Karriere-News

Mentorenprogramm Plan.M startet in Nordrhein-Westfalen

Karriere 03.11.2022
Um Absolventinnen mit erfahrenen Architektinnen zusammenzubringen startet im März 2023 das Pilotprogramm Plan.M in Nordrhein-Westfalen. Interessierte können sich mit einem Motivationsschreiben ... 

Um Absolventinnen mit erfahrenen Architektinnen zusammenzubringen startet im März 2023 das Pilotprogramm Plan.M in Nordrhein-Westfalen. Interessierte können sich mit einem Motivationsschreiben als Mentees oder Mentorinnen bewerben.

Mit dem langfristigen Ziel, mehr Führungspositionen mit Frauen zu besetzen, startet in Nordrhein-Westfalen im kommenden Jahr das Mentoren-Pilotprojekt Plan.M. Dieses will Hochschulabsolventinnen mit berufserfahrenen Planerinnen zusammenbringen. Sie sollen sich in monatlichen Treffen austauschen, wodurch die Mentorinnen ihre Mentees auf angestrebte Führungspositionen oder eine geplante Selbstständigkeit vorbereiten. Gleichzeitig sollen die erfahrenen Architektinnen vom Austausch untereinander und mit den jüngeren Kolleginnen profitieren. Dafür soll es neben den monatlichen Treffen auch einen Workshop und Netzwerkangebote geben.

Für das Pilotprojekt sind 20 Mentee-Plätze geplant. Die Auftaktveranstaltung soll im März stattfinden. Die Teilnahmegebühr beträgt 300 Euro für ein Jahr. Interessentinnen können sich – sowohl als Mentee als auch als Mentorin – mit einem Motivationsschreiben per E-Mail an machen@planM-Mentoring.de bewerben. Ins Leben gerufen wurde das Programm vom Verein Architektinnen Initiative in Zusammenarbiet mit Natalie Bräuninger. Finanzielle Unterstützung kommt vom Unternehmen für Gebäudetechnik Jung, die Schirmherrschaft übernimmt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Janina Stadel

Planer machen sich auf schwere Zeiten gefasst

Architekten und Ingenieure können sich, besagt eine aktuelle Umfrage, ausrechnen, wann ihre Auftragspipeline versiegt.

Architekten und Ingenieure können sich, besagt eine aktuelle Umfrage, ausrechnen, wann ihre Auftragspipeline versiegt.

Quelle: stock.adobe.com, Urheber: goodluz

Karriere 23.04.2020
Noch arbeiten viele Architekten und Ingenieure Aufträge ab, die sie vor dem Lockdown erhalten haben. Zwei Drittel der Büroinhaber benötigen derzeit keine finanzielle Hilfe, wie eine ... 

Noch arbeiten viele Architekten und Ingenieure Aufträge ab, die sie vor dem Lockdown erhalten haben. Zwei Drittel der Büroinhaber benötigen derzeit keine finanzielle Hilfe, wie eine aktuelle Umfrage der Bundesarchitekten- und der Bundesingenieurkammer zeigt. Für das zweite Halbjahr 2020 rechnen die Planer aber wegen der Corona-Krise mit einer deutlichen Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen Lage. Die Interessenvertretungen bringen sich für Hilfeersuchen in Stellung.

"Bei Planern tritt die Krise um Monate verzögert ein, weil sie im Homeoffice bestehende Aufträge abarbeiten und im Moment noch Geld für alte Rechnungen erhalten", sagt Philip Steden, Referatsleiter Wirtschaftspolitik bei der Bundesarchitektenkammer (BAK). Deshalb hätten viele Büros derzeit noch keine Liquiditätsprobleme.

Doch die ersten Vorboten einer Krise sind bereits da: Jedes zweite Büro (50%) beklagt laut der Umfrage schon jetzt, dass Aufträge auf Eis gelegt oder gar ganz abgesagt werden. Und die Akquise neuer Aufträge werde sowieso immer schwieriger, weil Bauherren Vergabeverfahren zurückstellten, so Steden.

Zurückgestellte Aufträge und Verzögerungen

Zu schaffen machen den Planern zudem Verzögerungen im Genehmigungsprozess (38%), die durch eine unterbesetzte öffentliche Verwaltung ausgelöst werden, sowie verzögerte Materiallieferungen auf der Baustelle und Personalengpässe bei den ausführenden Betrieben (jeweils 31%).

In Schwierigkeiten steckt aber nur ein kleiner Teil der 9.226 Befragten. Lediglich 16% sagen, sie hätten bereits Liquiditätsprobleme oder sähen schon jetzt, dass sich finanzielle Engpässe noch im ersten Halbjahr 2020 abzeichnen. Doppelt so viele (33%) rechnen jedoch für die zweite Jahreshälfte mit Liquiditätsproblemen.

Das dicke Ende kommt noch

"Noch schaffen es glücklicherweise viele Ingenieurbüros, die Folgen der Corona-Krise abzufangen. Allerdings ist jetzt schon abzusehen, dass die Probleme im Planungswesen z.B. durch nachgelagerte Rechnungslegung erst verzögert auftreten", sagt Hans-Ullrich Kammeyer, Präsident der Bundesingenieurkammer (BIngK). Das Dilemma dabei: "Viele Nothilfeprogramme laufen nur drei Monate - aber viele Planer bekommen erst danach Probleme", so Steden.

Zuschüsse statt Förderkredite

Die Interessenvertretungen bringen sich darum schon frühzeitig mit einem Forderungskatalog für ihre Mitglieder in Stellung. Sie wollen u.a. Hilfspakete für planende Berufe angepasst sehen. Statt verbilligter Förderkredite sollen Zuschüsse Architekten und Ingenieuren Luft verschaffen. Von den Planern selbst sagen aktuell 20%, dass sie schon jetzt Zuschüsse nötig haben.

Steuervorauszahlungen drücken

Den Kammern schweben außerdem eine "großzügige" Bewilligung von Steuerstundungen und Absenkungen der Vorauszahlungen durch die Finanzbehörden vor - und zwar über das zweite Quartal 2020 hinaus. Der Gesetzgeber sollte darüber hinaus, fordern BAK und BIngK, "großzügigere" Verlustverrechnungsmöglichkeiten beschließen. Was die von BAK und BIngK vertretenen Architekten und Ingenieure angeht, rufen 21% bereits heute nach einer Entlastung bei den Steuervorauszahlungen.

Die Online-Befragung fand vom 6. bis zum 14. April 2020 statt. Durchgeführt wurde sie vom Marktforschungsunternehmen Reiß & Hommerich im Auftrag von BIngK und BAK. Mitgemacht haben 9.226 Befragte: 6.013 Mitglieder der Architekten- und 3.213 Mitglieder der Ingenieurkammer.

Harald Thomeczek

EuGH kippt verbindliche Honorarsätze der HOAI

Den Europäischen Gerichtshof haben die Argumente Deutschlands nicht überzeugt.

Den Europäischen Gerichtshof haben die Argumente Deutschlands nicht überzeugt.

Quelle: Fotolia.com, Urheber: Florian Bauer

Karriere 04.07.2019
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das bindende Preisrecht der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zu Fall gebracht. ... 

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das bindende Preisrecht der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zu Fall gebracht.

Nach dem heute Morgen verkündeten Urteil verstößt Deutschland mit den verbindlichen Mindest- und Höchstsätzen für Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie, nach der in einem freien europäischen Binnenmarkt Wettbewerb grundsätzlich auch über den Preis möglich sein soll. Der Argumentation Deutschlands, der feste Preisrahmen der HOAI sei unerlässlichlich für die Bauqualität und den Verbraucherschutz, folgten die Richter nicht. Sie hielten vielmehr dagegen: In allen anderen EU-Mitgliedsstaaten würden auch ohne verbindliche Honorarsätze qualitätsvolle Architektur- und Ingenieurleistungen erbracht.

Deutschland hat nun voraussichtlich bis zu einem Jahr Zeit, auf die Entscheidung des EuGH zu reagieren. Die Bundesarchitektenkammer forderte umgehend, "die Leistungsbilder und Honorarsätze der HOAI mit Zustimmung der Bundesländer zumindest als abgeprüften Referenzrahmen zu erhalten".

Erfolgsaussichten für Aufstockungsklagen gesunken

Unmittelbare Konsequenzen dürfte das EuGH-Urteil aber schon jetzt entfalten: Zum einen sind die Erfolgsaussichten für sogenannte Aufstockungsklagen gesunken. Es kommt immer wieder vor, dass z.B. ein Architekt, der mit seinem Auftraggeber zunächst vertraglich ein Pauschalhonorar unterhalb des HOAI-Mindestsatzes vereinbart hat, im Nachhinein ebendiesen Mindestsatz einzuklagen versucht. Bisher standen die Chancen gut, mit einer solchen Aufstockungsklage erfolgreich zu sein.

Eine zweite direkte Folge des heutigen Urteils: Ein Angebot in einem Vergabeverfahren der öffentlichen Hand auszuschließen, weil es die Mindestsätze der HOAI unterschreitet - oder, was aber seltener vorkommen dürfte - die Höchstsätze überschreitet, dürfte ab heute daher nicht mehr zulässig sein. Darauf weist u.a. die Kanzlei Kapellmann und Partner hin.

Die Entscheidung des EuGH kommt nicht überraschend: Bereits der für den Fall zuständige Generalanwalt hatte in seinen Schlussanträgen im Februar 2019 moniert, dass das bindende Preisrecht der HOAI Architekten und Ingenieure in unzulässiger Weise daran hindere, sich über niedrige Preise im Markt zu etablieren.

Interessant ist, dass die europäischen Richter Mindestsätze für Planungsleistungen mit Blick auf den deutschen Markt mit vielen kleinen und mittelgroßen Marktteilnehmern nicht grundsätzlich für das falsche Mittel halten, eine hohe Bauqualität sicherzustellen. Die deutsche Regelung sei jedoch inkohärent: Denn in Deutschland könnten Planungsleistungen nicht nur von Architekten und Ingenieuren, sondern auch von Dienstleistern erbracht werden, die keine entsprechende fachliche Eignung nachweisen müssen. Daraus schließen die Richter: Mindestsätze seien nicht geeignet, eine hohe Planungsqualität zu erreichen, wenn für die Erbringer dieser Leistungen, die ebendiesen Mindestsätzen unterliegen, nicht selbst auch Mindestanforderungen gälten.

Harald Thomeczek

Ein Königreich für einen Bauingenieur!

Im Baubereich wird es immer schwerer, die Nachfrage nach Ingenieuren zu decken.

Im Baubereich wird es immer schwerer, die Nachfrage nach Ingenieuren zu decken.

Quelle: Fotolia.com, Urheber: auremar

Karriere 07.09.2017
Die Schere zwischen dem Angebot an und der Nachfrage nach Bauingenieuren klafft immer weiter auseinander. Immer mehr offenen Stellen stehen immer weniger arbeitslos gemeldete Bauingenieure ... 

Die Schere zwischen dem Angebot an und der Nachfrage nach Bauingenieuren klafft immer weiter auseinander. Immer mehr offenen Stellen stehen immer weniger arbeitslos gemeldete Bauingenieure gegenüber.

Die Schere zwischen dem Angebot an und der Nachfrage nach Bauingenieuren klafft immer weiter auseinander. Im zweiten Quartal 2017 waren bundesweit im Monatsdurchschnitt 29.900 offene Stellen für Bauingenieure zu besetzen, wie aus dem aktuellen Ingenieurmonitor hervorgeht, den das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) auf der Basis von Daten der Bundesagentur für Arbeit für den VDI Verein Deutscher Ingenieure erstellt. Zwischen April und Juni 2016 hatte die Zahl der offenen Stellen für Ingenieure aus dem Topf "Bau, Vermessung und Gebäudetechnik, Architekten" noch bei 24.830 gelegen. Die Nachfrage nach Bauingenieuren hat also binnen Jahresfrist um 20,5% zugelegt. Zum Vergleich: Insgesamt stieg die Nachfrage nach Ingenieuren in allen Bereichen nur um 13,3% auf 78.380 offene Stellen. (Jobs für Bauingenieure machen davon 38% und also den größten Batzen aus.)

Auf 6.432 arbeitslose Bauingenieure kommen 29.900 offene Stellen

Doch damit nicht genug: Die steigende Nachfrage nach Bauingenieuren geht mit einem sinkenden Angebot an Fachkräften einher. So waren im zweiten Quartal 2017 durchschnittlich 6.432 Bauingenieure arbeitslos gemeldet - 9,8% weniger als im Vorjahresquartal (7.135 Personen). Die Gesamtzahl der Ingenieure, die zwischen April und Juni eine Beschäftigung in einem Ingenieurberuf suchten, sank um 8,3% (auf 25.621).

Vor allem Kommunen tun sich schwer, Bauingenieure zu finden

Die anhaltend hohe Nachfrage im Baubereich sei auf die seit Monaten kontinuierlich hohe Anzahl von Baugenehmigungen sowie auf den Sanierungsbedarf im Gebäudebestand zurückzuführen, heißt es im aktuellen Ingenieurmonitor. Die Mischung aus einer wachsenden Nachfrage nach Bauingenieuren und einem schrumpfenden Arbeitskräfteangebot führe dazu, dass sich Engpässe im Baubereich verfestigten. Allen voran Kommunen falle es zunehmend schwer, qualifiziertes Fachpersonal für notwenige Bauvorhaben und Sanierungen zu finden. Nicht selten müssten daher Vorhaben verschoben oder gar auf Eis gelegt werden. Dies mache sich vor allem bei öffentlichen Bau- und Sanierungsvorhaben bermerkbar.

Harald Thomeczek

HOAI: EU-Kommission reicht Klage ein

Karriere 03.07.2017
Im November 2016 hatte die EU-Komission angekündigt, Deutschland wegen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen. Nun ist aus der ... 

Im November 2016 hatte die EU-Komission angekündigt, Deutschland wegen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen. Nun ist aus der Ankündigung Wirklichkeit geworden: Beim Bundeswirtschaftsministerium ist jetzt eine entsprechende Klageschrift eingegangen, wie die Bundesarchitektenkammer mitteilt. Damit gehe die EU-Kommission den letzten Schritt in dem schon 2015 eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland in Sachen HOAI.

Die EU-Kommission erkennt in den verbindlichen Mindestsätzen der HOAI eine Behinderung der Niederlassungsfreiheit. Die Gegenposition der Bundesregierung umschreibt die Bundesarchitektenkammer so: Die verbindlichen Mindestsätze sichern die Planungsqualität.

Nach der jetzt erfolgten Einreichung der Klage hat die Bundesregierung bzw. das Wirtschaftsministerium zwei Monate Zeit, der Kommission mitzuteilen, ob - und wenn ja, welche - Maßnahmen zur Behebung der vermeintlichen Missstände ergriffen wurden bzw. etwas auf die Klage zu erwidern. Das gesamte Klageverfahren könnte sich nach einer früheren Prognose der Bundesarchitektenkammer bis zu zwei Jahre hinziehen. Diese hatte ursprünglich damit gerechnet, dass spätestens drei Monate nach dem Klagebeschluss auch die Einreichung der Klage folgt. Warum es über ein halbes Jahr gedauert hat, ist nicht bekannt.

Harald Thomeczek

AHO wählt neuen Vorstand und wappnet sich für HOAI-Klage

Köpfe 12.05.2017
Der AHO Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung hat ein paar neue Gesichter in seinem Vorstand. Der von der EU-Kommission angekündigten Klage ... 

Der AHO Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung hat ein paar neue Gesichter in seinem Vorstand. Der von der EU-Kommission angekündigten Klage gegen die Bundesrepublik wegen der HOAI begegnet der AHO mit mehreren Gutachten.

Erich Rippert bleibt Vorsitzender des AHO Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung. Die AHO-Mitgliederversammlung hat ihn am 11. Mai 2017 wiedergewählt. Neuer stellvertretender Vorsitzender ist Hans-Gerd Schmidt von der Architektenkammer Thüringen. Er löst Lutz Heese ab, der nach zwölf Jahren im Amt nicht mehr kandidierte. Als Schatzmeisterin wurde Sylvia Reyer bestätigt.

Die bisherigen Vorstände Klaus-Dieter Abraham, Wolfgang Heide, Marco Ilgeroth und Rainer Reimers bleiben ebenfalls in Amt und Würden. Neu im AHO-Vorstand sind Ralf Schelzke (Bayerische Ingenieurekammer-Bau) und Klaus Wehrle (Architektenkammer Baden-Württemberg). Eva Schlechtendahl und Ulf Begher, die beide seit 2005 an Bord waren, hatten sich wie Heese nicht mehr zur Wahl gestellt. Der neue Vorstand wird die Honorar- und Wettbewerbsinteressen der im AHO zusammengeschlossenen 42 Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten bis zum Jahr 2021 vertreten.

Gutachten kommen zu "eindeutigem" Ergebnis

Apropos Interessen: Angesichts des aktuellen Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission wegen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und der angekündigten Klage vor dem Gerichtshof der Europäischen Union hat der AHO zusammen mit der Bundesarchitektenkammer und der Bundesingenieurkammer mehrere Gutachten in Auftrag gegeben. Das Ergebnis: Diese kämen sowohl unter rechtlichen als auch unter ökonomischen Aspekten zu dem "eindeutigen" Ergebnis, dass die HOAI mit dem Europarecht vereinbar ist und den Besonderheiten des deutschen Planungsmarktes Rechnung trägt, ohne zugleich ausländische Büros zu benachteiligen, teilt der AHO mit.

Dies bestätige auch ein aktuelles Wirtschaftsgutachten von Clemens Schramm, Professor für Planungs- und Baumanagement an der Jade Hochschule. Dieses Gutachten zeige einen "signifikanten" Zusammenhang zwischen Qualität und verbindlichem Preisrecht auf. Die EU-Kommission sieht die Niederlassungsfreiheit von Architekten und Ingenieuren und den freien (Preis-)Wettbewerb durch die verbindlichen Mindestsätze der Honorarordnung behindert.

Harald Thomeczek

HOAI: EU-Kommission verklagt Deutschland vor dem EuGH

Der Gebäudekomplex des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg.

Der Gebäudekomplex des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg.

Bild: G.Fessy @ CJUE

Karriere 18.11.2016
Die Europäische Kommission zündet die nächste Stufe im Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der aus Sicht der EU-Kommission wettbewerbshindernden ... 

Die Europäische Kommission zündet die nächste Stufe im Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der aus Sicht der EU-Kommission wettbewerbshindernden Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).

Die Komission hat beschlossen, aufgrund der Aufrechterhaltung der HOAI eine Klage gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einzureichen. Deutschland hat danach zwei Monate Zeit, der Kommission mitzuteilen, "welche Maßnahmen zur Behebung dieses Problems ergriffen wurden", lässt die EU-Kommission wissen.

Die Kommission sieht die Niederlassungsfreiheit von Architekten und Ingenieuren und den freien (Preis-)Wettbewerb durch die verbindlichen Mindestsätze der Honorarordnung behindert. Ohne HOAI würden sich mehr aus- und inländische Büros in Deutschland niederlassen - was durch einen dann wohl verschärften Preiswettbewerb den Kunden von Architekten und Ingenieuren zugute käme.

Entscheidung fällt spätestens im ersten Halbjahr 2019

Den weiteren Fahrplan in Sachen Vertragsverletzungsverfahren skizziert die Bundesarchitektenkammer so: Der Beschluss der EU-Kommission bedeute noch nicht die Klageeinreichung. Diese erfolge nämlich erfahrungsgemäß erst ein bis drei Monate nach dem jetzt erfolgten Klagebeschluss. Realistischerweise ist also nicht vor Anfang 2017 mit der Einreichung der Klage zu rechnen. Im Anschluss daran habe die Bundesregierung unter Federführung des Wirtschaftsministeriums besagte zwei Monate Zeit zur Klageerwiderung. Das Klageverfahren dauere je nach Komplexität des Verfahrens ca. 24 Monate. Summa summarum ist daher spätestens in der ersten Jahreshälfte 2019 mit einer Entscheidung des höchsten Gerichts der Europäischen Union zu erwarten.

Das Vertragsverletzungsverfahren war im Jahr 2015 eingeleitet worden. Eine Stellungnahme der Bundesrepublik zum Vorwurf des vertragsverletzenden Charakters der HOAI vom September 2015 hatte die EU-Kommission nicht überzeugen können. Sie hatte Deutschland daher im Frühjahr 2016 dazu aufgerufen, seine Stellungnahme so nachzubessern, dass die EU-Kommission eine Notwendigkeit verbindlicher Mindestsätze erkennen kann oder dem vermeintlichen Misstand abzuhelfen.

Harald Thomeczek

HOAI: Showdown vor dem EuGH?

Müssen bzw. dürfen all jene, die hierzulande Architekten- und Ingenieurleistungen erbringen, ihre Honorierung künftig mit dem Bauherrn frei verhandeln?

Müssen bzw. dürfen all jene, die hierzulande Architekten- und Ingenieurleistungen erbringen, ihre Honorierung künftig mit dem Bauherrn frei verhandeln?

Bild: Fotolia.de/endostock

Karriere 14.03.2016
Die EU-Kommission lässt in puncto HOAI nicht locker: Die Bundesregierung konnte sie nicht von der Notwendigkeit verbindlicher Mindestsätze überzeugen. ... 

Die EU-Kommission lässt in puncto HOAI nicht locker: Die Bundesregierung konnte sie nicht von der Notwendigkeit verbindlicher Mindestsätze überzeugen.

Die EU-Kommission sieht in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ein unnötiges Hindernis für die Niederlassungsfreiheit und eine freie Preisbildung. "Auf dem Papier geht es zwar nicht darum, die HOAI zu Fall zu bringen, sondern darum, dass sie vertraglich ausgeschlossen werden kann", erklärt Tillman Prinz, Bundesgeschäftsführer der Bundesarchitektenkammer (BAK). Aber: "De facto würde das einer Abschaffung gleichkommen, dem reinen Preiswettbewerb wären Tür und Tor geöffnet."

Seit der HOAI-Novellierung 2009 beschränkt sich diese auf hierzulande niedergelassene Büros. "Das hat den Dienstleistungsverkehr aber kaum angekurbelt. Darum zündet die EU-Kommission jetzt die zweite Stufe im Vertragsverletzungsverfahren", sagt Prinz.

Deutschland hat nach der Antwort aus Brüssel Ende Februar zwei Monate Zeit, seine Stellungnahme so nachzubessern, dass die Kommission eine Rechtfertigbarkeit festgeschriebener Vergütungssätze erkennt - oder dem vermeintlichen Missstand abzuhelfen. Weil nach Einschätzung der BAK beides eher unwahrscheinlich ist ("Wir gehen davon aus, dass die Bundesregierung bei ihrem Wort bleibt"), könnte es auf einen Showdown vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) hinauslaufen.

Schlechtere Qualität - und das auch noch zu höheren Preisen?

Die BAK fände das sogar gut: "Dann hätten wir endlich Klarheit." Wie groß im Falle einer Klage vor dem EuGH die Wahrscheinlichkeit ist, dass alles bleibt, wie es ist? "Die Chancen stehen 70:30, dass sich die Bundesregierung durchsetzt", schätzt Prinz. Käme die HOAI doch zu Fall, drohten ihm zufolge womöglich nicht nur ein Qualitätsverlust bei Planungsleistungen, sondern möglicherweise auch langfristig steigende - und nicht etwa sinkende - Preise: "In Frankreich sind die Preise laut den dortigen Architektenkammern nach der Abschaffung einer verbindlichen Honorarordnung nach oben gegangen. Große Büros können nach einem Konzentrationsprozess leichter Preise diktieren", sagt Prinz.

Harald Thomeczek

Der Arbeitsmarkt für Ingenieure ist stabil

Zwei offene Stellen kommen auf jeden Arbeitslosen in den baunahen
Ingenieurberufen im November 2013, fast genauso wie im Vergleichsmonat
2012.

Zwei offene Stellen kommen auf jeden Arbeitslosen in den baunahen Ingenieurberufen im November 2013, fast genauso wie im Vergleichsmonat 2012.

Bild: BilderBox.com

Karriere 09.01.2014
Die Nachfrage nach Arbeitskräften aus den Ingenieurberufen liegt weiterhin auf einem hohen Niveau. Besonders die Ingenieure in baunahen Bereichen können sich freuen. Die Arbeitslosigkeit in ... 

Die Nachfrage nach Arbeitskräften aus den Ingenieurberufen liegt weiterhin auf einem hohen Niveau. Besonders die Ingenieure in baunahen Bereichen können sich freuen. Die Arbeitslosigkeit in diesem Bereich ist zum Jahresende gesunken.

Rund 57.600 zu besetzende Stellen und 26.791 arbeitslose Ingenieure zählte im November 2013 der Ingenieurmonitor , den der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) in Kooperation mit dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln herausgibt. In den Ingenieurberufen kamen im Schnitt 2,1 offene Stellen auf einen arbeitslosen Ingenieur. Nicht zuletzt die positive Entwicklung der Absolventenzahlen in den ingenieurwissenschaftlichen Berufen sei eine Ursache für diese Entspannung, heißt es beim VDI.

Besonders hoch war die Arbeitskräftenachfrage in den Ingenieurberufen Bau, Vermessung und Gebäudetechnik und Architekten. Auf diese Gruppe entfielen 15.400 der zu besetzenden Stellen. Mehr Nachfrage gab es nur noch im Bereich Maschinen- und Fahrzeugtechnik mit etwa 16.000 Vakanzen.

In den baunahen Ingenieurberufen ist damit die Nachfrage im Vergleich zum Vorjahresmonat um 1,9% gesunken. Damals hatte sie ein neues Hoch erreicht: Von November 2011 bis 2012 waren die Vakanzen für Ingenieure im Bereich Bau um knapp 13% gestiegen. Die Nachfrage hat sich also auf einem recht hohen Niveau gehalten.

Der hohen Zahl an offenen Stellen steht jedoch auch eine hohe Zahl an arbeitslosen Ingenieuren gegenüber. In diese Berechnung werden Stellenwechsler nicht aufgenommen. Basis ist die Zahl der bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos gemeldeten Personen. Die größte Gruppe unter den arbeitslosen Ingenieuren stellen die baunahen Ingenieurberufe mit 7.794 Arbeitslosen. Erfreulich ist, dass ihre Zahl sich gegenüber dem Vormonat um 0,6% verringert hat. Das war nicht in allen Ingenieurberufskategorien so: In vier der acht Kategorien sind die Arbeitslosenzahlen gestiegen, teilweise um bis zu 2,8% wie in der Energie- und Elektrotechnik.

„"Trotz des saisonal bedingten Rückgangs der offenen Stellen in den baunahen Ingenieurberufen ist deren Arbeitslosigkeit weiter gesunken. Dies spricht für einen sehr robusten Arbeitsmarkt in diesem Segment”", lautet denn auch die Einschätzung von IW-Geschäftsführer Dr. Hans-Peter Klös. Im Vergleich mit dem Vorjahresmonat zeigen die Daten jedoch einen Anstieg der Arbeitslosenzahlen in den baunahen Ingenieurberufen um 2,5%. Ein langfristiger Trend einer abnehmenden Arbeitslosigkeit ist also noch nicht in Sicht.

In den meisten Ingenieurberufskategorien gibt es weiterhin Fachkräfteengpässe. Mit einem Verhältnis von 3,8 bzw. 3,3 offenen Stellen je Arbeitslosen zeigte sich die Situation in den Kategorien Maschinen- und Fahrzeugtechnik bzw. Energie- und Elektrotechnik unverändert angespannt. Auf diese beiden Kategorien entfielen etwa 50% aller offenen Stellen in Ingenieurberufen, jedoch nur rund 30% aller Arbeitslosen.

Auch die baunahen Berufe sind von den Engpässen betroffen, wenngleich auch leicht unterdurchschnittlich (2,0 zu 1). Auffällig ist jedoch, wie stabil sich dieser Engpass hält. In den knapp anderthalb Jahren seit August 2012 hat er sich kaum verändert. Hingegen liegen die allgemeinen Durchschnittswerte für die Ingenieurberufe mit 2,1 zu 1 im November deutlich niedriger als noch im August 2012 (3,6 zu 1). "“Die stabile Lage am Ingenieurarbeitsmarkt zeigt, dass der Ingenieurberuf eine gute Wahl ist"”, sagt VDI-Direktor Dr. Willi Fuchs. Es gibt sogar zwei Ingenieurberufskategorien, in denen es rechnerisch keine Engpässe gibt. In der Rohstofferzeugung und -gewinnung sowie in den sonstigen Ingenieurberufen könnten theoretisch alle Vakanzen besetzt werden.

Lust auf den Einstieg in einen Bauberuf? Der Verein Deutscher Ingenieure gibt seit 25 Jahren einen Karriereratgeber heraus. Das rund 280 Seiten starke Buch mit dem Titel ?"Die Welt steht Ihnen offen. Chancen im Ingenieurberuf. Das VDI-Bewerbungshandbuch"? kann kostenlos heruntergeladen werden unter www.vdi.de (Menü: Karriere). Für seine Karriereberatung bekam der VDI in der jüngsten Mitgliederbefragung die Schulnote gut. Auch der Verband Die Deutsche Bauindustrie informiert in seinem aktuellen Karriereführer Bauingenieure 2013/14 über die verschiedenen Berufswege. Der Download ist gratis (www.bauindustrie.de).

Sonja Smalian