Bei langer Krankheit ist Reden Gold

Auch wer lange Zeit erkrankt ist, sollte den Kontakt zum Arbeitgeber nicht abreißen lassen.

Auch wer lange Zeit erkrankt ist, sollte den Kontakt zum Arbeitgeber nicht abreißen lassen.

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Karriere 16.04.2015
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Ab dem 60. Lebensjahr dauert eine Krankschreibung im Mittel mehr als 20 Tage. Das betrifft auch die Immobilienbranche. Deshalb berät der Arbeitgeberverband der Deutschen Immobilienwirtschaft seine Mitglieder zu Langzeiterkrankungen. Damit die betriebliche Eingliederung gelingt, müssen individuelle Lösungen gesucht werden - und die Beteiligten miteinander reden.

Bandscheibenprobleme, Unterschenkelbrüche und Brustkrebs sind nur drei Diagnosen, die zu einer langen Arbeitsunfähigkeit von 41 bis 100 Tagen führen. Das zeigt der aktuelle Gesundheitsreport der Techniker Krankenkasse, die dafür die Daten ihrer 4,1 Mio. Mitglieder ausgewertet hat. Für das Jahr 2013 errechnete die Krankenkasse einen Krankenstand von 4,02% für ihre Mitglieder, das entspricht einer durchschnittlichen Fehlzeit von 14,7 Tagen pro Erwerbsperson. Auch wenn nur knapp 5% der Krankmeldungen eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als sechs Wochen (42 Tage) nach sich ziehen, so entfällt doch fast die Hälfte der Fehlzeiten (47,8%) auf genau solche Langzeiterkrankungen.

Fast jedes Unternehmen dürfte betroffen sein. "Im Schnitt täglich" berät denn auch Prof. Dr. Michael Worzalla, Mitglied im Vorstand des Arbeitgeberverbands der Deutschen Immobilienwirtschaft, die Mitgliedsunternehmen zu diesem Thema. Die rechtliche Beratung mache dabei nur 30% bis 40% der Gespräche aus. 60% bis 70% sind hingegen Tipps aus der Praxis. Denn Angestellte, die länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren, haben Anrecht auf ein Wiedereingliederungsgespräch. Anders als bei Selbstständigen, für die die krankheitsbedingte Auszeit durchaus einen Karriereknick bedeuten kann (vgl. "Krebs ist immer noch ein Tabuthema", IZ 14/2015), können Angestellte an ihren Arbeitsplatz zurückkehren.

Bei dem Wiedereingliederungsgespräch soll festgestellt werden, "wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann", heißt es im Sozialgesetzbuch. Dabei muss der Mitarbeiter nichts zur Art der Erkrankung sagen, das Unternehmen darf nicht fragen. Ein Vertreter des Betriebsrats soll bei dem Gespräch dabei sein. Der Mitarbeiter könnte sich auch von einem Rechtsbeistand begleiten lassen, sagt Gerhard Citrich von der IG BAU. Er könnte selbst Vorschläge machen, welche Einsatzmöglichkeiten er nach der Rückkehr sieht.

Bei dem Gespräch handele es sich um ein ganz formloses Verfahren, das der Arbeitnehmer jedoch nicht absolvieren muss. 30% bis 40% der Arbeitnehmer lehnten ein solches Gespräch ab, habe Worzalla die Erfahrung gelehrt. Doch das Gespräch sei sehr wichtig für den Arbeitgeber, um abschätzen zu können, ob der Mitarbeiter zurückkehren wird und wenn ja, in welchem zeitlichen Umfang.

Damit die Kontaktaufnahme nach langer Krankheit nicht so schwerfällt, sollte der Kontakt am besten gar nicht erst abbrechen. Ist der Mitarbeiter zwar noch krankgeschrieben, aber nicht ans Bett gefesselt, könnte er während der Mittagspause im Betrieb vorbeischauen oder einfach mal zum Hörer greifen. Auch das Unternehmen kann Kontakt durch die Zusendung der Mitarbeiterzeitung halten oder sich bei der Familie melden. Zu Beginn der Erkrankung sei die Solidarität meist groß, doch dann bestehe die Gefahr, dass der Erkrankte in Vergessenheit gerate, sagt Citrich.

Auch NCC Deutschland legt Wert darauf, dass bei einer langfristigen Erkrankung der Kontakt nicht abreißt. Einer aus dem Team, die Personalabteilung oder die Führungskraft halte die Verbindung aufrecht, sagt Personalleiterin Kathrin Alisch. Es gehe auch darum, "gutgemeinte Bombardierungen" mit Genesungswünschen von dem kranken Mitarbeiter fernzuhalten. Bei der Wiedereingliederung gebe es keinen allgemeingültigen Prozess. "Die Situationen sind so vielfältig wie die Menschen", sagt Alisch. Vielmehr werde nach individuellen Lösungen gesucht. Braucht der Mitarbeiter einen höhenverstellbaren Tisch oder muss er zwei Mal die Woche früher gehen können, um die Physiotherapie zu machen? Das Unternehmen fördert mit einem jährlichen Awareness Day die Unfallprävention.

Die DekaBank setzt ebenfalls auf individuelle Lösungen bei der Wiedereingliederung von Mitarbeitern. "Mit mehr als 300 verschiedenen Arbeitszeitmodellen bietet das rund 4.200 Mitarbeiter große Unternehmen viele Wahlmöglichkeiten. "Da geht es eher darum, dass in Abstimmung mit der Führungskraft ein passendes Modell gewählt wird", sagt Katrin Becker von der DekaBank. Um die Wiedereingliederung besser planen zu können, empfiehlt sie Transparenz im Umgang mit der Krankheit. "Doch das ist eine persönliche Entscheidung des Mitarbeiters. Manche sind dabei sehr offensiv, andere eher zurückhaltend", sagt Becker." "Kommunizieren, kommunizieren" lautet ebenfalls Worzallas Tipp für die Unternehmen und ihre Mitarbeiter. "In diesem Fall ist Reden ausnahmsweise mal Gold".

Am 10. Juni 2015 findet in Berlin die Tagung "Gesunde Mitarbeiter - zukunftsfähige Unternehmen" der Deutschen Gesellschaft für Personalführung statt. Dabei geht es u.a. um die Ansprüche an ein zeitgemäßes betriebliches Eingliederungsmanagement bei psychischen Langzeiterkrankungen. Grundlegende Informationen zum Krankengeld und zur Wiedereingliederung gibt es u.a. unter www.tk.de (Menü: Leistungen - TK-Leistungen - Leistungen A-Z).

Sonja Smalian

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Was wollen Studierende vom Arbeitsmarkt?

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Die Arbeitsmarktumfrage 2024 der Immobilien Zeitung (IZ) hat begonnen. Bis zum 21. April können Studierende aus immobilienwirtschaftlichen Studiengängen Arbeitgeber bewerten, sowie ihre Vorstellungen bei Gehalt und Tätigkeit angeben.

Beim Einstieg in die Immobilienbranche suchen sich Nachwuchstalente ihren Arbeitgeber ganz bewusst aus. Dafür achten sie auf den Ruf der Unternehmen und fragen gezielt nach Aufstiegs- und Weiterentwicklungsmöglichkeiten. Aber auch von ihrem Einstiegsgehalt haben sie genaue Vorstellungen. Das zeigte die letztjährige IZ-Arbeitsmarktumfrage, an der mehr als 400 Studenten, die kurz vor ihrem Abschluss standen, teilgenommen haben. Die meisten von ihnen träumten von einer Karriere in der Projektentwicklung und von großen Konzernen erwarteten sie höhere Gehälter als bei mittelständischen Unternehmen.

Doch wie sieht es in diesem Jahr aus? Wie sicher sind sich die Studenten, schon mit Abgabe der Abschlussarbeit einen Job in der Tasche zu haben, und was wollen sie in den ersten Berufsjahren verdienen? Diesen Fragen geht die IZ mit der diesjährigen Umfrage nach, die bis Sonntag, 21. April läuft.

Teilnehmen können Studierende, die in den kommenden vier Semestern ein Studium in einem Fach mit immobilienwirtschaftlichem Bezug an einer Hochschule beenden. Dazu gehören z.B. angehende Architekten und BWLer, Studenten der Fächer Facility-Management und Gebäudetechnik genauso wie die, die Geografie oder auch Immobilienwirtschaft/-management und Bau-/Projektmanagement, Stadtplanung/Raumplanung und Ingenieurwesen belegt haben.

Wer eine gültige Studienbescheinigung hochlädt, kann den Fragebogen online ausfüllen. Die Teilnahme dauert etwa 15 bis 20 Minuten. Damit sich die Mühe lohnt, werden unter allen Teilnehmern Preise verlost. Es winken Abos der Immobilien Zeitung, Tickets für das IZ-Karriereforum, das am 8. Juni in Frankfurt Arbeitgeber und den Nachwuchs zusammenbringt, Eintrittskarten für den Europa Park, Rucksäcke von Got Bag, ein Apple iPad der 10. Generation und Airpods der 3. Generation.

Als Partner unterstützen in diesem Jahr BNP Paribas Real Estate Deutschland, CBRE, Drees & Sommer, die ECE Group, Swiss Life Asset Managers Deutschland, Patrizia, Kaufland Immobilien, die LBBW Immobilien-Gruppe, Art-Invest Real Estate, Commerz Real, HIH Real Estate, Europa Park und die Gesellschaft für immobilienwirtschaftliche Forschung (Gif) die Arbeitsmarktumfrage der Immobilien Zeitung.

Janina Stadel

Konkursverfahren über René Benko eröffnet

Die Gläubiger von René Benko könnten womöglich nicht mal 20% ihrer Forderungen wiedersehen.

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Quelle: Imago, Urheber: Eibner Europa

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Das Insolvenzgericht in Innsbruck eröffnet diesen Freitag ein Konkursverfahren über das Vermögen von René Benko als Einzelunternehmer. Für die Experten des Gläubigerverbands KSV 1870 kommt es überraschend, dass Benko die Eröffnung eines Konkurs- und nicht etwa eines Sanierungsverfahrens beantragt hat. Benko haftet nun mit seinem gesamten Privatvermögen. Spannend ist dabei die Frage, was alles unter sein Vermögen fällt.

Bei einem Konkursverfahren verliert ein Schuldner die Verfügungsmacht über sein Vermögen. „Der ursprüngliche Insolvenzeröffnungsantrag der Finanzprokuratur war ebenfalls auf die Eröffnung eines Konkursverfahrens gerichtet. Aus verfahrensrechtlicher Sicht macht für den KSV 1870 ein Eröffnungsantrag durch René Benko selbst nur dann Sinn, wenn dadurch das von der Finanzprokuratur angestrebte Konkursverfahren verhindert und im Eigenantrag ein Sanierungsverfahren beantragt wird“, erklärt der Gläubigerverband.

Benko befindet sich nun also genau in jener Art von Insolvenzverfahren, welches von der Finanzprokuratur – der rechtlichen Vertreterin der Republik Österreich – bei ihrem Insolvenzantrag gegen die Person René Benko Ende Januar angestrebt wurde. Benko stellte gestern einen eigenen Insolvenzantrag als Einzelunternehmer. Er kam damit anscheinend einem Insolvenzbescheid durch das Innsbrucker Gericht zuvor und gestand selbst ein, zahlungsunfähig zu sein. Zum Insolvenzverwalter wurde der Rechtsanwalt Andreas Grabenweger aus Innsbruck bestellt.

Benko haftet mit seinem gesamten Privatvermögen

Das Konkursverfahren umfasst laut KSV 1870 das Beratungsunternehmen und sämtliches Privatvermögen von Benko. Der Signa-Gründer hatte bei der Unternehmensgruppe seit 2013 kein operatives Amt mehr inne, sondern fungierte nur noch als deren Berater. Er hält aber über Privatstiftungen wesentliche Anteile daran. Gleichzeitig erstreckt sich die Wirkung eines in Österreich eröffneten Insolvenzverfahrens auch auf etwaiges im Ausland liegendes Vermögen. „Kurz zusammengefasst geht es nun um das gesamte Vermögen des René Benko“, resümiert Klaus Schaller, Regionalleiter West beim KSV 1870.

Dass Benko direkt ein Konkursverfahren statt einer Sanierung beantragt, könnte vordergründig ein Hinweis darauf sein, dass ein Schuldner nicht davon ausgeht, die bei einem Sanierungsverfahren erforderliche Mindestquote von 20% der Forderungen erfüllen zu können. Andererseits stellt sich die Frage, was genau alles unter „gesamtes Privatvermögen des René Benko“, mit dem der nun haftet, fällt. Experten verweisen zum Beispiel darauf, dass Benko einen großen Teil seines Vermögens in Privatstiftungen untergebracht hat, bei denen nicht er selbst, sondern etwa Familienmitglieder die wirtschaftlich Begünstigten sind. Inwieweit Forderungen von Gläubigern auch mit diesem Geld befriedigt werden können, wäre zu klären. „Die Stiftungen sind so konstruiert, dass da keiner ran kann, und daher ist das dann keine Haftungsmasse“, sagt ein Insider. Benko sei wohl nur bei der in Liechtenstein ansässigen Stiftung der direkt Begünstigte.

Mammutaufgabe mit Spannungsmomenten

Den vom Insolvenzrichter Hannes Seiser bestellten Insolvenzverwalter Andreas Grabenweger sieht Schaller vor einer Mammutaufgabe. „Primär muss der Insolvenzverwalter klären, ob das Beratungsunternehmen des René Benko ohne weitere Nachteile für die Gläubiger fortgeführt werden kann. Daneben besteht seine Hauptaufgabe darin, sich rasch ein Bild über die Vermögenslage des Signa-Gründers zu verschaffen. Spannend wird dabei insbesondere die Frage, ob und wenn ja welche wechselseitigen Ansprüche zu Signa-Gesellschaften bestehen und welche Vermögensbewegungen in der Vergangenheit in der privaten Vermögenssphäre des René Benko stattgefunden haben“, sagt Schaller.

Die Summe der berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten von Benko ist noch nicht klar. Es bleibe abzuwarten, ob durch Signa-Gesellschaften oder Signa-Gläubiger Ansprüche gegen Benko geltend gemacht werden, so der Gläubigerverband. Denkbar sei etwa, dass Benko persönliche Haftungen für Signa-Verbindlichkeiten übernommen hat. Derzeit nicht abschätzbar ist auch das Ausmaß möglicher Schadenersatzansprüche aufgrund des wirtschaftlichen Niedergangs von wesentlichen Signa-Gesellschaften, welche gegenüber Benko geltend gemacht werden könnten. Auch solche Ansprüche müssten im Konkursverfahren vor dem Landesgericht Innsbruck zur Anmeldung kommen. Die Tagsatzung zur Prüfung der angemeldeten Forderung legten die Innsbrucker Richter auf den 24. April.

Insolvenzverwalter kann die „wirtschaftliche Gebarung des Schuldners“ zehn Jahre rückwirkend durchleuchten

So oder so dürften auf Benko hohe Forderungen zukommen. Diese könnten zusätzlich wachsen, wenn der Insolvenzverwalter Geschäftsfälle aus der weiter zurückreichenden Vergangenheit untersucht: Der österreichische Gesetzgeber gebe dem Insolvenzverwalter mit dem Anfechtungsrecht ein sehr mächtiges Werkzeug in die Hand, gibt Gläubigervertreter Schaller zu bedenken. So könnten Anfechtungen des Insolvenzverwalter unter bestimmten Voraussetzungen Gläubiger schlechter stellende Rechtsakte nachträglich nichtig machen.

Der Insolvenzverwalter werde das wirtschaftliche Gebaren des Schuldners daher im Detail bis zu zehn Jahre zurück überprüfen. Es sei dabei zu klären, ob der Haftungsfonds der nunmehrigen Gläubiger in der Vergangenheit ungebührlich verringert wurde.

Harald Thomeczek

Patrizia baut rund 10% der Stellen ab

Messeauftritt von Patrizia bei der Mipim 2022.

Messeauftritt von Patrizia bei der Mipim 2022.

Quelle: Immobilien Zeitung, Urheber: Thomas Porten

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Im Zuge eines Programms zur Kosteneinsparung hat der Investmentmanager Patrizia rund 10% der Stellen gestrichen. Die Maßnahme ist inzwischen abgeschlossen. ... 

Im Zuge eines Programms zur Kosteneinsparung hat der Investmentmanager Patrizia rund 10% der Stellen gestrichen. Die Maßnahme ist inzwischen abgeschlossen.

Wie im November angekündigt, hat der Augsburger Investmentmanager Patrizia zum Jahresende Stellen abgebaut. Das bestätigt ein Sprecher des Unternehmens auf Nachfrage. Die Maßnahme umfasse rund 10% der Stellen und betreffe alle Geschäftsbereiche. Der Abbau sei inzwischen abgeschlossen, die meisten Einsparungen konnten dadurch erzielt werden, dass offene Stellen nicht nachbesetzt werden. Der eigentliche Personalabbau habe so deutlich unter der angegeben 10%-Marke gelegen. Betroffe Mitarbeiter habe das Unternehmen „voll unterstützt“.

Im Sommer gab Patrizia gegenüber der Immobilien Zeitung an, etwa 1.000 Mitarbeiter an allen Standorten zu beschäftigen. Zuletzt wurden beim Unternehmen zum Jahresende 2022 Stellen reduziert. Damals in einem Umfang im mittleren einstelligen Prozentbereich in ausgewählten Funktionen.

Als Grund für die aktuelle Stellenreduzierung gibt das Unternehmen an, sich auf ein grundlegend verändertes Marktumfeld im kommenden Jahr vorbereiten zu wollen. „Wie bereits im November erklärt, erwarten wir eine deutlich langsamere und längere wirtschaftliche Erholung“, sagt der Unternehmenssprecher. „Mit Blick auf diese längere Erholungsphase und marktbedingte Unsicherheiten in 2024 haben wir ein gezieltes Kosteneinsparungsprogramm eingeleitet und sind damit widerstandsfähiger gegen mögliche künftige Marktturbulenzen.“

Janina Stadel