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Freitags sind sie nie da

Die Viertagewoche soll Arbeitgeber interessanter für neue Mitarbeiter  machen und die Belegschaft zufriedener.

Die Viertagewoche soll Arbeitgeber interessanter für neue Mitarbeiter machen und die Belegschaft zufriedener.

Quelle: stock.adobe.com, Urheber Kalenderblätter: Brad Pict; Urheber Icons: Icons-Studio

Karriere 24.11.2022
Ein neues Arbeitsmodell hält Einzug in deutschen Unternehmen. Immer mehr Firmen gönnen ihren Angestellten eine Viertagewoche. In der Immobilienwirtschaft überwiegt die Skepsis. Lange ... 

Ein neues Arbeitsmodell hält Einzug in deutschen Unternehmen. Immer mehr Firmen gönnen ihren Angestellten eine Viertagewoche. In der Immobilienwirtschaft überwiegt die Skepsis. Lange werden die Arbeitgeber ihre Zurückhaltung aber nicht aufrechterhalten können, wenn sich das Modell in anderen Branchen durchsetzt.

Wer freitags bei Unternehmen anruft, hört zukünftig wohl häufiger die Bandansage "Sie rufen außerhalb unserer Geschäftszeiten an. Diese sind montags bis donnerstags ...". Denn freitags ist frei. Nachdem der Trend zu einer verkürzten Arbeitswoche in diesem Jahr schon in den USA und einigen europäischen Ländern Einzug gehalten hat, experimentieren inzwischen immer mehr deutsche Unternehmen mit der Viertagewoche. Sie verspricht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern weniger Stress und mehr Zeit für Familie und Hobbys. Die Arbeitgeber bekommen im Gegenzug zufriedenere Angestellte und müssen gleichzeitig keine Einbußen bei der Produktivität hinnehmen. Das legen zumindest die Ergebnisse einiger Testläufe und erste Studien aus anderen Ländern nahe.

Seit Mai 2022 haben 38 Unternehmen in den USA für sechs Monate die 4-Day-Week eingeführt. Gearbeitet wird an vier Arbeitstagen zusammengerechnet 32 statt 40 Stunden bei gleichem Gehalt. Die ersten Erfahrungen sind so positiv, dass die Bundesstaaten Kalifornien und New York nun überlegen, Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern zur Viertagewoche zu verpflichten.

Weniger Arbeitszeit bei gleicher Bezahlung und gleicher Produktivität

Der größte Feldversuch läuft derzeit in Großbritannien. Etwas mehr als 70 Unternehmen und Organisationen mit 3.300 Beschäftigten probieren dort seit Anfang Juni die Arbeitszeitverkürzung aus. Grundlage ist das "100:80:100-Modell". Das bedeutet, die Mitarbeitenden bekommen 100% Lohn und reduzieren ihre Arbeitszeit auf 80%. Die Bedingung dabei ist, dass die Produktivität bei 100% bleibt. Die ersten Zwischenergebnisse zeigen, dass beide Seiten zufrieden sind. So meldeten fast 90% der Unternehmen, dass die Arbeitszeitverkürzung gut funktioniere. Knapp die Hälfte der Firmen gab an, die Produktivität sei ungefähr gleich geblieben. Die andere Hälfte beobachtet sogar eine leichte (34%) oder erhebliche Verbesserung (15%) der Produktivität. Mehr als 80% der teilnehmenden Unternehmen überlegen, das Arbeitszeitmodell nach der Testphase beizubehalten.

In Deutschland ist die Viertagewoche ebenfalls keine Fiktion mehr. Quer durch alle Branchen und Unternehmensgrößen bieten Firmen ihren Beschäftigten an, freitags frei zu haben. So lässt der deutsche Bekleidungshersteller Gerry Weber künftig seine Mitarbeiter entscheiden, ob sie ihre Wochenarbeitszeit auf vier oder fünf Tage verteilen wollen. Einzige Bedingung: Die Abteilungen müssen weiter durchgehend erreichbar sein. Selbst in der Immobilienbranche trauen sich erste Unternehmen an diese Art des New Work heran. Allen voran im Handwerk und bei Bauzulieferern versuchen Unternehmen so Arbeitskräfte anzulocken. Der Fassadenbauer Boetker Metall und Glas aus Stuhr bei Bremen oder Remotex Gebäudetechnik aus Wetzlar sind zwei Beispiele.

In München schickt der Projektentwickler Michael Schwaiger seine zwölf Angestellten seit Anfang des Jahres regelmäßig am Donnerstagabend ins Wochenende – bei vollem Lohnausgleich. Nach einer zweimonatigen Probezeit gilt die Regelung unbefristet. "Ich wollte meinen Angestellten etwas zurückgeben, weil sie hier keinen Nine-to-five-Job machen", erklärt Schwaiger seine Motivation. Homeoffice und flexible Modelle, bei denen jeder selber entscheiden kann, wann er arbeitet, haben ihn nicht überzeugt. "Wir tun den Mitarbeitern keinen Gefallen, wenn wir sie ins Homeoffice auslagern. Die meisten wollten wieder zurück ins Büro", beschreibt Schwaiger seine Erfahrungen mit den Modellen, die seit der Pandemie in vielen Büros Einzug gehalten haben.

Schwaiger zieht ein positives Fazit aus seinen ersten Monaten mit der Viertagewoche. Weder die Leistungsfähigkeit der Mitarbeitenden noch die des Unternehmens habe sich durch die Verkürzung verringert. "Ich finde, dass die Produktivität sogar zugenommen hat", freut er sich. Im Büro werde konzentrierter gearbeitet, weil jeder wisse, dass der Freitag nicht mehr zur Verfügung steht. Einen strafferen Ablauf des Büroalltags belegen die bisherigen Studien. So werden etwa Meetings kürzer und konzentrierter abgehalten. Auf der Kostenseite machen sich geringere Strom- und Heizkosten bemerkbar.

Schwaiger kommt mit seiner Experimentierfreude offenbar einem Wunsch vieler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland entgegen. Nach einer Umfrage von Yougov für die Berufe-Studie des Versicherers HDI von September können sich drei Viertel aller Berufstätigen in Deutschland die Viertagewoche vorstellen, wenn sie dafür keine Einbußen beim Gehalt hinnehmen müssen. Eine Forsa-Umfrage für RTL und NTV kommt zu dem gleichen Ergebnis.

"Arbeitszeit spielt grundsätzlich eine immer größere Rolle. Hier machen die Beschäftigten in der Immobilienbranche keine Ausnahme", bestätigt Norbert Reuter, Leiter der Tarifpolitischen Grundsatzabteilung bei der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi. Die Umsetzung flexibler Zeitmodelle könne "die Attraktivität in der Immobilienbranche erhöhen und so dem Arbeitskräftemangel entgegenwirken", vermutet er. Daher werde sich die Immobilienbranche der Debatte um flexiblere Arbeitszeiten nicht entziehen können. Allerdings müssten die Unternehmen gleichzeitig die Stundenlöhne erhöhen, damit die Beschäftigten keine Lohneinbußen hinnehmen müssen. "Ansonsten wäre es nur ein schlichtes Teilzeitmodell", sagt Reuter.

Holger Schäfer, Experte für Beschäftigung und Arbeitslosigkeit beim Institut der Deutschen Wirtschaft in Köln (IW), sieht in dem starren Wegfall eines Tages hingegen nicht nur Vorteile für Arbeitnehmer. Angestellte und Betriebe hätten bei der Viertagewoche kaum noch Spielraum, die tägliche Arbeitszeit bedarfsgerecht und flexibel zu handhaben, warnt Schäfer. Das sieht auch Gewerkschaftler Reuter so. "Da heute Vollzeitbeschäftigte auch in der Immobilienbranche länger als 32 Stunden pro Woche arbeiten, würde eine Viertagewoche auch eine Verkürzung der Arbeitszeit nach sich ziehen müssen." Beide plädieren daher für mehr Flexibilität statt starren Regelungen.

In der Praxis ist die Umsetzung ohnehin nicht so einfach. Das bestätigt Maximilian Seil vom Frankfurter Immobilienmanager Seil Real Estate. Er hat für seine Mitarbeiter eingeführt, dass jeweils der letzte Freitag im Monat frei ist. Diese zwölf freien Tage im Jahr mehr in die Arbeitsverträge so zu integrieren, dass sie nicht als Urlaub gelten und damit beliebig genommen werden können und auch keinen anderen rechtlichen Vorteil darstellen, sind eine Herausforderung für Juristen.

Praktische Probleme wie die Erreichbarkeit, wenn am Freitag bei einem Projekt mal eine Frage auftaucht, sieht Seil hingegen nur wenige. "Die Branche arbeitet mittlerweile so mobil und remote, dass das lösbar ist." Nach seiner Erfahrung suchen die Mitarbeiter im gegenseitigen Austausch selbst Lösungen für solche Schwierigkeiten. "Allein das führt zu mehr Produktivität", sagt Seil. Gleichzeitig stiegen die Motivation und die Zufriedenheit. "Wir müssen uns als Arbeitgeber viel mehr die Frage stellen, was wir für unsere Arbeitnehmer machen können. Wir wollen zufriedene Menschen, keine Roboter", fordert Seil zum Umdenken auf.

Viele Vertreter aus der Immobilienbranche beobachten die Diskussion allerdings skeptisch. "Eine Viertagewoche bei vollem Lohnausgleich erscheint momentan unrealistisch", sagt Martin Kaßler, Geschäftsführer des Verbands der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV). Gerade kleinere Unternehmen dürfte eine solche Flexibilisierung vor große Herausforderungen stellen. "Immer sollte dabei bedacht werden, dass zunächst Umsatz und Gewinn erwirtschaftet werden müssen. Bei einem Wegfall eines kompletten Arbeitstags kann sich jeder selbst ausrechnen, ob das aufgehen kann."

Realistisches Modell oder Arbeitnehmer-Fantasie?

"Eine generelle Viertagewoche erscheint mir eher fantasievoll als realistisch", sagt ebenfalls Ralf Büschl, Geschäftsführer des Münchner Projektentwicklers Büschl-Gruppe. Gerade jetzt, wo sich "das Wohlfühlklima unserer Immobilienwirtschaft" weiter abkühle, müssten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer anstrengen, um die Herausforderungen zu meistern. "Mit weniger Arbeit wird das wohl nicht klappen", glaubt Büschl.

Auch für Michael Schneider, Geschäftsführer der Immobilien-Service-KVG Intreal, ist die Viertagewoche bei vollem Lohnausgleich schwer vorstellbar. "Wir bräuchten für die gleiche Arbeit mehr Mitarbeiter. Die können wir derzeit und künftig nicht finden, außerdem können wir die Mehrkosten in einem wettbewerbsintensiven Umfeld nicht oder nicht vollständig weiterreichen", gibt er zu bedenken. Daher sei das lange Wochenende "keine realistische Arbeitgeberoption".

Andere Unternehmen probieren das Modell jedoch gerade aus oder entwickeln eigene Ansätze. So gibt der Projektentwickler UBM Development seinen Mitarbeitenden seit Juli 26 Freitage im Jahr frei (siehe "UBM verlängert jedes zweite Wochenende"). Seit dem Sommer testet auch die in Deutschland tätige österreichische United Benefits Holding bei ihren Tochtergesellschaften, dem Projektentwickler Invester und dem Asset-Manager Ekazent, die Viertagewoche bei gleichbleibendem Lohn (siehe "Die Mitarbeiter sind kreativer und produktiver").

Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) rät dazu, sich mit der kurzen Arbeitswoche zu befassen. "Wenn das Modell in vielen Branchen zur Umsetzung kommt, wird sich auch die Immobilienbranche damit auseinandersetzen müssen", ist sich der Verband sicher. Dieser Meinung ist schließt sich Arbeitsmarktforscher Enzo Weber vom Lehrstuhl für Empirische Wirtschaftsforschung der Universität Regensburg an: "Die Viertagewoche ist aus der aktuellen arbeitsmarkt- und gesellschaftspolitischen Diskussion nicht wegzudenken." Falsch sei aber die Aussage, die jüngere Generation wolle schlicht weniger arbeiten. Vielmehr gehe es um ein Mehr an Flexibilität. "Beschäftigte sind mit ihrer Arbeitssituation vor allem dann zufrieden, wenn sie ihre Arbeitszeit selbst beeinflussen können", sagt Weber. Er plädiert für die Viertagewoche – "für diejenigen, die sie wollen. Wer fünf Tage möchte, soll fünf bekommen, wer drei will, drei."

Alexander Heintze

Mit der Größe des Arbeitgebers wächst das Gehalt für Verwalter

© Immobilien Zeitung; Quelle: Ergebnisse der VDIV-Umfrage 2022 „Gehaltsbenchmark“

Karriere 24.11.2022
Die Größe des Unternehmens spielt bei der Gehaltsgestaltung von Immobilienverwaltern eine zentrale Rolle. Sie wirkt sich nicht nur bei Mitarbeitern in Führungspositionen stärker auf die ... 

Die Größe des Unternehmens spielt bei der Gehaltsgestaltung von Immobilienverwaltern eine zentrale Rolle. Sie wirkt sich nicht nur bei Mitarbeitern in Führungspositionen stärker auf die jährliche Vergütung aus als die Berufserfahrung in Jahren und eine zentrale Lage des Unternehmens.

Nicht nur nach Ausbildung und Berufserfahrung, sondern auch nach Regionen und Größe des Unternehmens unterscheiden sich die Gehälter von Mitarbeitern und Führungskräften in der Immobilienverwaltung. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Verbands der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV).

Mit dem Ziel, eine berufsspezifische Gehaltsbenchmark zu erstellen, hat der Verband fast 450 Antwortsätze einer Onlineumfrage unter Geschäftsführern und Führungskräften in Immobilienverwaltungen deutschlandweit ausgewertet. Verbandsgeschäftsführer Martin Kaßler fasst zusammen: "Je mehr verwaltete Einheiten im Portfolio des jeweiligen Unternehmens, desto höher sind die Gehälter der mitarbeitenden Führungskräfte. Während die Geschäftsführer von Immobilienverwaltungen mit bis zu 500 Einheiten im Median etwa 60.000 Euro im Jahr verdienen, kommen sie bei Unternehmen mit mehr als 6.000 Einheiten mit rund 120.000 Euro jährlich auf das Doppelte. Mitarbeiter der WEG-Verwaltung, die Eigentümerversammlungen (ETV) leiteten, bekommen in kleinen Unternehmen etwa 40.000 Euro im Jahr, in großen Unternehmen liegt das Jahresgehalt im Median bei 48.700 Euro.

Einen weiteren Verdacht Kaßlers konnte die Umfrage ebenfalls belegen: In Städten fallen die Gehälter im Durchschnitt höher aus als in ländlichen Regionen. Die Unterschiede stufen die Autoren der Studie jedoch als minimal ein. So unterscheiden sich die Bruttojahresvergütungen für Mitarbeiter ohne Führungspositionen im Mittel um 1.000 bis 4.400 Euro, Führungskräfte verdienen in Städten jährlich rund 5.000 Euro mehr und Geschäftsführer kommen auf bis zu 11.000 Euro mehr als ihre Kollegen in ländlichen Gebieten.

Sonderzahlungen für gute Leistungen erhielten knapp die Hälfte der Befragten. 64% von ihnen wurden Prämien bei Neukundenwerbung bezahlt, etwa ein Viertel erhielt eine Sonderzahlung für Schnelligkeit. Genauso viele Unternehmen belohnten das Anwerben neuer Mitarbeiter.

Janina Stadel

Hausverwalter auf dem Prüfstand

Hausverwalter müssen bald eine Zertifizierung nachweisen können.

Hausverwalter müssen bald eine Zertifizierung nachweisen können.

Quelle: stock.adobe.com, Urheber: pressmaster

Karriere 22.08.2021
Noch vor der Einführung der Zertifizierungspflicht für Hausverwalter ist im Sommer ein Lehrgang gestartet, der auf die Prüfung vorbereiten soll. Zudem will der VDIV herausfinden, bei ... 

Noch vor der Einführung der Zertifizierungspflicht für Hausverwalter ist im Sommer ein Lehrgang gestartet, der auf die Prüfung vorbereiten soll. Zudem will der VDIV herausfinden, bei welchen Themen noch Weiterbildungsbedarf in der Branche besteht.

Sobald im Dezember 2022 die Übergangsfrist abläuft, die in der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) festgelegt ist, können Wohnungseigentümer einen zertifizierten Hausverwalter verlangen (siehe "Das WEG wird zum 1. Dezember angepasst", IZ 42/2020). Für Verwalter, die keine IHK-Prüfung abgelegt haben, bedeutet das, dass sie von einem einzelnen Eigentümer abgelehnt werden können, statt durch einen Mehrheitsbeschuss der Eigentümerversammlung. Nach Schätzungen des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz betrifft diese Neuregelung rund 28.500 Angestellte bundesweit. Für sie erarbeitet das Ministerium derzeit eine entsprechende Rechtsverordnung, die den Ablauf und die Inhalte der Prüfung festlegt. Bisher gibt es nur einen Verordnungsentwurf.

Auf diesem basiert der Lehrgang "Fachmann/Fachfrau für Wohnimmobilienverwaltung", den die IHK Frankfurt seit Sommer zusammen mit der Akademie für Finanzberatung Going Public und dem Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV) anbietet. "In der Kürze der Zeit hatten wir mit rund 45 Teilnehmern eine sehr hohe Anmeldequote", berichtet Timo Gasparini vom Bildungszentrum der IHK Frankfurt kurz nach Beginn des ersten Durchlaufs. "Rund ein Viertel der Teilnehmer stammt nicht aus dem direkten Einzugsgebiet der IHK Frankfurt", ergänzt Gasparini. Überraschend sei das für ihn nicht, es bestätige aber seine Vermutung, dass der Lehrgang bundesweit auf Interesse stößt. Doch: "Ob und ab wann der Kurs auch an anderen Standorten angeboten werden kann, steht derzeit noch nicht fest." Im Moment können ihn Interessierte bei der Frankfurter IHK und beim Partner Going Public in Berlin belegen, der Großteil des Lehrgangs findet online statt.

"Schon jetzt besteht eine Weiterbildungspflicht für Verwalter von 20 Stunden in drei Jahren", erinnert Gasparini, daran ändert sich auch nichts. Welche Themen dabei am meisten gefragt sind, kann er schwer abschätzen. "Oft werden ganze Blöcke gebucht, die mehrere Themen beinhalten", sagt der IHK-Vertreter. Beim VDIV hingegen zeichnet sich gerade der Trend ab, dass z.B. Informationen zur Installation von E-Ladestationen besonders nachgefragt sind, erklärt Geschäftsführer Martin Kaßler. Außerdem würden Onlineseminare zu Themen wie klimafreundliches Sanieren und zum CO2-Preis bei den Hausverwaltern immer beliebter. "Die Qualität der Weiterbildungsangebote ist dabei abhängig davon, inwieweit es gelingt, dem tatsächlichen Bedarf der Branche gerecht zu werden", betont Kaßler.

Um herauszufinden, welche Inhalte Hausverwaltern wichtig sind, hat der VDIV eine Online-Umfrage gestartet. Die Teilnehmer sollen unter anderem ihren Kenntnisstand zu Themen wie Sanierungen, kaufmännisches Wissen und Digitalisierung einschätzen und angeben, in welcher Form und wie oft sie bisher an Weiterbildungen teilgenommen haben. "Auf Basis der Umfrageergebnisse werden im Bedarfsfall die Lehrgangs- und entsprechend Prüfungsinhalte angepasst", erläutert Kaßler.

Die Online-Umfrage des VDIV läuft noch bis zum 10. September unter www.vdiv.de/weiterbildungsbedarf.

Janina Stadel

Verwalterverband bastelt an freiwilligem Sachkundelehrgang

Karriere 18.09.2019
Die geplante Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) hat die Diskussion um einen Sachkundenachweis für Immobilienverwalter neu angefacht. Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (kurz: ... 

Die geplante Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) hat die Diskussion um einen Sachkundenachweis für Immobilienverwalter neu angefacht. Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (kurz: VDIV, einst: DDIV) nimmt diese Vorlage auf und tüftelt schon mal an einem freiwilligen Sachkundelehrgang. "Da sich der Gesetzgeber bislang nicht in der Lage sah, einen verpflichtenden Sachkunde­nachweis für Wohnimmobilienverwalter einzuführen, müssen wir zum Schutz der Verbraucher und zur weiteren Professionalisierung unserer Branche selbst aktiv werden", erklärt Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland. Den Beschluss, besagten Lehrgang für eine freiwillige Basisqualifikation zu entwickeln, hat die Delegiertenversammlung des VDIV letzte Woche auf dem diesjährigen Deutschen Verwaltertag gefasst.

Verwalter - ebenso wie Immobilienmakler - müssen sich seit dem vergangenen Jahr zwar regelmäßig fortbilden, doch eine grundlegende Qualifikation zur Ausübung ihrer Tätigkeit müssen sie bis dato nicht nachweisen. Mit der vorgesehenen WEG-Reform würden die Befugnisse von Verwaltern deutlich ausgeweitet. Diese Kompetenzerweiterung lässt es der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die die Grundlagen für diese Reform erarbeitet hat, angeraten erscheinen, einen Sach- und Fachkundenachweis für WEG-Verwalter einzuführen.

Harald Thomeczek

Makler und Verwalter müssen sich ab 2021 fortbilden

Karriere 22.09.2017
Das Gesetz zur Einführung von Berufszulassungsregelungen von (gewerblichen) Immobilienmaklern und Wohnimmobilienverwaltern hat heute auch der Bundesrat durchgewunken. Exakt drei Monate nach dem ... 

Das Gesetz zur Einführung von Berufszulassungsregelungen von (gewerblichen) Immobilienmaklern und Wohnimmobilienverwaltern hat heute auch der Bundesrat durchgewunken. Exakt drei Monate nach dem entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestags.

Zur Erinnerung: Der geplante Sachkundenachweis für Makler und Verwalter blieb im Laufe des Gesetzgebungsverfahren auf der Strecke. Die Vertreter dieser Berufsgruppen werden ihre Kenntnisse also doch nicht in Prüfungen vor Industrie- und Handelskammern belegen müssen. Eine Art Trostpflaster für den abhandengekommenen Sachkundenachweis ist eine Fortbildungspflicht für WEG- und Mietverwalter sowie Makler. Diese ist allerdings ziemlich überschaubar: Makler und Verwalter werden künftig alle drei Jahre nachweisen müssen, sich in einem Umfang von 20 Stunden weitergebildet zu haben.

Bestimmte Abschlüsse befreien erstmal von der Fortbildungspflicht

Das Gesetz wird laut dem Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) voraussichtlich im Oktober 2017 im Bundesgesetzblatt verkündet. Dem Immobilienverband Deutschland (IVD) zufolge tritt es wahrscheinlich am 1. August 2018 in Kraft. Makler und Verwalter werden also erst ab dem Jahr 2021 einen Nachweis über eine erfolgte Fortbildung führen müssen. Wer einen staatlich anerkannten Aus- oder Fortbildungsabschluss wie den Immobilienkaufmann oder den Immobilienfachwirt sein Eigen nennt, ist in den ersten drei Jahren nach Aufnahme seiner Tätigkeit von dieser Pflicht befreit.

Welche Fortbildungsmaßnahmen und Bildungseinrichtungen anerkannt werden, wird erst in einer Rechtsverordnung festgelegt. Diese wird während einer Übergangsfrist von sechs Monaten nach der Gesetzesverkündung vom Bundeswirtschaftsministerium erarbeitet.

Neben der Fortbildungspflicht sieht das Gesetz vor, dass WEG- und Mietverwalter künftig eine Erlaubnis nach Paragraf 34c der Gewerbeordnung beantragen und eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen müssen. Die Pflicht zum Abschluss einer solchen Versicherung tritt am Tag nach der Gesetzesverkündung in Kraft. Makler sind davon ausgenommen.

Verbände geben sich mit dem Erreichten nicht zufrieden

Mindestanforderungen an die Ausbildung und Sachkunde von Maklern und Verwaltern gibt es aber weiterhin nicht: Lediglich ein freies Vorstrafenregister und sogenannte geordnete Vermögensverhältnisse sind erforderlich, um auf diesem oder jenem Gebiet tätig werden zu können.

Die Branchenverbände sind von dieser Tatsache nicht begeistert: "Wir sehen die neue Berufszulassungsregelung nur als einen ersten Schritt. Unser Ziel bleibt die Einführung eines substanziellen Sachkundenachweises. Wir geben uns mit dem Gesetz nicht zufrieden und werden den Sachkundenachweis in der nächsten Legislaturperiode weiter vorantreiben", sagt IVD-Bundesgeschäftsführerin Sun Jensch.

In dasselbe Horn stößt DDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler: "Ob eine 20-Stunden-Weiterbildungspflicht wiederkehrend alle drei Jahre ausreichend ist, um als Verwalter mehr als 60 Gesetze und Verordnungen rechtssicher anwenden zu können, darf bezweifelt werden. Eine Grundqualifikation zur Aufnahme der Tätigkeit als Verwalter ist damit nicht erreicht. Wir halten daher an der Einführung eines Sachkundenachweises für Immobilienverwalter fest", so DDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler.

Harald Thomeczek

Verwalter heben die Preise an

Hausverwalter lassen sich ihre Dienste für die WEG-Verwaltung heute real rund 6% höher vergüten als 2010. In der Mietverwaltung beträgt das inflationsbereinigte Plus 4,7%. Das ist nicht genug, findet der Branchenverband DDIV.

Hausverwalter lassen sich ihre Dienste für die WEG-Verwaltung heute real rund 6% höher vergüten als 2010. In der Mietverwaltung beträgt das inflationsbereinigte Plus 4,7%. Das ist nicht genug, findet der Branchenverband DDIV.

Quelle: Fotolia.com, Urheber: magele

Karriere 09.06.2017
Verwalter von Wohneigentümergemeinschaften (WEG) und Mietkomplexen verlangen auch inflationsbereinigt immer höhere Honorare. Nur bei WEGs und Mietgebäuden mit über 100 Einheiten liegen ... 

Verwalter von Wohneigentümergemeinschaften (WEG) und Mietkomplexen verlangen auch inflationsbereinigt immer höhere Honorare. Nur bei WEGs und Mietgebäuden mit über 100 Einheiten liegen die Vergütungssätze im Vergleich zu 2010 auch heute noch niedriger, wie aus dem 5. Branchenbarometer des Dachverbands Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) hervorgeht. Der Verband sieht trotz des überwiegenden Anstiegs der Verwalterhonorare noch Luft nach oben.

Die Vergütungen für WEGs ab 100 Wohnungen haben laut der DDIV-Jahresumfrage zwischen 2013 und 2016 inflationsbereinigt um 4,3% auf 15,70 Euro pro Einheit zugelegt. Der entsprechende Wert von 2010 - 16,20 Euro - ist damit jedoch immer noch 3,1% entfernt. Und: In diesem Jahr nahmen mehr größere Unternehmen, die u.a. durch Zukäufe zuletzt stark gewachsen sind, an der Umfrage teil als in der Vergangenheit. Da diese meist in den Städten und Ballungsräumen mit einem höheren Bedarf an Verwalterleistungen aktiv sind, können sie auch höhere Honorare verlangen als Anbieter im ländlichen Raum - und ziehen damit den Schnitt nach oben.

Der DDIV hebt in seiner Studie daher auch auf den Rückgang im Sechsjahreszeitraum ab und erklärt sich diesen mit dem gestiegenen Wettbewerb um große WEGs: Die Verwaltung großer Eigentümergemeinschaften sei aufgrund von Skaleneffekten für die Anbieter ertragreicher. Das mache große WEGs zu begehrten Objekten, was die Konkurrenz eben steigen lasse - und die Preise sinken.

Honorare in WEG-Verwaltung seit 2010 real um rund 6% gestiegen

In allen anderen vier Größenklassen legten die Honorare in der WEG-Verwaltung auch im Vergleich zu 2010 zu. Über alle Größenklassen hinweg sind die Honorare von WEG-Verwaltern inflationsbereinigt um rund 6% auf 18,55 Euro gestiegen - "nur", wie der DDIV betont. Besonders stark fiel der Anstieg bei kleinen WEGs mit weniger als zehn Einheiten aus. Hier ging es um fast 12% nach oben. Der DDIV führt das auf die zunehmende Abwesenheit von Wettbewerb in dieser Kategorie zurück. Die Verwaltung kleiner WEGs sei unrentabel geworden, was zu einem Nachfrageüberhang geführt habe: "Die Verwaltungen können so die Vergütung anpassen, ohne Wettbewerb fürchten zu müssen."

In der Mietverwaltung legte die Pauschalvergütung seit 2010 real über alle Größenklassen hinweg im Schnitt um 4,7% zu. Bei kleinen Gebäuden mit weniger als zehn Wohnungen kletterten die pauschalen Vergütungssätze sogar um 17,7% auf 25,07 Euro. Auch in der Mietverwaltung gab es bei großen Gebäuden mit mehr als 100 Wohnungen jedoch einen deutlichen Rückgang von 7,7% auf 17,24 Euro.

Verwalter wollen die Preise erhöhen

"Der moderate Anstieg der Vergütungen hält aber noch immer nicht Schritt mit der komplexen Tätigkeit. In nahezu allen Bereichen müssen Verwaltungen investieren. Vor allem aber in gut geschultes und ausgebildetes Personal sowie in moderne und weitgehend digitalisierte Anwendungen. Neue Anforderungen durch den Gesetzgeber und ein erweitertes Anspruchsdenken von Eigentümern und Mietern kommen hinzu", sagt DDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler.

Kaßlers Sicht der Dinge teilen offenbar viele Umfrageteilnehmer: 82% der Befragten wollen die Preise in diesem Jahr erhöhen, und zwar vor allem dann, wenn eine Vertragsverlängerung ansteht. Ist das der Fall, sollen die Honorare um durchschnittlich 8% klettern. Im vergangenen Jahr erhöhten 86% ihre Honorare bei einer Vertragsverlängerung, im Schnitt um 7,1%.

Harald Thomeczek

EBZ und DDIV wollen der Energiewende auf die Sprünge helfen

Karriere 13.01.2016
Das Europäische Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (EBZ) in Bochum und der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) haben eine Weiterbildungseinrichtung für ... 

Das Europäische Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (EBZ) in Bochum und der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) haben eine Weiterbildungseinrichtung für Immobilienverwalter gegründet. Dort sollen Hausverwalter speziell zu Fragen rund um die energetische und altersgerechte Sanierung geschult werden. EBZ und DDIV wollen damit dem Klimaschutz in der Wohnungswirtschaft Beine machen: Damit die Klimaschutzziele der Bundesregierung in der Wohnungswirtschaft umgesetzt werden können, müsse die Sanierungsrate in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) von derzeit 0,6% auf 2% jährlich steigen. Dies gelinge aber nur, "wenn wir die Immobilienverwalter qualifizieren, die die Gebäude verwalten und Sanierungen anstoßen, koordinieren und begleiten", sagt DDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler.

Der Strauss an Schulungsformaten der neuen Akademie umfasst Online-Seminare, Präsenzveranstaltungen und Workshops. Zudem sind "bisher nicht vorhandene Bildungsangebote vorgesehen", heißt es. Die Gründungsphase der Akademie wird in Form eines Modellprojekts durch das Bundesbau- und Umweltministerium für drei Jahre gefördert.

Harald Thomeczek

Auch der Mietverwalter soll Sachkunde nachweisen

Auch für Mietverwalter sollte die neue Berufszulassungsregelung für Immobilienmakler und Verwalter von Wohneigentum nach Meinung von vielen Verbänden gelten.

Auch für Mietverwalter sollte die neue Berufszulassungsregelung für Immobilienmakler und Verwalter von Wohneigentum nach Meinung von vielen Verbänden gelten.

Bild: goodluz/Fotolia.com

Karriere 24.09.2015
Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV), der Deutsche Mieterbund (DMB) sowie Haus & Grund Deutschland plädieren gemeinsam dafür, dass auch der Mietverwalter bei der Neuregelung ... 

Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV), der Deutsche Mieterbund (DMB) sowie Haus & Grund Deutschland plädieren gemeinsam dafür, dass auch der Mietverwalter bei der Neuregelung der Zulassung zum Makler- und Verwalterberuf berücksichtigt wird. Auch andere Verbände haben sich zum Referentenentwurf geäußert.

Als der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie im Juli dieses Jahres das Ministerium verließ, jubelten die Verbände (siehe "Makeln und verwalten künftig nur mit Sachkundenachweis", IZ 29/15). Denn endlich lag ein handfestes Konzept für die Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum auf dem Tisch. Dennoch äußerten viele Seiten Änderungswünsche. Schon damals kritisierten der DDIV und der Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen gemeinsam, dass der Mietverwalter im Gesetzentwurf nicht berücksichtigt wurde, obwohl dieser ebenfalls treuhänderisch tätig ist, genau wie der im Gesetzentwurf aufgeführte WEG-Verwalter.

Nun hat sich eine Koalition aus DDIV, DMB und Haus & Grund direkt an Bundesbauministerin Barbara Hendricks, Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel und Justizminister Heiko Maas gerichtet. Die Verbandspräsidenten plädieren eindringlich für die Einführung einer Erlaubnispflicht auch für den Verwalter von Mietimmobilien und Sondereigentum. Sie argumentieren dabei mit den komplexen Anforderungen durch gesetzliche Neuregelungen, von denen auch der Mietverwalter betroffen ist. Zumal dieser Haftungsrisiken ausgesetzt sei und eigene Schutzpflichten gegenüber Mietern und Eigentümern habe. Zudem weisen die Verbände auf die Gefahr hin, dass WEG-Verwalter, die die Berufszulassungsanforderungen nicht erfüllten, sich künftig auf das Feld der Mietverwaltung zurückziehen könnten. Das würde aber den Anteil unqualifizierter Mietwohnungsverwalter erhöhen. Auch aus diesem Grunde sollten die Mietverwalter ebenfalls einen Sach- und Fachkundenachweis erbringen. DDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler gibt sich optimistisch. Er rechnet der Verbändeallianz gute Chancen aus, dass sie Gehör finden wird.

Auch die Royal Institution of Chartered Surveyors (RICS) äußerte sich zum Referentenentwurf. Die Berufsorganisation fordert für ihre rund 1.500 Mitglieder in Deutschland eine Befreiung von der Sachkundeprüfung. Dabei argumentiert Martin Eberhardt, Vorstandsvorsitzender von RICS Deutschland, mit der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie. RICS-Mitglieder in Großbritannien würden alle einen sogenannten reglementierten Beruf ausüben. Dies erlaube ihnen, auch ohne weitere Sachkundeprüfung in einem anderen EU-Land tätig zu werden. Da in Deutschland dieselbe RICS-Zugangsprüfung gelte wie in Großbritannien, sollten auch die deutschen Mitglieder ihre Sachkunde nicht weiter nachweisen müssen. Judith Gabler, RICS-Director of Operations, Europe, ergänzt, dass mindestens 95% der Mitglieder in Deutschland über einen akademischen Abschluss verfügen würden und die Mitglieder seit zwei Jahren eine jährliche Fortbildungspflicht von 20 Stunden hätten. Doch wie viele RICS-Mitglieder überhaupt von einer möglichen Sachkundeprüfung betroffen wären, kann Gabler nicht beziffern. Die Berufsorganisation spricht sich zudem für eine Aufnahme einer Fortbildungsverpflichtung in das Gesetz aus. Damit steht sie nicht alleine. Auch der DDIV regt die Einführung einer gesetzlich verankerten und stichprobenartig überprüfbaren Weiterbildungsverpflichtung an.

Sonja Smalian

Makeln und verwalten künftig nur mit Sachkundenachweis

Die Qualität der Leistung wird sich insbesondere durch den Sachkundenachweis erhöhen, glauben Verbandsvertreter.

Die Qualität der Leistung wird sich insbesondere durch den Sachkundenachweis erhöhen, glauben Verbandsvertreter.

Bild: Javierafael/Fotolia.com

Karriere 23.07.2015
Nach Jahren der Diskussion ist es endlich so weit. Der Zugang zum Makler- und Verwalterberuf wird in Deutschland neu geregelt. Künftig sind ein Sachkundenachweis und eine ... 

Nach Jahren der Diskussion ist es endlich so weit. Der Zugang zum Makler- und Verwalterberuf wird in Deutschland neu geregelt. Künftig sind ein Sachkundenachweis und eine Berufshaftpflichtversicherung vorgeschrieben. So steht es im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi), der seit ein paar Tagen vorliegt. Auch wenn es hier und da noch Nachbesserungswünsche gibt, der Jubel bei den Verbänden überwiegt.

Einen Tag nach Bekanntwerden des Referentenentwurfs ist Martin Kaßler, Geschäftsführer des Dachverbands Deutscher Immobilienverwalter (DDIV), immer noch wohlgelaunt. "Heute ist ein guter Tag", sagt er im Hinblick auf den Gesetzentwurf. Nach Erhalt des 16 Seiten umfassenden Dokuments habe er sich abends eine Zigarre gegönnt. Seit Jahren setzt sich der DDIV wie andere Verbände auch für eine Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum ein. Eine wichtige Hürde war 2013 genommen, als die Forderungen in den Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD aufgenommen wurden. Und nun liegt der Gesetzentwurf vor. "Die Bundesregierung hat Wort gehalten", hält Kaßler fest. Auch beim Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen ist die Freude groß. "Jetzt liegen endlich Fakten auf dem Tisch. Das kann uns keiner mehr wegnehmen. Das ist super", sagt Sun Jensch, IVD-Bundesgeschäftsführerin.

Gefeiert wird die Änderung von § 34c Gewerbeordnung. Immobilienmakler und Wohneigentumsverwalter (WEG-Verwalter) erhalten künftig nur die gewerberechtliche Erlaubnis, wenn sie einen Sachkundenachweis und eine Berufshaftpflichtversicherung vorlegen können. Wie schon zuvor müssen die erforderliche Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse bestehen.

Der Fach- und Sachkundenachweis wird eine IHK-Prüfung sein, die ca. 400 Euro kostet. Wahrscheinlich werde die Hälfte der Antragsteller schon über einen beruflichen Ausbildungsabschluss verfügen, der der Sachkunde gleichgestellt ist, heißt es im Entwurf. Wie die Prüfungsinhalte für den Sachkundenachweis aussehen könnten, hat der IVD in einem Gutachten formuliert. Als Mindestanforderung sieht der Verband die Ausbildung zum/zur Immobilienkaufmann/-frau an. Doch dies spielt im Gesetzgebungsverfahren zunächst keine Rolle, sondern erst in der Rechtsordnung, die dann "mit Leben gefüllt" wird.

Von der Sachkundeprüfung entbunden sind mittels einer sogenannten Alte-Hasen-Regelung Makler und Verwalter, die länger als sechs Jahre ununterbrochen am Markt aktiv waren. Allerdings müssen sie diese Expertise innerhalb einer Frist nachweisen. Die Gewerbetreibenden sind zudem verpflichtet, die Qualifikation ihrer Mitarbeiter zu prüfen, sofern diese an den erlaubnispflichtigen Vermittlungs- bzw. Verwaltungstätigkeiten mitwirken, also z.B. Eigentümerversammlungen durchführen. Andernfalls kann der WEG-Verwalter bzw. Makler haftbar gemacht werden. Blaupause für diese Regelung seien die Versicherungs- und Finanzvermittler, sagt Kaßler. Auch so genannte Bankenmakler in Kreditinstituten benötigen künftig eine gewerberechtliche Erlaubnis, die auf die Sachkunde beschränkt ist.

Zweite wichtige Neuerung ist die erforderliche Berufs- bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, um die gewerberechtliche Erlaubnis zu erhalten. Über eine solche Versicherung verfügen schon jetzt mehr als 97% der rund 1.850 Mitgliedsbetriebe des DDIV. Die knapp 6.000 IVD-Mitglieder müssen sowohl eine Vermögensschaden- als auch eine Betriebshaftpflichtversicherung vor Eintritt in den Verband nachweisen, sagt Jensch. Eine Vertrauensschadenversicherung erhalten sie zusätzlich über die Mitgliedschaft.

Es gibt aber auch Nachbesserungswünsche am Gesetzentwurf. Der Verein Wohnen im Eigentum (WiE) kritisiert die Alte-Hasen-Regel. WiE fordert mit Verweis auf den Verbraucherschutz, dass innerhalb der ersten fünf Jahre nach Inkrafttreten der Berufszugangsregelung auch die "alten Hasen" Prüfungen ablegen sollten. So könnten sie nachweisen, dass sie ihr Fach beherrschen, sagt WiE-Geschäftsführerin Gabriele Heinrich und moniert, dass die Regeln sonst erst bei der nächsten Generation greifen würden.

Die beiden Verbände IVD und DDIV bemängeln, dass im Gesetzentwurf der Mietverwalter nicht berücksichtigt wurde, obwohl dieser ebenfalls treuhänderisch tätig ist. Bei der Versicherungspflicht verfolgen beide unterschiedliche Zielsetzungen. Der DDIV setzt sich für eine Erweiterung der Versicherungspflicht auf die Deckung von Personen- und Sachschäden ein und plädiert für den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung. Der IVD hingegen hält eine Vertrauensschadenversicherung für Immobilienverwalter für erforderlich. Zudem spricht sich der DDIV für eine Weiterbildungspflicht aus. So etwas gebe es auch im Verkehrsgewerbe, beispielsweise bei Lkw-Fahrern, so Kaßler.

Nichtsdestotrotz sieht Jensch den Referentenentwurf als "Meilenstein für die Branche" an. Künftig werde es nicht mehr Juristen oder andere Gelegenheitsmakler geben, die mal schnell eine Immobilie "nebenbei" vermitteln. Allein die Tatsache, dass in Deutschland nicht einmal bekannt sei, wie viele "34c eigentlich am Markt aktiv seien", ist nach Jenschs Ansicht schon ein starkes Zeichen. So einen Wildwuchs wird das neue Gesetz eindämmen. Die Branche werde sich künftig über die Qualität selektieren, glaubt Jensch.

Den Zeitplan des BMWi für die Umsetzung der Pläne bezeichnet Jensch als "sportlich". Die Verbände müssen bis zum 7.August 2015 zum Referentenentwurf Stellung nehmen. Das Gesetzgebungsverfahren könnte dann bis zum Jahresende 2015 abgeschlossen sein, heißt es seitens des IVD. Nach Verkündung der Änderungen in der Gewerbeordnung im Bundesgesetzblatt bleiben laut Referentenentwurf neun Monate bis zum Inkrafttreten der Regelungen. Nach der jetzigen Zeitplanung wäre der 1. Oktober 2016 dann der Stichtag. Bis dahin heißt es für den Gesetzgeber noch die entsprechende Rechtsverordnung, die u.a. Prüfungsverfahren und -inhalte sowie Qualifikationsanforderungen regeln wird, zu erarbeiten. Gleiches gilt für die Prüfungsunterlagen für die Industrie- und Handelskammern.

Makler und Verwalter hätten ab dem 1.Oktober genau sechs Monate Zeit von der "Alte-Hasen-Regel" Gebrauch zu machen. Geschehe dies nicht, warnt der IVD, würde am 1. April 2017 die früher erteilte Erlaubnis entfallen - und mit ihr die Möglichkeit den Beruf auszuüben.

Sonja Smalian