Karriere-News

Ihre gewählten Filter:

Gebäudereiniger wollen 11% mehr Geld

Schätzungsweise ca. 80% der rund 700.000 Beschäftigten in der Gebäudereinigung in Deutschland arbeiten in der Lohngruppe 1.

Schätzungsweise ca. 80% der rund 700.000 Beschäftigten in der Gebäudereinigung in Deutschland arbeiten in der Lohngruppe 1.

Quelle: stock.adobe.com, Urheber: Andrey Popov

Karriere 09.06.2020
12 Euro statt bisher 10,80 Euro die Stunde (plus 11%) für Gebäudereiniger in der Lohngruppe 1: Mit dieser Kernforderung geht die Gewerkschaft IG Bau in die Verhandlungen für den neuen ... 

12 Euro statt bisher 10,80 Euro die Stunde (plus 11%) für Gebäudereiniger in der Lohngruppe 1: Mit dieser Kernforderung geht die Gewerkschaft IG Bau in die Verhandlungen für den neuen Lohntarifvertrag. Für die anderen Lohngruppen wollen die Arbeitnehmervertreter einen Lohnanstieg von 6,5% bis 8,5% durchsetzen. Die Corona-Pandemie liefert den Gewerkschaftern Argumente.

Fenster- und Fassadenreiniger (Lohngruppe 6) sollen nach dem Willen der Bundestarifkommission Gebäudereinigung der IG Bau ab dem 1. Januar 2021 ebenfalls 1,20 Euro mehr pro Stunde verdienen. Ihre Löhne sollen von 14,10 auf 15,30 Euro (plus 8,5%) steigen. Für alle anderen der insgesamt neun Lohngruppen in der Gebäudereinigung sieht der Forderungskatalog der Arbeitnehmervertreter ein Plus von 6,5% vor. Azubis sollen über alle Ausbildungsjahre 100 Euro mehr pro Monat bekommen.

Die überwiegende Mehrzahl der rund 700.000 Beschäftigten in der Gebäudereinigung hierzulande fällt in die Lohngruppe 1, führt also klassische Innen- und Unterhaltungsreinigungen aus.

Die Kunden sollen höhere Preise bezahlen

Ulrike Laux, Bundesvorstandsmitglied der IG Bau und Verhandlungsführerin auf Seiten der Gewerkschaft, hat auch eine Idee, wie die höheren Löhnen finanziert werden sollen: Die Kunden müssen höhere Preise zahlen. Und dafür stünden die Chancen gerade jetzt besser denn je: "Durch die Corona-Pandemie sind auch die Kunden aufgewacht. Alle sehen, wie wichtig Reinigungsstandards sind. Es reicht nicht, Teppichböden nur einmal im Jahr zu reinigen und Fensterbänke nur einmal im Jahr abzuwischen", sagt IG-Bau-Bundesvorstandsmitglied und Verhandlungsführerin Ulrike Laux.

Das Thema 13. Monatsgeld hat die Gewerkschaft hintangestellt, hält aber laut Laux an einem "Einstieg ins Weihnachtsgeld" fest. Dieser "Einstieg" soll in Gestalt von 80 Stundenlöhnen für Vollzeitkräfte vollzogen werden. Sehr viele Beschäftigte in der Gebäudereinigung arbeiten allerdings nicht in Vollzeit; sie sollen analog zu ihrer Teilzeittätigkeit ein entsprechend geringeres Weihnachtsgeld erhalten.

Studie sieht wenig Spielraum für Lohnerhöhungen

Eine aktuelle, vom FM-Dienstleister Piepenbrock unterstützte Analyse der Lohnentwicklung in der Gebäudereinigung kommt zu dem Schluss, dass aktuell nur bedingt Spielraum für Lohnsteigerungen vorhanden ist. "Deshalb gehen wir neue Wege, um Wertschätzung auf eine andere Weise vermitteln zu können", sagt Unternehmenschef Arnulf Piepenbrock. Seine Firma drücke diese Wertschätzung u.a. durch eine vor einem gestartete Kampagne aus: "In dieser Kampagne erzählen unsere Mitarbeiter von ihrer persönlichen Geschichte und ihren Tätigkeiten in unserem Unternehmen. So geben wir unseren Piepenbrockern eine Stimme."

"Der Wert der Gebäudereinigung muss sich im Gehalt spiegeln"

IG-Bau-Verhandlungsführerin Laux reicht diese Art der Wertschätzung nicht: "Der Wert der Gebäudereinigung ist in der Corona-Pandemie mehr als offensichtlich geworden. Das muss sich endlich auch im Lohn spiegeln. Denn auch für die Gebäudereinigung gilt: Klatschen allein reicht nicht." Die gründliche Reinigung durch erfahrene Fachkräfte lege die Basis für das Weiterarbeiten in Büros und Fabriken. Die Arbeitsauslastung der Reinigungsfirmen habe aufgrund erhöhter Hygienestandards zugenommen.

Die Tarifverhandlungen in der Gebäudereinigung beginnen am 16. Juni 2020, also heute in einer Woche. Der bestehende Lohntarifvertrag läuft Ende 2020 aus.

Harald Thomeczek

IG Bau fordert Kurzarbeitergeld für Minijobber

Karriere 24.03.2020
Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau) fordert die Bundesregierung auf, auch Minijobbern in der Coronakrise den Zugang zu staatlicher Hilfe - sprich: Kurzarbeitergeld - zu ... 

Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau) fordert die Bundesregierung auf, auch Minijobbern in der Coronakrise den Zugang zu staatlicher Hilfe - sprich: Kurzarbeitergeld - zu gewähren. Im Blick hat die Gewerkschaft nicht zuletzt die rund 200.000 geringfügig Beschäftigten in der Gebäudereinigung.

Aktuell erhalten geringfügig Beschäftigte kein Kurzarbeitergeld, weil sie von der Arbeitslosenversicherung ausgenommen sind. Die Versicherungspflicht ist aber Voraussetzung für den Anspruch auf diese Leistung. Viele Minijobber in der Gebäudereinigung bangten daher um ihre Existenz, da "nur noch wenig gearbeitet" werde, so die IG Bau.

"Wir fordern von der Bundesregierung umgehend eine Nachversicherung der Betroffenen, damit sie Kurzarbeitergeld erhalten können", sagt Ulrike Laux, Bundesvorstandsmitglied der IG Bau. Gleichzeitig fordert Laux von der Bundesregierung, das Kurzarbeitergeld auf 90% zu erhöhen. Die Arbeitgeber sollen das Kurzarbeitergeld dann bis zur vollen Höhe aufstocken.

Derzeit übernimmt die Arbeitsagentur 60% (bzw. 67% bei Beschäftigten mit Kind) des entgangenen Nettolohns. In der Gebäudereinigung beträgt der Mindestlohn im Westen 10,80 Euro die Stunde (im Osten gilt das ab dem 1. Dezember 2020). "Bei Kurzarbeit bleiben davon nur 6,48 Euro übrig – das ist zum Leben zu wenig", rechnet Laux vor.

Harald Thomeczek

Bautarifrunde 2020: Gewerkschaft will 6,8% mehr Lohn

Die IG Bau will bei der nächsten Tarifrunde 6,8% mehr Lohn für die Beschäftigten im Bauhauptgewerbe herausholen. Die Arbeitgeberseite macht da nicht mit.

Die IG Bau will bei der nächsten Tarifrunde 6,8% mehr Lohn für die Beschäftigten im Bauhauptgewerbe herausholen. Die Arbeitgeberseite macht da nicht mit.

Quelle: imago images, Urheber: snapshot

Karriere 21.02.2020
In knapp einem Monat, genau am 19. März, beginnt die Tarifrunde 2020 für das Bauhauptgewerbe mit rund 850.000 Beschäftigten. Dann kommen IG Bau und die Arbeitgeberseite in Berlin ... 

In knapp einem Monat, genau am 19. März, beginnt die Tarifrunde 2020 für das Bauhauptgewerbe mit rund 850.000 Beschäftigten. Dann kommen IG Bau und die Arbeitgeberseite in Berlin zusammen. Die Gewerkschafter haben mehrere Forderungen im Gepäck, die die Arbeitgeber kaum erfüllen werden wollen.

Die IG Bau und die Arbeitgeberseite des Bauhauptgewerbes laufen sich für die nächste Tarifrunde warm. Die Gewerkschaft geht mit einem Forderungspaket an den Start, das mehrere Komponenten enthält: eine Einkommenssteigerung um 6,8% (und mindestens 230 Euro), eine Entschädigung für Wegezeiten als Ausgleich für die Benachteiligung gegenüber stationär Arbeitenden, und 100 Euro monatlich mehr für Auszubildende in allen Ausbildungsjahren. "Wenn der Bau wieder Konjunkturlokomotive ist, ist es nicht zu viel verlangt, dass die Bauarbeiter und Bauarbeiterinnen diese Entwicklung in ihren Portemonnaies spüren", sagt IG-Bau-Bundesvorstandsmitglied und Verhandlungsführer Carsten Burckhardt.

ZDB-Vize Uwe Nostitz: "Umsätze sind noch keine Gewinne"

Uwe Nostitz, Vizepräsident des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB) und zugleich Verhandlungsführer der Arbeitgeber, also auch des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie, wünscht sich derweil eine "maßvolle Tarifpolitik" - die Forderung der IG Bau gehöre nicht dazu. Sie stehe "in keinem Verhältnis zur tatsächlichen Lage vieler Bauunternehmen. Denn die vermeintlich hohen Umsatzzuwächse werden durch gestiegene Kosten weitgehend aufgefressen. Umsätze sind eben noch keine Gewinne." Darüber hinaus sei die Vergütung von Wegezeiten bereits ausreichend tariflich geregelt.

Nostitz hofft auf eine zügige Tarifrunde, "die sich nicht bis in den Sommer hineinziehen darf". Denn die Unternehmen bräuchten Planungssicherheit mit einem sicheren Flächentarifvertrag.

Anke Pipke

Mindestlohn auf dem Bau sackt nicht ab

Karriere 23.01.2020
Vier Wochen hatten die Arbeitgeber aus der Bauindustrie und dem Bauhandwerk Zeit, sich zum Schlichterspruch für die Mindestlöhne auf dem Bau zu verhalten. Buchstäblich in letzter Minute haben ... 

Vier Wochen hatten die Arbeitgeber aus der Bauindustrie und dem Bauhandwerk Zeit, sich zum Schlichterspruch für die Mindestlöhne auf dem Bau zu verhalten. Buchstäblich in letzter Minute haben sie den Schiedsspruch angenommen.

Den von den Arbeitgebern angepeilten einheitlichen Branchenmindestlohn wird es bis auf weiteres nicht geben. Statt dessen bleibt es bei einer Zweiteilung in Mindestlohn 1 - die Lohnuntergrenze für Hilfsarbeiten auf dem Bau - und Mindestlohn 2 für qualifiziertere Arbeiten in den alten Bundesländern und Berlin. Konkret: Der Mindestlohn 1 steigt bundesweit ab dem 1. April 2020 um 2,9% auf 12,55 Euro pro Stunde. Der Mindestlohn 2 bleibt erhalten und klettert im April um jeweils 1,3% auf 15,40 Euro im Westen bzw. 15,25 Euro in Berlin. Die neuen Mindestlöhne gelten nur bis Ende 2020.

Die Arbeitgeber sehen schon in der zweiten Jahreshälfte 2020 einer Fortsetzung des Ringens um die vermeintlich richtige Branchenmindestlohnstruktur entgegen. Sie wollen einen einheitlichen Mindestlohn, weil der Zoll es dann leichter habe zu kontrollieren, ob die Mindestlohngrenzen in der Lohngruppe 2 auch tatsächlich eingehalten würden. Nach früheren Angaben der IG Bau von Ende Oktober 2019 schwebte der Arbeitgeberseite ein einheitlicher Mindestlohn in Höhe von 12,40 Euro die Stunde vor.

Bauhandwerk und Bauindustrie hätten sich mit der Annahme des Schlichterspruchs kurz vor Ablauf der Frist "buchstäblich in letzter Minute noch richtig entschieden", atmet die Baugewerkschaft erleichtert auf. Die Arbeitnehmervertreter hatten für den Fall der Fälle ein Absacken der Lohnuntergrenze auf das Niveau des gesetzlichen Mindestlohns (9,35 Euro) befürchtet. Ein solcher "Lockruf für Dumping-Firmen aus dem In- und Ausland" könne, so das Worst-Case-Szenario der Gewerkschaft, dazu führen, "die Unternehmen des Bauhandwerks und der Bauindustrie wirtschaftlich abzudrängen, die Tariflöhne zahlen, ordentliche Arbeit leisten und Qualität liefern".

Die Sozialpartner wollen umgehend beim Bundesarbeitsministerium beantragen, dass die neuen Mindestlöhne für alle im Bauhauptgewerbe in Deutschland tätigen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelten. Auf Arbeitnehmerseite sind das mehr als 200.000 Personen.

Harald Thomeczek

Baumindestlohn: Arbeitgeber stimmen Schlichterspruch zu

Die neuen Mindestlöhne auf dem Bau sind endlich sicher gelandet.

Die neuen Mindestlöhne auf dem Bau sind endlich sicher gelandet.

Quelle: imago images, Urheber: Jochen Tack

Karriere 17.01.2020
Bis zum heutigen 17. Januar 2020 hatten die Arbeitgeber aus der Bauindustrie und dem Bauhandwerk Zeit, sich zum Schlichterspruch für die Mindestlöhne auf dem Bau zu verhalten. ... 

Bis zum heutigen 17. Januar 2020 hatten die Arbeitgeber aus der Bauindustrie und dem Bauhandwerk Zeit, sich zum Schlichterspruch für die Mindestlöhne auf dem Bau zu verhalten. "Buchstäblich in letzter Minute" haben sie sich nun, wie die Gewerkschaft IG Bau formuliert, "noch richtig entschieden", sprich: Die Arbeitgeber haben den Schlichterspruch angenommen. Damit liegt die unterste Lohngrenze nun bei 12,55 Euro.

Den von den Arbeitgebern angepeilten einheitlichen Branchenmindestlohn wird es bis auf Weiteres nicht geben. Statt dessen bleibt es bei einer Zweiteilung in Mindestlohn 1 - die Lohnuntergrenze für Hilfsarbeiten auf dem Bau - und Mindestlohn 2 für qualifiziertere Arbeiten in den alten Bundesländern und Berlin.

Konkret: Der Mindestlohn 1 steigt bundesweit ab dem 1. April 2020 um 2,9% auf 12,55 Euro pro Stunde. Der Mindestlohn 2 bleibt erhalten und klettert im April um jeweils 1,3% auf 15,40 Euro im Westen bzw. 15,25 Euro in Berlin. Die neuen Mindestlöhne gelten nur bis Ende 2020.

Nach der Verhandlung ist vor der Verhandlung

Die Arbeitgeber sehen schon in der zweiten Jahreshälfte 2020 einer Fortsetzung des Ringens um die vermeintlich richtige Branchenmindestlohnstruktur entgegen. Sie wollen einen einheitlichen Mindestlohn, weil der Zoll es dann leichter habe zu kontrollieren, ob die Mindestlohngrenzen in der Lohngruppe 2 tatsächlich eingehalten werden. Nach früheren Angaben der IG Bau von Ende Oktober 2019 schwebte der Arbeitgeberseite ein einheitlicher Mindestlohn in Höhe von 12,40 Euro die Stunde vor.

Bauhandwerk und Bauindustrie hätten sich mit der Annahme des Schlichterspruchs kurz vor Ablauf der Frist "buchstäblich in letzter Minute noch richtig entschieden", atmet die Baugewerkschaft erleichtert auf. Die Arbeitnehmervertreter hatten für den Fall der Fälle ein Absacken der Lohnuntergrenze auf das Niveau des gesetzlichen Mindestlohns (9,35 Euro) befürchtet. Ein solcher "Lockruf für Dumping-Firmen aus dem In- und Ausland" könne, so das vergangene Woche gezeichnete Worst-Case-Szenario der Gewerkschaft, dazu führen, "die Unternehmen des Bauhandwerks und der Bauindustrie wirtschaftlich abzudrängen, die Tariflöhne zahlen, ordentliche Arbeit leisten und Qualität liefern".

Die Sozialpartner wollen jetzt umgehend beim Bundesarbeitsministerium beantragen, dass die neuen Mindestlöhne für alle im Bauhauptgewerbe in Deutschland tätigen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelten. Laut IG Bau sind das auf Arbeitnehmerseite mehr als 200.000 Bauarbeiter.

Harald Thomeczek

Bau-Mindestlöhne: Ein Schlichter soll den Knoten lösen

Ein Schlichter soll Bewegung in die festgefahrenen Tarifverhandlungen für die Bau-Mindestlöhne bringen.

Ein Schlichter soll Bewegung in die festgefahrenen Tarifverhandlungen für die Bau-Mindestlöhne bringen.

Quelle: imago images, Urheber: Sven Simon

Karriere 12.12.2019
Im festgefahrenen Tarifstreit um einen Bau-Mindestlohn für Facharbeiter kommt eine dringend benötigte Lösung in Sicht: Ein Schlichter soll den Verhandlungen zum Durchbruch verhelfen. ... 

Im festgefahrenen Tarifstreit um einen Bau-Mindestlohn für Facharbeiter kommt eine dringend benötigte Lösung in Sicht: Ein Schlichter soll den Verhandlungen zum Durchbruch verhelfen. Immerhin darin sind sich die Tarifvertragsparteien einig.

Im Tarifstreit um die Mindestlöhne für die rund 850.000 Baubeschäftigten hat die Gewerkschaft IG Bau die Verhandlungen offiziell für gescheitert erklärt und am 11. Dezember 2019 die Schlichtung angerufen. Zuvor hatten sich die Tarifvertragsparteien auf Rainer Schlegel, den Präsidenten des Bundessozialgerichts, als Schlichter geeinigt. Dies teilten die IG Bau sowie der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) und der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) am heutigen Donnerstag in einer gemeinsamen Presseerklärung mit. Ende Oktober hatten die Gewerkschaft und die Arbeitgeber die Gespräche über Branchenmindestlöhne auf dem Bau nach drei Verhandlungsrunden ohne Ergebnis abgebrochen.

Höchste Zeit für eine Lösung

Die Zeit drängt: Die Allgemeinverbindlichkeit der Bau-Mindestlöhne endet zum 31. Dezember 2019. Es geht um den bundesweit geltenden Mindestlohn 1 für Hilfsarbeiten auf dem Bau in Höhe von 12,20 Euro sowie den nur in den alten Bundesländern und Berlin geltenden Mindestlohn 2 für qualifiziertere Arbeiten. Dieser liegt bei 15,05 Euro in Berlin bzw. 15,20 Euro im Westen.

Die Gewerkschaft forderte, auch für den Osten wieder eine Lohnuntergrenze für qualifiziertere Arbeiten zu ziehen. Die Arbeitgeberseite ihrerseits diskutierte laut IG Bau, den Mindestlohn 2 abzuschaffen und dafür einen bundesweiten Mindestlohn von 12,40 Euro einzuführen.

Der Termin für die Schlichtung steht fest: Am 18. Dezember 2019 wird der Schlichter mit den Tarifvertragsparteien um 11 Uhr im Hotel RIU Plaza in Berlin zusammenkommen, um den gordischen Knoten zu lösen.

Im Frühjahr 2018 konnten sich die Tarifvertragsparteien ebenfalls nicht ohne Hilfe einigen. Damals betätigte sich der frühere Bundesarbeits- und Wirtschaftsminister Wolfgang Clement als Schlichter.

Harald Thomeczek

Ringen um Bau-Mindestlohn

Karriere 07.11.2019

Grünes Licht für Rahmentarifvertrag der Gebäudereiniger

Karriere 31.10.2019
Der mühsam ausgehandelte Entwurf für einen neuen Rahmentarifvertrag im Gebäudereinigerhandwerk hat die nächste Hürde hinter sich gebracht. Sowohl die Bundestarifkommission der ... 

Der mühsam ausgehandelte Entwurf für einen neuen Rahmentarifvertrag im Gebäudereinigerhandwerk hat die nächste Hürde hinter sich gebracht. Sowohl die Bundestarifkommission der Industriegewerkschaft IG Bau als auch die des Bundesinnungsverbands (BIV) haben ihn angenommen. Somit tritt der Vertrag zum morgigen Freitag, 1. November, in Kraft. Als nächstes streben beide Interessensvertretungen die Allgemeinverbindlichkeit der Regelungen für alle 650.000 Beschäftigte im Gebäudereinigerhandwerk an. Dies muss beim Bundesarbeitsministerium beantragt werden.

Vor etwa zwei Wochen haben sich die IG Bau und der BIV darauf geeinigt, dass den Gebäudereinigern vor allem höhere Zuschläge und mehr Urlaubstage zustehen. Das Thema Weihnachtsgeld soll bei der nächsten Lohntarifrunde 2020 verhandelt werden.

Anke Pipke