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Planern droht ein Dilemma

Karriere 07.05.2020
Noch benötigen viele Planer in der Corona-Krise keine finanzielle Hilfe. In den kommenden Monaten rechnen die meisten aber mit einer Verdüsterung ihrer Lage. ... 

Noch benötigen viele Planer in der Corona-Krise keine finanzielle Hilfe. In den kommenden Monaten rechnen die meisten aber mit einer Verdüsterung ihrer Lage.

Bei Planern tritt die Krise um Monate verzögert ein, weil sie im Homeoffice bestehende Aufträge abarbeiten und im Moment noch Geld für alte Rechnungen erhalten", sagt Joachim Brenncke, Vizepräsident der Bundesarchitektenkammer (BAK). Hans-Ullrich Kammeyer, Präsident der Bundesingenieurkammer (BIngK), ergänzt: "Schon jetzt ist abzusehen, dass die Probleme im Planungswesen z.B. durch nachgelagerte Rechnungslegung verzögert auftreten." Das Dilemma dabei: Viele Nothilfeprogramme laufen nur drei Monate - "aber viele Planer bekommen erst danach Probleme", sagt Brenncke.

Die ersten Vorboten einer Krise sind schon da: Jedes zweite Büro (50%) beklagt laut einer Umfrage des Marktforschers Reiß & Hommerich im Auftrag von BAK und BIngK bereits jetzt, dass Kunden Aufträge auf Eis legen oder ganz absagen. Und die Auftragsakquise werde immer schwieriger, weil Bauherren Vergabeverfahren zurückstellten. Zu schaffen machen den Planern zudem Verzögerungen im Genehmigungsprozess (38%), die durch eine unterbesetzte öffentliche Verwaltung ausgelöst werden, sowie verzögerte Materiallieferungen auf der Baustelle und Personalengpässe bei den ausführenden Betrieben (jeweils 31%).

Nur 16% der gut 9.200 Befragten, davon rund 6.000 Architekten und 3.200 Ingenieure, haben jetzt schon Liquiditätsprobleme oder sehen, dass sich finanzielle Engpässe noch im ersten Halbjahr 2020 abzeichnen. Doppelt so viele (33%) rechnen damit, in der zweiten Jahreshälfte in Schwierigkeiten zu geraten.

Die Interessenvertretungen bringen sich darum schon frühzeitig mit einem Forderungskatalog in Stellung. Statt verbilligter Förderkredite sollen Zuschüsse ihren Mitgliedern Luft verschaffen. BAK und BIngK schweben außerdem eine "großzügige" Bewilligung von Steuerstundungen und Absenkungen der Vorauszahlungen durch die Finanzbehörden sowie "großzügigere" Verlustverrechnungsmöglichkeiten vor.

Harald Thomeczek

Planer machen sich auf schwere Zeiten gefasst

Architekten und Ingenieure können sich, besagt eine aktuelle Umfrage, ausrechnen, wann ihre Auftragspipeline versiegt.

Architekten und Ingenieure können sich, besagt eine aktuelle Umfrage, ausrechnen, wann ihre Auftragspipeline versiegt.

Quelle: stock.adobe.com, Urheber: goodluz

Karriere 23.04.2020
Noch arbeiten viele Architekten und Ingenieure Aufträge ab, die sie vor dem Lockdown erhalten haben. Zwei Drittel der Büroinhaber benötigen derzeit keine finanzielle Hilfe, wie eine ... 

Noch arbeiten viele Architekten und Ingenieure Aufträge ab, die sie vor dem Lockdown erhalten haben. Zwei Drittel der Büroinhaber benötigen derzeit keine finanzielle Hilfe, wie eine aktuelle Umfrage der Bundesarchitekten- und der Bundesingenieurkammer zeigt. Für das zweite Halbjahr 2020 rechnen die Planer aber wegen der Corona-Krise mit einer deutlichen Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen Lage. Die Interessenvertretungen bringen sich für Hilfeersuchen in Stellung.

"Bei Planern tritt die Krise um Monate verzögert ein, weil sie im Homeoffice bestehende Aufträge abarbeiten und im Moment noch Geld für alte Rechnungen erhalten", sagt Philip Steden, Referatsleiter Wirtschaftspolitik bei der Bundesarchitektenkammer (BAK). Deshalb hätten viele Büros derzeit noch keine Liquiditätsprobleme.

Doch die ersten Vorboten einer Krise sind bereits da: Jedes zweite Büro (50%) beklagt laut der Umfrage schon jetzt, dass Aufträge auf Eis gelegt oder gar ganz abgesagt werden. Und die Akquise neuer Aufträge werde sowieso immer schwieriger, weil Bauherren Vergabeverfahren zurückstellten, so Steden.

Zurückgestellte Aufträge und Verzögerungen

Zu schaffen machen den Planern zudem Verzögerungen im Genehmigungsprozess (38%), die durch eine unterbesetzte öffentliche Verwaltung ausgelöst werden, sowie verzögerte Materiallieferungen auf der Baustelle und Personalengpässe bei den ausführenden Betrieben (jeweils 31%).

In Schwierigkeiten steckt aber nur ein kleiner Teil der 9.226 Befragten. Lediglich 16% sagen, sie hätten bereits Liquiditätsprobleme oder sähen schon jetzt, dass sich finanzielle Engpässe noch im ersten Halbjahr 2020 abzeichnen. Doppelt so viele (33%) rechnen jedoch für die zweite Jahreshälfte mit Liquiditätsproblemen.

Das dicke Ende kommt noch

"Noch schaffen es glücklicherweise viele Ingenieurbüros, die Folgen der Corona-Krise abzufangen. Allerdings ist jetzt schon abzusehen, dass die Probleme im Planungswesen z.B. durch nachgelagerte Rechnungslegung erst verzögert auftreten", sagt Hans-Ullrich Kammeyer, Präsident der Bundesingenieurkammer (BIngK). Das Dilemma dabei: "Viele Nothilfeprogramme laufen nur drei Monate - aber viele Planer bekommen erst danach Probleme", so Steden.

Zuschüsse statt Förderkredite

Die Interessenvertretungen bringen sich darum schon frühzeitig mit einem Forderungskatalog für ihre Mitglieder in Stellung. Sie wollen u.a. Hilfspakete für planende Berufe angepasst sehen. Statt verbilligter Förderkredite sollen Zuschüsse Architekten und Ingenieuren Luft verschaffen. Von den Planern selbst sagen aktuell 20%, dass sie schon jetzt Zuschüsse nötig haben.

Steuervorauszahlungen drücken

Den Kammern schweben außerdem eine "großzügige" Bewilligung von Steuerstundungen und Absenkungen der Vorauszahlungen durch die Finanzbehörden vor - und zwar über das zweite Quartal 2020 hinaus. Der Gesetzgeber sollte darüber hinaus, fordern BAK und BIngK, "großzügigere" Verlustverrechnungsmöglichkeiten beschließen. Was die von BAK und BIngK vertretenen Architekten und Ingenieure angeht, rufen 21% bereits heute nach einer Entlastung bei den Steuervorauszahlungen.

Die Online-Befragung fand vom 6. bis zum 14. April 2020 statt. Durchgeführt wurde sie vom Marktforschungsunternehmen Reiß & Hommerich im Auftrag von BIngK und BAK. Mitgemacht haben 9.226 Befragte: 6.013 Mitglieder der Architekten- und 3.213 Mitglieder der Ingenieurkammer.

Harald Thomeczek

Generalanwalt beanstandet verbindliche Mindestsätze der HOAI

Im EU-Vertragsverletzungsverfahren zur HOAI hilft Architekten wohl nur noch Beten.

Im EU-Vertragsverletzungsverfahren zur HOAI hilft Architekten wohl nur noch Beten.

Quelle: Fotolia.com, Urheber: Rui Vale de Sousa

Karriere 28.02.2019
Im Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland wegen der verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) hat jetzt ... 

Im Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland wegen der verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) hat jetzt der Generalanwalt gesprochen. Sein Votum lässt nichts Gutes hoffen.

Die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI sind nicht mit EU-Recht vereinbar. Zu diesem Urteil kommt zumindest Generalanwalt Maciej Szpunar im Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof, das die EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland angestrengt hat. Verbindliche Mindest- und Höchstsätze behinderten, argumentiert der Generalanwalt in seinen am heutigen Donnerstag veröffentlichten Schlussanträgen, in unzulässiger Weise die Niederlassungsfreiheit. Architekten und Ingenieure könnten sich nicht über niedrige Preise im Markt etablieren.

Generalanwälte am EuGH sind nicht mit einem Staatsanwalt, sondern mit einem Gutachter vergleichbar. Da das Gericht ihrem Urteil in den meisten Fällen folgt, gilt ihr Votum als Fingerzeig für das eigentliche Urteil. Dieses wird für das zweite oder dritte Quartal 2019 erwartet.

Architekten hoffen darauf, dass EuGH-Richter "Vernunft walten lassen"

"Die Schlussanträge von Generalanwalt Szpunar sind ein schwerer Rückschlag. Wir bedauern es außerordentlich, dass ihn die Argumente der Bundesregierung nicht überzeugt haben", zeigt sich Barbara Ettinger-Brinckmann, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer, enttäuscht. Die Bundesregierung als Beklagte habe "ausführlich dargelegt, dass über ein gesellschaftlich so hohes Gut wie die Baukultur nicht im Preis-, sondern vielmehr im Qualitätswettbewerb entschieden werden muss".

Die Hoffnung freilich stirbt zuletzt: "Wir setzen darauf, dass die europäischen Richter, deren Entscheidung nun erst ansteht, gerade vor dem Hintergrund der kürzlich verabschiedeten europäischen Davoser Erklärung zur Baukultur Vernunft walten lassen und dem Votum des Generalanwaltes nicht folgen."

"Bestehende Verträge behalten ihre Gültigkeit"

Die Bundesingenieurkammer weist darauf hin, dass bis zum endgültigen Abschluss des Verfahrens gilt: "Die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI sind derzeit geltendes Recht. Das laufende Gerichtsverfahren hat hierauf bis zum Abschluss keine unmittelbaren rechtlichen Auswirkungen. Alle bestehenden Verträge, einschließlich der vereinbarten Honorarsätze der HOAI, behalten wie bisher Gültigkeit."

Harald Thomeczek

EuGH-Richter urteilen über HOAI-Honorare

Die Hoffnung stirbt zuletzt: Vor allem kleinere und mittelgroße Architektur- und Ingenieurbüros dürften beten, dass der EuGH die verbindlichen Honorare nicht antastet.

Die Hoffnung stirbt zuletzt: Vor allem kleinere und mittelgroße Architektur- und Ingenieurbüros dürften beten, dass der EuGH die verbindlichen Honorare nicht antastet.

Quelle: Fotolia.com, Urheber: Rui Vale de Sousa

Karriere 10.01.2019
Das Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland steuert auf eine Entscheidung zu. Der Urteilsspruch des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wird spätestens für diesen ... 

Das Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland steuert auf eine Entscheidung zu. Der Urteilsspruch des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wird spätestens für diesen Sommer erwartet. Die Chancen, dass die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), die der EU-Kommission ein Dorn im Auge sind, Bestand haben, werden in den Reihen der beiden Berufsgruppen auf fifty-fifty geschätzt - maximal.

Der Ausgang des Verfahrens ist völlig offen", sagt Volker Schnepel, der Leiter des Justiziariats bei der Bundesarchitektenkammer (BAK), der bei der mündlichen Verhandlung am 7. November vor dem EuGH in Luxemburg dabei war. Dort konnten die Verfahrensbeteiligten, also die Bundesrepublik Deutschland als Beklagte und die EU-Kommission, ihre Sicht der Dinge darlegen und mussten Fragen des Gerichts und des Generalanwalts beantworten. Letzterer ist nicht etwa mit einem Staatsanwalt zu vergleichen, sondern fungiert vielmehr als eine Art Gutachter.

Der Generalanwalt hat angekündigt, seine Schlussanträge am 30. Januar 2019 vorzulegen. Erst dann wird sich abzeichnen, ob der EuGH die Mindest- und Höchstsätze der HOAI für konform mit EU-Recht hält - oder eben nicht. Das Gericht folgt nämlich in etwa 80% aller Fälle der Einschätzung des Generalanwalts. Mit einer Entscheidung ist drei bis sechs Monate nach den Schlussanträgen, also im zweiten oder Anfang des dritten Quartals, zu rechnen.

Nach der Anhörung jedenfalls kann auch Martin Falenski, Rechtsanwalt und Hauptgeschäftsführer der Bundesingenieurkammer, die Frage, wohin sich die Waage neigen wird, nicht seriös beantworten: "Die Kammer war kritisch, insbesondere der Berichterstatter Rosin wollte klar und widerspruchsfrei erklärt bekommen, warum Deutschland diese Regelungen so getroffen hat und an ihnen festhält, wo doch andere Mitgliedsstaaten Mindest- und Höchstsätze im Planungs- und Bauwesen überhaupt nicht kennen."

Mag der Ausgang auch noch offen sein, so gehört zur Wahrheit doch auch: "Die Ausgangschancen für uns waren von vornherein nicht so gut", konstatiert Schnepel nüchtern. Denn die EU-Dienstleistungsrichtlinie, die u.a. die Niederlassungsfreiheit regelt, erlaubt Mindestsätze nur dann, wenn diese als unbedingt nötig angesehen werden können. Doch der Nachweis, dass Mindesttarife für Ingenieur- und Architektenleistungen für die Qualität am Bau und den Verbraucherschutz zwingend erforderlich sind, ist nicht leicht zu führen.

Mehrere Gutachten, die der Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarverordnung (AHO) gemeinsam mit der Bundesarchitektenkammer und der Bundesingenieurkammer in Auftrag gegeben haben, kommen zwar zu dem Schluss: Die HOAI ist sehr wohl mit dem Europarecht vereinbar und sie trägt den Besonderheiten des deutschen Marktes Rechnung, ohne zugleich ausländische Büros, die nach HOAI abrechnen müssen, wenn sie hierzulande eine Niederlassung unterhalten, zu benachteiligen. Damit würde die HOAI - anders als von der EU-Kommission behauptet - die von der EU-Dienstleistungsrichtlinie geschützte Niederlassungsfreiheit nicht untergraben. Ein Wirtschaftsgutachten von Clemens Schramm, Professor für Planungs- und Baumanagement an der Jade Hochschule, zeigt laut AHO zudem einen signifikanten Zusammenhang zwischen Qualität und verbindlichem Preisrecht in bestimmten Märkten auf.

Das Grundproblem lösen jedoch auch diese Gutachten nicht: Ein mathematischer exakter Beweis ist bei diesem Thema per se ein Ding der Unmöglichkeit. Die Bundesregierung konnte die Vereinbarkeit einer festen Honorarspanne mit EU-Recht und den Zusammenhang von verbindlichem Preisrecht und Qualität letztlich also nur mit Indizien untermauern. "Die Frage ist hier natürlich - und damit steht und fällt der Ausgang des Verfahrens -, welchen qualitativen Anspruch der Gerichtshof an diese beigebrachten Beweise stellt. Braucht es den unwiderlegbaren Beweis oder sind hinreichende und belastbare Indizien ausreichend?", fragt Falenski.

Ob Indizien das Gericht respektive den Generalanwalt überzeugt haben? Im zuständigen Bundeswirtschaftsministerium mag man keine Prognose für den Ausgang des Verfahrens abgeben: "Die Bundesregierung hat in der mündlichen Verhandlung ihre Rechtsauffassung verteidigt, dass die HOAI in Übereinstimmung mit der Dienstleistungsrichtlinie und der Niederlassungsfreiheit steht. Zu näheren Details können wir uns nicht äußern, da es sich um ein laufendes Gerichtsverfahren handelt", teilt eine Sprecherin mit.

Aufseiten der Interessenvertreter setzt man sich vorsorglich bereits mit dem Worst Case auseinander: "Auch wenn wir davon überzeugt sind, dass in juristischer Hinsicht die besseren Argumente für uns sprechen, wäre es fahrlässig, sich nicht auch mit einem möglichen Negativszenario auseinanderzusetzen", sagt Falenski.

Denn sollte der EuGH die Mindest- und Höchstsätze der HOAI nicht für konform mit EU-Recht halten, wird es erst richtig interessant: "Der EuGH hat unseres Erachtens nicht darüber zu bestimmen, ob die HOAI als solche kippt oder nicht, sondern kann ausschließlich die Mindest- und Höchstsätze für EU-rechtskonform halten oder nicht. Was bei einem etwaigen negativen Urteil dann auf nationaler Ebene mit der HOAI gemacht wird, ist die spannende Frage", erläutert Schnepel.

Vorstellbar ist etwa, dass nur die Verbindlichkeit der Mindestsätze eingeklammert wird, ohne die Honorarspanne als solche abzuschaffen. Zwar "gibt es zwischen verbindlich und unverbindlich nicht viel", wie BAK-Justiziar Schnepel einräumt. Aber es mache doch "einen gewaltigen Unterschied, ob man die HOAI komplett abschafft oder die Leistungsbilder und die Honorarvorgaben behält, aber dazuschreibt, dass diese nur gelten, wenn die Vertragsparteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben". Dann also wäre das Preisgerüst der HOAI ein Standard, der zunächst automatisch zur Anwendung käme, auch wenn die Honorare im Prinzip frei verhandelbar wären.

Um ein Preisdumping zu verhindern und einen Leistungswettbewerb im Sinne des sachunkundigen Verbrauchers zu garantieren, könnte, falls der EuGH das Aus für feste Mindestpreise beschließen sollte, zudem auf einen "Angemessenheitsvorbehalt" zurückgegriffen werden, so Schnepel. Obwohl dann frei verhandelbar, müssten die Honorare in jedem Fall den erbrachten Leistungen "angemessen" sein. Was das allerdings im Einzelfall heißt, zumal wenn es keine gesetzlich vorgeschriebene Untergrenze mehr gibt, dürfte dann die Juristen beschäftigen.

Mit Prognosen für eine Zeit nach einem möglichen Ende der HOAI in ihrer jetzigen Gestalt halten sich die Ingenieur- und Architektenkammern vorerst lieber zurück. Sie wollen erst einmal die Schlussanträge des Generalanwalts abwarten - und ihre Mitglieder nicht unnötig nervös machen. Klar ist: Eine Konzentrationswelle ist zumindest nicht auszuschließen. Schlimmstenfalls könnte eine ganze Reihe kleiner Architektur- und Ingenieurbüros einem nur noch über den Preis ausgetragenen Wettbewerb zum Opfer fallen. Das Marktgeschehen würde sich stärker auf mittelgroße und große Anbieter konzentrieren.

Der Schutz bestehender Marktteilnehmer ist aber streng genommen auch nicht Sinn und Zweck der HOAI. "Sie ist ebenso wenig eine Bestandsgarantie für Anbieter, wie sie eine Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ist. Sie ist vielmehr eine Honorarordnung für bestimmte Leistungen - egal, von wem diese erbracht werden."

Harald Thomeczek

Architekten und Ingenieure ziehen bei BIM an einem Strang

Bei Thema BIM lernen Ingenieure und Architekten zukünftig die gleichen Inhalte, um Standards zu schaffen.

Bei Thema BIM lernen Ingenieure und Architekten zukünftig die gleichen Inhalte, um Standards zu schaffen.

Quelle: Pixabay, Urheber: ItNeverEnds

Karriere 08.02.2018
Die Bundesarchitekten- und die Bundesingenieurkammer haben gemeinsame Standards in der Fort- und Weiterbildung zum Thema Building Information Modeling (kurz: BIM) vereinbart. Dies sei ... 

Die Bundesarchitekten- und die Bundesingenieurkammer haben gemeinsame Standards in der Fort- und Weiterbildung zum Thema Building Information Modeling (kurz: BIM) vereinbart. Dies sei angesichts der Vielzahl an Fort- bzw. Weiterbildungsanbietern auf diesem Gebiet zur Sicherung der Qualität im Sinne der planenden Berufe und der Bauherren nötig.

Die Basisseminare zur BIM-Fortbildung, die von den Akademien der Architekten- und Ingenieurkammern der Länder teilweise schon angeboten werden, beruhen auf der VDI-Richtlinie 2552 Blatt 8.1 (Building Information Modeling - Qualifikationen - Basiskenntnisse). In einem nächsten Schritt soll ein Curriculum für einen Vertiefungskurs auf Basis der VDI-Richtlinie 2552 Blatt 8.2 ff entwickelt werden. Auf deren Veröffentlichung wird allerdings noch gewartet.

"Einmalige Einigung"

Architekten- und Ingenieurkammern hatten sich schon im Herbst 2017 unabhängig voneinander auf einheitliche Fort- und Weiterbildungsstandards zum Thema BIM geeinigt. Der Witz an der kürzlich unterzeichneten Kooperationsvereinbarung der beiden Interessensvertretungen liegt darin, dass beide Kammern die Unterrichts- und Fortbildungsinhalte für die Grund- und Vertiefungskurse gemeinsam abstimmen und festlegen. Diese konkreten Inhalten geben die VDI-Richtlinien nämlich nicht her; sie müssen vielmehr von den Kammern mit Leben gefüllt werden. "Es ist einmalig, dass wir uns auf bundesweit komplett gleiche Lehrgangsinhalte geeinigt haben", sagt Gabriele Seitz, Referatsleiterin Digitalisierung bei der Bundesarchitektenkammer.

Die Kurse laufen bereits

An den Architektenkammern sind die dreitägigen BIM-Grundkurse bereits angelaufen. Den Auftakt machte die hessische Architektenkammer in Wiesbaden. Auch in München, Stuttgart und Hamburg sind entsprechende Kurse schon (an-)gelaufen. In Düsseldorf und Berlin geht es am 21. bzw. 22. Februar los, in Karlsruhe am 9. März. Auch viele weitere Termine stehen schon fest. Die Ingenieurkammern werden mit eigenen Kursen nachziehen. Bis es so weit ist, könnten Ingenieure auch in den Architektenkammern zur Schule gehen, so Seitz.

Harald Thomeczek

AHO wählt neuen Vorstand und wappnet sich für HOAI-Klage

Köpfe 12.05.2017
Der AHO Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung hat ein paar neue Gesichter in seinem Vorstand. Der von der EU-Kommission angekündigten Klage ... 

Der AHO Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung hat ein paar neue Gesichter in seinem Vorstand. Der von der EU-Kommission angekündigten Klage gegen die Bundesrepublik wegen der HOAI begegnet der AHO mit mehreren Gutachten.

Erich Rippert bleibt Vorsitzender des AHO Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung. Die AHO-Mitgliederversammlung hat ihn am 11. Mai 2017 wiedergewählt. Neuer stellvertretender Vorsitzender ist Hans-Gerd Schmidt von der Architektenkammer Thüringen. Er löst Lutz Heese ab, der nach zwölf Jahren im Amt nicht mehr kandidierte. Als Schatzmeisterin wurde Sylvia Reyer bestätigt.

Die bisherigen Vorstände Klaus-Dieter Abraham, Wolfgang Heide, Marco Ilgeroth und Rainer Reimers bleiben ebenfalls in Amt und Würden. Neu im AHO-Vorstand sind Ralf Schelzke (Bayerische Ingenieurekammer-Bau) und Klaus Wehrle (Architektenkammer Baden-Württemberg). Eva Schlechtendahl und Ulf Begher, die beide seit 2005 an Bord waren, hatten sich wie Heese nicht mehr zur Wahl gestellt. Der neue Vorstand wird die Honorar- und Wettbewerbsinteressen der im AHO zusammengeschlossenen 42 Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten bis zum Jahr 2021 vertreten.

Gutachten kommen zu "eindeutigem" Ergebnis

Apropos Interessen: Angesichts des aktuellen Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission wegen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und der angekündigten Klage vor dem Gerichtshof der Europäischen Union hat der AHO zusammen mit der Bundesarchitektenkammer und der Bundesingenieurkammer mehrere Gutachten in Auftrag gegeben. Das Ergebnis: Diese kämen sowohl unter rechtlichen als auch unter ökonomischen Aspekten zu dem "eindeutigen" Ergebnis, dass die HOAI mit dem Europarecht vereinbar ist und den Besonderheiten des deutschen Planungsmarktes Rechnung trägt, ohne zugleich ausländische Büros zu benachteiligen, teilt der AHO mit.

Dies bestätige auch ein aktuelles Wirtschaftsgutachten von Clemens Schramm, Professor für Planungs- und Baumanagement an der Jade Hochschule. Dieses Gutachten zeige einen "signifikanten" Zusammenhang zwischen Qualität und verbindlichem Preisrecht auf. Die EU-Kommission sieht die Niederlassungsfreiheit von Architekten und Ingenieuren und den freien (Preis-)Wettbewerb durch die verbindlichen Mindestsätze der Honorarordnung behindert.

Harald Thomeczek