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"Eine Beförderung sollte die Belohnung für gute Arbeit sein"

Paola Fruttuoso ist seit 18 Jahren bei NAI Apollo.

Paola Fruttuoso ist seit 18 Jahren bei NAI Apollo.

Quelle: NAI apollo, Urheberin: Paola Fruttuoso

Karriere 17.03.2022
Mit Paola Fruttuoso erweitert NAI Apollo die Geschäftsführung mit einer Kandidatin aus den eigenen Reihen. Die 36-Jährige stieg vor 18 Jahren nach ihrer Ausbildung als Assistentin ins ... 

Mit Paola Fruttuoso erweitert NAI Apollo die Geschäftsführung mit einer Kandidatin aus den eigenen Reihen. Die 36-Jährige stieg vor 18 Jahren nach ihrer Ausbildung als Assistentin ins Unternehmen ein und trug zuletzt den Titel Office Managerin. Im Interview mit der IZ erklärt sie, dass sie als HR-Beauftragte auch in Zukunft die Potenziale von Mitarbeitern fördern will.

Immobilien Zeitung: Frau Fruttuoso, Sie steigen im April bei NAI Apollo in die Geschäftsführung auf. Wie kam es zu dieser Entscheidung?

Paola Fruttuoso: Die Stelle wurde nicht ausgeschrieben. Ich habe mich weder darauf beworben, noch war das geplant. Es waren die beiden bestehenden Geschäftsführer Andreas Wende und Marcel Crommen, die sich mit den Gesellschaftern beraten und mir anschließend die Position angeboten haben. Ich sehe das als Zeichen der Anerkennung für die Arbeit, die ich bisher geleistet habe, und das Engagement, welches ich ins Unternehmen gesteckt habe. Deshalb war für mich sofort klar, dass ich das Angebot annehme.

IZ: Wie haben Sie sich auf Ihre neue Rolle vorbereitet?

Fruttuoso: Ich sehe meine letzten 18 Jahre im Unternehmen als die Vorbereitung auf diese Rolle. Ich habe in dieser Zeit bei NAI Apollo viel miterlebt. Meine Aufgaben sind nach und nach gewachsen und ich mit den Aufgaben. Gleichzeitig auch mit dem Unternehmen, denn während es damals noch ein 15-köpfiges Team war, haben wir inzwischen 110 Mitarbeiter an vier Standorten. Je größer das Team wurde, desto stärker wurde auch meine Identifikation mit NAI Apollo, denn ich habe Veränderungen und das Wachstum immer mit eigenen Augen gesehen.

IZ: Sie übernehmen als COO die Verantwortung über unterschiedliche Bereiche. Welchen sehen Sie als größte Herausforderung und worauf freuen Sie sich am meisten?

Fruttuoso: In den nächsten Jahren ist gutes Personal zu finden sicher die größte Herausforderung. Wir wollen und werden uns breiter aufstellen und das Unternehmenswachstum fortsetzen. Dafür sind gute Mitarbeiter die Grundlage. Gleichzeitig freue ich mich auf diese Aufgabe besonders, denn ich arbeite gerne mit Menschen zusammen, egal ob mit Kunden oder mit Mitarbeitern.

IZ: Nach welchen Profilen suchen Sie?

Fruttuoso: Was Berufsbilder angeht, suchen wir derzeit Berater, Teamassistenten und Bewerter. Aber viel mehr als um Vorerfahrung geht es uns um Persönlichkeiten, die das Ziel verfolgen, zu Experten auf ihrem Gebiet zu werden. Deshalb bieten wir regelmäßig Weiterbildungen an und übernehmen zum Beispiel die Kosten für IHK-Lehrgänge, ADI sowie EBS und Irebs. Das werden wir beibehalten.

IZ: Wie sollten junge Talente signalisieren, dass sie im Job mehr Verantwortung übernehmen wollen?

Fruttuoso: Eigentlich sollte das gar nicht ihre Aufgabe sein, sondern die der Führungskräfte. Vorgesetzte und Geschäftsführer müssen Potenziale erkennen und fördern. Ein beruflicher Aufstieg oder eine Beförderung sollte immer eine Belohnung für bereits erbrachte gute Arbeit sein. Und ein Mitarbeiter sollte immer das Gefühl haben, dass Führungskräfte ihn nicht aus dem Blick verlieren und sich um ihn kümmern. Entsprechend wichtig ist der enge Dialog zwischen Mitarbeitern und Führungskräften.

IZ: Welche Fähigkeiten machen in Ihren Augen eine gute Führungskraft aus?

Fruttuoso: Mein Führungsstil ist ein Miteinander auf Augenhöhe. Das ist es, was mir hier all die Jahre über vorgelebt wurde. Bei uns stehen die Türen für Feedback und auch für Sorgen der Mitarbeiter immer offen.

IZ: Welche Rolle spielt das Thema Employer Branding für Sie ?

Fruttuoso: Eine große. Gerade weil bei jungen Arbeitnehmern das Finanzielle nicht mehr an erster Stelle steht, wollen wir uns als Arbeitgeber positionieren, bei dem die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, flexibles Arbeiten und das Thema Work-Life-Balance großgeschrieben werden. Wie das umgesetzt werden kann, dafür befragen wir gerade unsere Mitarbeiter. So soll gleichzeitig ihre Bindung ans Unternehmen gelingen. Wir sind außerdem dabei, Strategien zu entwickeln, wie wir Mitarbeiter aus unterschiedlichen Abteilungen zu Unternehmensbotschaftern machen können.

IZ: Inwieweit nehmen Sie selbst nun eine Vorbildrolle ein?

Fruttuoso: Wenn mich jemand als Vorbild sieht, dann freut mich das sehr. Ich bin froh, dass ich zeigen kann, dass eine Mischung aus Herzblut und Ärmel hochkrempeln ein Schlüssel zum Erfolg sein kann.

IZ: Frau Fruttuoso, Danke für das Gespräch. Das Interview führte Janina Stadel.

Janina Stadel

Keine Sachkundeprüfung für Makler und Verwalter

Auch Jungmaklern und -verwaltern - und nicht nur Alten Hasen - soll die geplante Sachkundeprüfung im Rahmen der Berufszulassung erspart bleiben.

Auch Jungmaklern und -verwaltern - und nicht nur Alten Hasen - soll die geplante Sachkundeprüfung im Rahmen der Berufszulassung erspart bleiben.

Quelle: Fotolia.com, Urheber: Photographee.eu

Karriere 22.06.2017
Das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und -verwalter, das lange Zeit auf der Kippe stand, wird nun offenbar doch noch in dieser ... 

Das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und -verwalter, das lange Zeit auf der Kippe stand, wird nun offenbar doch noch in dieser Legislaturperiode festgezurrt. Der Haken an der Sache: Die im Kabinettsbeschluss vom August 2016 vorgesehene Sachkundeprüfung bleibt angeblich auf der Strecke, aus Angst der Wirtschaftsliberalen in CDU und CSU vor zu viel Berufsregulierung.

Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) und der Eigentümerverband Wohnen im Eigentum (WiE) gehen jedenfalls fest davon aus, dass die Regierungskoalition den Gesetzentwurf mit dieser und ein paar anderen Änderungen am 22. Juni im Bundestag beschließen wird. Dann steht die zweite und dritte Lesung an. Da das Gesetz nicht zustimmungspflichtig ist - also nicht der Zustimmung des Bundesrats bedarf -, gelten die beiden anstehenden Lesungen im Bundestag als letzte Hürde.

Der DDIV will erfahren haben, dass die Koalition sich insbesondere wegen der avisierten Alte-Hasen-Regelung nicht auf die verpflichtende Einführung eines Sachkundenachweises einigen konnte. Vorgesehen war, dass von der Sachkundeprüfung befreit sein sollte, wer bereits länger als sechs Jahre am Markt ist. Damit wäre de facto "ein sehr großer Teil" der gewerblichen Verwalter und Makler von der Prüfung befreit gewesen. Die für die Nutzung der Ausnahmeregel zu erbringenden Nachweise und die Prüfung durch die Erlaubnisbehörde seien der Koalition als zu bürokratisch und zu regulatorisch erschienen.

Für WiE wäre die Pflicht zu einem Sachkundenachweis - neben der, zumindest für Verwalter, ebenfalls vorgesehenen Versicherungspflicht - der wichtigste Gesetzesinhalt (gewesen). Verwalter hätten eine sachgemäße Ausbildung vorweisen oder ihre Qualifikation durch eine Prüfung bei der IHK nachweisen müssen. Und im Gesetzgebungsverfahren, resümiert der Verbraucherschützerverband, sei ja lange Zeit auch alles seinen Gang gegangen - ehe die Wirtschaftspolitiker von CDU/CSU ins Spiel gekommen seien. Deren Engagement im Wirtschaftsausschuss des Bundestags gelte insbesondere der Verhinderung von Überregulierung. Entsprechend "hinterfragten sie den Gesetzentwurf grundsätzlich, sahen zu hohen Bürokratieaufwand, zu hohe Kosten für die Verwaltungen und einen fehlenden Nutzen für die Wohnungseigentümer", berichtet der Verband.

Das Ergebnis: An Einsteiger in den Beruf des Immobilienverwalters werden, wenn der verwässerte Gesetzentwurf wie befürchtet am 22. Juni vom Bundestag verabschiedet wird, wie bisher keine Anforderungen bezüglich ihrer Qualifikation gestellt. Und auch bereits am Markt tätige Akteure, egal ob Alte Hasen mit sechs und mehr Jahren Berufserfahrung oder weniger erfahrene Marktteilnehmer, müssten ihre Sachkunde auch in Zukunft nicht unter Beweis stellen. WiE beruft sich auf ein internes Beschlusspapier, das in der nächsten Sitzungswoche vom Bundestag beschlossen werden solle. Die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfs ist am heutigen Donnerstag für den Zeitraum von 22.05 bis 22.35 Uhr anberaumt.

Mit dem Kompromiss, den die Fraktionen von CDU/CSU und SPD "in letzter Minute" für die Berufszulassungsregelung von u.a. WEG-Verwaltern gefunden hätten, werde "der Verbraucherschutz auf ein intransparentes Konstrukt zusammengestrichen", bemängelt Gabriele Heinrich, geschäftsführendes Vorstandsmitglied von WiE.

Gleichsam als Trostpflaster für den entfallenden Sachkundenachweis soll es den Verbänden zufolge nun eine Weiterbildungspflicht geben. Das bedeutet, dass Gewerbetreibende und ein Teil der im operativen Geschäft tätigen Angestellten alle drei Jahre nachweisen müssen, dass sie sich regelmäßig fortbilden - allerdings in einer eher homöopathischen Dosis von nur 20 Stunden. Wer einen staatlich anerkannten Aus- oder Fortbildungsabschluss wie den Immobilienkaufmann oder Immobilienfachwirt mitbringt, soll in den ersten drei Jahren nach der Aufnahme der Tätigkeit von der Weiterbildungspflicht befreit sein.

Faktisch gibt es mit der nun bekannt gewordenen Lösung keine Eintrittsbarriere in puncto Bildung für Makler und Verwalter. Die Erlaubnisvoraussetzungen für den Immobilienverwalter umfassen künftig, so der DDIV, lediglich Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse und eine Berufshaftpflichtversicherung. Für Makler liegt die Latte noch niedriger: Die ursprünglich auch für sie vorgesehene Berufshaftpflichtversicherung ist im Gesetzgebungsverfahren schon vor längerer Zeit auf der Strecke geblieben.

"Wir hatten uns mehr erhofft, denn wir haben immer noch keine Lösung für neu in den Markt eintretende Verwalter. Ihre einzig nennenswerte Voraussetzung wäre eine 20-Stunden-Fortbildung in drei Jahren. Das ist deutlich zu wenig und wird der Tätigkeit und dem Verbraucherschutz auch nicht gerecht", stimmt auch DDIV-Präsident Wolfgang D. Heckeler in den Chor der Enttäuschten ein.

Eingang ins Gesetz finden soll neben einer Fortbildungspflicht auch das Wörtchen "Wohnimmobilienverwalter": Das Verhandlungsergebnis sieht laut DDIV nämlich auch vor, dass die geplante Erlaubnispflicht nicht nur für WEG-Verwalter gilt, sondern auch auf Mietverwalter ausgedehnt wird. Im Begriff des Wohnimmobilienverwalters soll diese Ausdehnung ihre sprachliche Abbildung erfahren. Schließlich soll dem gewerblichen Verwalter eine Informationspflicht über abgelegte Fortbildungen gegenüber seinem Auftraggeber auferlegt werden.

Die Details zur Weiterbildungs- und der Informationspflicht sollen in einer Rechtsverordnung ausgestaltet werden. Dort soll auch geregelt werden, wie der Gewerbetreibende gegenüber der zuständigen Behörde nachweist, dass er seiner Weiterbildungsverpflichtung nachkommt. Wann das Gesetz verkündet werden soll, steht noch nicht fest. Die Verordungsermächtigung - also der Startschuss für die Ausarbeitung der das Gesetz ausgestaltenden Verordnung - tritt jedenfalls direkt nach der Verkündung in Kraft. Für die anderen Inhalte des Gesetzes gilt eine Übergangsfrist von neun Monaten.

WiE-Geschäftsführerin Heinrich bringt sich schon einmal für die nächste Legislaturperiode in Stellung: Sie empfiehlt den Parteien, in ihre Wahlprogramme für den Bundestagswahlkampf eine Novellierung des kurz vor der Verabschiedung stehenden Gesetzes - sowie eine Reform des Wohnungseigentumsgesetzes - aufzunehmen. Damit der im Koalitionsvertrag ursprünglich avisierte Verbraucherschutz für Wohnungseigentümer bei Dienstleistungen zur WEG-Verwaltung endlich wirklich in die Tat umgesetzt wird. Dreitägige Ausbildungen zum WEG-Verwalter dienten nämlich allenfalls den Bildungseinrichtungen, an denen man solche Weiterbildungen absolvieren könne. Die Aussagekraft solcher Fortbildungszertifikate für Eigentümer auf der Suche nach einer fähigen Verwaltung liege bei Null.

Harald Thomeczek