Karriere-News

Die beliebtesten Arbeitgeber: 6. DREES & SOMMER

Sinan Eliguel, Head of Group HR von Drees & Sommer.

Sinan Eliguel, Head of Group HR von Drees & Sommer.

Quelle: Drees & Sommer

Karriere 04.07.2019
Nun kennen wir sie, die zehn beliebtesten Wunscharbeitgeber der befragten Studierenden. Doch für wen wird der Wunsch Wirklichkeit? Die Unternehmen verraten uns, wie der Einstieg bei ihnen ... 

Nun kennen wir sie, die zehn beliebtesten Wunscharbeitgeber der befragten Studierenden. Doch für wen wird der Wunsch Wirklichkeit? Die Unternehmen verraten uns, wie der Einstieg bei ihnen funktionieren kann, welche Stellen sie bieten und was die Absolventen später erwartet. Ein Praktikum oder ein Werkstudentenjob zum gegenseitigen Kennenlernen ist bei allen schon mal ein guter Anfang. Dann klappt es später vielleicht auch mit einem Direkteinstieg.

Für Drees & Sommer arbeiten mehr als 3.500 Menschen an 40 Standorten weltweit. Der Altersdurchschnitt beträgt 36 Jahre. Zu 54% sind die Mitarbeiter männlichen, zu 46% weiblichen Geschlechts. Vor allem auf den Führungsebenen dominieren jedoch die Herren. "Bei der jungen Generation sind es aber mehr Frauen als Männer", berichtet Sinan Eliguel, Head of Group HR. Knapp 82% seiner Kollegen haben einen akademischen Abschluss. Die Fluktuation liegt laut Eliguel "weit unter dem Branchendurchschnitt bei Beratungshäusern von 15% bis 20%. Sie ist bei uns nur knapp zweistellig."

Das Kerngeschäft dreht sich immer noch um die gute alte deutsche Ingenieurskunst, doch Drees & Sommer ist nicht mehr allein Projektsteuerer bzw. -manager: "Wir werden nicht nur gerufen, wenn's ums Bauen geht, sondern auch, wenn's um Nachhaltigkeit und Digitalisierung geht", sagt Eliguel. "Früher hatten wir 60%, 70% oder mehr Bauingenieure, heute gibt es auch eine starke Beratungssparte, für die Betriebswirte willkommen sind." Gleichwohl: Ingenieur, sei es als Bau- oder Wirtschaftsingenieur, ist immer noch der wichtigste Abschluss.

Pro Jahr sind insgesamt ca. 400 neue Nachwuchskräfte und Professionals bei Drees & Sommer anzutreffen. Etwa die Hälfte sind Berufseinsteiger, die andere Hälfte verteilt sich auf Werkstudenten, Praktikanten, duale Studenten und Azubis. Regionale Schwerpunkte sind die großen deutschen Niederlassungen Stuttgart, Frankfurt, München, Hamburg, Köln, Düsseldorf, Berlin oder Leipzig. "Im Moment suchen wir in jeder Jobfamilie und für jeden Produktbereich", so Eliguel. Neben einem Direkteinstieg erprobt Drees & Sommer zurzeit ein Traineeprogramm. Angeboten werden Traineeplätze bislang nur in Hamburg, "und jetzt kommt Stuttgart".

Harald Thomeczek

EuGH kippt verbindliche Honorarsätze der HOAI

Den Europäischen Gerichtshof haben die Argumente Deutschlands nicht überzeugt.

Den Europäischen Gerichtshof haben die Argumente Deutschlands nicht überzeugt.

Quelle: Fotolia.com, Urheber: Florian Bauer

Karriere 04.07.2019
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das bindende Preisrecht der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zu Fall gebracht. ... 

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das bindende Preisrecht der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zu Fall gebracht.

Nach dem heute Morgen verkündeten Urteil verstößt Deutschland mit den verbindlichen Mindest- und Höchstsätzen für Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie, nach der in einem freien europäischen Binnenmarkt Wettbewerb grundsätzlich auch über den Preis möglich sein soll. Der Argumentation Deutschlands, der feste Preisrahmen der HOAI sei unerlässlichlich für die Bauqualität und den Verbraucherschutz, folgten die Richter nicht. Sie hielten vielmehr dagegen: In allen anderen EU-Mitgliedsstaaten würden auch ohne verbindliche Honorarsätze qualitätsvolle Architektur- und Ingenieurleistungen erbracht.

Deutschland hat nun voraussichtlich bis zu einem Jahr Zeit, auf die Entscheidung des EuGH zu reagieren. Die Bundesarchitektenkammer forderte umgehend, "die Leistungsbilder und Honorarsätze der HOAI mit Zustimmung der Bundesländer zumindest als abgeprüften Referenzrahmen zu erhalten".

Erfolgsaussichten für Aufstockungsklagen gesunken

Unmittelbare Konsequenzen dürfte das EuGH-Urteil aber schon jetzt entfalten: Zum einen sind die Erfolgsaussichten für sogenannte Aufstockungsklagen gesunken. Es kommt immer wieder vor, dass z.B. ein Architekt, der mit seinem Auftraggeber zunächst vertraglich ein Pauschalhonorar unterhalb des HOAI-Mindestsatzes vereinbart hat, im Nachhinein ebendiesen Mindestsatz einzuklagen versucht. Bisher standen die Chancen gut, mit einer solchen Aufstockungsklage erfolgreich zu sein.

Eine zweite direkte Folge des heutigen Urteils: Ein Angebot in einem Vergabeverfahren der öffentlichen Hand auszuschließen, weil es die Mindestsätze der HOAI unterschreitet - oder, was aber seltener vorkommen dürfte - die Höchstsätze überschreitet, dürfte ab heute daher nicht mehr zulässig sein. Darauf weist u.a. die Kanzlei Kapellmann und Partner hin.

Die Entscheidung des EuGH kommt nicht überraschend: Bereits der für den Fall zuständige Generalanwalt hatte in seinen Schlussanträgen im Februar 2019 moniert, dass das bindende Preisrecht der HOAI Architekten und Ingenieure in unzulässiger Weise daran hindere, sich über niedrige Preise im Markt zu etablieren.

Interessant ist, dass die europäischen Richter Mindestsätze für Planungsleistungen mit Blick auf den deutschen Markt mit vielen kleinen und mittelgroßen Marktteilnehmern nicht grundsätzlich für das falsche Mittel halten, eine hohe Bauqualität sicherzustellen. Die deutsche Regelung sei jedoch inkohärent: Denn in Deutschland könnten Planungsleistungen nicht nur von Architekten und Ingenieuren, sondern auch von Dienstleistern erbracht werden, die keine entsprechende fachliche Eignung nachweisen müssen. Daraus schließen die Richter: Mindestsätze seien nicht geeignet, eine hohe Planungsqualität zu erreichen, wenn für die Erbringer dieser Leistungen, die ebendiesen Mindestsätzen unterliegen, nicht selbst auch Mindestanforderungen gälten.

Harald Thomeczek