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Jürgen Michael Schick kandidiert nicht mehr als IVD-Präsident

Der Präsident in Aktion: Jürgen Michael Schick beim Immobilientag 2022 in Bochum.

Der Präsident in Aktion: Jürgen Michael Schick beim Immobilientag 2022 in Bochum.

Quelle: Immobilien Zeitung, Urheber: Peter Dietz

Köpfe 10.05.2023
Jürgen Michael Schick wird Mitte Juni nicht mehr für das Amt des IVD-Präsidenten kandidieren. Grund: Er hat die maximale Amtszeit von acht Jahren erreicht. Wer ihm nachfolgen wird, ist ... 

Jürgen Michael Schick wird Mitte Juni nicht mehr für das Amt des IVD-Präsidenten kandidieren. Grund: Er hat die maximale Amtszeit von acht Jahren erreicht. Wer ihm nachfolgen wird, ist noch offen.

Der Immobilienverband Deutschland (IVD) ist mit rund 6.000 Mitgliedsunternehmen der zahlenmäßig stärkste Unternehmensbund der Immobilienwirtschaft und damit auch eine politische Macht. Auf der Mitgliederversammlung am 15. Juni wird im Rahmen des Deutschen Immobilientags das Präsidium neu gewählt. Schick indes darf nach zwei Amtsperioden nicht mehr antreten.

Der amtierende Präsident werde satzungsgemäß nicht erneut kandidieren, erklärte ein IVD-Sprecher auf Anfrage der Immobilien Zeitung. „Herr Schick hat die maximale Amtszeit von acht Jahren erreicht. Möglichen Kandidaturen möchte ich nicht vorweggreifen“, ergänzte der Sprecher. Amtierende Vizepräsidenten und damit potenzielle Nachfolger sind Björn Petersen, Markus Jugan, Dirk Wohltorf und Axel Quester, der auch Schatzmeister ist.

Scharfzüngiger Kritiker der Bundespolitik

§ 8 der IVD-Satzung regelt: „Präsident, Schatzmeister sowie die drei weiteren Vizepräsidenten werden einzeln von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von vier Jahren gewählt.“ In dieser Funktion dürfen sie „für maximal zwei zusammenhängende Amtsperioden“ gewählt werden. Schick ist seit Juni 2015 Präsident des IVD. Damit hat er sein Limit erreicht. Zuvor war Schick Vizepräsident und Sprecher des IVD gewesen.

2015 hatte der Immobilienökonom die Nachfolge von Jens-Ulrich Kießling angetreten, der seit 2007 an der Spitze des IVD gestanden hatte. Als Präsident hatte Schick immer wieder harte Kritik an der Politik der Bundesregierung geübt und den – aus seiner Sicht – „Regulierungswahn“ gegeißelt. Vor allem die Verschärfungen im Mietrecht und die Einführung eines Mietendeckels für den Wohnungsmarkt waren ihm ein Dorn im Auge. Den Verband sah Schick als „Brückenbauer für die Politik“, der alternative Lösungen aufzeigen sollte.

Schick ist seit 1990 in der Immobilienbranche aktiv. Anfang der 1990er Jahre gründete er in Berlin ein Investmentmaklerhaus, dem er auch heute noch als Geschäftsführer vorsitzt. Das Unternehmen ist in Berlin und weiteren bundesdeutschen Städten für nationale und internationale Anleger tätig. Schick hat sich 2005 zum Professionel Member der Royal Institution of Chartered Surveyors (MRICS) und somit zum internationalen Sachverständigen qualifiziert.

Peter Dietz

IVD West: Andreas Schnellting geht auf Mitgliederakquise

Andreas Schnellting.

Andreas Schnellting.

Quelle: AS Immobilien

Köpfe 18.08.2017

Keine Sachkundeprüfung für Makler und Verwalter

Auch Jungmaklern und -verwaltern - und nicht nur Alten Hasen - soll die geplante Sachkundeprüfung im Rahmen der Berufszulassung erspart bleiben.

Auch Jungmaklern und -verwaltern - und nicht nur Alten Hasen - soll die geplante Sachkundeprüfung im Rahmen der Berufszulassung erspart bleiben.

Quelle: Fotolia.com, Urheber: Photographee.eu

Karriere 22.06.2017
Das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und -verwalter, das lange Zeit auf der Kippe stand, wird nun offenbar doch noch in dieser ... 

Das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und -verwalter, das lange Zeit auf der Kippe stand, wird nun offenbar doch noch in dieser Legislaturperiode festgezurrt. Der Haken an der Sache: Die im Kabinettsbeschluss vom August 2016 vorgesehene Sachkundeprüfung bleibt angeblich auf der Strecke, aus Angst der Wirtschaftsliberalen in CDU und CSU vor zu viel Berufsregulierung.

Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) und der Eigentümerverband Wohnen im Eigentum (WiE) gehen jedenfalls fest davon aus, dass die Regierungskoalition den Gesetzentwurf mit dieser und ein paar anderen Änderungen am 22. Juni im Bundestag beschließen wird. Dann steht die zweite und dritte Lesung an. Da das Gesetz nicht zustimmungspflichtig ist - also nicht der Zustimmung des Bundesrats bedarf -, gelten die beiden anstehenden Lesungen im Bundestag als letzte Hürde.

Der DDIV will erfahren haben, dass die Koalition sich insbesondere wegen der avisierten Alte-Hasen-Regelung nicht auf die verpflichtende Einführung eines Sachkundenachweises einigen konnte. Vorgesehen war, dass von der Sachkundeprüfung befreit sein sollte, wer bereits länger als sechs Jahre am Markt ist. Damit wäre de facto "ein sehr großer Teil" der gewerblichen Verwalter und Makler von der Prüfung befreit gewesen. Die für die Nutzung der Ausnahmeregel zu erbringenden Nachweise und die Prüfung durch die Erlaubnisbehörde seien der Koalition als zu bürokratisch und zu regulatorisch erschienen.

Für WiE wäre die Pflicht zu einem Sachkundenachweis - neben der, zumindest für Verwalter, ebenfalls vorgesehenen Versicherungspflicht - der wichtigste Gesetzesinhalt (gewesen). Verwalter hätten eine sachgemäße Ausbildung vorweisen oder ihre Qualifikation durch eine Prüfung bei der IHK nachweisen müssen. Und im Gesetzgebungsverfahren, resümiert der Verbraucherschützerverband, sei ja lange Zeit auch alles seinen Gang gegangen - ehe die Wirtschaftspolitiker von CDU/CSU ins Spiel gekommen seien. Deren Engagement im Wirtschaftsausschuss des Bundestags gelte insbesondere der Verhinderung von Überregulierung. Entsprechend "hinterfragten sie den Gesetzentwurf grundsätzlich, sahen zu hohen Bürokratieaufwand, zu hohe Kosten für die Verwaltungen und einen fehlenden Nutzen für die Wohnungseigentümer", berichtet der Verband.

Das Ergebnis: An Einsteiger in den Beruf des Immobilienverwalters werden, wenn der verwässerte Gesetzentwurf wie befürchtet am 22. Juni vom Bundestag verabschiedet wird, wie bisher keine Anforderungen bezüglich ihrer Qualifikation gestellt. Und auch bereits am Markt tätige Akteure, egal ob Alte Hasen mit sechs und mehr Jahren Berufserfahrung oder weniger erfahrene Marktteilnehmer, müssten ihre Sachkunde auch in Zukunft nicht unter Beweis stellen. WiE beruft sich auf ein internes Beschlusspapier, das in der nächsten Sitzungswoche vom Bundestag beschlossen werden solle. Die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfs ist am heutigen Donnerstag für den Zeitraum von 22.05 bis 22.35 Uhr anberaumt.

Mit dem Kompromiss, den die Fraktionen von CDU/CSU und SPD "in letzter Minute" für die Berufszulassungsregelung von u.a. WEG-Verwaltern gefunden hätten, werde "der Verbraucherschutz auf ein intransparentes Konstrukt zusammengestrichen", bemängelt Gabriele Heinrich, geschäftsführendes Vorstandsmitglied von WiE.

Gleichsam als Trostpflaster für den entfallenden Sachkundenachweis soll es den Verbänden zufolge nun eine Weiterbildungspflicht geben. Das bedeutet, dass Gewerbetreibende und ein Teil der im operativen Geschäft tätigen Angestellten alle drei Jahre nachweisen müssen, dass sie sich regelmäßig fortbilden - allerdings in einer eher homöopathischen Dosis von nur 20 Stunden. Wer einen staatlich anerkannten Aus- oder Fortbildungsabschluss wie den Immobilienkaufmann oder Immobilienfachwirt mitbringt, soll in den ersten drei Jahren nach der Aufnahme der Tätigkeit von der Weiterbildungspflicht befreit sein.

Faktisch gibt es mit der nun bekannt gewordenen Lösung keine Eintrittsbarriere in puncto Bildung für Makler und Verwalter. Die Erlaubnisvoraussetzungen für den Immobilienverwalter umfassen künftig, so der DDIV, lediglich Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse und eine Berufshaftpflichtversicherung. Für Makler liegt die Latte noch niedriger: Die ursprünglich auch für sie vorgesehene Berufshaftpflichtversicherung ist im Gesetzgebungsverfahren schon vor längerer Zeit auf der Strecke geblieben.

"Wir hatten uns mehr erhofft, denn wir haben immer noch keine Lösung für neu in den Markt eintretende Verwalter. Ihre einzig nennenswerte Voraussetzung wäre eine 20-Stunden-Fortbildung in drei Jahren. Das ist deutlich zu wenig und wird der Tätigkeit und dem Verbraucherschutz auch nicht gerecht", stimmt auch DDIV-Präsident Wolfgang D. Heckeler in den Chor der Enttäuschten ein.

Eingang ins Gesetz finden soll neben einer Fortbildungspflicht auch das Wörtchen "Wohnimmobilienverwalter": Das Verhandlungsergebnis sieht laut DDIV nämlich auch vor, dass die geplante Erlaubnispflicht nicht nur für WEG-Verwalter gilt, sondern auch auf Mietverwalter ausgedehnt wird. Im Begriff des Wohnimmobilienverwalters soll diese Ausdehnung ihre sprachliche Abbildung erfahren. Schließlich soll dem gewerblichen Verwalter eine Informationspflicht über abgelegte Fortbildungen gegenüber seinem Auftraggeber auferlegt werden.

Die Details zur Weiterbildungs- und der Informationspflicht sollen in einer Rechtsverordnung ausgestaltet werden. Dort soll auch geregelt werden, wie der Gewerbetreibende gegenüber der zuständigen Behörde nachweist, dass er seiner Weiterbildungsverpflichtung nachkommt. Wann das Gesetz verkündet werden soll, steht noch nicht fest. Die Verordungsermächtigung - also der Startschuss für die Ausarbeitung der das Gesetz ausgestaltenden Verordnung - tritt jedenfalls direkt nach der Verkündung in Kraft. Für die anderen Inhalte des Gesetzes gilt eine Übergangsfrist von neun Monaten.

WiE-Geschäftsführerin Heinrich bringt sich schon einmal für die nächste Legislaturperiode in Stellung: Sie empfiehlt den Parteien, in ihre Wahlprogramme für den Bundestagswahlkampf eine Novellierung des kurz vor der Verabschiedung stehenden Gesetzes - sowie eine Reform des Wohnungseigentumsgesetzes - aufzunehmen. Damit der im Koalitionsvertrag ursprünglich avisierte Verbraucherschutz für Wohnungseigentümer bei Dienstleistungen zur WEG-Verwaltung endlich wirklich in die Tat umgesetzt wird. Dreitägige Ausbildungen zum WEG-Verwalter dienten nämlich allenfalls den Bildungseinrichtungen, an denen man solche Weiterbildungen absolvieren könne. Die Aussagekraft solcher Fortbildungszertifikate für Eigentümer auf der Suche nach einer fähigen Verwaltung liege bei Null.

Harald Thomeczek

RICS beruft Michael Newey zum Präsidenten

Michael Newey.

Michael Newey.

Bild: RICS

Köpfe 02.07.2013