EuGH kippt verbindliche Honorarsätze der HOAI

Den Europäischen Gerichtshof haben die Argumente Deutschlands nicht überzeugt.

Den Europäischen Gerichtshof haben die Argumente Deutschlands nicht überzeugt.

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Karriere 04.07.2019
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das bindende Preisrecht der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zu Fall gebracht. ... 

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das bindende Preisrecht der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zu Fall gebracht.

Nach dem heute Morgen verkündeten Urteil verstößt Deutschland mit den verbindlichen Mindest- und Höchstsätzen für Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie, nach der in einem freien europäischen Binnenmarkt Wettbewerb grundsätzlich auch über den Preis möglich sein soll. Der Argumentation Deutschlands, der feste Preisrahmen der HOAI sei unerlässlichlich für die Bauqualität und den Verbraucherschutz, folgten die Richter nicht. Sie hielten vielmehr dagegen: In allen anderen EU-Mitgliedsstaaten würden auch ohne verbindliche Honorarsätze qualitätsvolle Architektur- und Ingenieurleistungen erbracht.

Deutschland hat nun voraussichtlich bis zu einem Jahr Zeit, auf die Entscheidung des EuGH zu reagieren. Die Bundesarchitektenkammer forderte umgehend, "die Leistungsbilder und Honorarsätze der HOAI mit Zustimmung der Bundesländer zumindest als abgeprüften Referenzrahmen zu erhalten".

Erfolgsaussichten für Aufstockungsklagen gesunken

Unmittelbare Konsequenzen dürfte das EuGH-Urteil aber schon jetzt entfalten: Zum einen sind die Erfolgsaussichten für sogenannte Aufstockungsklagen gesunken. Es kommt immer wieder vor, dass z.B. ein Architekt, der mit seinem Auftraggeber zunächst vertraglich ein Pauschalhonorar unterhalb des HOAI-Mindestsatzes vereinbart hat, im Nachhinein ebendiesen Mindestsatz einzuklagen versucht. Bisher standen die Chancen gut, mit einer solchen Aufstockungsklage erfolgreich zu sein.

Eine zweite direkte Folge des heutigen Urteils: Ein Angebot in einem Vergabeverfahren der öffentlichen Hand auszuschließen, weil es die Mindestsätze der HOAI unterschreitet - oder, was aber seltener vorkommen dürfte - die Höchstsätze überschreitet, dürfte ab heute daher nicht mehr zulässig sein. Darauf weist u.a. die Kanzlei Kapellmann und Partner hin.

Die Entscheidung des EuGH kommt nicht überraschend: Bereits der für den Fall zuständige Generalanwalt hatte in seinen Schlussanträgen im Februar 2019 moniert, dass das bindende Preisrecht der HOAI Architekten und Ingenieure in unzulässiger Weise daran hindere, sich über niedrige Preise im Markt zu etablieren.

Interessant ist, dass die europäischen Richter Mindestsätze für Planungsleistungen mit Blick auf den deutschen Markt mit vielen kleinen und mittelgroßen Marktteilnehmern nicht grundsätzlich für das falsche Mittel halten, eine hohe Bauqualität sicherzustellen. Die deutsche Regelung sei jedoch inkohärent: Denn in Deutschland könnten Planungsleistungen nicht nur von Architekten und Ingenieuren, sondern auch von Dienstleistern erbracht werden, die keine entsprechende fachliche Eignung nachweisen müssen. Daraus schließen die Richter: Mindestsätze seien nicht geeignet, eine hohe Planungsqualität zu erreichen, wenn für die Erbringer dieser Leistungen, die ebendiesen Mindestsätzen unterliegen, nicht selbst auch Mindestanforderungen gälten.

Harald Thomeczek

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Karriere 25.05.2023
Studentin an der Universität Regensburg, Werkstudentin bei Real I.S. Geboren 2000. ... 

Studentin an der Universität Regensburg, Werkstudentin bei Real I.S. Geboren 2000.

Werdegang

Derzeit: Real I.S., München, Werkstudium – ESG (Strategie, Prozesse, Recherche und Ausarbeitung von Themen). Vorher: McMakler, Berlin, Praktikum – Commercial RE (Bewertung von Anlageimmobilien, digitales Marketing). Analyse + Konzepte, Hamburg (Markt- und Sozialforschung für Wohnungsunternehmen). Raum für Architektur, Wachtberg (freiwilliges Praktikum mit 14 Jahren).

Top-Projekte

Bachelorarbeit zu Wohnungsmärkten. Erstellung eines Marketingkonzepts für McMakler Investment. Aktuell: Projektleitung für "Pflanzliche Milch im Büro" – Nachhaltiges Bewusstsein stärken und so im Tagesgeschäft verankern.

Ziele

Nach meinem Masterabschluss freue ich mich auf eine Herausforderung in der Projektentwicklung (im Bestand) oder wirke weiterhin im ESG-Management. Mit meinem zukünftigen Arbeitgeber möchte ich mich identifizieren können – Nachhaltigkeit steht also im Vordergrund. Mein Ziel ist es, erstmals Teil eines Pilotprojekts mit Circular Economy oder Social Impact Investing o.Ä. zu sein. Ich möchte Antworten auf die Frage finden, wie das E und das S von ESG mit Wirtschaftlichkeit harmonisiert werden können. Insbesondere der analoge Teil der Nachhaltigkeit interessiert mich: Wie bauen wir ressourcenschonend? Ist Lowtech denkbar?

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Mein Motto: Das aktuelle Momentum nutzen – gerne zukünftig mit den MATs. Vielleicht ergeben sich gleiche Interessen mit mehreren MATs, wo man mit geballter (Wo)Manpower Aktionen startet oder sogar Entscheidungstragende in Politik und Wirtschaft für konkrete Lösungsansätze begeistern kann. Und vor allem: Dialoge anstoßen bzw. mitreden – insgeheim träume ich ja von einem Immo-Podcast mit "Bildungsauftrag" von der Next Gen.

Ethische Grundsätze

Die drei Bereiche Ökologie, Ökonomie und Soziales sollte eine gute Immobilie vereinen. Dazu wünsche ich mir mehr Diversity in der Branche.

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Freischaffende Ing.-Architektin. Geboren 1993. ... 

Freischaffende Ing.-Architektin. Geboren 1993.

Werdegang

Duales Architekturstudium an der Hochschule 21 mit integriertem Auslandssemester. 2018 Ingenieurtitel. Bis 2020 berufsbegleitender Masterstudiengang Real Estate and Leadership an der HSBA mit anschließender Vollzeitbeschäftigung im Büro Schenk Fleischhaker Architekten. Seit 2021 selbstständige Architektin.

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Wohnprojekt Hanseviertel III in Lüneburg als freischaffende Architektin (zwei Gebäude, 19 Wohneinheiten), LP1-4 HOAI. Begleitung des Bebauungsplan-Verfahrens mit städtebäulichem, hochbaulichem Entwurf des Außenmühlenquartiers in Hamburg-Harburg. Masterthesis zu interdisziplinären Synergien und Änderungen des Architektenvertrags.

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Ich möchte das Bauvorhaben in Lüneburg erfolgreich abschließen, ein Projektteam aufbauen und mit Büropartnern fusionieren. Ich möchte in bundesweiten Netzwerken der Immobilienwirtschaft mitwirken und engere Verknüpfungen zwischen Lehre und Praxis schaffen.

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Ich bin kommunikationsstark, ambitioniert und motiviert, Interessen der Immobilienwirtschaft zu vertreten. Einem gemeinsamen Austausch über Vergangenheit, Gegenwart und Visualisierung unserer Zukunft begegne ich stets mit Freude und Engagement. Als Ingenieurin und Architektin bringe ich vielseitiges Know-how mit und möchte dies auch mit übergreifenden immobilienwirtschaftlichen Themen verknüpfen.

Ethische Grundsätze

Integrität! Weitgehende Übereinstimmung zwischen eigenen Idealen und Werten mit der tatsächlichen Lebens- und Berufspraxis. Meine Prinzipientreue mit Verständnis für die Situation anderer zu leben. Zudem Grundsätze der Nachhaltigkeit und Solidarität, da das Wir in unserer Branche für den Erfolg entscheidend ist.

Netzwerke und Engagements

Nexture+, REaL Lounge, Architektenkammer Niedersachsen, Alumni Hochschule 21, Alumni HSBA.

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