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Philipp Bouteiller steigt bei Artprojekt ein

Köpfe 25.02.2022

Holger Giese, Friedrich Munsberg und Dr. Ulrich Theileis in Aareal-Bank-Aufsichtsrat bestellt

Köpfe 17.01.2022
Im Dezember hat die Mehrheit der anwesenden Aktionäre in einer außerordentlichen Hauptversammlung für die Abwahl von drei Aufsichtsratsmitgliedern der Aareal Bank gestimmt. Jetzt hat das ... 

Im Dezember hat die Mehrheit der anwesenden Aktionäre in einer außerordentlichen Hauptversammlung für die Abwahl von drei Aufsichtsratsmitgliedern der Aareal Bank gestimmt. Jetzt hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main drei Nachfolger bestellt. 



Friedrich Munsberg, Holger Giese und Dr. Ulrich Theileis wurden vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung in den Aufsichtsrat der Aareal Bank bestellt. Die Bank hatte zuvor Beschwerde darüber eingelegt, dass das Amtsgericht Wiesbaden einen Antrag auf gerichtliche Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern zurückgewiesen hatte. Das Gericht hatte keine Dringlichkeit in dem Fall erkannt. 

Giese, Munsberg und Theileis folgen auf Marija Korsch, Christof von Dryander und Dietrich Voigtländer. Sie wurden im Dezember bei einer außerordentlichen Hauptversammlung von der Mehrheit der anwesenden Aktionäre abbestellt. 

Giese ist Rechtsanwalt und war bis 2020 Chefsyndikus der DB Privat- und Firmenkundenbank und General Counsel Private Bank Germany bei der Deutschen Bank. Davor trug er den gleichen Titel bei der Deutschen Postbank und war für die Deutsche Post und die Westdeutsche Landesbank tätig. Munsberg war 15 Jahre lang im Vorstand von Pfandbriefbanken, u.a. bei der Dexia Kommunalbank Deutschland, der Düsseldorfer Hypothekenbank und der Münchener Hypothekenbank. Theileis verantwortete zuletzt bis Ende 2021 mehrere Ressorts als stellvertretender Vorsitzender der L-Bank, Landeskreditbank Baden-Württemberg Förderbank. Davor war er Partner bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte.
Janina Stadel

LG Regensburg verurteilt Politiker Franz Rieger wegen Erpressung eines Bauträgers

In Regensburg reiht sich ein Immobilienskandal an den nächsten.

In Regensburg reiht sich ein Immobilienskandal an den nächsten.

Quelle: Pixabay, Urheber: analogicus

Köpfe 11.11.2021
Die Immobilienaffäre in Regensburg ist um einen weiteren Fall reicher. Nun wurde der CSU-Landtagsabgeordnete Franz Rieger vom Landgericht (LG) Regensburg zu 120.000 Euro Strafe verurteilt, ... 

Die Immobilienaffäre in Regensburg ist um einen weiteren Fall reicher. Nun wurde der CSU-Landtagsabgeordnete Franz Rieger vom Landgericht (LG) Regensburg zu 120.000 Euro Strafe verurteilt, weil er einen Immobilienunternehmer erpresst haben soll.



Normalerweise läuft die Korruption zwischen Immobilienfirmen und Politikern ja so ab: Das Immobilienunternehmen spendet oder besticht den Politiker, um ihn später vielleicht mal erpressen zu können und so Entscheidungen in seine Richtung zu lenken. In Regensburg ist das alles ein bisschen anders. Dort wurde nun der CSU-Politiker Franz Rieger verurteilt, weil er einen Bauträger erpresst habe.

?Sie wissen schon, wer in Zukunft über die Bauprojekte und die Baugenehmigungen entscheidet?? Mit diesem Satz hatte laut Anklage der CSU-Landtagsabgeordnete Franz Rieger im Wahlkampf 2013 Thomas D., damals Geschäftsführer eines Projektentwicklers, an die Gepflogenheiten in der Stadt bei der Vergabe von Bauaufträgen ?erinnert?. Stolze 50.000 Euro wollte Rieger von dem Unternehmer als Spende für seinen Wahlkampf. Dem Bauunternehmer war das zu viel. Er habe so an 1.000 Euro bis 2.000 Euro gedacht, sagte er im Prozess. Aus Angst vor möglichen Nachteilen stimmt er einer Spende von knapp unter 10.000 Euro und Zahlungen von 30.000 Euro gegen Scheinrechnungen zu.

Bestechungsstadt Regensburg

Rieger räumte die Vorwürfe vor Gericht ein. Verurteilt wurde er jetzt vom Landgericht Regensburg wegen Erpressung und Beihilfe zur Steuerhinterziehung zur Zahlung von insgesamt 120.000 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Angeklagten und die Staatsanwaltschaft könnten noch Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.

Die Stadt ist mittlerweile bundesweit bekannt für ihren außergewöhnlich engen und kreativen Umgang zwischen der Immobilienwirtschaft und Politikern. Vor Rieger wurden in der Bestechungsaffäre bereits der ehemalige SPD-Oberbürgermeister Joachim Wolbergs, der Bauträger Ferdinand S., der frühere Geschäftsführer eines der beteiligten Immobilienunternehmen und ein ehemaliger CSU-Stadtrat verurteilt. Die Urteile gegen Wolbergs und den Ex-Geschäftsführer hat der Bundesgerichtshof mittlerweile aufgehoben, weil die Strafen zu gering waren. Diese Fälle werden neu verhandelt.

Auch der Immobilienunternehmer, der nun in Sachen Rieger als Hauptbelastungszeuge auftrat, ist hinsichtlich dubioser Spenden in Regensburg kein Unbekannter. Wegen Bestechung des Oberbürgermeisters Wolbergs hatte er schon 2018 einen Strafbefehl akzeptiert. Eine ?Abstufung des Bettelns? nannte der Bauunternehmer das Regensburger Spendensystem damals.

Alexander Heintze

Schlichterspruch für den Bautarif steht fest

Im Mai haben zahlreiche Bauarbeiter aus verschiedenen Gewerken in Berlin für ein Lohnplus demonstriert.

Im Mai haben zahlreiche Bauarbeiter aus verschiedenen Gewerken in Berlin für ein Lohnplus demonstriert.

Quelle: imago images, Urheber: snapshot

Karriere 10.09.2020
Im Tarifstreit auf dem Bau steht jetzt der Schlichterspruch: Er sieht für die rund 850.000 Baubeschäftigten insgesamt ein Lohnplus von 2,6% im Westen und 2,7% im Osten vor. Die ... 

Im Tarifstreit auf dem Bau steht jetzt der Schlichterspruch: Er sieht für die rund 850.000 Baubeschäftigten insgesamt ein Lohnplus von 2,6% im Westen und 2,7% im Osten vor. Die Gewerkschaft IG Bau hatte eine Lohnerhöhung von 6,8% gefordert. Dennoch zeigt sie sich zufrieden. Bei den Tarifverhandlungen für die Gebäudereiniger läuft es ebenfalls schleppend.

Im Detail dröselt sich das von Schlichter Rainer Schlegel, dem Präsidenten des Bundessozialgerichts, ersonnene Plus auf den Lohnzetteln so auf: Ab Januar 2021 sollen die Löhne um 2,1% im Westen und um 2,2% im Osten klettern. Obendrauf kommt ein Lohnzuschlag von 0,5% für die Wegezeit zu den Baustellen. Die Wegezeit-Entschädigung soll es ab Oktober geben.

Diese Lösung soll allerdings nur der erste Schritt sein. "Es ist gelungen, das Fundament für eine Entschädigung bei der Wegezeit zu legen. Der Einstieg ist damit geschafft", sagt Robert Feiger, Bundesvorsitzender der IG Bau. Die häufig langen Fahrten zu den Baustellen seien für einen Großteil der Beschäftigten das "Job-Problem Nr. 1 auf dem Bau". Die IG Bau habe mit der Arbeitgeberseite im Zuge der Schlichtung eine Vereinbarung getroffen, "dass die Spitzen der Tarifparteien unter Leitung des Schlichters eine Lösung für eine verbindliche Einführung einer Wegezeit-Entschädigung erarbeiten". Wie sie aussieht, soll spätestens im Juni 2021 feststehen.

Auch die Auszubildenden sollen von den Tarifverhandlungen profitieren. Sie bekommen im ersten Ausbildungsjahr 40 Euro mehr pro Monat. Im zweiten Ausbildungsjahr liegt das Plus bei 30 Euro, im dritten bei 20 Euro. "Damit hätten Azubis am Ende ihrer dreijährigen Ausbildung 1080 Euro mehr in der Tasche", rechnet die IG Bau. Hinzu kommt die "Corona-Prämie" von einmalig 250 Euro. Für Bauarbeiter fällt die steuerfreie Sonderzahlung mit 500 Euro doppelt so hoch aus.

Der Schlichterspruch muss noch von den Tarifparteien angenommen werden, damit er wirksam wird. Die Gewerkschaft und die Arbeitgeberverbände von Bauhandwerk (ZDB) und Bauindustrie (HDB) haben dafür bis etwa Mitte nächster Woche Zeit. Uwe Nostitz, Verhandlungsführer der Arbeitgeber und Vizepräsident des ZDB, zeigte sich mit dem Schlichterspruch zufrieden: "Wir sind froh, dass wir für die diesjährige Tarifrunde einen tragfähigen Kompromiss zwischen den Arbeitgebern und der Gewerkschaft gefunden haben und dass uns ein Arbeitskampf erspart bleibt." Auch IG-Bau-Chef Feiger findet friedliche Worte: "Wer auf dem Bau arbeitet, weiß jetzt wieder, dass seine Arbeit geschätzt wird. Schon deshalb hat sich das harte Ringen um jeden Cent gelohnt."

Die Schlichtung hatte sich über vier Tage und insgesamt mehr als 35 Verhandlungsstunden hingezogen. Der Tarifstreit dauerte seit März an. Schon 2018 hatten die Tarifparteien Ex-Arbeitsminister Wolfgang Clement als Schlichter einschalten müssen, der sie auf einen versöhnlichen Weg führte.

Diesen Pfad suchen die Tarifparteien bei den Verhandlungen für die Gebäudereiniger noch vergebens. Vergangene Woche ist die zweite Runde zwischen dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) und der IG Bau ergebnislos zu Ende gegangen. Am 20. Oktober wollen sie wieder an einen Tisch zurückkehren.

Die Gewerkschaft fordert einen Einstiegsverdienst von 12 Euro (+1,20 Euro) pro Stunde. Das Minimum für Glas- und Fassadenreiniger soll ebenso stark auf 15,30 Euro pro Stunde steigen. Für Auszubildende müsse ein monatliches Plus von 100 Euro drin sein. Darüber hinaus soll es ein Weihnachtsgeld in Höhe von 80 Stundenlöhnen geben. Christian Kloevekorn, Verhandlungsführer der BIV-Tarifkommission, kontert: "Angesichts der schwersten Rezession der deutschen Nachkriegsgeschichte" sei die Gesamtforderung von 15,5% der IG Bau "keine seriöse Gesprächsgrundlage".

Anke Pipke,Harald Thomeczek

Zweite Verurteilung wegen Korruption in Regensburg

Köpfe 17.06.2020
In den Regensburger Prozessen um Parteispenden an den früheren Oberbürgermeister der Stadt, Joachim Wolbergs, bestätigt sich immer mehr ein System der Korruption zwischen Bauunternehmen und ... 

In den Regensburger Prozessen um Parteispenden an den früheren Oberbürgermeister der Stadt, Joachim Wolbergs, bestätigt sich immer mehr ein System der Korruption zwischen Bauunternehmen und Wolbergs. In einem zweiten Prozess wurden nun der Ex-OB und ein Bauunternehmer verurteilt.

Das Landgericht Regensburg verurteilte den früheren Oberbürgermeister wegen Bestechlichkeit zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr. Der mitangeklagte Regensburger Bauunternehmer Ferdinand Schmack muss wegen Bestechung 63.000 Euro Geldstrafe bezahlen. In anderen Punkten wurde Wolbergs freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte höhere Strafen, die Verteidiger Freispruch gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) ist wahrscheinlich.

Es handelte sich mal wieder um die Parteispenden, die Wolbergs im Wahlkampf 2014 von verschiedenen Regensburger Baufirmen und Projektentwicklern bekommen hatte. Insgesamt gingen mehr als 250.000 Euro auf das Konto von Wolbergs früheren SPD-Ortsverein ein. Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass diese Gelder nicht ohne Gegenleistung und Versprechen geflossen sind.

Im nun zu Ende gegangenen zweiten Korruptionsprozess bestätigten die Richter, dass ein Oberbürgermeister als Vorsitzender des Planungsausschusses entscheidenden Einfluss auf die Bauleitplanung in der Stadt habe.

Mehrere Immobilienunternehmer verurteilt

Schmack ist nicht der einzige Immobilienunternehmer, der in den Skandal verwickelt ist. Im Februar wurde der frühere Geschäftsführer eines mittelfränkischen Immobilienunternehmens wegen Bestechung zu einer Geldstrafe verurteilt. Bei einem anderen Unternehmer wurde das Verfahren nach einer Geldzahlung eingestellt.

Im vergangenen Jahr wurde der Regensburger Immobilienunternehmer Volker T. für Vorteilsgewährung und Verschleierung von Parteispenden zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe von 500.000 Euro verurteilt. Wolbergs wurde in dem Prozess ebenfalls wegen Vorteilsannahme verurteilt, bekam aber keine Strafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und wird vom BGH überprüft. Der frühere Bauunternehmer Thomas D. akzeptierte schon im Frühjahr 2018 einen Strafbefehl wegen Bestechung.

Korruptes System

Die zahlreichen Verurteilungen und Strafen offenbaren ein System, bei dem sich Immobilienunternehmer offenbar gegen Spenden Vorteile für ihre Projekte erhofften. In der Tat bekamen in den Jahren danach die spendenden Unternehmen immer wieder Erleichterungen und mehr Baurecht.

Alexander Heintze

EuGH kippt verbindliche Honorarsätze der HOAI

Den Europäischen Gerichtshof haben die Argumente Deutschlands nicht überzeugt.

Den Europäischen Gerichtshof haben die Argumente Deutschlands nicht überzeugt.

Quelle: Fotolia.com, Urheber: Florian Bauer

Karriere 04.07.2019
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das bindende Preisrecht der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zu Fall gebracht. ... 

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das bindende Preisrecht der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zu Fall gebracht.

Nach dem heute Morgen verkündeten Urteil verstößt Deutschland mit den verbindlichen Mindest- und Höchstsätzen für Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie, nach der in einem freien europäischen Binnenmarkt Wettbewerb grundsätzlich auch über den Preis möglich sein soll. Der Argumentation Deutschlands, der feste Preisrahmen der HOAI sei unerlässlichlich für die Bauqualität und den Verbraucherschutz, folgten die Richter nicht. Sie hielten vielmehr dagegen: In allen anderen EU-Mitgliedsstaaten würden auch ohne verbindliche Honorarsätze qualitätsvolle Architektur- und Ingenieurleistungen erbracht.

Deutschland hat nun voraussichtlich bis zu einem Jahr Zeit, auf die Entscheidung des EuGH zu reagieren. Die Bundesarchitektenkammer forderte umgehend, "die Leistungsbilder und Honorarsätze der HOAI mit Zustimmung der Bundesländer zumindest als abgeprüften Referenzrahmen zu erhalten".

Erfolgsaussichten für Aufstockungsklagen gesunken

Unmittelbare Konsequenzen dürfte das EuGH-Urteil aber schon jetzt entfalten: Zum einen sind die Erfolgsaussichten für sogenannte Aufstockungsklagen gesunken. Es kommt immer wieder vor, dass z.B. ein Architekt, der mit seinem Auftraggeber zunächst vertraglich ein Pauschalhonorar unterhalb des HOAI-Mindestsatzes vereinbart hat, im Nachhinein ebendiesen Mindestsatz einzuklagen versucht. Bisher standen die Chancen gut, mit einer solchen Aufstockungsklage erfolgreich zu sein.

Eine zweite direkte Folge des heutigen Urteils: Ein Angebot in einem Vergabeverfahren der öffentlichen Hand auszuschließen, weil es die Mindestsätze der HOAI unterschreitet - oder, was aber seltener vorkommen dürfte - die Höchstsätze überschreitet, dürfte ab heute daher nicht mehr zulässig sein. Darauf weist u.a. die Kanzlei Kapellmann und Partner hin.

Die Entscheidung des EuGH kommt nicht überraschend: Bereits der für den Fall zuständige Generalanwalt hatte in seinen Schlussanträgen im Februar 2019 moniert, dass das bindende Preisrecht der HOAI Architekten und Ingenieure in unzulässiger Weise daran hindere, sich über niedrige Preise im Markt zu etablieren.

Interessant ist, dass die europäischen Richter Mindestsätze für Planungsleistungen mit Blick auf den deutschen Markt mit vielen kleinen und mittelgroßen Marktteilnehmern nicht grundsätzlich für das falsche Mittel halten, eine hohe Bauqualität sicherzustellen. Die deutsche Regelung sei jedoch inkohärent: Denn in Deutschland könnten Planungsleistungen nicht nur von Architekten und Ingenieuren, sondern auch von Dienstleistern erbracht werden, die keine entsprechende fachliche Eignung nachweisen müssen. Daraus schließen die Richter: Mindestsätze seien nicht geeignet, eine hohe Planungsqualität zu erreichen, wenn für die Erbringer dieser Leistungen, die ebendiesen Mindestsätzen unterliegen, nicht selbst auch Mindestanforderungen gälten.

Harald Thomeczek