Karriere-News

Hannover Leasing: Ahlmann als Geschäftsführer abberufen

Andreas Ahlmann.

Andreas Ahlmann.

Bild: Hannover Leasing

Köpfe 16.04.2015
Andreas Ahlmann, 47, ist nicht mehr Geschäftsführer des Pullacher Leasing- und Fondshauses Hannover Leasing. Offenbar wurde der studierte Betriebswirt abberufen. Er war 1995 zu Hannover ... 

Andreas Ahlmann, 47, ist nicht mehr Geschäftsführer des Pullacher Leasing- und Fondshauses Hannover Leasing. Offenbar wurde der studierte Betriebswirt abberufen. Er war 1995 zu Hannover Leasing gekommen und 2005 in die Geschäftsführung aufgestiegen.

Er galt dort zuletzt als Kandidat, zum Sprecher der Geschäftsführung ernannt zu werden, nachdem Friedrich Wilhelm Patt, der diese Funktion innehatte, Ende 2013 aus der Führung des Unternehmens ausgestiegen war. Bei Hannover Leasing hieß es heute lediglich: "Wir bestätigen, dass Andreas Ahlmann nicht mehr Mitglied der Geschäftsführung von Hannover Leasing ist." Einzelheiten zu den Umständen wurden nicht genannt.

Auch zu einer möglichen Nachfolgeregelung verlautete nichts. Seit der frühere Geschäftsführer der IVG Institutional Funds, Bernhard Berg, im Oktober 2014 bei Hannover Leasing anheuerte und einen Monat später zum Geschäftsführer der Tochtergesellschaft Hannover Leasing Investment bestellt wurde, ist immer wieder darüber spekuliert worden, der Mittfünfziger wolle an die Spitze des Mutterunternehmens. Berg ist bei den Oberbayern, um das Geschäft mit institutionellen Investoren aufzubauen. Der Geschäftsführung gehören nunmehr noch Marcus Menne und Michael Ruhl an. Menne ist seit Februar 2014 Geschäftsführer, Ruhl kam im September 2013 zu den Pullachern.

Helaba: "Wir sind in keinen Verkaufsgesprächen."

Die Personalie Ahlmann löste neuerliche Gerüchte darüber aus, die Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) bereite womöglich den Verkauf von Hannover Leasing vor. Entsprechende Spekulationen hatte es in den vergangenen Jahren immer wieder gegeben. Ein Helaba-Sprecher aber sagte heute: "Wir sind in keinen Verkaufsgesprächen." Ansonsten wolle man zu allen Gerüchten über einen möglichen Verkauf nichts sagen. Die Helaba hält 49,34% der Hannover-Leasing-Anteile, die Hessisch-Thüringische Sparkassen-Beteiligungsgesellschaft hat 48%, und die übrigen 2,66% befinden sich im Besitz von Friedrich Wilhelm Patt.

Bernhard Bomke

DVAG schreibt Nachwuchspreis aus

Karriere 16.04.2015
Sonja Smalian

DDIV vergibt zwei EBZ-Stipendien

Karriere 16.04.2015
Sonja Smalian

Bei langer Krankheit ist Reden Gold

Auch wer lange Zeit erkrankt ist, sollte den Kontakt zum Arbeitgeber nicht abreißen lassen.

Auch wer lange Zeit erkrankt ist, sollte den Kontakt zum Arbeitgeber nicht abreißen lassen.

Bild: BilderBox.com

Karriere 16.04.2015
Ab dem 60. Lebensjahr dauert eine Krankschreibung im Mittel mehr als 20 Tage. Das betrifft auch die Immobilienbranche. Deshalb berät der Arbeitgeberverband der Deutschen Immobilienwirtschaft ... 

Ab dem 60. Lebensjahr dauert eine Krankschreibung im Mittel mehr als 20 Tage. Das betrifft auch die Immobilienbranche. Deshalb berät der Arbeitgeberverband der Deutschen Immobilienwirtschaft seine Mitglieder zu Langzeiterkrankungen. Damit die betriebliche Eingliederung gelingt, müssen individuelle Lösungen gesucht werden - und die Beteiligten miteinander reden.

Bandscheibenprobleme, Unterschenkelbrüche und Brustkrebs sind nur drei Diagnosen, die zu einer langen Arbeitsunfähigkeit von 41 bis 100 Tagen führen. Das zeigt der aktuelle Gesundheitsreport der Techniker Krankenkasse, die dafür die Daten ihrer 4,1 Mio. Mitglieder ausgewertet hat. Für das Jahr 2013 errechnete die Krankenkasse einen Krankenstand von 4,02% für ihre Mitglieder, das entspricht einer durchschnittlichen Fehlzeit von 14,7 Tagen pro Erwerbsperson. Auch wenn nur knapp 5% der Krankmeldungen eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als sechs Wochen (42 Tage) nach sich ziehen, so entfällt doch fast die Hälfte der Fehlzeiten (47,8%) auf genau solche Langzeiterkrankungen.

Fast jedes Unternehmen dürfte betroffen sein. "Im Schnitt täglich" berät denn auch Prof. Dr. Michael Worzalla, Mitglied im Vorstand des Arbeitgeberverbands der Deutschen Immobilienwirtschaft, die Mitgliedsunternehmen zu diesem Thema. Die rechtliche Beratung mache dabei nur 30% bis 40% der Gespräche aus. 60% bis 70% sind hingegen Tipps aus der Praxis. Denn Angestellte, die länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren, haben Anrecht auf ein Wiedereingliederungsgespräch. Anders als bei Selbstständigen, für die die krankheitsbedingte Auszeit durchaus einen Karriereknick bedeuten kann (vgl. "Krebs ist immer noch ein Tabuthema", IZ 14/2015), können Angestellte an ihren Arbeitsplatz zurückkehren.

Bei dem Wiedereingliederungsgespräch soll festgestellt werden, "wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann", heißt es im Sozialgesetzbuch. Dabei muss der Mitarbeiter nichts zur Art der Erkrankung sagen, das Unternehmen darf nicht fragen. Ein Vertreter des Betriebsrats soll bei dem Gespräch dabei sein. Der Mitarbeiter könnte sich auch von einem Rechtsbeistand begleiten lassen, sagt Gerhard Citrich von der IG BAU. Er könnte selbst Vorschläge machen, welche Einsatzmöglichkeiten er nach der Rückkehr sieht.

Bei dem Gespräch handele es sich um ein ganz formloses Verfahren, das der Arbeitnehmer jedoch nicht absolvieren muss. 30% bis 40% der Arbeitnehmer lehnten ein solches Gespräch ab, habe Worzalla die Erfahrung gelehrt. Doch das Gespräch sei sehr wichtig für den Arbeitgeber, um abschätzen zu können, ob der Mitarbeiter zurückkehren wird und wenn ja, in welchem zeitlichen Umfang.

Damit die Kontaktaufnahme nach langer Krankheit nicht so schwerfällt, sollte der Kontakt am besten gar nicht erst abbrechen. Ist der Mitarbeiter zwar noch krankgeschrieben, aber nicht ans Bett gefesselt, könnte er während der Mittagspause im Betrieb vorbeischauen oder einfach mal zum Hörer greifen. Auch das Unternehmen kann Kontakt durch die Zusendung der Mitarbeiterzeitung halten oder sich bei der Familie melden. Zu Beginn der Erkrankung sei die Solidarität meist groß, doch dann bestehe die Gefahr, dass der Erkrankte in Vergessenheit gerate, sagt Citrich.

Auch NCC Deutschland legt Wert darauf, dass bei einer langfristigen Erkrankung der Kontakt nicht abreißt. Einer aus dem Team, die Personalabteilung oder die Führungskraft halte die Verbindung aufrecht, sagt Personalleiterin Kathrin Alisch. Es gehe auch darum, "gutgemeinte Bombardierungen" mit Genesungswünschen von dem kranken Mitarbeiter fernzuhalten. Bei der Wiedereingliederung gebe es keinen allgemeingültigen Prozess. "Die Situationen sind so vielfältig wie die Menschen", sagt Alisch. Vielmehr werde nach individuellen Lösungen gesucht. Braucht der Mitarbeiter einen höhenverstellbaren Tisch oder muss er zwei Mal die Woche früher gehen können, um die Physiotherapie zu machen? Das Unternehmen fördert mit einem jährlichen Awareness Day die Unfallprävention.

Die DekaBank setzt ebenfalls auf individuelle Lösungen bei der Wiedereingliederung von Mitarbeitern. "Mit mehr als 300 verschiedenen Arbeitszeitmodellen bietet das rund 4.200 Mitarbeiter große Unternehmen viele Wahlmöglichkeiten. "Da geht es eher darum, dass in Abstimmung mit der Führungskraft ein passendes Modell gewählt wird", sagt Katrin Becker von der DekaBank. Um die Wiedereingliederung besser planen zu können, empfiehlt sie Transparenz im Umgang mit der Krankheit. "Doch das ist eine persönliche Entscheidung des Mitarbeiters. Manche sind dabei sehr offensiv, andere eher zurückhaltend", sagt Becker." "Kommunizieren, kommunizieren" lautet ebenfalls Worzallas Tipp für die Unternehmen und ihre Mitarbeiter. "In diesem Fall ist Reden ausnahmsweise mal Gold".

Am 10. Juni 2015 findet in Berlin die Tagung "Gesunde Mitarbeiter - zukunftsfähige Unternehmen" der Deutschen Gesellschaft für Personalführung statt. Dabei geht es u.a. um die Ansprüche an ein zeitgemäßes betriebliches Eingliederungsmanagement bei psychischen Langzeiterkrankungen. Grundlegende Informationen zum Krankengeld und zur Wiedereingliederung gibt es u.a. unter www.tk.de (Menü: Leistungen - TK-Leistungen - Leistungen A-Z).

Sonja Smalian

Weiss tritt als mfi-Aufsichtsratschef zurück

R. Roger Weiss.

R. Roger Weiss.

Bild: mfi

Köpfe 15.04.2015