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Bayern braucht wohl demnächst einen neuen Bauminister

Bayerns Bau- und Verkehrsminister Hans Reichhart ist noch nicht mal ein Jahr im Amt und denkt schon über seinen Abgang nach.

Bayerns Bau- und Verkehrsminister Hans Reichhart ist noch nicht mal ein Jahr im Amt und denkt schon über seinen Abgang nach.

Quelle: Immobilen Zeitung, Urheber: Alexander Heintze

Karriere 17.09.2019
Der bayerische Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) muss sich im kommenden Jahr wohl einen neuen Bau- und Verkehrsminister suchen. Der amtierende Minister Hans Reichhart (CSU) will ... 

Der bayerische Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) muss sich im kommenden Jahr wohl einen neuen Bau- und Verkehrsminister suchen. Der amtierende Minister Hans Reichhart (CSU) will nämlich Landrat werden. Reichhart war nach der Landtagswahl im vergangenen Jahr zum Bauminister ernannt worden.

Im März werden in Bayern neue Kommunalparlamente, Bürgermeister und Landräte gewählt. Der 37-Jährige kündigte an, bei der Wahl in seinem Heimatlandkreis für das Amt des Landrats kandidieren zu wollen. Sollte er bei der Wahl erfolgreich sein, will er sein Ministeramt aufgeben. Der amtierende Landrat in Günzburg, Hubert Hafner (CSU), kann nach 24 Jahren im Amt aus Altersgründen nicht mehr antreten. "Der Landkreis Günzburg ist meine Heimat und liegt mir besonders am Herzen", begründet Reichhart den Schritt gegenüber der Immobilien Zeitung.

Bis zur Kommunalwahl will er auf jeden Fall Minister bleiben. Die Opposition im Landtag fordert dagegen seinen sofortigen Rückzug. "Wenn die Bauminister nur ne Halbwertszeit von knapp nem Jahr haben, wie soll das denn in dem Top-Thema Wohnen vorwärtsgehen?!", twitterte etwa Bayerns SPD-Chefin Natascha Kohnen. Es sei kein gutes Zeichen, "wenn ein Minister nach noch nicht mal einem Jahr im Amt das Handtuch wirft. Und der Nachfolger braucht dann wieder Einarbeitungszeit", bemerkte Landtags-Vizepräsident Markus Rinderspacher (SPD) auf demselben Wege.

Viele Ankündigungen

Die Ankündigung kommt auch für die Immobilienbranche zur Unzeit. Reichhart hatte sich zu Beginn seiner Amtszeit viel vorgenommen. Unter anderem wollte er den Ersterwerb von Wohneigentum von der Grunderwerbsteuer ausnehmen und die bayerische Bauordnung kräftig entrümpeln. Erste Vorschläge dafür hatte der Minister in der vergangenen Woche vorgestellt.

Der promovierte Jurist Reichhart war von Söder überraschend ins Kabinett geholt worden. Politische Beobachter sahen darin eine Anerkennung für die Unterstützung Söders im Machtkampf mit seinem Vorgänger und heutigen Bundesbauminister Horst Seehofer. Reichhart war Vorsitzender der Jungen Union Bayern, die vehement den Rücktritt von Horst Seehofer als Parteichef gefordert und Söder als dessen Nachfolger unterstützt hatte.

Alexander Heintze

Entsenderichtlinie: Reform löst gemischte Gefühle aus

Von ausländischen Firmen entsandte Arbeiter sollen auf deutschen Baustellen künftig genauso bezahlt werden wie ihre deutschen Kollegen.

Von ausländischen Firmen entsandte Arbeiter sollen auf deutschen Baustellen künftig genauso bezahlt werden wie ihre deutschen Kollegen.

Quelle: <a href="http://www.pixelio.de" target="_blank">Pixelio.de</a>, Urheber: Bernd Sterzl

Karriere 25.10.2017
Die europäischen Arbeits- und Sozialminister haben sich auf eine Reform der sogenannten Entsenderichtlinie von 1996 geeinigt. Während die Gewerkschaft IG Bau dies begrüßt, hält der ... 

Die europäischen Arbeits- und Sozialminister haben sich auf eine Reform der sogenannten Entsenderichtlinie von 1996 geeinigt. Während die Gewerkschaft IG Bau dies begrüßt, hält der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes die Reformpläne für wenig praxistauglich, nicht zielführend und kontraproduktiv.

Die europäischen Arbeits- und Sozialminister haben sich auf eine Reform der sogenannten Entsenderichtlinie von 1996 geeinigt. Der Kerngedanke: gleiche Entlohnung für gleiche Arbeit am gleichen Ort. Entsandte Arbeiter sollen also im Prinzip genauso bezahlt werden wie einheimische Kollegen. Firmen, die Bauarbeiter z.B. aus dem osteuropäischen Ausland auf deutsche Baustellen schicken, könnten damit zukünftig dazu verpflichtet werden, außer dem Mindestlohn auch andere Vergütungsbestandteile, wie sie in Deutschland z.B. für schwere Arbeiten fällig werden, zu zahlen.

Gewerkschaft IG Bau begrüßt Reformpläne

Während die Gewerkschaft IG Bau die Reformpläne begrüßt, weil sie den "durch die bisherigen Regelungen der Entsenderichtlinie verursachten Lohndruck deutlich reduziert", hält der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes die Pläne für wenig praxistauglich, nicht zielführend und kontraproduktiv: Schon die Einhaltung des Mindestlohns sei schwer zu kontrollieren - wie solle das erst aussehen, wenn z.B. auch die Zahlung von Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschlägen kontrolliert werden müsste?

Daran, dass entsandte Arbeitnehmer nicht zu den gleichen Lohnkosten auf deutschen Baustellen arbeiten wie deutsche Facharbeiter, werde sich außerdem ohnehin nichts ändern, denn z.B. die Sozialabgaben für ausländische Arbeitnehmer seien ja weiterhin deutlich niedriger als für deutsche Beschäftigte, so der Arbeitgeberverband. Würden die Reformpläne in der Baubranche umgesetzt, sei dies nicht etwa zum Wohl entsandter Arbeitnehmer, im Gegenteil: Damit würde "der Scheinselbstständigkeit und damit dem Unterlaufen von Mindeststandards Tür und Tor geöffnet".

Harald Thomeczek

Makler und Verwalter müssen sich ab 2021 fortbilden

Karriere 22.09.2017
Das Gesetz zur Einführung von Berufszulassungsregelungen von (gewerblichen) Immobilienmaklern und Wohnimmobilienverwaltern hat heute auch der Bundesrat durchgewunken. Exakt drei Monate nach dem ... 

Das Gesetz zur Einführung von Berufszulassungsregelungen von (gewerblichen) Immobilienmaklern und Wohnimmobilienverwaltern hat heute auch der Bundesrat durchgewunken. Exakt drei Monate nach dem entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestags.

Zur Erinnerung: Der geplante Sachkundenachweis für Makler und Verwalter blieb im Laufe des Gesetzgebungsverfahren auf der Strecke. Die Vertreter dieser Berufsgruppen werden ihre Kenntnisse also doch nicht in Prüfungen vor Industrie- und Handelskammern belegen müssen. Eine Art Trostpflaster für den abhandengekommenen Sachkundenachweis ist eine Fortbildungspflicht für WEG- und Mietverwalter sowie Makler. Diese ist allerdings ziemlich überschaubar: Makler und Verwalter werden künftig alle drei Jahre nachweisen müssen, sich in einem Umfang von 20 Stunden weitergebildet zu haben.

Bestimmte Abschlüsse befreien erstmal von der Fortbildungspflicht

Das Gesetz wird laut dem Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) voraussichtlich im Oktober 2017 im Bundesgesetzblatt verkündet. Dem Immobilienverband Deutschland (IVD) zufolge tritt es wahrscheinlich am 1. August 2018 in Kraft. Makler und Verwalter werden also erst ab dem Jahr 2021 einen Nachweis über eine erfolgte Fortbildung führen müssen. Wer einen staatlich anerkannten Aus- oder Fortbildungsabschluss wie den Immobilienkaufmann oder den Immobilienfachwirt sein Eigen nennt, ist in den ersten drei Jahren nach Aufnahme seiner Tätigkeit von dieser Pflicht befreit.

Welche Fortbildungsmaßnahmen und Bildungseinrichtungen anerkannt werden, wird erst in einer Rechtsverordnung festgelegt. Diese wird während einer Übergangsfrist von sechs Monaten nach der Gesetzesverkündung vom Bundeswirtschaftsministerium erarbeitet.

Neben der Fortbildungspflicht sieht das Gesetz vor, dass WEG- und Mietverwalter künftig eine Erlaubnis nach Paragraf 34c der Gewerbeordnung beantragen und eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen müssen. Die Pflicht zum Abschluss einer solchen Versicherung tritt am Tag nach der Gesetzesverkündung in Kraft. Makler sind davon ausgenommen.

Verbände geben sich mit dem Erreichten nicht zufrieden

Mindestanforderungen an die Ausbildung und Sachkunde von Maklern und Verwaltern gibt es aber weiterhin nicht: Lediglich ein freies Vorstrafenregister und sogenannte geordnete Vermögensverhältnisse sind erforderlich, um auf diesem oder jenem Gebiet tätig werden zu können.

Die Branchenverbände sind von dieser Tatsache nicht begeistert: "Wir sehen die neue Berufszulassungsregelung nur als einen ersten Schritt. Unser Ziel bleibt die Einführung eines substanziellen Sachkundenachweises. Wir geben uns mit dem Gesetz nicht zufrieden und werden den Sachkundenachweis in der nächsten Legislaturperiode weiter vorantreiben", sagt IVD-Bundesgeschäftsführerin Sun Jensch.

In dasselbe Horn stößt DDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler: "Ob eine 20-Stunden-Weiterbildungspflicht wiederkehrend alle drei Jahre ausreichend ist, um als Verwalter mehr als 60 Gesetze und Verordnungen rechtssicher anwenden zu können, darf bezweifelt werden. Eine Grundqualifikation zur Aufnahme der Tätigkeit als Verwalter ist damit nicht erreicht. Wir halten daher an der Einführung eines Sachkundenachweises für Immobilienverwalter fest", so DDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler.

Harald Thomeczek

Sachkundeprüfung: Regierung will Bestandsschutz ausdehnen

Diese Maklerin ist bestimmt kein "alter Hase", wird aber nach der Einführung eines Sachkundenachweises trotzdem die Bestandsschutzregelung in Anspruch nehmen können, wenn sie zuvor mindestens sechs Jahre als Maklerin selbstständig tätig war.

Diese Maklerin ist bestimmt kein "alter Hase", wird aber nach der Einführung eines Sachkundenachweises trotzdem die Bestandsschutzregelung in Anspruch nehmen können, wenn sie zuvor mindestens sechs Jahre als Maklerin selbstständig tätig war.

Quelle: Kzenon/Fotolia.com

Karriere 03.11.2016
Mehr Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter als im ursprünglichen Gesetzentwurf zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für beide Berufsgruppen vorgesehen sollen nach dem ... 

Mehr Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter als im ursprünglichen Gesetzentwurf zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für beide Berufsgruppen vorgesehen sollen nach dem Willen des Bundeskabinetts unter die Bestandsschutzregelung fallen.

Die Bundesregierung hat in ihrer Reaktion auf Empfehlungen des Bundesrats zu dem avisierten Gesetz dem Vorschlag zugestimmt, dass auch die im Rahmen einer unselbstständigen Tätigkeit erworbene Sachkunde von Verwaltern und Maklern für eine Inanspruchnahme der Alte-Hasen-Regelung berücksichtigt werden soll.

Der Gesetzentwurf sieht nur für solche Marktteilnehmer einen Bestandsschutz vor, die mindestens sechs Jahre vor Inkrafttreten des Gesetzes "ununterbrochen selbstständig" mit einer Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung tätig waren und dies bis spätestens zwölf Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes gegenüber der zuständigen Behörde nachweisen. Die Idee, dass auch unselbstständige Tätigkeiten anerkannt werden sollen, hatte der Wirtschaftsausschuss des Bundesrats ins Spiel gebracht.

Erste Lesung am 10. November

Immobilienmakler oder -verwalter, die sich erst nach Inkrafttreten des Gesetzes selbständig machen und eine § 34c-Erlaubnis beantragen, sind nicht von den Übergangsregelungen und der Bestandsschutzregelung erfasst, teilt das Bundeswirtschaftsministerium auf Nachfrage mit. Gewerbetreibende, die erst nach Inkrafttreten eine § 34c-Erlaubnis beantragen, müssten sämtliche Erlaubnisvoraussetzungen einschließlich des Sachkundenachweises erfüllen. Die erste Lesung im Bundestag findet Stand jetzt am Donnerstag, den 10. November 2016, statt.

Der Ausschuss für Verbraucherschutz hatte dafür plädiert, dass sämtliche Gewerbetreibende, egal, wie lange sie schon am Markt sind, und auch ihre Mitarbeiter eine Sachkundeprüfung ablegen müssen. Im Bundesrat hatte sich dafür jedoch keine Mehrheit gefunden - anders als für die vom Wirtschaftsausschuss vorgeschlagene Entschärfung.

In seiner Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrats stimmt das Kabinett auch der Berichtigung eines "Redaktionsversehens" zu. So soll die einjährige Übergangsfrist für bereits tätige Makler und WEG-Verwalter nicht, wie im Entwurf zu lesen ist, bereits ab dem Zeitpunkt der Gesetzesverkündung zu ticken beginnen, sondern erst ab dem Inkrafttreten des Gesetzes.

Der Bundesrat hatte auch vorgeschlagen, den Zeitraum zwischen Verkündung und Inkrafttreten von neun auf 18 Monate auszudehnen. Dieser Empfehlung ist die Bundesregierung nicht gefolgt; sie will sie nur "im weiteren Gesetzgebungsverfahren prüfen".

IVD will mehr Zeit für Umsetzung

Der Immobilienverband IVD trommelt für eine Verlängerung dieser Frist auf 18 Monate. Die Begründung: Die Rechtsverordnung, in der u.a. festgelegt wird, welche Inhalte bei einer Sachkundeprüfung abgefragt werden und welche Abschlüsse bzw. Qualifikationen einer Sachkundeprüfung gleichgestellt werden, könne erst nach der Gesetzesverkündung vom Wirtschaftsministerium mit Unterstützung der Industrie- und Handelskammern und der Wirtschaft erarbeitet werden. Neun Monate seien jedoch nicht genug, "um ein sachgerechtes Prüfungsniveau und eine angemessene Anerkennungsregelung" zu erreichen. Unterm Strich soll die gesamte Übergangsfrist ab der Verkündung nach den Vorstellungen des IVD insgesamt 30 Monate - gegenüber den jetzt vorgesehenen 21 Monaten - dauern.

Der IVD fordert zudem "eine Klarstellung bei gesellschaftsrechtlichen Wechseln". Noch sei nämlich unklar, ob bei der Ermittlung alter Hasen auch die Tätigkeit vor einem gesellschaftsrechtlichen Wechsel berücksichtigt werde oder nur die Zeit nach einem Wechsel.

Harald Thomeczek

Sachkundenachweis: Artenschutz für Alte Hasen

Alte Hasen sollen nach dem Willen der Bundesländer nun doch von einer Sachkundeprüfung verschont bleiben.

Alte Hasen sollen nach dem Willen der Bundesländer nun doch von einer Sachkundeprüfung verschont bleiben.

Bild: iStockphoto/SasinParaksa

Karriere 14.10.2016
Immobilienmakler und WEG-Verwalter können (vorerst) aufatmen: Sämtliche vom Ausschuss für Verbraucherschutz des Bundesrats vorgelegten Vorschläge zur Verschärfung des Gesetzentwurfs ... 

Immobilienmakler und WEG-Verwalter können (vorerst) aufatmen: Sämtliche vom Ausschuss für Verbraucherschutz des Bundesrats vorgelegten Vorschläge zur Verschärfung des Gesetzentwurfs für neue Berufszulassungsregeln für Immobilienmakler und WEG-Verwalter wurden in der heutigen Sitzung des Bundesrats abgeschmettert. Und es kommt sogar noch besser: Ein Vorschlag des Wirtschaftsausschusses, der das Gesetz entschärfen würde, fand eine Mehrheit.

Seit mehr als sechs Jahren am Markt tätige Makler und Verwalter sollen nun doch keine Sachkundeprüfung ablegen müssen. So steht es auch im Gesetzentwurf. Der Verbraucherschutzausschuss hatte jedoch argumentiert, dass eine mehrjährige Tätigkeit nicht zwingend auf die erforderliche Sachkunde schließen lässt, und darum darauf gedrungen, sogenannte Alten Hasen nicht zu verschonen. Für diese Empfehlung fand sich im Bundesrat jedoch keine Mehrheit.

Im Gegenteil: Stattdessen soll bei der Prüfung, ob ein Gewerbetreibender ein alter Hase ist, nun auch die Sachkunde berücksichtigt werden, die er eventuell in unselbstständiger Tätigkeit erworben hat. So empfahl es der Wirtschaftsausschuss dem Bundesrat. Der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf macht dagegen für eine Befreiung von der Pflicht zum Sachkundenachweis zur Auflage, dass ein Makler oder Verwalter "ununterbrochen selbstständig" gearbeitet haben muss.

Doch keine Sachkundeprüfung für Mitarbeiter

Aufatmen können auch Mitarbeiter von gewerbetreibenden Immobilienmaklern und Wohnungseigentumsverwaltern: Anders als vom Verbraucherschutzausschuss vorgeschlagen, soll von diesen nun doch keine Sachkundeprüfung verlangt werden. Der Ausschuss wollte auf diese Weise sicherstellen, dass Kunden ausschließlich mit "fachkundigen und gewissenhaften" Mitarbeitern konfrontiert werden.

Dagegen stieß auch ein weiterer Vorschlag des Wirtschaftsausschusses auf Gegenliebe im Bundesrat: Makler und Verwalter sollen mehr Zeit bekommen, ihren Alte-Hasen-Status zu belegen oder eben eine Sachkundeprüfung abzulegen und alle sonstigen vorgesehenen Berufszulassungsvoraussetzungen zu erfüllen. Konkret sollen sie dafür nun zwölf Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes Zeit haben.

Keine Berufshaftpflichtpflicht für Makler

Die weiteren Ergebnisse: Immobilienmakler sollen, anders als WEG-Verwalter, keine Berufshaftpflichtversicherung vorweisen müssen, um eine Gewerbeerlaubnis zu erhalten. Im Referentenentwurf war dies noch angedacht, und der Verbraucherschutzausschuss hatte eine Versicherungspflicht auch für Makler nun nachträglich im Gesetzentwurf verankern wollen - vergeblich. Und: Kundenberatungskompetenzen sowie "Fachkenntnisse zu energetischen Eigenschaften von Immobilien" - Stichwort: energetische Modernisierung bzw. Sanierung - sollen in einer Sachkundeprüfung nun auch nicht mitnachgewiesen werden müssen.

Eine Mehrheit fand hingegen auch die dritte Einlassung des Wirtschaftsausschusses: Spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten soll evaluiert werden, wie sich das Gesetz auf die Gewerbetreibenden und ihre Kunden ausgewirkt haben wird.

Sobald die Stellungnahme des Bundesrats die Regierung erreicht, hat diese sechs Wochen Zeit, sich ihrerseits zu dessen Änderungsvorschlägen zu äußern und den Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen. Der Bundestag seinerseits ist bekanntlich an keinerlei zeitliche Fristen gebunden. Das Bundeswirtschaftsministerium hatte vor rund vier Wochen auf Anfrage der Immobilien Zeitung erklärt, dass das Gesetzgebungsverfahren möglichst bis Ende 2016 abgeschlossen sein soll und das Gesetz dann verkündet werden kann. Klappt das, würde es neun Monate später, also im vierten Quartal 2017, in Kraft treten.

Harald Thomeczek

Auch alte Hasen sollen Sachkunde nachweisen

Am 14. Oktober wird sich der Bundesrat mit dem Sachkundenachweis für gewerbliche WEG-Verwalter und Immobilienmakler beschäftigen.

Am 14. Oktober wird sich der Bundesrat mit dem Sachkundenachweis für gewerbliche WEG-Verwalter und Immobilienmakler beschäftigen.

Bild: tp

Karriere 12.10.2016
Am 14. Oktober wird sich der Bundesrat mit den Ende August vom Bundeskabinett beschlossenen neuen Berufszulassungsregeln für gewerbliche WEG-Verwalter und Immobilienmakler beschäftigen. ... 

Am 14. Oktober wird sich der Bundesrat mit den Ende August vom Bundeskabinett beschlossenen neuen Berufszulassungsregeln für gewerbliche WEG-Verwalter und Immobilienmakler beschäftigen. Insbesondere der Ausschuss für Verbraucherschutz empfiehlt dem Bundesrat, sich für diverse Änderungen in dem "Gesetzesentwurf zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum" stark zu machen. Einige dieser Empfehlungen haben es in sich.

Die Empfehlungen des Ausschusses für Verbraucherschutz und des Wirtschaftsausschusses füllen nicht weniger als zehn Seiten (alles nachzulesen in der bereits vom 4. Oktober datierenden Drucksache 496/1/16). Zu den wichtigsten Änderungsvorschlägen zählt sicher, dass auch Gewerbetreibende, die schon länger als sechs Jahre am Markt sind, und auch deren Mitarbeiter einen Sachkundenachweis sollen führen müssen. Der Gesetzesentwurf sieht dagegen vor, dass, wer mindestens sechs Jahre "ununterbrochen selbstständig" als WEG-Verwalter bzw. Makler tätig war (und das beweisen kann), von der Pflicht zur Sachkundeprüfung befreit wird. Mitarbeiter, sofern sie "aktiv an der erlaubnispflichtigen Vermittlungs- oder Verwaltungstätigkeit mitwirken", sollen eine solche Prüfung laut dem Gesetzesentwurf nicht ablegen, sondern nur vom eigentlichen Erlaubnisinhaber auf ihre "angemessene Qualifikation" geprüft werden.

Mehrjährige Tätigkeit keine Garantie für Sachkunde

Was die Streichung der bis dato vorgesehenen Alte-Hasen-Regelung angeht, begründet der Verbraucherausschuss seinen Vorschlag wie folgt: "Der Bundesrat ist der Auffassung, dass auch bereits über sechs Jahre am Markt tätige Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter eine Sachkundeprüfung ablegen müssen. Die Tatsache einer mehrjährigen ununterbrochenen Tätigkeit als Immobilienmakler bzw. Wohnungseigentumsverwalter allein lässt nicht den Schluss darauf zu, dass der Gewerbetreibende auch über die notwendige Sachkunde verfügt." Fort- und Weiterbildungen sollen bei der Abnahme der Sachkundeprüfung jedoch "Berücksichtigung finden".

Auch Mitarbeiter sollen Sachkundeprüfung ablegen

Dass auch Mitarbeiter ihre Sachkunde unter Beweis stellen sollen, wird vom Verbraucherausschuss so begründet: "Um sicherzustellen, dass Verbraucher bzw. Wohnungseigentümer nur mit fachkundigen und gewissenhaften Mitarbeitern von Immobilienmaklern bzw. Wohnungseigentumsverwaltern konfrontiert werden, sollten auch hier die Berufszulassungsregelungen entsprechend den geltenden Regelungen für Finanzanlagenvermittler ausgestaltet und in allen Fällen eine Sachkundeprüfung von Mitarbeitern verlangt werden."

Der Ausschuss für Verbraucherschutz regt zudem an, dass Immobilienmakler, wie gewerbliche Verwalter auch, eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen müssen, um eine Gewerbeerlaubnis zu erhalten.

Die Übergangsfrist soll, so schlägt der Wirtschaftsausschuss vor, um neun Monate verlängert werden, damit die Betroffenen effektiv zwölf Monate - und nicht drei Monate - Zeit haben, Anträge zu stellen, Unterlagen vorzulegen und die Sachkundeprüfung abzulegen.

Eine Stellungnahme des Bundesrats geht zunächst zurück an die Bundesregierung. Diese kann zur Gegenäußerung ausholen, ehe sie den Entwurf in den Bundestag einbringt.

Harald Thomeczek

Sachkundenachweis für Immobilienmakler geht ins Kabinett

Der geplante Sachkundenachweis für Immobilienmakler bleibt bestehen.

Der geplante Sachkundenachweis für Immobilienmakler bleibt bestehen.

Bild: Bilderbox.com

Karriere 08.06.2016
In den vergangenen Monaten ist es ruhig geworden um den geplanten verpflichtenden Sachkundenachweis für Immobilienmakler. Jetzt soll der entsprechende Gesetzentwurf offenbar noch vor der ... 

In den vergangenen Monaten ist es ruhig geworden um den geplanten verpflichtenden Sachkundenachweis für Immobilienmakler. Jetzt soll der entsprechende Gesetzentwurf offenbar noch vor der parlamentarischen Sommerpause vom Bundeskabinett beschlossen werden.

Zwar gibt es den Entwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium bereits seit dem Sommer 2015, dieser war aber auf erhebliche Einwände des Nationalen Normenkontrollrats gestoßen und zur Überarbeitung an das Ministerium zurückgegangen. Der Normenkontrollrat soll die Bundesregierung beim Abbau von durch Gesetze verursachten Bürokratiekosten unterstützen bzw. die Entstehung solcher unnötigen Kosten vermeiden helfen.

Nach Angaben der Bundesregierung wird der Referentenentwurf aktuell überarbeitet. Es bleibt aber auch in der inzwischen fast fertigen Neufassung beim geplanten Sachkundenachweis. Noch vor der Sommerpause 2016, also spätestens Anfang Juli, soll das Kabinett demnach den abschließenden Entwurf beschließen, der dann im September in die parlamentarische Beratung gehen könnte.

Am Bestellerprinzip wird nicht gerüttelt

Eine Petition für die Einführung des Sachkundenachweises, die dem schleppenden Gesetzgebungsverfahren anscheinend auf die Sprünge helfen sollte, unterstützt der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages. Er hat diese Petition laut Bundestagsverwaltung an das Bundeswirtschaftsministerium weitergereicht. Die Petenten sind auch der Auffassung, dass das im Mietrechtsnovellierungsgesetz enthaltene Bestellerprinzip, wonach bei der Vermietung von Wohnimmobilien derjenige den Makler bezahlt, der ihn auch beauftragt hat, es Mietinteressenten unmöglich mache, einen Makler zu beauftragen. Diese Sicht der Dinge teilt der Petitionsausschuss jedoch nicht.

Volker Thies,Harald Thomeczek

HOAI: Showdown vor dem EuGH?

Müssen bzw. dürfen all jene, die hierzulande Architekten- und Ingenieurleistungen erbringen, ihre Honorierung künftig mit dem Bauherrn frei verhandeln?

Müssen bzw. dürfen all jene, die hierzulande Architekten- und Ingenieurleistungen erbringen, ihre Honorierung künftig mit dem Bauherrn frei verhandeln?

Bild: Fotolia.de/endostock

Karriere 14.03.2016
Die EU-Kommission lässt in puncto HOAI nicht locker: Die Bundesregierung konnte sie nicht von der Notwendigkeit verbindlicher Mindestsätze überzeugen. ... 

Die EU-Kommission lässt in puncto HOAI nicht locker: Die Bundesregierung konnte sie nicht von der Notwendigkeit verbindlicher Mindestsätze überzeugen.

Die EU-Kommission sieht in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ein unnötiges Hindernis für die Niederlassungsfreiheit und eine freie Preisbildung. "Auf dem Papier geht es zwar nicht darum, die HOAI zu Fall zu bringen, sondern darum, dass sie vertraglich ausgeschlossen werden kann", erklärt Tillman Prinz, Bundesgeschäftsführer der Bundesarchitektenkammer (BAK). Aber: "De facto würde das einer Abschaffung gleichkommen, dem reinen Preiswettbewerb wären Tür und Tor geöffnet."

Seit der HOAI-Novellierung 2009 beschränkt sich diese auf hierzulande niedergelassene Büros. "Das hat den Dienstleistungsverkehr aber kaum angekurbelt. Darum zündet die EU-Kommission jetzt die zweite Stufe im Vertragsverletzungsverfahren", sagt Prinz.

Deutschland hat nach der Antwort aus Brüssel Ende Februar zwei Monate Zeit, seine Stellungnahme so nachzubessern, dass die Kommission eine Rechtfertigbarkeit festgeschriebener Vergütungssätze erkennt - oder dem vermeintlichen Missstand abzuhelfen. Weil nach Einschätzung der BAK beides eher unwahrscheinlich ist ("Wir gehen davon aus, dass die Bundesregierung bei ihrem Wort bleibt"), könnte es auf einen Showdown vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) hinauslaufen.

Schlechtere Qualität - und das auch noch zu höheren Preisen?

Die BAK fände das sogar gut: "Dann hätten wir endlich Klarheit." Wie groß im Falle einer Klage vor dem EuGH die Wahrscheinlichkeit ist, dass alles bleibt, wie es ist? "Die Chancen stehen 70:30, dass sich die Bundesregierung durchsetzt", schätzt Prinz. Käme die HOAI doch zu Fall, drohten ihm zufolge womöglich nicht nur ein Qualitätsverlust bei Planungsleistungen, sondern möglicherweise auch langfristig steigende - und nicht etwa sinkende - Preise: "In Frankreich sind die Preise laut den dortigen Architektenkammern nach der Abschaffung einer verbindlichen Honorarordnung nach oben gegangen. Große Büros können nach einem Konzentrationsprozess leichter Preise diktieren", sagt Prinz.

Harald Thomeczek