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Verwalter brauchen IHK-Zertifikat

Karriere 02.12.2021
Ab Dezember kommenden Jahres dürfen sich Hausverwalter nur als WEG-zertifiziert bezeichnen, wenn sie eine entsprechende IHK-Prüfung abgelegt haben. Ausnahmen soll es für Personen geben, ... 

Ab Dezember kommenden Jahres dürfen sich Hausverwalter nur als WEG-zertifiziert bezeichnen, wenn sie eine entsprechende IHK-Prüfung abgelegt haben. Ausnahmen soll es für Personen geben, die sich anderweitig qualifiziert haben.

Der Bundesrat hat vergangenen Freitag der Regierungsverordnung zugestimmt, die die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt. Demnach können Wohnungseigentümer ab dem 1. Dezember 2022 einen Hausverwalter verlangen, der ein Zertifikat über notwendige rechtliche, technische und kaufmännische Kenntnisse nachweisen kann. Um dieses Zertifikat zu erhalten, müssen die Verwalter eine Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) ablegen. Von der Prüfungspflicht befreit werden sollen Volljuristen, geprüfte Immobilienfachwirte und Personen, die eine abschlossene immobilienwirtschaftliche Berufsausbildung, oder ein Hochschulstudium mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt nachweisen können. Sie werden dem zertifizierten Verwalter gleichgestellt. Setzt die Bundesregierung diese Änderung nun um, kann sie direkt in Kraft treten.

Markus Jugan, Vizepräsident des Immobilienverbands Deutschland (IVD) und Vorsitzender des IVD-Bundesausschusses Verwalter, hofft jetzt auf die schnelle Festlegung einer Prüfungsordnung. "Wir werden unsere Mitglieder auf die Prüfung adäquat vorbereiten. Der Ansturm an Prüfinteressenten wird indes nur zu bewältigen sein, wenn die Prüfungen so früh wie möglich angeboten werden können." Bis die erforderlichen Prüfungsausschüsse gebildet sind und alle Prüfungsinhalte und -abläufe feststehen, werde es aber noch eine Zeit lang dauern, befürchtet er.

Ebenfalls nun vom Bundesrat beschlossen wurde die schon lange vom Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV) geforderte Regelung, dass juristische Personen und Personengesellschaften mit zertifizierten Verwaltern gleichgestellt werden. Voraussetzung ist, dass alle im Unternehmen mit der Verwaltung beschäftigten Mitarbeiter die Prüfung zum zertifizierten Verwalter bestanden haben oder diesem aufgrund ihrer Qualifikation nach § 7 der Zertifizierter- Verwalter-Prüfungsverordnung (ZertVerwV) gleichgestellt sind.

Ampelkoalition plant den Sachkundenachweis

Weitere Fortschritte bei der Verwalterqualifikation verspricht der Koalitionsvertrag der angehenden Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP, der in der vergangenen Woche vorgestellt wurde. Die Koalition will demnach einen Sachkundenachweis für WEG-Verwalter zur Pflicht machen. "Nachdem im WEG bereits seit Dezember 2020 die IHK-Prüfung zum zertifizierten WEG-Verwalter verankert ist, besteht jetzt die Chance, eine echte Berufszulassungsvoraussetzung für WEG-Verwalter einzuführen", betont Thomas Meier, Präsident des Bundesfachverbands der Immobilienverwalter (BVI).

IVD-Vize Jugan sieht die Zertifizierung als WEG-Verwalter sogar als "obsolet" an, wenn der Sachkundenachweis als Vorgabe der Gewerbeordnung kommt. Beides basiere auf Prüfungen vor der IHK. Der IVD weist darauf hin, dass bereits die vorherige Bundesregierung über den Sachkundenachweis beraten hat, sich dann auf Drängen der CDU aber stattdessen für eine Kombination aus Versicherungs- und Weiterbildungspflicht sowie dem von der Gewerbeordnung unabhängigen IHK-Zertifikat entschied. "Es wäre gut, wenn der Gesetzgeber schnell den Sachkundenachweis einführt und die Regelungen im WEG aufhebt", meint Jugan.



Janina Stadel und Lars Wiederhold

IG Bau handelt mehr Gehalt für Beschäftigte bei Hochtief aus

Karriere 01.12.2021
In den Tarifverhandlungen zwischen der Gewerkschaft IG Bau und dem Bauunternehmen Hochtief ist es zu einer Einigung gekommen. Die Löhne und Gehälter werden bis 2024 um insgesamt 6,4% angehoben, ... 

In den Tarifverhandlungen zwischen der Gewerkschaft IG Bau und dem Bauunternehmen Hochtief ist es zu einer Einigung gekommen. Die Löhne und Gehälter werden bis 2024 um insgesamt 6,4% angehoben, zudem gibt es zwei Corona-Prämien und eine Wegzeiten-Entschädigung.



Die Beschäftigten des Bauunternehmens Hochtief bekommen insgesamt 6,4% mehr Lohn und Gehalt. Das sind die Ergebnisse der letzten Tarifverhandlungen mit der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau), die am 1. September in Essen starteten.

Im Einzelnen erhöhen sich die Einkommen für die Beschäftigten im April 2022 um 3,1%, im April 2023 um weitere 2,2% und im April 2024 um 1,1%. Als Laufzeit für den Tarifvertrag wurde der Zeitraum vom 1. Oktober 2021 bis zum 30. Juni 2024 festgelegt.

#AB#Corona-Prämien und Wegzeiten-Entschädigung#/AB#

Bereits im Januar 2022 wird eine Corona-Prämie in Höhe von 500 Euro gezahlt, eine weitere im März in Höhe von 400 Euro. Auszubildende bekommen bei beiden Zahlungen die Hälfte.

Die kürzlich im Bauhauptgewerbe ausgehandelte Wegzeiten-Entschädigung gilt bei Hochtief ab Januar 2022. Sie sieht vor, dass Bauarbeiter für die Anfahrt zur Baustelle einen Ausgleich bekommen. Auch Wochenendheimfahrer werden bei dieser Regelung berücksichtigt. Als weitere Einigung wurde beschlossen, dass Angestellte aus ehelichen und nichteehelichen Lebensgemeinschaften künftig gleichgestellt sind.

Für den Hochtief-Konzern musste ein Haustarif ausgehandelt werden, weil das Unternehmen seit 2017 nicht mehr Mitglied im Hauptverband Deutsche Bauindustrie ist. Insgesamt beschäftigt das Unternehmen rund 3.500 Mitarbeiter in Deutschland, weltweit knapp 34.000.

Janina Stadel

StoneVest holt sich Ex-Deka-Geschäftsführer Thomas Schmengler als Berater

Thomas Schmengler.

Thomas Schmengler.

Urheber: Mara Monetti Fotografie

Köpfe 29.11.2021