Karriere-News

StoneVest holt sich Ex-Deka-Geschäftsführer Thomas Schmengler als Berater

Thomas Schmengler.

Thomas Schmengler.

Urheber: Mara Monetti Fotografie

Köpfe 29.11.2021

Fakt-Gründer Hubert Schulte-Kemper übergibt Ämter an die nächste Generation

Christoph, Hubert, Andreas und Kirsten Schulte-Kemper (v.l.n.r.).

Christoph, Hubert, Andreas und Kirsten Schulte-Kemper (v.l.n.r.).

Urheber: Mike Henning

Köpfe 26.11.2021
Fakt-Gründer und Mehrheitsaktionär Hubert Schulte-Kemper hat verschiedene Ämter innerhalb der unter anderem in der Projektentwicklung tätigen Essener Unternehmensgruppe an seine Tochter ... 

Fakt-Gründer und Mehrheitsaktionär Hubert Schulte-Kemper hat verschiedene Ämter innerhalb der unter anderem in der Projektentwicklung tätigen Essener Unternehmensgruppe an seine Tochter und seine Söhne abgegeben. Dadurch soll ein Generationenwechsel eingeleitet werden. Schulte-Kemper selbst will sich in Zukunft mehr auf Gesellschaften konzentrieren, die noch in der Gründung sind.



Dr. Kirsten Schulte-Kemper, die seit 2019 im Vorstand der Fakt Immobilien AG (FIAG) ist, wurde bereits im Mai vom Aufsichtsrat in den Vorstand der Fakt-Gruppe gewählt. Sie ist seit 2021 Generalbevollmächtigte für Fakt und Geschäftsführerin von mehreren Projektgesellschaften. Den Vorsitz über den Vorstand behält ihr Vater. Weiteres Mitglied ist Norbert Boddenberg. Stellvertretende Vorstandsmitglieder sind Dr. Nicolai Ulrich und Andreas Schulte-Kemper.

Außerdem übernimmt Schulte-Kempers Sohn Andreas ab Anfang 2022 den Finanzvorstand bei Agriculture Park und ist Vorstandsvorsitzender bei Fakt Financial Services. Sein Bruder Christoph Schulte-Kemper ist seit Mitte Oktober Mitglied im FIAG-Vorstand. Dort verantwortet er die gewerblichen Bestandsimmobilien in Planung, Bau und Betrieb. Außerdem ist er Geschäftsführer von Fakt Ruhrturm, Fakt Ruhrallee 80 und der Schiborr Liegenschaftsverwaltung. Bei Fakt Energy Solutions verwaltet der Diplomkaufmann als Geschäftsführer zudem den energetischen Bereich der gesamten Gruppe.

Janina Stadel

Bundesrat stimmt Prüfungsordnung für WEG-Verwalter zu

Karriere 26.11.2021
Ab Dezember 2022 dürfen sich Hausverwalter nur als WEG-zertifiziert bezeichnen, wenn sie eine entsprechende IHK-Prüfung abgelegt haben. Von dieser Prüfungspflicht sollen jedoch Personen ... 

Ab Dezember 2022 dürfen sich Hausverwalter nur als WEG-zertifiziert bezeichnen, wenn sie eine entsprechende IHK-Prüfung abgelegt haben. Von dieser Prüfungspflicht sollen jedoch Personen ausgenommen werden, die sich anderweitig zum Verwalter qualifiziert haben, etwa Volljuristen und Personen, die eine abgeschlossene immobilienwirtschaftliche Berufsausbildung oder einen Hochschulabschluss mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt nachweisen können.  



Der Bundesrat hat diesen Freitag der Regierungsverordnung zugestimmt, die die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt. Demnach können Wohnungseigentümer ab dem 1. Dezember einen Hausverwalter verlangen, der ein Zertifikat über notwendige rechtliche, technische und kaufmännische Kenntnisse nachweisen kann. Um dieses Zertifikat zu erhalten, müssen die Verwalter künftig eine Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) ablegen. Eine Befreiung von der Prüfungspflicht für Verwalter, soll es für Volljuristen und Personen mit abgeschlosser Berufsausbildung oder abgeschlossenem Hochschulstudium im immobilienwitschaftlichen Bereich geben, ebenso für geprüfte Immobilienfachwirte. Sie werden dem zertifizierten WEG-Verwalter gleichgestellt. Setzt die Bundesregierung diese Änderung nun um, kann sie am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. 

IVD befürwortet die Regelung

Markus Jugan, Vizepräsident des Verbands IVD und Vorsitzender des IVD-Bundesausschusses Verwalter, hofft jetzt auf die schnelle Festlegung einer Prüfungsordnung. "Wir werden unsere Mitglieder auf die Prüfung adäquat vorbereiten. Der Ansturm an Prüfinteressenten wird indes nur zu bewältigen sein, wenn die Prüfungen so früh wie möglich angeboten werden können. Bis die erforderlichen Prüfungsausschüsse gebildet sind, und alle Prüfungsinhalte und -abläufe feststehen, werde es aber noch eine Zeit lang dauern, befürchtet er. 

Weitere Fortschritte bei der Verwalterqualifikation verspricht der Koalitionsvertrag der designierten Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP, der diese Woche vorgestellt wurde. Die Koalition will demnach einen Sachkundenachweis für WEG-Verwalter zur Pflicht machen. „Nachdem im WEG bereits seit Dezember 2020 die IHK-Prüfung zum zertifizierten WEG-Verwalter verankert ist, besteht jetzt die Chance, eine echte Berufszulassungsvoraussetzung für WEG-Verwalter einzuführen“, betont BVI-Präsident Thomas Meier.



Janina Stadel