Karriere-News

Führungskräfte in der Wohnungswirtschaft verdienen gut

Führungskräfte in der Wohnungswirtschaft verdienen zwar mit Abstand weniger als in der Versicherungsbranche oder im Handel, ihnen flattern am Gehaltstag aber viel mehr Geldscheine entgegen als ihren Pendants in der Bauwirtschaft.

Führungskräfte in der Wohnungswirtschaft verdienen zwar mit Abstand weniger als in der Versicherungsbranche oder im Handel, ihnen flattern am Gehaltstag aber viel mehr Geldscheine entgegen als ihren Pendants in der Bauwirtschaft.

Bild: olly/Fotolia.com

Karriere 10.11.2016
Das Baugewerbe bezahlt seine Führungskräfte mit am schlechtesten, die Grund- und Wohnungswirtschaft hingegen honoriert die Leistungen von Führungsfiguren im Branchenvergleich ... 

Das Baugewerbe bezahlt seine Führungskräfte mit am schlechtesten, die Grund- und Wohnungswirtschaft hingegen honoriert die Leistungen von Führungsfiguren im Branchenvergleich überdurchschnittlich gut. Dies geht aus einer aktuellen Vergütungsstudie der Personal- und Managementberatung Kienbaum hervor.

Kienbaum hat rund 11.000 Einzelpositionen aus 1.000 Unternehmen bzw. 31 Branchen ausgewertet. Das Ergebnis: Über alle Führungsebenen hinweg erhält eine Führungskraft in Deutschland in diesem Jahr durchschnittlich eine Gesamtdirektvergütung von 122.000 Euro.

In der Grund- und Wohnungswirtschaft streicht man auf solchen Positionen zurzeit im Schnitt 129.000 Euro ein (plus 5,7%). Damit liegt diese im Branchenvergleich im oberen Viertel des Rankings. Das Baugewerbe liegt dagegen am unteren Ende der Rangliste: Dort verdienen Führungskräfte nur 99.000 Euro im Jahr, also 18,9% weniger als im Branchendurchschnitt.

Versicherer, Handel und Pharmabranche zahlen am besten

Die drei Branchen, die die Leistungen ihrer Leader am großzügigsten honorieren, sind Versicherungen, der Handel und die Pharmaindustrie. Die Assekuranzen besolden Führungskräfte im Durchschnitt mit 178.000 Euro. Knapp dahinter folgt der Handel mit 176.000 Euro. In der Pharmabranche sind Führungskräfte laut den Zahlen der Kienbaum-Studie schon deutlicher weniger wert, nämlich durchschnittlich 158.000 Euro.

Das Gehalt einer Führungskraft wächst in aller Regel mit der Anzahl der Beschäftigten und dem erzielten Umsatz: So verdient eine Führungskraft in der Grund- und Wohnungswirtschaft in Unternehmen mit über 2.000 Mitarbeitern im Schnitt 149.000 Euro. Das sind 9,6% mehr als der Durchschnitt aller von Kienbaum untersuchten Branchen (136.000 Euro). In Firmen mit weniger als 100 Leuten bekommt man in der Wohnungswirtschaft auf Führungsebene nur noch 95.000 Euro. Der Branchendurchschnitt liegt hier mit 100.000 Euro etwas höher.

"Size matters"

Auch bei den einzelnen Umsatzklassen zeigen sich große Unterschiede in der Besoldung: So kassiert eine Führungskraft in der Grund- und Wohnungswirtschaft bei einem jährlichen Umsatz von über 500 Mio. Euro im Jahr in den von Kienbaum beäugten Firmen durchschnittlich 153.000 Euro bzw. 8,5% mehr als in den betrachteten Branchen im Schnitt (141.000 Euro). In der Umsatzgruppe von 100 Mio. bis 500 Mio. Euro im Jahr verdienen Führungskräfte in der Wohnungsbranche mit 115.000 Euro dagegen 7,3% weniger als im Branchenschnitt (124.000 Euro) - und übrigens auch ein bisschen weniger als im Baugewerbe (116.000 Euro).

Dass das eigene Gehalt nicht automatisch mit dem Umsatz des Arbeitgebers steigt, zeigt ein Vergleich der Umsatzgruppe 25 Mio. bis 100 Mio. Euro mit der Klasse 100 Mio. bis 500 Mio. Euro: In der kleineren Gruppe beläuft sich die Gesamtdirektvergütung von Führungskräften in Wohnungsunternehmen aktuell auf 118.000 Euro und liegt damit etwas höher als in den nächstgrößeren Wohnungsfirmen (115.000 Euro). In der Bauwirtschaft liegt das Jahresgehalt bei einem Unternehmensumsatz von 25 Mio. bis 100 Mio. Euro bei 98.000 Euro, Branchendurchschnitt sind 114.000 Euro.

"Size matters: Führungspositionen in größeren Unternehmen beinhalten komplexere Aufgaben und stellen höhere Anforderungen an die Fähigkeiten und das Engagement ihrer Mitarbeiter. Das wirkt sich auch auf das Gehalt aus", sagt Hans-Carl von Hülsen, Vergütungsexperte bei Kienbaum. "Andererseits tragen Führungskräfte in kleineren Unternehmen aufgrund flacherer Hierarchien häufig mehr unmittelbare Verantwortung."

Harald Thomeczek

Sachkundeprüfung: Regierung will Bestandsschutz ausdehnen

Diese Maklerin ist bestimmt kein "alter Hase", wird aber nach der Einführung eines Sachkundenachweises trotzdem die Bestandsschutzregelung in Anspruch nehmen können, wenn sie zuvor mindestens sechs Jahre als Maklerin selbstständig tätig war.

Diese Maklerin ist bestimmt kein "alter Hase", wird aber nach der Einführung eines Sachkundenachweises trotzdem die Bestandsschutzregelung in Anspruch nehmen können, wenn sie zuvor mindestens sechs Jahre als Maklerin selbstständig tätig war.

Quelle: Kzenon/Fotolia.com

Karriere 03.11.2016
Mehr Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter als im ursprünglichen Gesetzentwurf zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für beide Berufsgruppen vorgesehen sollen nach dem ... 

Mehr Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter als im ursprünglichen Gesetzentwurf zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für beide Berufsgruppen vorgesehen sollen nach dem Willen des Bundeskabinetts unter die Bestandsschutzregelung fallen.

Die Bundesregierung hat in ihrer Reaktion auf Empfehlungen des Bundesrats zu dem avisierten Gesetz dem Vorschlag zugestimmt, dass auch die im Rahmen einer unselbstständigen Tätigkeit erworbene Sachkunde von Verwaltern und Maklern für eine Inanspruchnahme der Alte-Hasen-Regelung berücksichtigt werden soll.

Der Gesetzentwurf sieht nur für solche Marktteilnehmer einen Bestandsschutz vor, die mindestens sechs Jahre vor Inkrafttreten des Gesetzes "ununterbrochen selbstständig" mit einer Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung tätig waren und dies bis spätestens zwölf Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes gegenüber der zuständigen Behörde nachweisen. Die Idee, dass auch unselbstständige Tätigkeiten anerkannt werden sollen, hatte der Wirtschaftsausschuss des Bundesrats ins Spiel gebracht.

Erste Lesung am 10. November

Immobilienmakler oder -verwalter, die sich erst nach Inkrafttreten des Gesetzes selbständig machen und eine § 34c-Erlaubnis beantragen, sind nicht von den Übergangsregelungen und der Bestandsschutzregelung erfasst, teilt das Bundeswirtschaftsministerium auf Nachfrage mit. Gewerbetreibende, die erst nach Inkrafttreten eine § 34c-Erlaubnis beantragen, müssten sämtliche Erlaubnisvoraussetzungen einschließlich des Sachkundenachweises erfüllen. Die erste Lesung im Bundestag findet Stand jetzt am Donnerstag, den 10. November 2016, statt.

Der Ausschuss für Verbraucherschutz hatte dafür plädiert, dass sämtliche Gewerbetreibende, egal, wie lange sie schon am Markt sind, und auch ihre Mitarbeiter eine Sachkundeprüfung ablegen müssen. Im Bundesrat hatte sich dafür jedoch keine Mehrheit gefunden - anders als für die vom Wirtschaftsausschuss vorgeschlagene Entschärfung.

In seiner Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrats stimmt das Kabinett auch der Berichtigung eines "Redaktionsversehens" zu. So soll die einjährige Übergangsfrist für bereits tätige Makler und WEG-Verwalter nicht, wie im Entwurf zu lesen ist, bereits ab dem Zeitpunkt der Gesetzesverkündung zu ticken beginnen, sondern erst ab dem Inkrafttreten des Gesetzes.

Der Bundesrat hatte auch vorgeschlagen, den Zeitraum zwischen Verkündung und Inkrafttreten von neun auf 18 Monate auszudehnen. Dieser Empfehlung ist die Bundesregierung nicht gefolgt; sie will sie nur "im weiteren Gesetzgebungsverfahren prüfen".

IVD will mehr Zeit für Umsetzung

Der Immobilienverband IVD trommelt für eine Verlängerung dieser Frist auf 18 Monate. Die Begründung: Die Rechtsverordnung, in der u.a. festgelegt wird, welche Inhalte bei einer Sachkundeprüfung abgefragt werden und welche Abschlüsse bzw. Qualifikationen einer Sachkundeprüfung gleichgestellt werden, könne erst nach der Gesetzesverkündung vom Wirtschaftsministerium mit Unterstützung der Industrie- und Handelskammern und der Wirtschaft erarbeitet werden. Neun Monate seien jedoch nicht genug, "um ein sachgerechtes Prüfungsniveau und eine angemessene Anerkennungsregelung" zu erreichen. Unterm Strich soll die gesamte Übergangsfrist ab der Verkündung nach den Vorstellungen des IVD insgesamt 30 Monate - gegenüber den jetzt vorgesehenen 21 Monaten - dauern.

Der IVD fordert zudem "eine Klarstellung bei gesellschaftsrechtlichen Wechseln". Noch sei nämlich unklar, ob bei der Ermittlung alter Hasen auch die Tätigkeit vor einem gesellschaftsrechtlichen Wechsel berücksichtigt werde oder nur die Zeit nach einem Wechsel.

Harald Thomeczek

Jobmarkt: Gute Zeiten für Bauleiter und Gebäudeausrüster

Karriere 02.11.2016
Der Construction-&-Property-Fachkräfte-Index von Hays hat im dritten Quartal 2016 kräftig zugelegt. Viel mehr offene Stellen als ein Quartal zuvor registrierte der Personaldienstleister ... 

Der Construction-&-Property-Fachkräfte-Index von Hays hat im dritten Quartal 2016 kräftig zugelegt. Viel mehr offene Stellen als ein Quartal zuvor registrierte der Personaldienstleister insbesondere bei Bauleitern.

Der Subindex für Bauleiter ist zwischen Juli und September 2016 im Vergleich zum Vorquartal (April bis Juni 2016) um 27 auf 164 Punkte geklettert. Das ist der mit Abstand höchste Wert, den Hays seit Beginn der Erhebung Anfang 2011, auf den sich auch der Ausgangswert von 100 Zählern bezieht, gemessen hat. Im zweiten Quartal hatte die Bauleiterkurve noch einen Knick nach unten gemacht. Einen leichten Anstieg offener Positionen verzeichnet Hays bei Bauplanern.

In den einzelnen betrachteten Branchen ging es vor allem in der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) und im Baugewerbe deutlich bergauf. In diesen Branchen sichtete Hays in regionalen und überregionalen Tageszeitungen sowie in Online-Jobbörsen viel mehr veröffentlichte Stellenanzeigen als im Vorquartal.

Der TGA-Stellenindex nähert sich - nach einem deutlichen Rückgang auf rund 215 Zähler im zweiten Quartal 2016 - nunmehr der 240-Punkte-Schwelle. Auch das ist einer neuer Rekordwert. Im Baugewerbe kratzt der entsprechende Subindex jetzt an der 130-Punkte-Marke, nachdem er im zweiten Quartal auf unter 120 Punkte abgesackt war. Damit werden in der Bauwirtschaft in etwa so viele Mitarbeiter gesucht wie im ersten Quartal 2016, als der betreffende Index seinen Höchststand erreichte. Weniger offene Positionen gab es zuletzt hingegen für Ingenieure.

Harald Thomeczek

Think Tank widmet sich Compliance in der Immobilienbranche

Dr. Thomas Durchlaub.

Dr. Thomas Durchlaub.

Bild: Exzenterhaus Business Club/Dr. Thomas Durchlaub

Karriere 20.10.2016
"Die Immobilienwirtschaft ist von Compliance-Fragen stärker betroffen als die meisten anderen Branchen." Das sagt der Jurist Dr. Thomas Durchlaub, Vorsitzender des neu ins Leben gerufenen ... 

"Die Immobilienwirtschaft ist von Compliance-Fragen stärker betroffen als die meisten anderen Branchen." Das sagt der Jurist Dr. Thomas Durchlaub, Vorsitzender des neu ins Leben gerufenen Compliance-Forums des Diplomatic Council.

Der weltweite Think Tank ruft zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung, Korruption, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der Immobilienwirtschaft auf. Um solcherlei Missstände in der Immobilienbranche ins Visier zu nehmen, hat das Diplomatic Council das DC Global Compliance Forum gegründet. Unternehmen, die Mitglied des Diplomatic Council sind, können ihre Complianceregeln durch das Forum prüfen und gegebenenfalls anpassen lassen.

Vorsitzender des Compliance Forums ist Dr. Thomas Durchlaub von der Bochumer Kanzlei Haas und Partner, seines Zeichens nicht nur Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Notar und Mediator, sondern auch zertifizierter Geldwäschebeauftragter, Certified Compliance Officer und Certified Compliance Auditor sowie Chief Compliance Officer des Diplomatic Council. "Projektentwickler, internationale Makler und andere Akteure der Immobilienwirtschaft, die nicht in das Blickfeld der Behörden geraten wollen, sollten besser darauf achten, dass sie die aktuelle internationale Rechtsprechung zu Compliancefragen genau kennen und penibel einhalten", so Durchlaub. Denn die staatlichen Aufsichts- und Strafverfolgungs­behörden auch in Europa achteten in Zeiten wie diesen genauer als je zuvor auf die Einhaltung von Richtlinien zur Verhinderung von z.B. Geldwäsche, die oft der Terrorfinanzierung diene.

Die Vielfalt und Komplexität der zu beachtenden Regeln machten es selbst Großkonzernen schwer, keine Gesetzesverstöße zu begehen. Der Immobiliensektor und die Bauwirtschaft seien mit am meisten anfällig für solche Verstöße. Compliancerisiken für Immobilienunternehmen sieht das Diplomatic Council mit Blick auf die Rechte von Arbeitnehmern - Stichworte: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Mutterschutzgesetz, Teilzeit- und Befristungsgesetz oder Arbeitsstrafrecht - sowie beim Insolvenz- und dem Datenschutzrecht.

Harald Thomeczek

"Mehr zarte Schwingungen als große Trends"

Alice Fontana von der Londoner Personalberatung Bohill Partners.

Alice Fontana von der Londoner Personalberatung Bohill Partners.

Bild: hat

Karriere 20.10.2016
Ein Massenexodus aus London zeichnet sich nach dem EU-Referendum nicht ab, und auch von einem Rekrutierungsstopp kann nicht die Rede sein. Völlig spurlos ist das Pro-Brexit-Votum jedoch nicht am ... 

Ein Massenexodus aus London zeichnet sich nach dem EU-Referendum nicht ab, und auch von einem Rekrutierungsstopp kann nicht die Rede sein. Völlig spurlos ist das Pro-Brexit-Votum jedoch nicht am Recruiting-Markt vorbeigegangen, berichtet Personalberaterin Alice Fontana aus London.

Immobilien Zeitung: Frau Fontana, Bohill Partners besetzt von London aus in ganz Europa, ja weltweit Positionen in der Immobilienwirtschaft, rund die Hälfte davon in Großbritannien. Sie selbst machen sich auf die Kandidatensuche, wenn deutsche Immobilienfirmen im Ausland, vorrangig in UK, aktiv(er) werden wollen und rekrutieren für internationale und nationale Immobilienunternehmen Mitarbeiter für Deutschland. Wie hat sich der Brexit auf Ihr Geschäft ausgewirkt?

Alice Fontana: Zunächst muss man sagen, dass bis zum Tag des Referendums Business as usual geherrscht hat. Die wenigsten in London haben damit gerechnet, dass die Briten sich für einen Austritt entscheiden würden.

IZ: Und nach dem Brexit-Schock?

Fontana: Wurden schlagartig einige kleinere Mandate auf Eis gelegt: Am Donnerstag, den 23. Juni, fand das EU-Referendum statt, und als am Freitag darauf das Ergebnis feststand, erhielten wir sofort Anrufe, mit denen Aufträge zurückgezogen wurden.

IZ: Details, bitte!

Fontana: Das ist alles eher unspektakulär, aber bitte: Ein auf Büroimmobilien in Großbritannien spezialisierter Private-Equity-Fonds hat sein Mandat für zwei Positionen, für die wir den Markt schon sondierten, und eine Position in der Pipeline zurückgestellt. Außerdem hat eine paneuropäische Immobilienberatung die Suche nach einem Mitarbeiter in London schlagartig eingestellt. Und die Pläne eines paneuropäischen Immobiliendienstleisters für ein neues Büro in London mit bis zu fünf Mitarbeitern sind wieder in der Schublade verschwunden. Es gab auch weniger deutliche, aber durchausinteressante Reaktionen auf die überraschende Entscheidung pro Brexit: Beispielsweise hat ein internationales Beratungs- und Investmentunternehmen seine britischen Kollegen ermuntert, sich mehr in Richtung Kontinentaleuropa einzubringen.

IZ: Wie kam das denn bei den kontinentaleuropäischen Kollegen an?

Fontana: Natürlich nicht so gut.

IZ: Klingt ja in der Summe doch nicht so, als hätte der Brexit bislang gar keine Wirkung auf das Recruiting in der Immobilienwirtschaft entfaltet.

Fontana: Nun ja, ich würde diese Einzelfälle nicht generalisieren. Seit dem Tag des Brexit-Votums wurden schließlich bei uns keine weiteren Mandate gecancelt. Und der genannte Immobiliendienstleister wird sein Londoner Büro nun wohl doch eröffnen, wie mir in diesen Tagen signalisiert wurde. Eigentlich sehe ich bis jetzt nur Auswirkungen auf kleinere, auf UK spezialisierte Investment-Manager und Sterling-Fonds. Für Fonds, die in Euro, Dollar oder Schweizer Franken investieren, sind der drohende Austritt Großbritanniens aus der EU und das damit verbunden geschwächte Pfund ja eine Opportunität. Auch für opportunistische Fonds könnte Großbritannien jetzt also erst so richtig interessant werden. Gut vorstellbar, dass z.B. bald mehr Deal-Sourcer hierfür gesucht werden. Und große, global tätige Investment- und Fondsmanager mit in Relation geringem Exposure in UK werden ihre paneuropäischen Recruiting-Pläne weiter umsetzen. Schließlich weiß im Moment kein Mensch, wie die Austrittsbedingungen aussehen werden, und vor Anfang 2019 dürfte das auch nicht feststehen.

IZ: Die eine oder andere deutsche Wirtschaftsförderung hat sich im Vorgefühl eines möglichen Massenexodus u.a. Londoner Banken schon in Stellung für Wirtschaftsflüchtlinge aus dem Vereinigten Königreich gebracht, so geschehen auch auf der Expo Real.

Fontana: Niemand weiß, wie die Austrittskonditionen schlussendlich aussehen werden. Alle hoffen auf einen Schweiz- oder Norwegen-Status. Freiheit des Kapitals wird es nur gegen Freiheit der Arbeitnehmer geben. Im Moment kann ich mir nicht vorstellen, dass in einem Massenexodus aus UK nach Kontinentaleuropa ganze Teams von London abgezogen und nach Frankfurt oder Paris verlagert werden. Es ist auf jeden Fall viel zu früh, zu behaupten, dass sich andere Städte mit Büros oder Wohnungen für Banker oder Immobilienleute wappnen müssten. Zurzeit ist das alles noch gar nicht absehbar. Die geschilderten Fälle sind nicht mehr als Einzelfälle, und betroffen sind vor allem kleinere, sehr UK-spezifische Marktteilnehmer.

IZ: Gibt es solche Einzelfälle denn auch dergestalt, dass der eine oder andere Arbeitnehmer sich für einen Job auf dem Festland in Stellung bringt?

Fontana: Ja, solche Einzelfälle gibt es: Wir hatten z.B. vor dem Referendum für eine paneuropäische Rolle in Paris Kandidaten aus UK angesprochen. Die meisten dieser britischen Kandidaten sagten uns damals ab. Kurz nach dem Brexit haben sich dann einige dieser Kandidaten überraschend bei uns gemeldet und signalisiert, dass sie doch Interesse an dieser Position hätten. Doch man sollte auch dies nicht überbewerten: Es geht auch hier eher um zarte Schwingungen als um große Trends.

IZ: Wirkt sich das Votum auf die Mandate von Bohill Partners in anderen Ländern aus?

Fontana: Unsere Mandate in anderen Märkten, sei es in Deutschland, Frankreich oder Skandinavien, sind vom Pro-Brexit-Votum der Briten komplett unbeeinflusst geblieben.

IZ: Genug vom Brexit: Welche Profile werden zurzeit am meisten nachgefragt?

Fontana: Gesucht sind u.a. Akquisiteure, also die berühmten Trüffelschweine, die den Riecher für die richtigen Immobilien und Standorte haben. Auch Asset-Manager zur Wertgenerierung nach Zukäufen sind gefragt. Es gibt leider zu wenige Asset-Manager, die gleichzeitig mit der Immobilie und mit Finanzkennzahlen auf hohem Level umgehen können. Im Capital Raising werden Leute gesucht, die mehr aus der deutschen Kapitalseite herausholen können.

IZ: Frau Fontana, vielen Dank für das angenehme und erhellende Gespräch.

Das Interview führte Harald Thomeczek.

Harald Thomeczek

Vonovias CSR noch ausbaufähig

Karriere 20.10.2016
Vonovia hat in Sachen Corporate Social Responsibility (CSR) offenbar noch Luft nach oben. Das legt zumindest das "Good Company Ranking 2016" nahe, für das Wissenschaftler die aktuellen ... 

Vonovia hat in Sachen Corporate Social Responsibility (CSR) offenbar noch Luft nach oben. Das legt zumindest das "Good Company Ranking 2016" nahe, für das Wissenschaftler die aktuellen Geschäftsberichte der Dax-30-Konzerne ausgewertet haben.

Die Wissenschaftler der TU Dresden, der Universität Hohenheim, der Uni des Saarlandes und der HHL Leipzig Graduate School of Management untersuchten, ob und wie die Unternehmen u.a. ihrer Verantwortung gegenüber der Gesellschaft, der Umwelt und ihren Mitarbeitern nachkommen und wie sie dies auch für Außenstehende nachvollziehbar und messbar kommunizieren. Im Gesamtranking landet der Wohnungsvermieter mit 45,2 von 100 möglichen Punkten auf dem 30. und damit letzten Platz. Spitzenreiter Daimler und die Zweit- und Drittplatzierten Bayer und SAP erzielen jeweils mehr als 70 Punkte. Die durchschnittlich erreichte Punktzahl liegt bei 61,5 Punkten.

Für das Ranking wurden die Konzerne in den Kategorien Gesellschaft, Mitarbeiter, Umwelt und "Financial Integrity" - wie verantwortungsvoll die Aktiengesellschaften also mit dem Geld ihrer Kapitalgeber umgehen - unter die Lupe genommen. Die ersten drei Kategorien wurden mit je 20 (möglichen) Punkten gewichtet, die finanzielle Integrität schlug mit 40 Punkten zu Buche, weil die wirtschaftliche Performance ja die Grundlage für ein segensreiches Wirken auf den anderen Feldern ist, so Rankinginitiator Klaus Rainer Kirchhoff, CEO von Kirchhoff Consult.

Das schlechte Abschneiden von Vonovia ist nicht gleichbedeutend damit, dass die Wohnungsgesellschaft in puncto unternehmerischer Verantwortung praktisch auf ganzer Linie versagt hat. Kirchhoff stellte klar: "Dass Vonovia in Sachen Transparenz und Kommunikation noch nicht so entwickelt ist wie es sein sollte, und viele Informationen, die wir für die Beurteilung gebraucht hätten, nicht verfügbar waren, ist sicher auch damit zu erklären, dass Vonovia noch recht frisch an der Börse ist." Für das Ranking wurden keine Interviews mit Unternehmensvertretern geführt, sondern ausschließlich Geschäftsberichte ausgewertet.

Lobend erwähnte Kirchhoff mit Blick auf die Bochumer Wohnungsgesellschaft ein "umweltorientiertes Gebäudemanagement" und "eine starke Kundenorientierung sowie viele Maßnahmen zur Umsetzung der Kundenzufriedenheit". Dort, wo es um eine "direkte Geschäftsbeziehung" gehe, mache Vonovia eine gute Figur.

Sobald es mit Blick auf Gesellschaft und Umwelt über "direkte Geschäftsbeziehungen" hinausgeht, fänden sich jedoch kaum verwertbare Informationen zu CSR-Zielen und messbaren Fortschritten. "Schwer zu sagen, ob das alles nicht vorhanden ist oder es nur nicht kommuniziert wird." So sei trotz einer "grundsätzlich guten Positionsbestimmung im Bereich Human Resources" auch "keine klare Personalstrategie erkennbar". Vonovia sei zwar in der beruflichen Ausbildung stark und fördere gezielt benachteiligte Jugendliche: "Aber das reicht eben nicht."

Auch bei den anderen Konzernen sehen die Autoren der Studie den größten Spielraum im Personalmanagement: "Bei einer durchschnittlichen Betriebszugehörigkeit junger Mitarbeiter von dreieinhalb Jahren würde man sich wünschen, dass die Unternehmen sich bei Mitarbeiterbindung und -motivation oder Weiterbildung mehr einfallen lassen."

Bei der "Financial Integrity", zu deren Messung die Autoren laut Kirchhoff im Grunde wie Aktienanalysten Finanzkennzahlen bzw. die Leistungsfähigkeit und Stabilität einer AG abklopften - als notwendige Bedingung nachhaltigen Handelns -, kann sich Vonovia anscheinend noch steigern: Wissenschaftler der HHL Leipzig Graduate School of Management jedenfalls, die diesen Aspekt untersuchten, wollen bei Vonovia eine "mangelhafte Offenlegung strategischer Zielgrößen im Wertmanagement" erkannt haben. Im gesonderten Financial-Integrity-Ranking landet Vonovia auf Platz 24, in puncto Umwelt und Gesellschaft jeweils auf dem letzten Platz und in der Kategorie Mitarbeiter auf Rang 28.

Harald Thomeczek

GWG und Gewofag unter neuer Führung

Karriere 20.10.2016
Die städtischen Münchner Wohnungsbaugesellschaften erhalten neue Geschäftsführer. Zwei der drei Neubesetzungen sind nicht ganz unumstritten. ... 

Die städtischen Münchner Wohnungsbaugesellschaften erhalten neue Geschäftsführer. Zwei der drei Neubesetzungen sind nicht ganz unumstritten.

Die GWG bekommt gleich eine komplett neue Geschäftsführung: Die beiden amtierenden Geschäftsführer Dietmar Bock und Hans-Otto Kraus, beide 66 Jahre alt, gehen in Rente. Dafür hat der Aufsichtsrat den Münchner Stadtrat Christian Amlong (SPD), Jahrgang 1976, und Gerda Peter (Jahrgang 1964) von der CBRE-Tochter Preuss Unternehmensgruppe zum 21. November 2016 in die Geschäftsführung bestellt. Amlong kommt von den Stadtwerken München, wo er als Bereichsleiter Recht/Konzernangelegenheiten tätig ist. Die Architektin Peter leitete als Prokuristin den Bereich Wohnungs- und Kommunalbau bei Preuss. Amlong wird in dem neuen Gespann als Sprecher der Geschäftsführung agieren.

Bei der Gewofag scheidet Geschäftsführer Sigismund Mühlbauer zum 1. November 2016 aus der Geschäftsführung aus. Für ihn rückt der Stadtrat Max Straßer (CSU), Jahrgang 1960 und wie Amlong ehemaliger Gewofag-Aufsichtsrat, nach. Klaus-Michael Dengler bleibt Sprecher der Gewofag-Geschäftsführung.

Laut Münchner Lokalzeitungen haben sich die beiden Fraktionen der Großen Koalition in München zwei der Chefposten in den Wohnungsgesellschaften praktisch gegenseitig zugeschanzt. Bereits im April 2016 berichteten die Zeitungen, dass Straßer und Amlong als heiße Kandidaten gehandelt würden.

Im städtischen Referat für Stadtplanung und Bauordnung heißt es auf IZ-Anfrage: Die nun bestellten Geschäftsführer hätten sich nach einer Ausschreibung als die am besten geeigneten Kandidaten erwiesen. Die Süddeutsche Zeitung schreibt dazu: "Die Posten galten nach einem Deal der im Rathaus regierenden Fraktionen als sicher vergeben, aussichtsreiche Kandidaten von außen sollen sich deshalb kaum beworben haben."

Um die fachliche Eignung der beiden designierten Geschäftsführer zu unterstreichen, führt die Stadt bei Straßer u.a. dessen Tätigkeit bei der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt, als Mitglied des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung sowie als Aufsichtsrat bei der Gewofag ins Feld. Bei Amlong werden dessen Tätigkeit als Korreferent des Referats für Stadtplanung und Bauordnung, sein Wirken als stellvertretender Vorsitzender der Stadtgestaltungskommission und u.a. im Aufsichtsrat der Gewofag angeführt.

Was die Verdienstmöglichkeiten der drei Neuen angeht, gibt der jüngste "Finanzdaten- und Beteiligungsbericht" der Stadt Orientierung: Demnach erhielt die damalige Gewofag-Geschäftsführerin Gordona Sommer 2014 - als einzige im Gesamtjahr beschäftigte Geschäftsführerin der Gewofag - insgesamt 271.000 Euro. Die Bezüge der beiden GWG-Chefs beliefen sich 2014 auf 185.000 bzw. 189.000 Euro.

Harald Thomeczek

Gleiches Recht für alle

Harald Thomeczek.

Harald Thomeczek.

Bild: IZ

Karriere 20.10.2016
Alte Hasen unter Artenschutz zu stellen, mag ja in der freien Wildbahn ein löbliches Ansinnen sein. Bezogen auf Makler und Verwalter mutet es eher willkürlich an, meint IZ-Redakteur Harald ... 

Alte Hasen unter Artenschutz zu stellen, mag ja in der freien Wildbahn ein löbliches Ansinnen sein. Bezogen auf Makler und Verwalter mutet es eher willkürlich an, meint IZ-Redakteur Harald Thomeczek.

Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter werden, falls im laufenden Gesetzgebungsverfahren nichts mehr völlig Überraschendes passiert, unter Beweis stellen müssen, dass sie für ihre Tätigkeit auch qualifiziert sind. Sonst werden sie künftig keine Gewerbeerlaubnis er- bzw. behalten. Ein nicht unerheblicher Anteil der Marktteilnehmer soll jedoch von einem Sachkundenachweis verschont bleiben: Alle diejenigen, die mehr als sechs Jahre ununterbrochen als Makler oder WEG-Verwalter gearbeitet haben, wenn das Gesetz für neue Zulassungsregeln für diese Berufsgruppen in Kraft tritt, sind fein raus.

Doch warum eigentlich? Nur weil ich einen Job eine gewisse Zeit lang gemacht habe, heißt das doch nicht zwangsläufig, dass ich auch wirklich das Zeug dazu habe. Und wieso sollen Makler und Verwalter, die noch keine sechs Jahre am Markt sind oder in diesen Markt erst noch irgendwann einsteigen, gegenüber Wettbewerbern benachteiligt werden, die z.B. nur aufgrund der Gnade einer früheren Geburt schon länger arbeiten? Hinzu kommt, dass der Gewerbetreibende sich nur vor der zuständigen Behörde auf die Ausnahmeregelung berufen muss - bei der Berufsausübung selbst, also gegenüber Verbrauchern bzw. Wohnungseigentümern, braucht er nicht offenzulegen, dass er seine Qualifikation nie nachgewiesen hat.

Auch hat sich mir noch nicht erschlossen, warum Gewerbetreibende eine Prüfung ablegen sollen, nicht jedoch angestellte Makler und Verwalter: Wer aktiv an der erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitwirkt, also z.B. Wohnungsbesichtigungen oder Eigentümerversammlungen durchführt, dessen Sachkunde sollte genauso auf den Prüfstand kommen wie die seines Chefs. Nur weil der Erlaubnis- bzw. Unternehmensinhaber für seine Mitarbeiter haftet und deshalb ein Interesse daran haben sollte, dass sie keine Unfälle bauen, besitzen diese doch nicht automatisch die nötige Fachkunde.

Diese Punkte hat auch der Verbraucherschutzausschuss des Bundesrats moniert und dafür plädiert, dass alte Hasen sowie Angestellte ohne Ausnahme eine Sachkundeprüfung ablegen müssen. Vergebens: Der Bundesrat hat nicht nur u.a. diese Vorschläge für eine Gesetzesverschärfung zurückgewiesen, sondern einen Punkt in seine Stellungnahme an die Bundesregierung übernommen, den der Wirtschaftsausschuss ins Spiel brachte: Auch unselbstständige Tätigkeiten sollen nun bei der Ermittlung alter Hasen angerechnet werden. Statt gar keiner Ausnahmen wird es noch mehr vermeintlich Bestandsschutzbedürftige geben.

Lesen Sie auch "Artenschutz für alte Hasen".

Harald Thomeczek

Artenschutz für alte Hasen

Der Bundesrat empfiehlt eine Ausweitung des vorgesehenen Bestandsschutzes für alte Hasen.

Der Bundesrat empfiehlt eine Ausweitung des vorgesehenen Bestandsschutzes für alte Hasen.

Bild: nik

Karriere 20.10.2016
Immobilienmakler und WEG-Verwalter können (vorerst) aufatmen: Sämtliche vom Ausschuss für Verbraucherschutz des Bundesrats vorgelegten Vorschläge zur Verschärfung des Gesetzentwurfs ... 

Immobilienmakler und WEG-Verwalter können (vorerst) aufatmen: Sämtliche vom Ausschuss für Verbraucherschutz des Bundesrats vorgelegten Vorschläge zur Verschärfung des Gesetzentwurfs für neue Berufszulassungsregeln für Immobilienmakler und WEG-Verwalter wurden in der jüngsten Sitzung des Bundesrats abgeschmettert. Und es kommt sogar noch besser: Ein Vorschlag des Wirtschaftsausschusses, der das Gesetz entschärfen würde, fand eine Mehrheit.

Seit mehr als sechs Jahren am Markt tätige Makler und Verwalter sollen nun doch keine Sachkundeprüfung ablegen müssen. So steht es auch im Gesetzentwurf. Der Verbraucherschutzausschuss hatte jedoch argumentiert, dass eine mehrjährige Tätigkeit nicht zwingend auf die erforderliche Sachkunde schließen lässt, und darum darauf gedrungen, sogenannte alte Hasen nicht zu verschonen. Für diese Empfehlung fand sich im Bundesrat jedoch keine Mehrheit.

Im Gegenteil: Stattdessen soll bei der Prüfung, ob ein Gewerbetreibender ein alter Hase ist, nun auch die Sachkunde berücksichtigt werden, die er eventuell in unselbstständiger Tätigkeit erworben hat. So empfahl es der Wirtschaftsausschuss dem Bundesrat. Der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf macht dagegen für eine Befreiung von der Pflicht zum Sachkundenachweis zur Auflage, dass ein Makler oder Verwalter "ununterbrochen selbstständig" gearbeitet haben muss.

Aufatmen können auch Mitarbeiter von gewerbetreibenden Immobilienmaklern und Wohnungseigentumsverwaltern: Anders als vom Verbraucherschutzausschuss vorgeschlagen, soll von diesen nun doch keine Sachkundeprüfung verlangt werden. Der Ausschuss wollte auf diese Weise sicherstellen, dass Kunden ausschließlich mit "fachkundigen und gewissenhaften" Mitarbeitern konfrontiert werden.

Dagegen stieß auch ein weiterer Vorschlag des Wirtschaftsausschusses auf Gegenliebe im Bundesrat: Makler und Verwalter sollen mehr Zeit bekommen, ihren Alte-Hasen-Status zu belegen oder eben eine Sachkundeprüfung abzulegen und alle sonstigen vorgesehenen Berufszulassungsvoraussetzungen zu erfüllen. Konkret sollen sie dafür nun zwölf Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes Zeit haben.

Die weiteren Ergebnisse: Immobilienmakler sollen, anders als WEG-Verwalter, keine Berufshaftpflichtversicherung vorweisen müssen, um eine Gewerbeerlaubnis zu erhalten. Im Referentenentwurf war dies noch angedacht, und der Verbraucherschutzausschuss hatte eine Versicherungspflicht auch für Makler nun nachträglich im Gesetzentwurf verankern wollen - vergeblich. Und: Kundenberatungskompetenzen sowie "Fachkenntnisse zu energetischen Eigenschaften von Immobilien" - Stichwort: energetische Modernisierung - sollen in einer Sachkundeprüfung nun auch nicht nachgewiesen werden müssen.

Eine Mehrheit fand hingegen auch die dritte Einlassung des Wirtschaftsausschusses: Spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten sollen die Auswirkungen des Gesetzes evaluiert werden.

Sobald die Stellungnahme des Bundesrats die Regierung erreicht, hat diese sechs Wochen Zeit, sich ihrerseits dazu zu äußern und den Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen. Ziel des Bundeswirtschaftsministeriums ist es, das Gesetzgebungsverfahren bis Ende 2016 abzuschließen, sodass das Gesetz im vierten Quartal 2017 in Kraft treten könnte, zeitgleich mit der Rechtsverordnung, in der u.a. die Inhalte der Sachkundeprüfung festgelegt werden. Diese erarbeitet das Ministerium derzeit.

Lesen Sie hierzu auch den Kommentar "Gleiches Recht für alle".

Harald Thomeczek