Die Bundesregierung sieht mit Blick auf energetisch sanierende Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) keine Notwendigkeit, für Wohnungsverwalter Berufszugangsvoraussetzungen einzuführen oder ...
Die Bundesregierung sieht mit Blick auf energetisch sanierende Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) keine Notwendigkeit, für Wohnungsverwalter Berufszugangsvoraussetzungen einzuführen oder von ihnen eine Zertifizierung zu fordern. Das geht aus einer Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion hervor.
Der SPD-Fraktion zufolge spielen Verwalter eine "entscheidende Rolle" bei der Umsetzung von energetischen Sanierungen, weil sie "die entsprechenden Beschlüsse in der Eigentümerversammlung herbeiführen, informieren, beraten und begleiten" können. Zugleich seien damit die Anforderungen in Bereichen wie Finanzierung, Sanierung, Verkehrssicherung sowie Recht/Verordnungen gestiegen, heißt es.
Grundrecht auf Berufsfreiheit
Auch die Tatsache, dass Verwalter nach §5 des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) zu ihrem Tätigkeitsfeld gehörende Rechtsdienstleistungen für Dritte erbringen können, bereitet der Fraktion offensichtlich Unbehagen. Sie verweist daher auf Österreich, Frankreich und Großbritannien, wo es "umfangreiche Zugangsvoraussetzungen und Prüfkriterien zur Zulassung von Immobilienverwaltern" gebe. Die Bundesregierung lehnt dies mit der Begründung ab, dass bislang keine "gravierenden Missstände" bekannt seien. Außerdem würden für einen Eingriff in das Grundrecht der Berufsfreiheit nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hohe Hürden bestehen.