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Planer machen sich auf schwere Zeiten gefasst

Architekten und Ingenieure können sich, besagt eine aktuelle Umfrage, ausrechnen, wann ihre Auftragspipeline versiegt.

Architekten und Ingenieure können sich, besagt eine aktuelle Umfrage, ausrechnen, wann ihre Auftragspipeline versiegt.

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Karriere 23.04.2020
Noch arbeiten viele Architekten und Ingenieure Aufträge ab, die sie vor dem Lockdown erhalten haben. Zwei Drittel der Büroinhaber benötigen derzeit keine finanzielle Hilfe, wie eine ... 

Noch arbeiten viele Architekten und Ingenieure Aufträge ab, die sie vor dem Lockdown erhalten haben. Zwei Drittel der Büroinhaber benötigen derzeit keine finanzielle Hilfe, wie eine aktuelle Umfrage der Bundesarchitekten- und der Bundesingenieurkammer zeigt. Für das zweite Halbjahr 2020 rechnen die Planer aber wegen der Corona-Krise mit einer deutlichen Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen Lage. Die Interessenvertretungen bringen sich für Hilfeersuchen in Stellung.

"Bei Planern tritt die Krise um Monate verzögert ein, weil sie im Homeoffice bestehende Aufträge abarbeiten und im Moment noch Geld für alte Rechnungen erhalten", sagt Philip Steden, Referatsleiter Wirtschaftspolitik bei der Bundesarchitektenkammer (BAK). Deshalb hätten viele Büros derzeit noch keine Liquiditätsprobleme.

Doch die ersten Vorboten einer Krise sind bereits da: Jedes zweite Büro (50%) beklagt laut der Umfrage schon jetzt, dass Aufträge auf Eis gelegt oder gar ganz abgesagt werden. Und die Akquise neuer Aufträge werde sowieso immer schwieriger, weil Bauherren Vergabeverfahren zurückstellten, so Steden.

Zurückgestellte Aufträge und Verzögerungen

Zu schaffen machen den Planern zudem Verzögerungen im Genehmigungsprozess (38%), die durch eine unterbesetzte öffentliche Verwaltung ausgelöst werden, sowie verzögerte Materiallieferungen auf der Baustelle und Personalengpässe bei den ausführenden Betrieben (jeweils 31%).

In Schwierigkeiten steckt aber nur ein kleiner Teil der 9.226 Befragten. Lediglich 16% sagen, sie hätten bereits Liquiditätsprobleme oder sähen schon jetzt, dass sich finanzielle Engpässe noch im ersten Halbjahr 2020 abzeichnen. Doppelt so viele (33%) rechnen jedoch für die zweite Jahreshälfte mit Liquiditätsproblemen.

Das dicke Ende kommt noch

"Noch schaffen es glücklicherweise viele Ingenieurbüros, die Folgen der Corona-Krise abzufangen. Allerdings ist jetzt schon abzusehen, dass die Probleme im Planungswesen z.B. durch nachgelagerte Rechnungslegung erst verzögert auftreten", sagt Hans-Ullrich Kammeyer, Präsident der Bundesingenieurkammer (BIngK). Das Dilemma dabei: "Viele Nothilfeprogramme laufen nur drei Monate - aber viele Planer bekommen erst danach Probleme", so Steden.

Zuschüsse statt Förderkredite

Die Interessenvertretungen bringen sich darum schon frühzeitig mit einem Forderungskatalog für ihre Mitglieder in Stellung. Sie wollen u.a. Hilfspakete für planende Berufe angepasst sehen. Statt verbilligter Förderkredite sollen Zuschüsse Architekten und Ingenieuren Luft verschaffen. Von den Planern selbst sagen aktuell 20%, dass sie schon jetzt Zuschüsse nötig haben.

Steuervorauszahlungen drücken

Den Kammern schweben außerdem eine "großzügige" Bewilligung von Steuerstundungen und Absenkungen der Vorauszahlungen durch die Finanzbehörden vor - und zwar über das zweite Quartal 2020 hinaus. Der Gesetzgeber sollte darüber hinaus, fordern BAK und BIngK, "großzügigere" Verlustverrechnungsmöglichkeiten beschließen. Was die von BAK und BIngK vertretenen Architekten und Ingenieure angeht, rufen 21% bereits heute nach einer Entlastung bei den Steuervorauszahlungen.

Die Online-Befragung fand vom 6. bis zum 14. April 2020 statt. Durchgeführt wurde sie vom Marktforschungsunternehmen Reiß & Hommerich im Auftrag von BIngK und BAK. Mitgemacht haben 9.226 Befragte: 6.013 Mitglieder der Architekten- und 3.213 Mitglieder der Ingenieurkammer.

Harald Thomeczek

EuGH kippt verbindliche Honorarsätze der HOAI

Den Europäischen Gerichtshof haben die Argumente Deutschlands nicht überzeugt.

Den Europäischen Gerichtshof haben die Argumente Deutschlands nicht überzeugt.

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Karriere 04.07.2019
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das bindende Preisrecht der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zu Fall gebracht. ... 

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das bindende Preisrecht der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zu Fall gebracht.

Nach dem heute Morgen verkündeten Urteil verstößt Deutschland mit den verbindlichen Mindest- und Höchstsätzen für Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie, nach der in einem freien europäischen Binnenmarkt Wettbewerb grundsätzlich auch über den Preis möglich sein soll. Der Argumentation Deutschlands, der feste Preisrahmen der HOAI sei unerlässlichlich für die Bauqualität und den Verbraucherschutz, folgten die Richter nicht. Sie hielten vielmehr dagegen: In allen anderen EU-Mitgliedsstaaten würden auch ohne verbindliche Honorarsätze qualitätsvolle Architektur- und Ingenieurleistungen erbracht.

Deutschland hat nun voraussichtlich bis zu einem Jahr Zeit, auf die Entscheidung des EuGH zu reagieren. Die Bundesarchitektenkammer forderte umgehend, "die Leistungsbilder und Honorarsätze der HOAI mit Zustimmung der Bundesländer zumindest als abgeprüften Referenzrahmen zu erhalten".

Erfolgsaussichten für Aufstockungsklagen gesunken

Unmittelbare Konsequenzen dürfte das EuGH-Urteil aber schon jetzt entfalten: Zum einen sind die Erfolgsaussichten für sogenannte Aufstockungsklagen gesunken. Es kommt immer wieder vor, dass z.B. ein Architekt, der mit seinem Auftraggeber zunächst vertraglich ein Pauschalhonorar unterhalb des HOAI-Mindestsatzes vereinbart hat, im Nachhinein ebendiesen Mindestsatz einzuklagen versucht. Bisher standen die Chancen gut, mit einer solchen Aufstockungsklage erfolgreich zu sein.

Eine zweite direkte Folge des heutigen Urteils: Ein Angebot in einem Vergabeverfahren der öffentlichen Hand auszuschließen, weil es die Mindestsätze der HOAI unterschreitet - oder, was aber seltener vorkommen dürfte - die Höchstsätze überschreitet, dürfte ab heute daher nicht mehr zulässig sein. Darauf weist u.a. die Kanzlei Kapellmann und Partner hin.

Die Entscheidung des EuGH kommt nicht überraschend: Bereits der für den Fall zuständige Generalanwalt hatte in seinen Schlussanträgen im Februar 2019 moniert, dass das bindende Preisrecht der HOAI Architekten und Ingenieure in unzulässiger Weise daran hindere, sich über niedrige Preise im Markt zu etablieren.

Interessant ist, dass die europäischen Richter Mindestsätze für Planungsleistungen mit Blick auf den deutschen Markt mit vielen kleinen und mittelgroßen Marktteilnehmern nicht grundsätzlich für das falsche Mittel halten, eine hohe Bauqualität sicherzustellen. Die deutsche Regelung sei jedoch inkohärent: Denn in Deutschland könnten Planungsleistungen nicht nur von Architekten und Ingenieuren, sondern auch von Dienstleistern erbracht werden, die keine entsprechende fachliche Eignung nachweisen müssen. Daraus schließen die Richter: Mindestsätze seien nicht geeignet, eine hohe Planungsqualität zu erreichen, wenn für die Erbringer dieser Leistungen, die ebendiesen Mindestsätzen unterliegen, nicht selbst auch Mindestanforderungen gälten.

Harald Thomeczek

HOAI: EU-Kommission reicht Klage ein

Karriere 03.07.2017
Im November 2016 hatte die EU-Komission angekündigt, Deutschland wegen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen. Nun ist aus der ... 

Im November 2016 hatte die EU-Komission angekündigt, Deutschland wegen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen. Nun ist aus der Ankündigung Wirklichkeit geworden: Beim Bundeswirtschaftsministerium ist jetzt eine entsprechende Klageschrift eingegangen, wie die Bundesarchitektenkammer mitteilt. Damit gehe die EU-Kommission den letzten Schritt in dem schon 2015 eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland in Sachen HOAI.

Die EU-Kommission erkennt in den verbindlichen Mindestsätzen der HOAI eine Behinderung der Niederlassungsfreiheit. Die Gegenposition der Bundesregierung umschreibt die Bundesarchitektenkammer so: Die verbindlichen Mindestsätze sichern die Planungsqualität.

Nach der jetzt erfolgten Einreichung der Klage hat die Bundesregierung bzw. das Wirtschaftsministerium zwei Monate Zeit, der Kommission mitzuteilen, ob - und wenn ja, welche - Maßnahmen zur Behebung der vermeintlichen Missstände ergriffen wurden bzw. etwas auf die Klage zu erwidern. Das gesamte Klageverfahren könnte sich nach einer früheren Prognose der Bundesarchitektenkammer bis zu zwei Jahre hinziehen. Diese hatte ursprünglich damit gerechnet, dass spätestens drei Monate nach dem Klagebeschluss auch die Einreichung der Klage folgt. Warum es über ein halbes Jahr gedauert hat, ist nicht bekannt.

Harald Thomeczek

AHO wählt neuen Vorstand und wappnet sich für HOAI-Klage

Köpfe 12.05.2017
Der AHO Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung hat ein paar neue Gesichter in seinem Vorstand. Der von der EU-Kommission angekündigten Klage ... 

Der AHO Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung hat ein paar neue Gesichter in seinem Vorstand. Der von der EU-Kommission angekündigten Klage gegen die Bundesrepublik wegen der HOAI begegnet der AHO mit mehreren Gutachten.

Erich Rippert bleibt Vorsitzender des AHO Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung. Die AHO-Mitgliederversammlung hat ihn am 11. Mai 2017 wiedergewählt. Neuer stellvertretender Vorsitzender ist Hans-Gerd Schmidt von der Architektenkammer Thüringen. Er löst Lutz Heese ab, der nach zwölf Jahren im Amt nicht mehr kandidierte. Als Schatzmeisterin wurde Sylvia Reyer bestätigt.

Die bisherigen Vorstände Klaus-Dieter Abraham, Wolfgang Heide, Marco Ilgeroth und Rainer Reimers bleiben ebenfalls in Amt und Würden. Neu im AHO-Vorstand sind Ralf Schelzke (Bayerische Ingenieurekammer-Bau) und Klaus Wehrle (Architektenkammer Baden-Württemberg). Eva Schlechtendahl und Ulf Begher, die beide seit 2005 an Bord waren, hatten sich wie Heese nicht mehr zur Wahl gestellt. Der neue Vorstand wird die Honorar- und Wettbewerbsinteressen der im AHO zusammengeschlossenen 42 Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten bis zum Jahr 2021 vertreten.

Gutachten kommen zu "eindeutigem" Ergebnis

Apropos Interessen: Angesichts des aktuellen Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission wegen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und der angekündigten Klage vor dem Gerichtshof der Europäischen Union hat der AHO zusammen mit der Bundesarchitektenkammer und der Bundesingenieurkammer mehrere Gutachten in Auftrag gegeben. Das Ergebnis: Diese kämen sowohl unter rechtlichen als auch unter ökonomischen Aspekten zu dem "eindeutigen" Ergebnis, dass die HOAI mit dem Europarecht vereinbar ist und den Besonderheiten des deutschen Planungsmarktes Rechnung trägt, ohne zugleich ausländische Büros zu benachteiligen, teilt der AHO mit.

Dies bestätige auch ein aktuelles Wirtschaftsgutachten von Clemens Schramm, Professor für Planungs- und Baumanagement an der Jade Hochschule. Dieses Gutachten zeige einen "signifikanten" Zusammenhang zwischen Qualität und verbindlichem Preisrecht auf. Die EU-Kommission sieht die Niederlassungsfreiheit von Architekten und Ingenieuren und den freien (Preis-)Wettbewerb durch die verbindlichen Mindestsätze der Honorarordnung behindert.

Harald Thomeczek

HOAI: Showdown vor dem EuGH?

Müssen bzw. dürfen all jene, die hierzulande Architekten- und Ingenieurleistungen erbringen, ihre Honorierung künftig mit dem Bauherrn frei verhandeln?

Müssen bzw. dürfen all jene, die hierzulande Architekten- und Ingenieurleistungen erbringen, ihre Honorierung künftig mit dem Bauherrn frei verhandeln?

Bild: Fotolia.de/endostock

Karriere 14.03.2016
Die EU-Kommission lässt in puncto HOAI nicht locker: Die Bundesregierung konnte sie nicht von der Notwendigkeit verbindlicher Mindestsätze überzeugen. ... 

Die EU-Kommission lässt in puncto HOAI nicht locker: Die Bundesregierung konnte sie nicht von der Notwendigkeit verbindlicher Mindestsätze überzeugen.

Die EU-Kommission sieht in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ein unnötiges Hindernis für die Niederlassungsfreiheit und eine freie Preisbildung. "Auf dem Papier geht es zwar nicht darum, die HOAI zu Fall zu bringen, sondern darum, dass sie vertraglich ausgeschlossen werden kann", erklärt Tillman Prinz, Bundesgeschäftsführer der Bundesarchitektenkammer (BAK). Aber: "De facto würde das einer Abschaffung gleichkommen, dem reinen Preiswettbewerb wären Tür und Tor geöffnet."

Seit der HOAI-Novellierung 2009 beschränkt sich diese auf hierzulande niedergelassene Büros. "Das hat den Dienstleistungsverkehr aber kaum angekurbelt. Darum zündet die EU-Kommission jetzt die zweite Stufe im Vertragsverletzungsverfahren", sagt Prinz.

Deutschland hat nach der Antwort aus Brüssel Ende Februar zwei Monate Zeit, seine Stellungnahme so nachzubessern, dass die Kommission eine Rechtfertigbarkeit festgeschriebener Vergütungssätze erkennt - oder dem vermeintlichen Missstand abzuhelfen. Weil nach Einschätzung der BAK beides eher unwahrscheinlich ist ("Wir gehen davon aus, dass die Bundesregierung bei ihrem Wort bleibt"), könnte es auf einen Showdown vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) hinauslaufen.

Schlechtere Qualität - und das auch noch zu höheren Preisen?

Die BAK fände das sogar gut: "Dann hätten wir endlich Klarheit." Wie groß im Falle einer Klage vor dem EuGH die Wahrscheinlichkeit ist, dass alles bleibt, wie es ist? "Die Chancen stehen 70:30, dass sich die Bundesregierung durchsetzt", schätzt Prinz. Käme die HOAI doch zu Fall, drohten ihm zufolge womöglich nicht nur ein Qualitätsverlust bei Planungsleistungen, sondern möglicherweise auch langfristig steigende - und nicht etwa sinkende - Preise: "In Frankreich sind die Preise laut den dortigen Architektenkammern nach der Abschaffung einer verbindlichen Honorarordnung nach oben gegangen. Große Büros können nach einem Konzentrationsprozess leichter Preise diktieren", sagt Prinz.

Harald Thomeczek