zu erbringenden Nachweise und die Prüfung durch die Erlaubnisbehörde seien der Koalition als zu bürokratisch und zu regulatorisch erschienen.

Für WiE wäre die Pflicht zu einem Sachkundenachweis - neben der, zumindest für Verwalter, ebenfalls vorgesehenen Versicherungspflicht - der wichtigste Gesetzesinhalt (gewesen). Verwalter hätten eine sachgemäße Ausbildung vorweisen oder ihre Qualifikation durch eine Prüfung bei der IHK nachweisen müssen. Und im Gesetzgebungsverfahren, resümiert der Verbraucherschützerverband, sei ja lange Zeit auch alles seinen Gang gegangen - ehe die Wirtschaftspolitiker von CDU/CSU ins Spiel gekommen seien. Deren Engagement im Wirtschaftsausschuss des Bundestags gelte insbesondere der Verhinderung von Überregulierung. Entsprechend "hinterfragten sie den Gesetzentwurf grundsätzlich, sahen zu hohen Bürokratieaufwand, zu hohe Kosten für die Verwaltungen und einen fehlenden Nutzen für die Wohnungseigentümer", berichtet der Verband.

Das Ergebnis: An Einsteiger in den Beruf des Immobilienverwalters werden, wenn der verwässerte Gesetzentwurf wie befürchtet am 22. Juni vom Bundestag verabschiedet wird, wie bisher keine Anforderungen bezüglich ihrer Qualifikation gestellt. Und auch bereits am Markt tätige Akteure, egal ob Alte Hasen mit sechs und mehr Jahren Berufserfahrung oder weniger erfahrene Marktteilnehmer, müssten ihre Sachkunde auch in Zukunft nicht unter Beweis stellen. WiE beruft sich auf ein internes Beschlusspapier, das in der nächsten Sitzungswoche vom Bundestag beschlossen werden solle. Die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfs ist am heutigen Donnerstag für den Zeitraum von 22.05 bis 22.35 Uhr anberaumt.

Mit dem Kompromiss, den die Fraktionen von CDU/CSU und SPD "in letzter Minute" für die Berufszulassungsregelung von u.a. WEG-Verwaltern gefunden hätten, werde "der Verbraucherschutz auf ein intransparentes Konstrukt zusammengestrichen", bemängelt Gabriele Heinrich, geschäftsführendes Vorstandsmitglied von WiE.

Gleichsam als Trostpflaster für den entfallenden Sachkundenachweis soll es den Verbänden zufolge nun eine Weiterbildungspflicht geben. Das bedeutet, dass Gewerbetreibende und ein Teil der im operativen Geschäft tätigen Angestellten alle drei Jahre nachweisen müssen, dass sie sich regelmäßig fortbilden - allerdings in einer eher homöopathischen Dosis von nur 20 Stunden. Wer einen staatlich anerkannten Aus- oder Fortbildungsabschluss wie den Immobilienkaufmann oder Immobilienfachwirt mitbringt, soll in den ersten drei Jahren nach der Aufnahme der Tätigkeit von der Weiterbildungspflicht befreit sein.

Faktisch gibt es mit der nun bekannt gewordenen Lösung keine Eintrittsbarriere in puncto Bildung für Makler und Verwalter. Die Erlaubnisvoraussetzungen für den Immobilienverwalter umfassen künftig, so der DDIV, lediglich Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse und eine Berufshaftpflichtversicherung. Für Makler liegt die Latte noch niedriger: Die ursprünglich auch für sie vorgesehene Berufshaftpflichtversicherung ist im Gesetzgebungsverfahren schon vor längerer Zeit auf der Strecke geblieben.

"Wir hatten uns mehr erhofft, denn wir haben immer noch keine Lösung für neu in den Markt eintretende Verwalter. Ihre einzig nennenswerte Voraussetzung wäre eine 20-Stunden-Fortbildung in drei Jahren. Das ist deutlich zu wenig und wird der Tätigkeit und dem Verbraucherschutz auch nicht gerecht", stimmt auch DDIV-Präsident Wolfgang D. Heckeler in den Chor der Enttäuschten ein.

Eingang ins Gesetz finden soll neben einer Fortbildungspflicht auch das Wörtchen "Wohnimmobilienverwalter": Das Verhandlungsergebnis sieht laut DDIV nämlich auch vor, dass die geplante Erlaubnispflicht nicht nur für WEG-Verwalter gilt, sondern auch auf Mietverwalter ausgedehnt wird. Im Begriff des Wohnimmobilienverwalters soll diese Ausdehnung ihre sprachliche Abbildung erfahren. Schließlich soll dem gewerblichen Verwalter eine Informationspflicht über abgelegte Fortbildungen gegenüber seinem Auftraggeber auferlegt werden.

Die Details zur Weiterbildungs- und der Informationspflicht sollen in einer Rechtsverordnung ausgestaltet werden. Dort soll auch geregelt werden, wie der Gewerbetreibende gegenüber der zuständigen Behörde nachweist, dass er seiner Weiterbildungsverpflichtung nachkommt. Wann das Gesetz verkündet werden soll, steht noch nicht fest. Die Verordungsermächtigung - also der Startschuss für die Ausarbeitung der das Gesetz ausgestaltenden Verordnung - tritt jedenfalls direkt nach der Verkündung in Kraft. Für die anderen Inhalte des Gesetzes gilt eine Übergangsfrist von neun Monaten.

WiE-Geschäftsführerin Heinrich bringt sich schon einmal für die nächste Legislaturperiode in Stellung: Sie empfiehlt den Parteien, in ihre Wahlprogramme für den Bundestagswahlkampf eine Novellierung des kurz vor der Verabschiedung stehenden Gesetzes - sowie eine Reform des Wohnungseigentumsgesetzes - aufzunehmen. Damit der im Koalitionsvertrag ursprünglich avisierte Verbraucherschutz für Wohnungseigentümer bei Dienstleistungen zur WEG-Verwaltung endlich wirklich in die Tat umgesetzt wird. Dreitägige Ausbildungen zum WEG-Verwalter dienten nämlich allenfalls den Bildungseinrichtungen, an denen man solche Weiterbildungen absolvieren könne. Die Aussagekraft solcher Fortbildungszertifikate für Eigentümer auf der Suche nach einer fähigen Verwaltung liege bei Null.

Harald Thomeczek

Führungsspitze komplett

Köpfe 03.12.2009
Die Führungsspitze im Bundesbau- und Verkehrsministerium ist komplett. Die Bau- und Immobilienkompetenz ist an der Ministeriumsspitze allerdings spärlich gesät. ... 
Die Führungsspitze im Bundesbau- und Verkehrsministerium ist komplett. Die Bau- und Immobilienkompetenz ist an der Ministeriumsspitze allerdings spärlich gesät.
Zuletzt berief Minister Peter Ramsauer (CSU) vergangene Woche den bisherigen Chef der Regionaldirektion Bayern der Bundesanstalt für Arbeit, Rainer Bomba, als beamteten Staatssekretär. Mit Bomba rückt damit ein Querensteiger an eine Schlüsselposition im Bauministerium. Der Nachfolger von Engelbert Lütke Daldrup als oberster Baubeamter des Ministeriums wird künftig die Bereiche Bauwesen und Bauwirtschaft, Stadtentwicklung und Wohnen sowie Straßenbau verantworten - und somit erstmals in seinem Berufsleben intensiver mit diesen Themen befasst sein.

Bomba hat Maschinenbau sowie Betriebs- und Volkswirtschaft studiert und danach laut Medienberichten als Vorstandsassistent bei Möbel Walther und Neckermann gearbeitet. 1998 wechselte er als Quereinsteiger zur Bundeanstalt für Arbeit und machte dort rasch Karriere. Während seiner Zeit als Geschäftsführer der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt/Thüringen setzte er gegen Widerstände erfolgreich einen Modellversuch zur Bürgerarbeit durch, bei dem jedem Arbeitslosen eine Arbeitsgelegenheit angeboten wurde. Immer wieder sorgte Bomba, der gerne die Öffentlichkeit sucht, mit ungewöhnlichen Ideen für Schlagzeilen. Nach der Quelle-Insolvenz ließ er beispielsweise eine provisorische Außenstelle der Arbeitsagentur mit 120 Beratern und psychologischer Krisenambulanz im Nürnberger Quelle-Versandzentrum einrichten.

Als zweiter beamteter Staatssekretär unterstützt Klaus-Dieter Minister. Er ist für die Zentralabteilung sowie für Eisenbahnpolitik, Luft- und Raumfahrt, Wasserstraßen, Schifffahrt und Straßenverkehr zuständig. Auch der Telekommunikationsexperte Scheuerle hatte bisher wenig Berührungspunkte zu seinem neuen Tätigkeitsfeld. Scheuerle war Gründungspräsident der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und von 2001 bis 2008 Managing Director bei Credit Suisse Securities.

Unter den drei parlamentarischen Staatssekretären - Bundestagsabgeordneten, die den Minister vor allem in seiner Funktion als Politiker unterstützen - befinden sich immerhin zwei Immobilienunternehmer. Allerdings sind alle drei in den letzten Jahren nicht mit Bau- oder Immobilienthemen, sondern als Verkehrspolitiker aufgefallen.

Drei Verkehrspolitiker als parlamentarische Staatssekretäre

Bei der Aufgabenverteilung darf jeder Staatssekretär seinen bisherigen Tätigkeitsschwerpunkt behalten, sodass alle sowohl für Verkehrs- als auch für Bauthemen zuständig sind. Jan Mücke (FDP) verantwortet die Bereiche Luftverkehr, Radverkehr, Wohnungspolitik, Bauwirtschaft, Architektur und Baukultur, Andreas Scheuer (CSU) ist für Raumordnung, Raumfahrt, Verkehrspolitik, Verkehrssicherheit, Infrastrukturplanung und Stadtentwicklungspolitik zuständig, und Enak Ferlemann (CDU) kümmert sich um die Bereiche Schifffahrt, Wasserstraßen, Eisenbahnen und Bau- und Planungsrecht.

Sowohl von seinen Verantwortungsbereichen als auch von seinem beruflichen Hintergrund am nähesten dran an der Immobilienbranche ist der Immobilienverwalter Mücke. Der 36-Jährige gründete bereits 1996 während seines Studiums die Mücke Hausverwaltung, Dresden. Zuletzt war er Sprecher für Infrastruktur und Luftfahrt, die ihm nach eigener Aussage besonders am Herzen liegt. "Aufgabe der nächsten vier Jahre wird es sein, verkehrspolitische Fehlentscheidungen zu korrigieren", kommentierte er seine Ernennung in einer Erklärung - von Immobilienthemen war darin keine Rede.

Ferlemann (46) ist geschäftsführender Gesellschafter der Dr. Mingramm Immobilien, Handel, Unternehmensberatung. Zum genauen Tätigkeitsbereich des Unternehmens war allerdings weder im Internet noch vom Ministerium etwas zu erfahren. Ferlemann ist Bahnexperte der CDU und war zuletzt Vorsitzender des Unterausschusses Eisenbahninfrastruktur. Der CSU-Verkehrspolitiker Scheuer (35) ist seit 2005 Mitglied im Verkehrs- und Bauausschuss und fiel mit Reden zu den Themen Tempolimit, Kfz-Steuer, Elektroautos und Bahn-Börsengang auf.( pm)
Peter Maurer