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Deutscher Brownfield-Verband geht an den Start

Köpfe 29.04.2021
Die Mitglieder des zu Jahresbeginn gegründeten Deutsche Brownfield-Verbands haben einen Vorstand unter Führung von Rick Mädel und Sun Jensch gewählt. Das Ziel des Verbands ist es, die ... 

Die Mitglieder des zu Jahresbeginn gegründeten Deutsche Brownfield-Verbands haben einen Vorstand unter Führung von Rick Mädel und Sun Jensch gewählt. Das Ziel des Verbands ist es, die Entwicklung von Brachflächen auch mittels gesetzlicher Reformen zu fördern.

Der Deutsche Brownfield-Verband hat seinen ersten Vorstand zusammengesetzt. Erster Vorsitzender ist Rick Mädel, Geschäftsführer von Hagedorn Revital und Brownfield24, zweite Vorsitzende die ZIA-Geschäftsführerin Sun Jensch. Weitere Mitglieder sind Dr. Thomas Franke, Senior Vice President bei CDM Smith, Sönke Kewitz, Managing Director Germany bei P3 Logistic Parks, Mustafa Kösebay, Mitglied der Geschäftsleitung von Drees & Sommer, sowie Raimund Paetzmann, Vice President Corporate Real Estate von Zalando.

Zu den Zielen des Verbands zählt es unter anderem, einen standardisierten Brachflächenkataster aufzubauen. Auch ein System zur Zertifizierung von Brownfield-Standards sowie die Entwicklung von Förderprogrammen auf Bundesebene und eines Brownfield-Fonds werden angestrebt.

"In Zeiten, in denen die Flächen in Deutschland immer knapper werden, haben Sanierung und Revitalisierung von Brachflächen höchsten Nachhaltigkeitswert", teilt der Verband mit. "Durch die Reaktivierung werden Altlasten verantwortungsvoll beseitigt und Grünflächen effektiv vor der Neuversiegelung geschützt."

Anke Pipke

ZIA holt Ex-Ministerin Aygül Özkan in die Geschäftsführung

Köpfe 03.09.2020
Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) baut seine Geschäftsführung etwas um. Die frühere niedersächsische Bauministerin Aygül Özkan (CDU) kommt als neues Mitglied hinzu, Sun Jensch ist in ... 

Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) baut seine Geschäftsführung etwas um. Die frühere niedersächsische Bauministerin Aygül Özkan (CDU) kommt als neues Mitglied hinzu, Sun Jensch ist in die Geschäftsführung der ZIA Servicegesellschaft gewechselt.

Der ZIA bedient sich bei der Besetzung seiner Geschäftsführung erneut aus früheren Ministerreihen. Neben Oliver Wittke, ehemaliger NRW-Landesbauminister und parlamentarischer Staatssekretär des Bundeswirtschaftsministeriums, ist nun ebenso Ex-Ministerin Aygül Özkan als Mitglied des Führungsgremiums gesetzt.

Eine Frau mit vielen CDU- und Wirtschaftskontakten

Die 49-jährige gebürtige Hamburgerin war von 2010 bis 2013 die von der CDU-Fraktion gestellte Ministerin für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit, Bau und Integration in Niedersachsen. Darüber hinaus wurde die Rechtsanwältin als CDU-Spitzenkandidatin für die Hamburger Bürgerschaftswahl 2020 gehandelt.

Die Juristin und Wirtschaftsmanagerin hat zudem viele Jahre Erfahrung aus Führungspositionen in der deutschen Wirtschaft gesammelt. Zu ihren früheren Arbeitgebern zählen etwa Deutsche Telekom und TNT Post. Zuletzt war sie Geschäftsführerin und Mitglied der Management Group Germany von Deutsche Bank PCC Services. Daneben ist sie u.a. Vorstand im Bundesverband der Migrantenwirtschaft und ein langjähriges Mitglied des Stiftungsrats Lebendige Stadt unter dem Vorsitz von ECE-Chef Alexander Otto.

Wittke kommt später zum ZIA

In der ZIA-Geschäftsführung trifft Özkan auf Wittke, der anders als ursprünglich geplant nicht zum Herbst 2020, sondern erst ab März 2021 für den Spitzenverband tätig wird. Er kommt als Nachfolger von Klaus-Peter Hesse, der dieser Tage bei ECE eingestiegen sein dürfte. Darüber hinaus gehört Rechtsanwalt Gero Gosslar zur ZIA-Geschäftsführung. Sun Jensch hingegen, seit Ende 2018 in diesem Team dabei, hat sich in das Pendant der ZIA Servicegesellschaft verabschiedet, um dort die wirtschaftlichen Aktivitäten des Verbands auszubauen.

Anke Pipke

Hochschulen sollten jetzt ihr Netzwerk stärken - sie werden es noch brauchen

Der Campus der HAWK Holzminden wird von 1.500 Studenten genutzt.

Der Campus der HAWK Holzminden wird von 1.500 Studenten genutzt.

Quelle: HAWK Holzminden, Urheberin: Theresa Ullrich

Karriere 07.11.2019
Wenn der Boom in der Branche nachlässt, bekommen das auch die Ausbildungsstätten zu spüren. Die Hochschule für Angewandte Wirtschaft und Kunst (HAWK) in Holzminden rüstet sich mit ... 

Wenn der Boom in der Branche nachlässt, bekommen das auch die Ausbildungsstätten zu spüren. Die Hochschule für Angewandte Wirtschaft und Kunst (HAWK) in Holzminden rüstet sich mit einem starken Netzwerk, beschreibt Professorin Susanne Ertle-Straub, zuständig für den Bereich Markt- und Immobilienresearch sowie wertorientierte Unternehmensführung an der Fakultät Management, Soziale Arbeit und Bauen.

Immobilien Zeitung: Der Fachkräftemangel bringt Unternehmen bei der Besetzung offener Posten mit jungen Kräften oftmals in die Bredouille. Welche Auswirkungen hat er auf die Hochschulwelt?

Susanne Ertle-Straub: Tatsächlich ist die Nachfrage nach gut ausgebildeten Neueinsteigern in der Immobilienwirtschaft auf einem Höhepunkt, was unseren Absolventen natürlich entgegenkommt und Chancen eröffnet, die es vor einem bis zwei Jahrzehnten in dieser Form noch nicht gab. Wir merken zudem, dass in den vergangenen Jahren viele Hochschulen auf den Immobilienzug aufgesprungen sind - sei es mit einer immobilienwirtschaftlichen Vertiefung im Fach BWL oder einem Immobilienschwerpunkt in einem technischen Studium. Sie versprechen sich davon einen Zuwachs an Studenten. Der Wettbewerb unter den Hochschulen hat sich verschärft.

IZ: Hat das Auswirkungen auf Ihre Studentenzahl?

Ertle-Straub: Nein, wir haben konstant etwa 500 Studierende in den beiden laufenden immobilienwirtschaftlichen Studiengängen mit Bachelor- und Masterabschlüssen. Wir bieten die Studiengänge seit etwa 20 Jahren an und haben seitdem 1.500 Fachkräfte ausgebildet. Das ergibt ein riesiges Alumni-Netzwerk, auf das wir zurückgreifen können.

IZ: Ein Netzwerk in guten Zeiten aufzubauen, ist wichtig, um in schlechten Zeiten zu bestehen, heißt es. Inwiefern gilt das auch für Hochschulen?

Ertle-Straub: In der momentanen Konjunktur werden wir und unsere Studierenden von Unternehmen aus der Immobilienbranche umworben. Professoren laden Gastreferenten ein, die gerne zu uns kommen. Firmen senden uns zahlreiche Stellenangebote, die wir veröffentlichen. Und unsere Netzwerkveranstaltungen erfreuen sich größter Beliebtheit. Der Wind wird sich allerdings drehen, wenn sich die Marktsituation ändert. Dann wird es eher darum gehen, Personal freizustellen statt es einzukaufen.

IZ: Welche Folgen hätte ein Abschwung für die Hochschule?

Ertle-Straub: Perpektivisch kann es sein, dass dann die Studentenzahlen zurückgehen. Umso wichtiger ist dann ein großes Alumni-Netzwerk, das Werbung für die Hochschule macht. Das funktioniert bei uns aber auch jetzt schon sehr gut.

IZ: Wie wirkt sich Ihr Alumni-Netzwerk konkret aus?

Ertle-Straub: Wir machen es zur Vorbedingung, dass die Studienanfänger bereits ein Praktikum vorweisen können, bevor sie zu uns kommen. Wenn dann z.B. eine junge Frau ihre ersten Erfahrungen in einem Unternehmen sammelt, in dem sie auf mehrere HAWK-Alumni trifft, dann hilft uns das. Gleichzeitig bleiben die Alumni mit der Hochschule verbunden und können bei uns in Kontakt mit jungen Talenten treten.

IZ: Was tun Sie, um die Kontakte zwischen Studenten und Unternehmen zu fördern?

Ertle-Straub: Da verfolgen wir verschiedene Ansätze. Zum Beispiel gibt es zweimal im Jahr eine Exkursionswoche, die auch oft ins Ausland führt. Die Dozenten haben zuvor zahlreiche Termine bei interessierten Firmen aus den verschiedenen Segmenten der Immobilienwirtschaft vereinbart - sei es aus dem Bereich Finance, Research oder Projektentwicklung. Bei ihren Besuchen haben die Studenten dann die Gelegenheit, Kontakte mit den Firmenvertretern zu knüpfen und ihre Fragen zu stellen. Das ist ein Netzwerkformat, von dem beide Seiten profitieren: Die Unternehmen heißen uns gerne willkommen, weil dies für sie eine Art kostenloses Recruiting ist. Und die Studenten haben in den kleinen Gruppen von etwa 25 Personen die Möglichkeit, sich als möglicher Bewerber vorzustellen. Über diesen Weg sind bereits häufiger Praktikumsplätze vergeben worden.

IZ: Und dann findet in wenigen Tagen ja auch die nächste Auflage von Practice meets Campus statt. Dabei kommen Unternehmen zu Ihnen an die Hochschule.

Ertle-Straub: Ja, und auch dieser HR-Kongress ist wieder seit langem ausgebucht. Wenn wir die Anmeldebögen veröffentlichen, sind die 20 Plätze für Unternehmen in aller Regel innerhalb von zwei Wochen vergeben.

IZ: Wie funktioniert das Format?

Ertle-Straub: Der Tag beginnt zunächst mit der Keynote einer bekannten Persönlichkeit aus der Branche. Dieses Jahr spricht Sun Jensch, Geschäftsführerin des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA), über "Wohnungsnot versus politisches Versagen?". Ein Thema, das sowohl die rund 500 Studierende als auch die Unternehmensvertreter interessieren dürfte. Am Nachmittag wird sich jede Firma in ihrem eigenen Hörsaal den Studierenden präsentieren. Anschließend können beide Seiten bei einem Get-together in unserem Lichthof ungezwungen in Kontakt kommen. Dabei werden nicht nur Praktika vereinbart, sondern auch konkrete Gespräche über den Einstieg bei dem einen oder anderen Unternehmen geführt. Einen besonderen Reiz hat die Veranstaltung dadurch, dass viele ehemalige HAWK-Studenten nun als Unternehmensvertreter an die Hochschule zurückkehren. Das schafft eine besondere Nähe zu den jetzigen Studenten.

IZ: Wie werden die Unternehmen, die sich dort präsentieren dürfen, ausgewählt?

Ertle-Straub: Wir achten allein auf den Zeitpunkt, wann die Anmeldung bei uns eingeht, und behalten uns vor, anschließend eher unbekannte Unternehmen auf Seriosität zu prüfen. Dadurch schaffen wir eine gewisse Abwechslung und bieten auch interessanten mittelständischen Firmen und Start-ups eine Bühne.

IZ: Gibt es noch weitere Events in diesem Jahr?

Ertle-Straub: Im November findet nach zweijähriger Pause wieder ein Women‘s Talk statt. Dabei habe ich ein Treffen von 20 Studentinnen mit der Hannoveraner Regionalgruppe des Vereins Frauen in der Immobilienwirtschaft organisiert. Dort können die Studentinnen auch Fragen stellen, die sonst in großer Runde kaum Thema wären, z.B. zur Vereinbarkeit von Job und Familie in Berufen der Immobilienwirtschaft.

IZ: Persönliche Kontakte lassen sich vor allem in kleinem Kreis gut knüpfen. Ist da Holzminden ein Standortvorteil?

Ertle-Straub: Wir lassen tatsächlich viele Veranstaltungen in kleinen Gruppen stattfinden. Das unterstützt unser Streben nach einem persönlichen und intensiven Austausch zwischen Dozent und Student. Wir nehmen uns die Zeit und diskutieren z.B. auch über aktuelle Nachrichten und darüber, welche Auswirkungen sie auf die Immobilienbranche haben. Es ist vielleicht vieles etwas kleiner, aber dafür nicht schlechter - auch nicht Holzminden als Studienstandort. Es liegt geografisch ziemlich genau in der Mitte Deutschlands und verfügt über den Charme einer gemütlichen, sehr lebendigen Kleinstadt mit zahlreichen Fachwerkhäusern und hat die Nähe zur Natur. Der Campus selbst ist an Teichen gelegen und hat eine moderne Bibliothek. Der handfesteste Vorteil ist aber sicher die geringe Belastung durch niedrige Mieten in Holzminden. Dies schont den Geldbeutel und lässt Raum für die erste eigene Wohnung zu erschwinglichen Preisen, viele Möglichkeiten das gesellschaftliche Leben mitzugestalten oder ein spontanes Picknick mit Freunden am Weserufer. Ein ehemaliger Student hat es mal mit einem abgewandelten Zitat aus dem Film "Willkommen bei den Sch'tis" ausgedrückt: "Wer nach Holzminden kommt, weint immer zwei Mal. Einmal bei der Ankunft und einmal bei der Abreise."

IZ: Vielen Dank für das Gespräch, Frau Ertle-Straub.

Die Fragen stellte Anke Pipke.

Die HAWK Holzminden veranstaltet am Mittwoch, 13. November, ab 11.30 Uhr das Event Practice meets Campus. Anmeldebögen für Unternehmen, die an der Auflage im November 2020 teilnehmen wollen, werden im Frühjahr 2020 veröffentlicht.

Das Angebot der HAWK

Die HAWK bietet sowohl den Bachelor of Science Immobilienwirtschaft und -management als auch den Master of Science Immobilienmanagement an. Absolventen können damit später für Bauträger ebenso wie für Developer, Banken, Versicherungen, Immobilienfonds und Wohnungsgesellschaften tätig werden. Internationale Studieninhalte und englischsprachige Lehrveranstaltungen bereiten die Studierenden auf den internationalen Arbeitsmarkt vor. Zudem werden der Master- und Bachelorstudiengang durch die RICS anerkannt.

Anke Pipke

Sun Jensch wird dritte ZIA-Geschäftsführerin

Sun Jensch.

Sun Jensch.

Urheber: Die Hoffotografen GmbH Berlin

Köpfe 30.10.2018
Sun Jensch, die Bundesgeschäftsführerin des IVD Immobilienverband Deutschland, wechselt zum ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss. Jensch, die die Geschäfte des IVD seit Juli 2012 führte, ... 

Sun Jensch, die Bundesgeschäftsführerin des IVD Immobilienverband Deutschland, wechselt zum ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss. Jensch, die die Geschäfte des IVD seit Juli 2012 führte, schlüpft beim ZIA in die neu geschaffene Rolle der dritten Geschäftsführerin. Sie wird dort auf Klaus-Peter Hesse und Gero Gosslar treffen. Hesse firmiert ab dem 1. Januar 2019 als Sprecher der Geschäftsführung, Gosslar war zuvor stellvertretender Geschäftsführer. Die Berufung einer weiteren Geschäftsführerin erklärt der Branchenverband mit seiner "Wachstumsstrategie", im Zuge derer "auch weitere personelle Verstärkungen in Europa und in den ZIA-Regionen erfolgen". Mit Jensch wolle der ZIA Akzente in puncto Digitalisierung und Innovation setzen, so ZIA-Präsident Dr. Andreas Mattner.

In Jenschs Fußstapfen beim IVD tritt Carolin Hegenbarth (54), die jetzige Geschäftsführerin des IVD Region Nord. Hegenbarth ist schon seit 14 Jahren im IVD tätig. Ihren neuen Posten im Bundesverband tritt sie im Frühjahr 2019 an. Ihr Stellvertreter wird Dr. Christian Osthus sein, der beim IVD die Rechtsabteilung leitet. Osthus wird außerdem Geschäftsführer der Servicegesellschaft des Verbandes. Auch Hegenbarth sieht eine ihrer größten Herausforderungen - neben den Umwälzungen, die die Politik der Branche bereitet hat bzw. bereiten will - in der Digitalisierung.

Harald Thomeczek

Sachkundenachweis: Studierte Makler auf die Schulbank?

Absolventen immobilienwirtschaftlicher Studiengänge werden womöglich nicht darum herumkommen, ihre Sachkunde nachzuweisen.

Absolventen immobilienwirtschaftlicher Studiengänge werden womöglich nicht darum herumkommen, ihre Sachkunde nachzuweisen.

Bild: Pixabay

Karriere 07.10.2016
Bis dato ging man unter Immobilienlobbyisten fest davon aus, dass immobilienwirtschaftliche Studienabschlüsse im Rahmen der Neuregelung der Berufszulassung für Immobilienmakler und ... 

Bis dato ging man unter Immobilienlobbyisten fest davon aus, dass immobilienwirtschaftliche Studienabschlüsse im Rahmen der Neuregelung der Berufszulassung für Immobilienmakler und -verwalter einer Sachkundeprüfung gleichgestellt werden. Doch Absolventen immobilienwirtschaftlicher Studiengänge, mutmaßlich vor allem in den Reihen der Gewerbemakler vorfindlich, werden womöglich doch nicht darum herumkommen, ihre Sachkunde nachzuweisen.

Nicht ausgeschlossen, dass ein Immobilienstudium Immobilienmakler doch nicht von der mittlerweile so gut wie beschlossenen Pflicht zu einer Sachkundeprüfung befreien wird. Wie auf der Expo Real aus glaubwürdiger Quelle zu hören war, will das Bundeswirtschaftsministerium nur den Abschluss des Immobilienkaufmannes bzw. der -frau und des Immobilienfachwirtes bzw. der -wirtin, nicht aber immobilienwirtschaftliche Studiengänge einem Sachkundenachweis gleichstellen. Das soll ein hochrangiger Vertreter aus dem Hause von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel unlängst signalisiert und zur Begründung auf die (verwirrende) Vielfalt immobilienwirtschaftlicher Studienabschlüsse verwiesen haben.

Welche Inhalte die vor wenigen Wochen vom Bundeskabinett im Rahmen der Neuregelung der Berufszulassung für Immobilienmakler und -verwalter abgesegnete Sachkundeprüfung umfassen wird und welche Abschlüsse von der Prüfpflicht befreien, wird in einer Rechtsverordnung festgelegt. Das Wirtschaftsministerium bzw. die betreffende zuständige Abteilung wird diese Rechtsverordnung alleine ausarbeiten, der Bundestag und -rat werden daran, anders als beim laufenden Gesetzungsverfahren für die Neuregelung der Berufszulassung für Makler und Verwalter, nicht mehr beteiligt sein.

Das Bundeswirtschaftsministerium teilt zu diesem Thema auf IZ-Anfrage nur trocken mit: "Welche Ausbildungsabschlüsse als gleichwertig zu den IHK-Sachkundeprüfungen für Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter anerkannt werden, wird in der Rechtsverordnung zur Ausgestaltung der Sachkunde geregelt werden. Der Entwurf einer solchen Rechtsverordnung liegt noch nicht vor. Er wird derzeit noch erarbeitet." Der Immobilienverband Deutschland, kurz: IVD, ist jedenfalls nicht begeistert von der Aussicht auf studierte Makler auf der Schulbank: "Die Leistungsanerkennung wäre damit nicht gerecht geregelt", sagt IVD-Bundesgeschäftsführerin Sun Jensch. Es sei fraglich, ob eine Nicht-Anerkennung bestimmter Bildungsabschlüsse überhaupt rechtlich zulässig sei.

Die einzige gute Nachricht in diesem Zusammenhang: Auch die anfänglich wohl angedachte Gleichstellung des IHK-Zertifikats Immobillienmakler, das man gelingendenfalls nach nur 120 Unterrichtsstunden bzw. zweieinhalb Wochen erwirbt, soll hinfällig sein.

Keine Überraschungen wird die Rechtsverordnung für alte Hasen bergen: Als solche sollen laut dem Gesetzesentwurf bekanntlich Makler und Verwalter gelten, die belegen können, dass sie seit mindestens sechs Jahren ununterbrochen als WEG-Verwalter (Mietverwalter sollen außen vor bleiben) bzw. Immobilienmakler arbeiten. Und: Eine Sachkundeprüfung, die wahrscheinlich bei einer IHK abgelegt werden muss und die um die 400 Euro kosten dürfte, soll nur der Geschäftsinhaber ablegen, nicht jedoch seine Mitarbeiter. Aber: Sofern diese als Makler z.B. Exposés erstellen oder sonstwie bei der Vermittlung einer Immobilie ihre Finger im Spiel haben, muss ihr Chef prüfen, ob sie ausreichend dafür qualifiziert sind.

Harald Thomeczek

Makler und Verwalter müssen auf die Schulbank

Tabula rasa: Welche Themen bei einer Sachkundeprüfung von Maklern und WEG-Verwaltern abgefragt werden, steht noch nicht fest.

Tabula rasa: Welche Themen bei einer Sachkundeprüfung von Maklern und WEG-Verwaltern abgefragt werden, steht noch nicht fest.

Bild: denisismagilov/Fotolia.com

Karriere 15.09.2016
Immobilienmakler und WEG-Verwalter müssen in Zukunft nachweisen, dass sie das Zeug zu ihrem Job haben. Der Sachkundenachweis, der so lange im Gesetzgebungsverfahren festhing, hat endlich ... 

Immobilienmakler und WEG-Verwalter müssen in Zukunft nachweisen, dass sie das Zeug zu ihrem Job haben. Der Sachkundenachweis, der so lange im Gesetzgebungsverfahren festhing, hat endlich die Hürde Kabinett genommen. Wer den Sachkundenachweis wird führen müssen und wer nicht, steht noch nicht endgültig fest. Auch die Kriterien der Qualifikation müssen sich erst noch herauskristallisieren. Allzu hoch wird die neue Eintrittsbarriere wohl nicht werden.

Betätigen Sie sich als Immobilienverwalter oder Wohnungseigentumsverwalter oder liebäugeln mit der Aufnahme einer solchen Tätigkeit? Dann dürfte es Sie interessieren, dass Sie bald beweisen müssen, dass Sie - zumindest theoretisch - etwas von Ihrem Fach verstehen. Das Bundeskabinett hat Ende August den Gesetzentwurf zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und WEG-Verwalter aus dem Hause von Wirtschaftsminister Gabriel beschlossen. Mehr als ein Jahr, nachdem der Referentenentwurf vorlag.

Doch wer muss seine Sachkunde nachweisen und wer ist davon befreit? Und wie umfangreich und tiefgreifend wird so eine Sachkundeprüfung ausfallen? Fest steht: Mietverwalter sind per se ausgenommen, ebenso nicht-gewerbliche WEG-Verwalter. Einen Sachkundenachweis nicht erbringen müssen zudem alle jene WEG-Verwalter und Makler, die entweder eine dreijährige Ausbildung zum Immobilienkaufmann bzw. zur -kauffrau abgeschlossen haben oder per Fortbildung den nicht-akademischen Grad eines Immobilienfachwirts erlangt haben. "Diese Ausbildungsabschlüsse werden einem Sachkundenachweis gleichgestellt", sagt eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums.

Ob weitere Abschlüsse und, wenn ja, welche ebenfalls von der Pflicht zum Sachkundenachweis befreien, ist noch offen: Dies werde noch im Rahmen der Erarbeitung einer Rechtsverordnung geprüft bzw. in dieser festgelegt, so die Sprecherin weiter.

Unerheblich wird das für die sogenannten alten Hasen sein: Wer belegen kann, dass er seit mindestens sechs Jahren "ununterbrochen selbstständig" als WEG-Verwalter bzw. Immobilienmakler tätig ist, muss ebenfalls nicht nachweisen, dass er auch das Zeug dazu hat. Doch wie viele alte Hasen gibt es eigentlich? Das Wirtschaftsministerium geht im aktuellen Gesetzentwurf davon aus, dass "rund 50% der derzeit im Markt tätigen Gewerbetreibenden von der Bestandsschutzregelung Gebrauch machen können". Bei insgesamt rund 27.000 Immobilienmaklern und rund 17.700 Wohnungseigentumsverwaltern, die "laut Dienstleistungsstatistik und Angaben der Berufsverbände" bereits im Markt tätig sind, wie es im Entwurf heißt, wären also insgesamt 22.350 Gewerbetreibende - 13.500 Makler und 8.850 Verwalter - von der Prüfung befreit.

Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) macht für seine Klientel eine andere Rechnung auf: Unter der Annahme von 20.000 aktiven Verwaltern, so rechnet der Verband vor, und einer in den letzten Jahren stabilen Anzahl von Neuverwaltern von 500 pro Jahr ergeben sich bei einer Alten-Hasen-Regelung von sechs Jahren rund 17.000 alte Hasen. Von den verbleibenden 3.000 Verwaltern werden nach DDIV-Schätzung rund 70% eine Sachkundeprüfung ablegen müssen. Die restlichen 30% dürften bereits qualifiziert sein, also z.B. eine Ausbildung zum Immobilienkaufmann gemacht haben.

Die Diskrepanz zu den Zahlen des Wirtschaftsministeriums erklärt sich u.a. daraus, dass dieses eine mehr als doppelt so hohe Fluktuationsquote unter den Immobilienverwaltern ansetzt wie der DDIV, erläutert Tilman Müller, Referent der DDIV-Geschäftsführung.

Der Immobilienverband Deutschland (IVD) hält sich mit Zahlenspielen zurück: Die Zahl 27.000 aus dem Gesetzentwurf komme von ImmobilienScout24, sagt IVD-Bundesgeschäftsführerin Sun Jensch. "Ob alle davon im Vollerwerb makeln, weiß auch IS24 nicht. Eine solche Aussage ist unseriös. Entscheidend ist, dass die sogenannten Gelegenheitsmakler, oft mit zu wenig Fachkompetenz, den Sachkundenachweis nicht erbringen."

Auch, welche Inhalte bei der Sachkundeprüfung abgefragt werden, wird erst die Rechtsverordnung zeigen. "Anzunehmen ist, dass eine Qualifikation vergleichbar zum IHK-Zertifikat Makler und Verwalter als Maßstab gesetzt wird. Das entspricht in etwa rund 120 Ausbildungsstunden, also rund zweieinhalb Wochen", mutmaßt Jensch. "Das ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein." Das Ministerium hält sich in dieser Frage bedeckt und teilt dazu nur mit: "Die Arbeiten an der Rechtsverordnung laufen."

Die Kosten für eine Sachkunde sind ebenfalls noch schwer zu beziffern, weil die Inhalte der Prüfung ja noch nicht fix sind - und die am Markt aktiven Makler und Verwalter bzw. die künftigen Neueinsteiger natürlich nicht alle dasselbe theoretische Rüstzeug mitbringen. Für die IHK-Prüfung selbst werden rund 400 Euro zu berappen sein.

Je nachdem, wie die Kriterien für die Qualifikation genau aussehen werden, kommen eventuell noch Kosten für eine Fortbildung obendrauf. Die Kosten für einen IHK-Zertifikatslehrgang, der laut Jensch ausreichen dürfte, um die Mindestqualifikation abzudecken, liegen z.B. bei einer Akademie, zu deren Trägern auch der IVD gehört, bei rund 1.500 Euro. Der Lehrgang zum Immobilienverwalter, den der DDIV beispielhaft nennt, kostet 1.800 Euro.

Eine Sachkundeprüfung muss übrigens nur der Geschäftsinhaber ablegen, nicht seine Mitarbeiter. Sofern diese jedoch "aktiv an der erlaubnispflichtigen Vermittlungs- oder Verwaltungstätigkeit mitwirken" (Gesetzentwurf), also z.B. Exposés erstellen oder Eigentümerversammlungen durchführen, muss ihr Chef prüfen, ob sie eine "angemessene Qualifikation" mitbringen.

Das Gesetzgebungsverfahren soll laut Ministerium "nach derzeitiger Planung" Ende 2016 abgeschlossen sein. Neun Monate später, in diesem Szenario also im vierten Quartal 2017, träte das Gesetz in Kraft. Die vorgesehene Übergangsfrist von zwölf Monaten für bereits im Markt tätige Makler und Verwalter beginnt mit Inkrafttreten des Gesetzes, also voraussichtlich Ende 2017. Bis Ende 2018 hätten alte Hasen Zeit nachzuweisen, dass sie welche sind.

Harald Thomeczek

"Das ist Bullshit-Bingo"

EBZ-Chef Klaus Leuchtmann fordert eine längere Qualifizierung.

EBZ-Chef Klaus Leuchtmann fordert eine längere Qualifizierung.

Bild: IZ

Karriere 06.10.2015
Der geplante Fach- und Sachkundenachweis stellt die Immobilienbranche nicht zufrieden. Sie fordert höhere Qualifikationsanforderungen für Makler und Verwalter. ... 

Der geplante Fach- und Sachkundenachweis stellt die Immobilienbranche nicht zufrieden. Sie fordert höhere Qualifikationsanforderungen für Makler und Verwalter.

Klare Worte fand Klaus Leuchtmann für die Pläne zum Nachweis der Sach- und Fachkunde für WEG-Verwalter und Makler. "Das ist Bullshit-Bingo, was wir hier spielen", sagte der Vorstandsvorsitzende des EBZ - Europäischen Bildungszentrums der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft während einer Diskussion auf dem Stand der BID - Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland.

Derzeit sei ein Kurs von rund 100 Unterrichtsstunden als Vorbereitung für die Sach- und Fachkundeprüfung geplant, sagte Sun Jensch, Geschäftsführerin des Immobilienverbands Deutschland IVD. Das ist Leuchtmann zu wenig. 480 Unterrichtsstunden sollte der Kurs als Basis haben, fordert er und erinnert daran, dass die Branche über einen gut funktionierenden Ausbildungsberuf sowie weitere Qualifizierungen verfüge.

Gegen eine rein deutsche Lösung sprach sich Peter Graf, Geschäftsführer der DIA - Deutschen Immobilien-Akademie an der Universität Freiburg, aus. Er plädierte für die DIN EN 15733 als Grundnorm. Diese sei europaweit anerkannt und erfordere zudem eine kontinuierliche Weiterbildung und regelmäßige Re-Zertifizierung.

Eine zweiwöchige Qualifizierung findet auch Michael Wintzer, geschäftsführender Gesellschafter der Bayerischen Immobilien Management, zu wenig und gibt sich gelassen: "Das bereinigt nach wie vor der Markt, letztendlich."

Sonja Smalian

Makeln und verwalten künftig nur mit Sachkundenachweis

Die Qualität der Leistung wird sich insbesondere durch den Sachkundenachweis erhöhen, glauben Verbandsvertreter.

Die Qualität der Leistung wird sich insbesondere durch den Sachkundenachweis erhöhen, glauben Verbandsvertreter.

Bild: Javierafael/Fotolia.com

Karriere 23.07.2015
Nach Jahren der Diskussion ist es endlich so weit. Der Zugang zum Makler- und Verwalterberuf wird in Deutschland neu geregelt. Künftig sind ein Sachkundenachweis und eine ... 

Nach Jahren der Diskussion ist es endlich so weit. Der Zugang zum Makler- und Verwalterberuf wird in Deutschland neu geregelt. Künftig sind ein Sachkundenachweis und eine Berufshaftpflichtversicherung vorgeschrieben. So steht es im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi), der seit ein paar Tagen vorliegt. Auch wenn es hier und da noch Nachbesserungswünsche gibt, der Jubel bei den Verbänden überwiegt.

Einen Tag nach Bekanntwerden des Referentenentwurfs ist Martin Kaßler, Geschäftsführer des Dachverbands Deutscher Immobilienverwalter (DDIV), immer noch wohlgelaunt. "Heute ist ein guter Tag", sagt er im Hinblick auf den Gesetzentwurf. Nach Erhalt des 16 Seiten umfassenden Dokuments habe er sich abends eine Zigarre gegönnt. Seit Jahren setzt sich der DDIV wie andere Verbände auch für eine Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum ein. Eine wichtige Hürde war 2013 genommen, als die Forderungen in den Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD aufgenommen wurden. Und nun liegt der Gesetzentwurf vor. "Die Bundesregierung hat Wort gehalten", hält Kaßler fest. Auch beim Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen ist die Freude groß. "Jetzt liegen endlich Fakten auf dem Tisch. Das kann uns keiner mehr wegnehmen. Das ist super", sagt Sun Jensch, IVD-Bundesgeschäftsführerin.

Gefeiert wird die Änderung von § 34c Gewerbeordnung. Immobilienmakler und Wohneigentumsverwalter (WEG-Verwalter) erhalten künftig nur die gewerberechtliche Erlaubnis, wenn sie einen Sachkundenachweis und eine Berufshaftpflichtversicherung vorlegen können. Wie schon zuvor müssen die erforderliche Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse bestehen.

Der Fach- und Sachkundenachweis wird eine IHK-Prüfung sein, die ca. 400 Euro kostet. Wahrscheinlich werde die Hälfte der Antragsteller schon über einen beruflichen Ausbildungsabschluss verfügen, der der Sachkunde gleichgestellt ist, heißt es im Entwurf. Wie die Prüfungsinhalte für den Sachkundenachweis aussehen könnten, hat der IVD in einem Gutachten formuliert. Als Mindestanforderung sieht der Verband die Ausbildung zum/zur Immobilienkaufmann/-frau an. Doch dies spielt im Gesetzgebungsverfahren zunächst keine Rolle, sondern erst in der Rechtsordnung, die dann "mit Leben gefüllt" wird.

Von der Sachkundeprüfung entbunden sind mittels einer sogenannten Alte-Hasen-Regelung Makler und Verwalter, die länger als sechs Jahre ununterbrochen am Markt aktiv waren. Allerdings müssen sie diese Expertise innerhalb einer Frist nachweisen. Die Gewerbetreibenden sind zudem verpflichtet, die Qualifikation ihrer Mitarbeiter zu prüfen, sofern diese an den erlaubnispflichtigen Vermittlungs- bzw. Verwaltungstätigkeiten mitwirken, also z.B. Eigentümerversammlungen durchführen. Andernfalls kann der WEG-Verwalter bzw. Makler haftbar gemacht werden. Blaupause für diese Regelung seien die Versicherungs- und Finanzvermittler, sagt Kaßler. Auch so genannte Bankenmakler in Kreditinstituten benötigen künftig eine gewerberechtliche Erlaubnis, die auf die Sachkunde beschränkt ist.

Zweite wichtige Neuerung ist die erforderliche Berufs- bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, um die gewerberechtliche Erlaubnis zu erhalten. Über eine solche Versicherung verfügen schon jetzt mehr als 97% der rund 1.850 Mitgliedsbetriebe des DDIV. Die knapp 6.000 IVD-Mitglieder müssen sowohl eine Vermögensschaden- als auch eine Betriebshaftpflichtversicherung vor Eintritt in den Verband nachweisen, sagt Jensch. Eine Vertrauensschadenversicherung erhalten sie zusätzlich über die Mitgliedschaft.

Es gibt aber auch Nachbesserungswünsche am Gesetzentwurf. Der Verein Wohnen im Eigentum (WiE) kritisiert die Alte-Hasen-Regel. WiE fordert mit Verweis auf den Verbraucherschutz, dass innerhalb der ersten fünf Jahre nach Inkrafttreten der Berufszugangsregelung auch die "alten Hasen" Prüfungen ablegen sollten. So könnten sie nachweisen, dass sie ihr Fach beherrschen, sagt WiE-Geschäftsführerin Gabriele Heinrich und moniert, dass die Regeln sonst erst bei der nächsten Generation greifen würden.

Die beiden Verbände IVD und DDIV bemängeln, dass im Gesetzentwurf der Mietverwalter nicht berücksichtigt wurde, obwohl dieser ebenfalls treuhänderisch tätig ist. Bei der Versicherungspflicht verfolgen beide unterschiedliche Zielsetzungen. Der DDIV setzt sich für eine Erweiterung der Versicherungspflicht auf die Deckung von Personen- und Sachschäden ein und plädiert für den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung. Der IVD hingegen hält eine Vertrauensschadenversicherung für Immobilienverwalter für erforderlich. Zudem spricht sich der DDIV für eine Weiterbildungspflicht aus. So etwas gebe es auch im Verkehrsgewerbe, beispielsweise bei Lkw-Fahrern, so Kaßler.

Nichtsdestotrotz sieht Jensch den Referentenentwurf als "Meilenstein für die Branche" an. Künftig werde es nicht mehr Juristen oder andere Gelegenheitsmakler geben, die mal schnell eine Immobilie "nebenbei" vermitteln. Allein die Tatsache, dass in Deutschland nicht einmal bekannt sei, wie viele "34c eigentlich am Markt aktiv seien", ist nach Jenschs Ansicht schon ein starkes Zeichen. So einen Wildwuchs wird das neue Gesetz eindämmen. Die Branche werde sich künftig über die Qualität selektieren, glaubt Jensch.

Den Zeitplan des BMWi für die Umsetzung der Pläne bezeichnet Jensch als "sportlich". Die Verbände müssen bis zum 7.August 2015 zum Referentenentwurf Stellung nehmen. Das Gesetzgebungsverfahren könnte dann bis zum Jahresende 2015 abgeschlossen sein, heißt es seitens des IVD. Nach Verkündung der Änderungen in der Gewerbeordnung im Bundesgesetzblatt bleiben laut Referentenentwurf neun Monate bis zum Inkrafttreten der Regelungen. Nach der jetzigen Zeitplanung wäre der 1. Oktober 2016 dann der Stichtag. Bis dahin heißt es für den Gesetzgeber noch die entsprechende Rechtsverordnung, die u.a. Prüfungsverfahren und -inhalte sowie Qualifikationsanforderungen regeln wird, zu erarbeiten. Gleiches gilt für die Prüfungsunterlagen für die Industrie- und Handelskammern.

Makler und Verwalter hätten ab dem 1.Oktober genau sechs Monate Zeit von der "Alte-Hasen-Regel" Gebrauch zu machen. Geschehe dies nicht, warnt der IVD, würde am 1. April 2017 die früher erteilte Erlaubnis entfallen - und mit ihr die Möglichkeit den Beruf auszuüben.

Sonja Smalian