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Regensburger Spendenprozess startet Mitte September

Köpfe 16.05.2018
Das Landgericht Regensburg hat die Termine für den Prozess gegen den suspendierten Oberbürgermeister der Stadt Joachim Wolbergs (SPD) sowie den Bauunternehmer Volker Tretzel, dessen früheren ... 

Das Landgericht Regensburg hat die Termine für den Prozess gegen den suspendierten Oberbürgermeister der Stadt Joachim Wolbergs (SPD) sowie den Bauunternehmer Volker Tretzel, dessen früheren Mitarbeiter Franz W. und den Stadtrat Norbert Hartl bekannt gegeben.

Die Hauptverhandlung beginnt am 24. September und könnte bis Ende April 2019 dauern. Für den Prozess sind 70 Verhandlungstage vorgesehen.

Das Gericht erwartet eine komplexe Verhandlung. Neben den vier Angeklagten mit voraussichtlich zehn Verteidigern wurden bisher 65 Zeugen geladen. Die Urteile könnten am 9. Mai 2019 gesprochen werden. Allerdings hat das Gericht vorsorglich 28 Reservetage bis zum September 2019 eingeplant.

Das Gericht hatte im März die Anklage gegen die Beschuldigten in wesentlichen Teilen zugelassen. Unter anderem wird es darum gehen, ob der Bauunternehmer dem Oberbürgermeister Spenden und andere Vergünstigungen zukommen ließ. Wolbergs, Tretzel und den beiden anderen werden Vorteilsannahme und -gewährung sowie Verstöße gegen das Parteiengesetz vorgeworfen.

Im Prozess soll auch herausgefunden werden, ob Tretzel durch die Spenden an den SPD-Ortsverein Wolbergs' und an den Fußballverein Jahn Regensburg leichter an Grundstücke auf dem Areal der Nibelungenkaserne kam. Daher lässt das Gericht die Möglichkeit offen, das Verfahren um den ursprünglichen Vorwurf der Bestechung und Bestechlichkeit zu erweitern.

Alexander Heintze

Regensburger OB Wolbergs bleibt zunächst frei

Köpfe 16.04.2018
Der Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs muss zunächst nicht wieder in Haft. Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg hat die Beschwerde der Regensburger Staatsanwaltschaft gegen die ... 

Der Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs muss zunächst nicht wieder in Haft. Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg hat die Beschwerde der Regensburger Staatsanwaltschaft gegen die Aufhebung der Haftbefehle gegen Wolbergs und drei Mitangeklagte, darunter ein Regensburger Immobilienunternehmer, verworfen. Das Oberlandesgericht bestätigte damit die Entscheidung des Landgerichts Regensburg.

Die Regensburger Richter hatten im März die Anklage gegen vier Beschuldigte im Regensburger Immobilien- und Bestechungsskandal zugelassen, gleichzeitig aber drei Haftbefehle aufgehoben. Die Beschuldigten, die zwischenzeitlich in Untersuchungshaft saßen, wurden daraufhin freigelassen. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Regensburg Beschwerde eingelegt.

Trotz der Entscheidung sehen die OLG-Richter bei drei Angeklagten nach wie vor die konkrete Gefahr, dass diese Zeugen beeinflussen könnten. Bei einem der Angeklagten bestehe darüber hinaus weiterhin Fluchtgefahr. Da die Hauptverhandlung jedoch erst ab September oder Oktober dieses Jahres stattfinden wird, erscheint dem OLG eine so lange Haft nicht verhältnismäßig.

Alexander Heintze

Immobilien Zentrum Regensburg verliert zwei Vorstände

Köpfe 17.01.2018
Der Regensburger Immobilienentwickler Immobilien Zentrum verliert mit dem Firmengründer und Vorstandschef Thomas Dietlmeier und Vertriebsvorstand Wolfgang Herzog zwei seiner fünf Vorstände. ... 

Der Regensburger Immobilienentwickler Immobilien Zentrum verliert mit dem Firmengründer und Vorstandschef Thomas Dietlmeier und Vertriebsvorstand Wolfgang Herzog zwei seiner fünf Vorstände.

Thomas Dietlmeier hat sein Amt als Vorsitzender des Vorstandes der Immobilien Zentrum Holding niedergelegt und ist aus dem Vorstand ausgeschieden. Das geht aus einer Eintragung im Handelsregister hervor. Neuer Vorsitzender des Vorstandes ist Reinhard Griebl. Unternehmensgründer Dietlmeier wird weiterhin als Geschäftsführer der Immobilien Zentrum Gesellschaft mbH geführt.

Aus welchem Grund die Abberufung jetzt erfolgte, ist nicht bekannt. Sie dürfte aber im Zusammenhang mit der mutmaßlichen Bestechungsaffäre rund um den derzeit suspendierten Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs (SPD) und den ehemaligen Oberbürgermeister Hans Schaidinger (CSU) stehen. Dabei geht es um Zahlungen an die Politiker und damit verbundene mögliche Vorteile bei der Vergabe von Baugrundstücken und der Erweiterung von Baugenehmigungen. Dietlmeier wird von der Regensburger Staatsanwaltschaft verdächtigt, durch Spenden an den von Wolbergs geführten SPD-Ortsverein Regensburg Stadtsüden Vorteile für eigene Projektentwicklungen erkauft zu haben. Zwischenzeitlich saß Dietlmeier sogar in Untersuchungshaft.

Vertriebsvorstand geht

Die Unsicherheit über die weitere Zukunft des Unternehmens hat ein weiteres Vorstandsmitglied zum Rückzug bewogen. Wolfgang Herzog (52) wird seinen auslaufenden Vertrag nicht verlängern und zum 31. März 2018 aus dem Unternehmen ausscheiden. „Die Entwicklungen und Erkenntnisse der letzten Monate haben mich dazu bewogen, das Unternehmen zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu verlassen", so Herzog. Er ist seit Februar 2012 für Marketing und Öffentlichkeitsarbeit zuständig und übernahm am 1. April 2013 als Vorstand zusätzlich die Vertriebsleitung.

Der erst im Mai mit Thomas Rosenkranz auf fünf Personen erweitere Vorstand schrumpft damit zunächst auf drei Personen. Neben Griebl und Rosenkranz ist noch Ulrich Berger im Vorstand der Holding.

Alexander Heintze

Bewährung für Schlecker

Köpfe 30.11.2017
Drogeriemarktunternehmer Anton Schlecker muss nicht ins Gefängnis, seine beiden Kinder möglicherweise schon. ... 

Drogeriemarktunternehmer Anton Schlecker muss nicht ins Gefängnis, seine beiden Kinder möglicherweise schon.

Das Landgericht Stuttgart hat Anton Schlecker wegen vorsätzlichen Bankrotts zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Herr über einst knapp 15.000 Filialen in Europa in Kenntnis der drohenden Pleite seiner Firma durch Schenkungen etc. 3,6 Mio. Euro beiseitegeschafft hat. Mit dem Strafmaß kommt der Schlecker-Gründer um eine Gefängnisstrafe herum. Seine Kinder Lars und Meike bekamen zwei Jahre und neun Monate bzw. zwei Jahre und acht Monate. Sie hatten sich 2012 trotz Notlage der Schlecker-Logistikfirma LDG 6,1 Mio. Euro Gewinn auszahlen lassen. Freiheitsstrafen von über zwei Jahren können nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Die Kinder legten einen Tag nach dem Urteil Revision ein. Die Verfahren gegen zwei Wirtschaftsprüfer und Anton Schleckers Ehefrau Christa waren zuvor gegen Geldauflagen eingestellt worden.

Die von Schlecker aufgebaute Drogeriekette hatte Anfang 2012 Insolvenz angemeldet. Laut Gericht musste sich die Familie spätestens im Februar 2011 über das drohende Ende im Klaren gewesen sein. Der Kollaps kam in drei Schüben. 2010/2011 wurden sukzessive 1.400 Filialen geschlossen. Ende März 2012 machten über 2.000 Geschäfte dicht, Ende Juni die letzten 2.800. Kurz darauf wurden auch die 350 Schlecker-XL-Läden stillgelegt.

Christoph von Schwanenflug

Anklage gegen Tiggemann

Köpfe 26.10.2017
Düsseldorf. Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen Untreue gegen den früheren Chef des Bau- und Liegenschaftsbetriebs (BLB), Ferdinand Tiggemann, erhoben. ... 

Düsseldorf. Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen Untreue gegen den früheren Chef des Bau- und Liegenschaftsbetriebs (BLB), Ferdinand Tiggemann, erhoben.

Rund sieben Jahre dauerten die Ermittlungen wegen des Verdachts der schweren Untreue. Wie eine Sprecherin des Düsseldorfer Landgerichts bestätigte, sei nun die Anklage gegen den Ex-Chef des landeseigenen Immobilienunternehmens seitens der Staatsanwaltschaft eingegangen.

Konkret geht es um den Bau des neuen Landesarchivs in Duisburg. Dabei soll der BLB auf Anweisung Tiggemanns die Grundstücke zum Bau des Projekts für 30 Mio. Euro gekauft haben, obwohl sie laut einem Gutachten nur 21,8 Mio. Euro wert waren. Er habe keine Nachverhandlungen geführt und auf Rücktrittsrechte verzichtet. Später sind die Kosten für das Vorhaben komplett aus dem Ruder gelaufen: Statt der geplanten 30 Mio. Euro hat der Bau rund 200 Mio. Euro verschlungen.

Tiggemann befindet sich bereits wegen des Verdachts der Korruption bei anderen landeseigenen Bauprojekten in Untersuchungshaft. Zudem wurde er im Februar wegen Bestechlichkeit und Untreue zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt, wobei dieses Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Tiggemann wurde damals noch im Gerichtssaal verhaftet.

Thorsten Karl

HOAI: EU-Kommission reicht Klage ein

Karriere 03.07.2017
Im November 2016 hatte die EU-Komission angekündigt, Deutschland wegen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen. Nun ist aus der ... 

Im November 2016 hatte die EU-Komission angekündigt, Deutschland wegen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen. Nun ist aus der Ankündigung Wirklichkeit geworden: Beim Bundeswirtschaftsministerium ist jetzt eine entsprechende Klageschrift eingegangen, wie die Bundesarchitektenkammer mitteilt. Damit gehe die EU-Kommission den letzten Schritt in dem schon 2015 eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland in Sachen HOAI.

Die EU-Kommission erkennt in den verbindlichen Mindestsätzen der HOAI eine Behinderung der Niederlassungsfreiheit. Die Gegenposition der Bundesregierung umschreibt die Bundesarchitektenkammer so: Die verbindlichen Mindestsätze sichern die Planungsqualität.

Nach der jetzt erfolgten Einreichung der Klage hat die Bundesregierung bzw. das Wirtschaftsministerium zwei Monate Zeit, der Kommission mitzuteilen, ob - und wenn ja, welche - Maßnahmen zur Behebung der vermeintlichen Missstände ergriffen wurden bzw. etwas auf die Klage zu erwidern. Das gesamte Klageverfahren könnte sich nach einer früheren Prognose der Bundesarchitektenkammer bis zu zwei Jahre hinziehen. Diese hatte ursprünglich damit gerechnet, dass spätestens drei Monate nach dem Klagebeschluss auch die Einreichung der Klage folgt. Warum es über ein halbes Jahr gedauert hat, ist nicht bekannt.

Harald Thomeczek

Reul ersetzt Hasselbring bei Hamburg Trust

Dirk Hasselbring

Dirk Hasselbring

Bild: Burgis Wehry Fotografie

Köpfe 30.01.2017
Dirk Hasselbring verlässt die Führung der Hamburg-Trust-Gruppe, der er seit 2011 angehörte. Seinen Platz als Vorsitzender der Geschäftsführung sowie als Geschäftsführer der ... 

Dirk Hasselbring verlässt die Führung der Hamburg-Trust-Gruppe, der er seit 2011 angehörte. Seinen Platz als Vorsitzender der Geschäftsführung sowie als Geschäftsführer der hauseigenen Fonds-KVG Hamburg Trust Reim übernimmt Georg Reul. Ein Wechsel in turbulenten Zeiten: Empörte Anleger versuchen, das Management in die Zange zu nehmen.

Hasselbring (48) scheide auf eigenen Wunsch aus, heißt es beim Unternehmen. Bereits im Herbst 2016 habe er intern mitgeteilt, seinen Vertrag nicht verlängern zu wollen, sagt Georg Reul (49), der an seine Stelle tritt. Reul war zuletzt Leiter Business Development bei Peakside Capital Advisers. Vorsitzender der Geschäftsführung bei der Hamburg Trust Grundvermögen und Anlage ist er bereits, die Leitungsfunktion bei der KVG tritt er nach der Genehmigung durch die Bafin an.

Auch über den Zeitpunkt des Stabwechsels herrscht jetzt Klarheit: Nachdem zunächst von einem Ausscheiden Hasselbrings schon im Januar 2017 die Rede gewesen war, stellt das Unternehmen nun klar: Hasselbring ist als Mitglied der Geschäftsführung bis zum 31. Mai 2017 im Amt. Er werde "insbesondere als Geschäftsleiter der Hamburg Trust Reim und für den Übergang für die Gruppe unterstützend und beratend tätig" sein. Hasselbring wolle sich nach fast sechs Jahren im Unternehmen neuen Aufgaben zuwenden.

Strafanzeige und viele Klagen

Hasselbring und sein Noch-Arbeitgeber haben turbulente Zeiten hinter sich. Einige Anleger der geschlossenen US-Fonds Finest Selection I und II haben sich organisiert, um gegen Hasselbring als Fondsgeschäftsführer und Hamburg Trust vorzugehen. Die Anleger haben zudem mehrere Prospekthaftungsklagen angestrengt, von denen in erster Instanz fünf (der Anlegerbeirat spricht von vier) am Landgericht Hamburg zu Gunsten der Anleger entschieden wurden. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Der Beiratsvorsitzende des Finest Selection II hat gegen Hasselbring außerdem bei der Staatsanwaltschaft Hamburg Strafanzeige wegen des Verdachts auf Treuebruch erstattet.

Es sieht nicht so aus, als würde Hamburg Trust davor einknicken. Das Unternehmen wird, unterstützt von der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft, gegen die stattgegebenen Klagen Berufung einlegen. Luther ist der Meinung, die Urteile seien mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht zu vereinbaren. Bezüglich der Strafanzeige prüfen Hamburg Trust und Hasselbring derzeit rechtliche Gegenmaßnahmen. Die Staatsanwaltschaft habe sich in der Sache bisher auch weder bei Hamburg Trust noch bei Hasselbring gemeldet.

Monika Leykam

HOAI: EU-Kommission verklagt Deutschland vor dem EuGH

Der Gebäudekomplex des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg.

Der Gebäudekomplex des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg.

Bild: G.Fessy @ CJUE

Karriere 18.11.2016
Die Europäische Kommission zündet die nächste Stufe im Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der aus Sicht der EU-Kommission wettbewerbshindernden ... 

Die Europäische Kommission zündet die nächste Stufe im Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der aus Sicht der EU-Kommission wettbewerbshindernden Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).

Die Komission hat beschlossen, aufgrund der Aufrechterhaltung der HOAI eine Klage gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einzureichen. Deutschland hat danach zwei Monate Zeit, der Kommission mitzuteilen, "welche Maßnahmen zur Behebung dieses Problems ergriffen wurden", lässt die EU-Kommission wissen.

Die Kommission sieht die Niederlassungsfreiheit von Architekten und Ingenieuren und den freien (Preis-)Wettbewerb durch die verbindlichen Mindestsätze der Honorarordnung behindert. Ohne HOAI würden sich mehr aus- und inländische Büros in Deutschland niederlassen - was durch einen dann wohl verschärften Preiswettbewerb den Kunden von Architekten und Ingenieuren zugute käme.

Entscheidung fällt spätestens im ersten Halbjahr 2019

Den weiteren Fahrplan in Sachen Vertragsverletzungsverfahren skizziert die Bundesarchitektenkammer so: Der Beschluss der EU-Kommission bedeute noch nicht die Klageeinreichung. Diese erfolge nämlich erfahrungsgemäß erst ein bis drei Monate nach dem jetzt erfolgten Klagebeschluss. Realistischerweise ist also nicht vor Anfang 2017 mit der Einreichung der Klage zu rechnen. Im Anschluss daran habe die Bundesregierung unter Federführung des Wirtschaftsministeriums besagte zwei Monate Zeit zur Klageerwiderung. Das Klageverfahren dauere je nach Komplexität des Verfahrens ca. 24 Monate. Summa summarum ist daher spätestens in der ersten Jahreshälfte 2019 mit einer Entscheidung des höchsten Gerichts der Europäischen Union zu erwarten.

Das Vertragsverletzungsverfahren war im Jahr 2015 eingeleitet worden. Eine Stellungnahme der Bundesrepublik zum Vorwurf des vertragsverletzenden Charakters der HOAI vom September 2015 hatte die EU-Kommission nicht überzeugen können. Sie hatte Deutschland daher im Frühjahr 2016 dazu aufgerufen, seine Stellungnahme so nachzubessern, dass die EU-Kommission eine Notwendigkeit verbindlicher Mindestsätze erkennen kann oder dem vermeintlichen Misstand abzuhelfen.

Harald Thomeczek