Karriere-News

JLL zum dritten Mal Top-Arbeitgeber der Branche

Bei JLL möchten viele Studenten anheuern - und so landete das Unternehmen erneut auf Platz 1 im Ranking.

Bei JLL möchten viele Studenten anheuern - und so landete das Unternehmen erneut auf Platz 1 im Ranking.

Bild: Melanie Bauer

Karriere 17.07.2014
Das Beratungsunternehmen JLL wurde zum dritten Mal in Folge zum Top-Arbeitgeber der Immobilienbranche gewählt. Die Immobilien Zeitung befragte 446 Studierende branchenbezogener ... 

Das Beratungsunternehmen JLL wurde zum dritten Mal in Folge zum Top-Arbeitgeber der Immobilienbranche gewählt. Die Immobilien Zeitung befragte 446 Studierende branchenbezogener Studiengänge nach ihrem Wunscharbeitgeber. Die gewählten Unternehmen punkten beim Branchennachwuchs mit ihrem Tätigkeitsfeld sowie mit Karriereperspektiven, Standort und Image.

Insgesamt 161 verschiedene Firmen wurden von den befragten Studenten, die an 70 Hochschulen deutschlandweit eingeschrieben sind, als Wunscharbeitgeber gelistet. Auf die Gruppe der Top 10 entfallen dabei 47% aller vergebenen Punkte. JLL erreichte den 1. Platz unangefochten und mit deutlichem Abstand zu den Nächstplatzierten. Auf dem zweiten Rang landeten punktgleich der Asset-Manager Corpus Sireo, das Beratungsunternehmen CBRE und der Augsburger Investor und Dienstleister Patrizia Immobilien. Drees & Sommer folgt dicht dahinter. Mit Bilfinger und Hochtief sind auch zwei Baukonzerne unter den Top 10 vertreten.

Für die Nachwuchskräfte ist das Tätigkeitsfeld das wichtigste Kriterium bei der Bewertung potenzieller Arbeitgeber. Karriereperspektiven, der Standort und das Image der Unternehmen tragen ebenfalls zur Entscheidung bei. JLL und CBRE punkten darüber hinaus mit ihrer Internationalität. Monetäre Aspekte spielen für die Befragten, die größtenteils Vollzeit studieren und bis März 2016 auf den Arbeitsmarkt kommen werden, vorerst eine untergeordnete Rolle.

Weitere Detailergebnisse zum Top-Arbeitgeber-Ranking werden in der heutigen Ausgabe der Immobilien Zeitung veröffentlicht.

Das Arbeitgeberranking ist Teil der Joboffensive für die Immobilienwirtschaft – einer Initiative der Immobilien Zeitung, unterstützt von Aareal Bank, Bernd Heuer & Partner Human Resources, BNP Paribas Real Estate, CBRE, Corpus Sireo, DTZ, ECE, Irebs Immobilienakademie, Kaufland, Messe München/Expo Real, mfi management für immobilien, Patrizia Immobilien und RGM.

Britta Kriechel

Kaugummi und angeschaltetes Handy gehen gar nicht

Aileen Schneider, Head of Human Resources bei BNP Paribas Real Estate, "übersetzt" die Sprache von Stellenanzeigen und gibt viele Tipps für eine erfolgreiche Bewerbung.

Aileen Schneider, Head of Human Resources bei BNP Paribas Real Estate, "übersetzt" die Sprache von Stellenanzeigen und gibt viele Tipps für eine erfolgreiche Bewerbung.

Bild: IZ/Melanie Bauer

Karriere 15.07.2014
Wie bewerbe ich mich richtig? Diese Frage stellen sich viele Studenten und Absolventen, wenn sie sich das erste Mal um ein Praktikum oder einen Job bemühen. Zahlreiche Ratgeber versuchen ... 

Wie bewerbe ich mich richtig? Diese Frage stellen sich viele Studenten und Absolventen, wenn sie sich das erste Mal um ein Praktikum oder einen Job bemühen. Zahlreiche Ratgeber versuchen Antwort zu geben, doch sie haben einen Nachteil: Sie sind nicht branchenbezogen und decken von den Automobil- bis zu den Zementherstellern alle ab. Zwei Personalprofis aus der Immobilienwirtschaft stellten sich auf dem IZ-Karriereforum den Fragen der Studenten und verrieten, wie Bewerber positiv auffallen können.

Kernelemente einer schriftlichen Bewerbung sind das Anschreiben und der Lebenslauf. "Kurz, knackig, bündig und auf das Unternehmen bezogen" sei das perfekte Anschreiben, sagt Aileen Schneider, Head of Human Resources bei BNP Paribas Real Estate. Außerdem muss der Bewerber dort erklären, warum er sich auf die Stelle bewirbt. Bei anglo-amerikanischen Unternehmen dürfe ein Motivationsschreiben auch zusätzlich zum Anschreiben verfasst werden, sagt Schneider.

Der Lebenslauf sollte mit ergänzenden Informationen zu den bisher ausgeübten Tätigkeiten aufwarten, damit sich der Personalverantwortliche ein genaueres Bild von der Art des Praktikums oder des Jobs machen kann. Dabei darf durchaus die Budgetgröße oder die Gesamtfläche eines betreuten Portfolios genannt werden.

Nichts im Lebenslauf verloren haben Fotos, die eher privater Natur sind. "Wir freuen uns über ansprechende Bewerbungsfotos", sagt Schneider. Lücken gehörten ebenfalls nicht in den Lebenslauf, sagt Klaus Dettmer-Guttandin, Führungskräfte- und Kommunikationstrainer bei Fraport. Weise der Lebenslauf eine dreimonatige Lücke auf, wird der Personaler nachfragen. Da sei es besser gleich offenzulegen, dass der Bewerber während dieser Zeit in Australien Urlaub gemacht hat.

Wie viel Berufserfahrung ist genug?

Wann für die künftigen Absolventen der richtige Bewerbungszeitpunkt ist, war eine weitere Frage der Studenten. Dettmer-Guttandin empfahl, sich zwei, drei oder vier Monate vor Studienende mit der Bewerbungsfrage auseinandersetzen. Gleichzeitig wies er darauf hin, mögliche Deadlines zu beachten. Fraport schreibe sein Traineeprogramm schon im Februar bzw. März aus, obwohl es erst im Oktober beginnt. Ganz anders verhält es sich bei BNP Paribas Real Estate. Das Beratungsunternehmen rekrutiert im Regelfall nicht über Stellenausschreibungen, sondern über Initiativbewerbungen, und das kann mitunter sehr schnell gehen: Von der Bewerbung bis zur Einstellung dauert es häufig nicht einmal einen Monat.

In einem intransparenten Markt die eigene Qualifikation richtig einzuschätzen, fällt den künftigen Nachwuchskräften schwer. Ob sich für Hochschulabsolventen eine Bewerbung überhaupt lohne, wenn in der Stellenbeschreibung Berufserfahrung verlangt werde, lautete deswegen eine Frage. Von solchen Anforderungen sollten sich Bachelor- oder Masterabsolventen bei der Bewerbung nicht entmutigen lassen. "Versuchen würde ich es", ermuntertet sie Dettmer-Guttandin. "Letztendlich ist Berufserfahrung eine Zusammenfassung aus Praktika und anderen Tätigkeiten, die man vielleicht schon gemacht hat", übersetzt Schneider die Sprache der Personalverantwortlichen. Auch wenn drei Jahre Berufserfahrung in der Anzeige verlangt werden, der Absolvent aber nur zwei Praktika absolviert hat, sei das kein Grund die Stellenausschreibung sofort in den Papierkorb zu werfen.

Doch was soll ein Bewerber machen, wenn er als überqualifiziert eingeschätzt wird? Dieser Fall sei ihr auf Direkteinstiegsebene noch sehr selten untergekommen, sagt Schneider, die auch schon für Cushman & Wakefield rekrutiert hat. Viel häufiger komme es vor, dass entsprechende Praxiserfahrung noch fehle.

Wie werden Bachelor, Master plus Auslandserfahrung oder Ausbildung bewertet?

Auch die Bewertung der Abschlüsse Bachelor bzw. Master durch die Personaler war ein Thema: Ist ein Bewerber mit Bachelorabschluss und mehrjähriger Auslandstätigkeit einem Masterabsolventen gleichgestellt? Eine pauschale Antwort darauf gab es nicht. Bei Fraport werde bei der Suche nach neuen Trainees viel Wert auf Auslandserfahrung gelegt, brachte Dettmer-Guttandin als Beispiel an. Die Abschlüsse würden relativ gleichwertig bewertet, vielmehr komme es auf die Anforderungen der Zielposition an.

Absolventen eines dualen Studiums, die meist einen Bachelorabschluss erwerben, erhalten niedrigere Einstiegsgehälter als Bachelorabsolventen eines allgemeinen oder eines immobilienspezifischen Studiums. Diese nicht nachvollziehbare Gehaltsdifferenz für Berufseinsteiger, die sowohl Fachwissen als auch Praxiserfahrung mitbringen, weist auch die diesjährige Umfrage zur IZ-Joboffensive wieder nach. Umso verständlicher ist die Frage, wie schon in der Bewerbung auf die Vorteile eines dualen Studiums hingewiesen werden kann, um sich gegenüber Mitbewerbern abzuheben? "Ich würde es durch Persönlichkeit tun", sagte Schneider. Wer eine Ausbildung vor dem Studium absolviert hat, der erhalte dafür auch nicht automatisch einen Bonus gegenüber "reinen" Uni-Absolventen. Dennoch sei eine Ausbildung etwas, aus dem Bewerber Kapital schlagen könnten, sagt Fraport-Trainer Dettmer-Guttandin.

Besser ein generalistisches oder ein spezialisisiertes Studienfach wählen?

Ob Spezialisten oder Generalisten eher gefragt seien, wollten die künftigen Berufseinsteiger wissen. Auch hier gab es keine Pauschalantwort: Genauso wie es Studiengänge gibt, die entweder generalistisch oder sehr spezifisch konzipiert sind, gebe es auch in den Unternehmen Positionen, die auf Generalisten oder auf Spezialisten zugeschnitten seien. Spezialisten kämen beispielsweise im Bereich Valuation zum Einsatz. Könnten sich auch Studenten eines generalistisch ausgerichteten Studiums für den Bereich Valuation bewerben? "Auf eine Praktikumsstelle, ja!", sagt Schneider.

Und noch ein konkretes Beispiel beantworten die Personalprofis: Ein Uni-Student im Fach Wirtschaftsingenieurwesen Bau, der damit ein sehr generalistisch angelegtes Studium absolviert, konzentrierte sich in seinen Haus- und Abschlussarbeiten bislang auf wohnungswirtschaftliche Themen. Sei er dadurch für Manager von Büro- und Gewerbeimmobilien uninteressant? Da der Studiengang in Deutschland sehr gesucht sei, "schauen wir großzügig über mangelnde Erfahrung im Gewerbebereich hinweg", antwortete Schneider.

Wie heben sich Kandidaten positiv von Mitbewerbern ab?

Positiv auffallen – das ist das Ziel von Bewerbern. Das erreichen sie vor allem dadurch, indem sie nicht negativ auffallen oder den Bewerbungsprozess gar behindern: Es sei empfehlenswert, nicht in der ersten Woche nach Versand der Bewerbungsunterlagen in der Personalabteilung anrufen oder angefragte Bewerbungsunterlagen verspätet oder gar nicht nachzureichen. Viel besser sei es, sich spezifisch auf eine Position zu bewerben und dann gerne auch vor der Bewerbung Telefonkontakt aufzunehmen, um weitere Informationen einzuholen und etwaige Fragen zu klären.

Nicht nur Bewerber freuen sich, wenn sie den richtigen Ansprechpartner in der Personalabteilung direkt erreichen. Auch für Unternehmen ist es angenehm, wenn sie auf einer Mailbox, die sich eindeutig zuordnen lässt, eine Nachricht mit Rückrufbitte hinterlassen können. Positiv aus der Masse herausstechen könnten Bewerber auch, wenn sie die Rechtschreibprüfung "mal drüber laufen lassen" würden, sagte Dettmer-Guttandin. Von einem kreativen Layout riet er ab, denn das Unternehmen würden die Inhalte interessieren.

Welche häufig vorkommenden, aber leicht vermeidbaren Fehler führen bei Personalprofis zu Stirnrunzeln? Die Antworten kommen ohne Zögern: "Kaugummi geht gar nicht, angeschaltetes Handy geht gar nicht", sagt Dettmer-Guttandin und mahnt Bewerberinnen davor, zu kurze Röcke oder Shirts zu tragen. Schneider vervollständigt diese Top 3 der Fehler-Charts um das Thema Pünktlichkeit. Wer sich verspätet, was immer mal passieren kann, sollte kurz beim Unternehmen anrufen.

"Haben Sie sich auch woanders beworben?" Diese Frage fällt nicht selten im Vorstellungsgespräch. Mit ihr wollen Personaler prüfen, wie aktiv der Kandidat auf Jobsuche ist und wie genau er die Stellenangebote und Arbeitgeber auswählt. Der Personaler vertrage es durchaus, sagt Schneider, wenn der Kandidat sich beim Wettbewerber auf eine ähnliche Stelle beworben hat. Und Dettmer-Guttandin ergänzt: "Sagen Sie die Wahrheit."

Unter allen Einsendern von Fragen an MeineFrage@iz.de wurden zwei Exemplare des Lehrwerks English Correspondence and Report Writing for Real Estate Professionals im Wert von 39 Euro verlost. Die beiden Gewinner wurden inzwischen gezogen und benachrichtigt.

Sonja Smalian

Volckens gründet Beraterfirma Immobilis Trust

Hans Volkert Volckens.

Hans Volkert Volckens.

Bild: IVG

Köpfe 11.07.2014

Kein Urlaub für Kinderlose in den Ferien?

Der Angestellte ist nicht verpflichtet, doppelt zu arbeiten und damit quasi seinen Urlaub komplett vorzuarbeiten.

Der Angestellte ist nicht verpflichtet, doppelt zu arbeiten und damit quasi seinen Urlaub komplett vorzuarbeiten.

Bild: Osborne Clarke

Karriere 10.07.2014
Sommerzeit ist Urlaubszeit. Damit in Unternehmen die Telefone nicht stillstehen, können nicht alle gleichzeitig in der Sonne liegen. Doch müssen Singles ohne Kinder deswegen immer im November ... 

Sommerzeit ist Urlaubszeit. Damit in Unternehmen die Telefone nicht stillstehen, können nicht alle gleichzeitig in der Sonne liegen. Doch müssen Singles ohne Kinder deswegen immer im November Urlaub nehmen, während Familien mit Kindern bevorrechtigt die Sommermonate zugestanden werden? Sonja Riedemann, Arbeitsrechtlerin bei Osborne Clarke, erklärt im Interview, was beim Urlaub rechtens ist.

Immobilien Zeitung: Frau Riedemann, Familien mit schulpflichtigen Kindern oder Paare, bei denen ein Partner als Lehrer tätig ist, sind an die Sommerferien gebunden. Müssen Singles oder Paare ohne Kinder deswegen immer auf den November als Urlaubsmonat ausweichen, um den Betriebsfrieden nicht zu stören?

Sonja Riedemann: Ja und nein. Bei der Genehmigung des Urlaubs ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, soziale Gesichtspunkte zu berücksichtigen, wenn dem keine dringenden betrieblichen Gründe entgegenstehen. Mitarbeiter, die bei ihrer Urlaubsplanung auf die Sommerferien angewiesen sind, sollten also besonders berücksichtigt werden. Allerdings schauen andere Hauptsaison-Interessierte nicht in jedem Jahr in die Röhre, vielmehr müssen hier nach dem Rotationsprinzip Lösungen gefunden werden. Der Single oder das Paar ohne Kinder dürfen während der Sommerferien ebenfalls mal Urlaub nehmen. Auch um die Weihnachtsfeiertage herum dürfen die Kinderlosen nicht immer nur die Sonderschichten machen.

IZ: Manche Unternehmen verlangen von ihren Mitarbeitern, ihren gesamten Jahresurlaub schon bis Februar durchzuplanen. Kann ein Chef so etwas überhaupt vorschreiben?

Riedemann: Solch eine innerbetriebliche Frist hat keinen gesetzlich bindenden Charakter. Es ist aber ein sinnvolles Procedere, um mögliche Überschneidungen von Urlaubswünschen in der Hauptferienzeit rechtzeitig sichtbar zu machen, um dann unter Umständen noch einzugreifen.

IZ: Das heißt, wer zuerst kommt, mahlt zuerst, gilt nicht bei der Urlaubsgenehmigung?

Riedemann: Zumindest sollte es das nicht, um unnötige Streitereien und Ungerechtigkeiten zu vermeiden. Denn sonst könnte sich der Liebling vom Chef schon am zweiten Januar eines Jahres alle Brückentage sichern. Arbeitgeber sollten auch das Team im Auge behalten, wenn sie Urlaubsanträge genehmigen. Denn ist ein Urlaub erst einmal genehmigt, dann kann er dies grundsätzlich nicht wieder rückgängig machen. Klärende Gespräche sollten im Team also vor der Unterschrift geführt werden.

IZ: In vielen Immobilienunternehmen gibt es in den Wochen vor der Expo Real im Oktober, der Mipim im Frühjahr und dem Jahresabschluss eine Urlaubssperre. In welchem Umfang darf ein Arbeitgeber solche Zeiten bestimmen?

Riedemann: Eine Obergrenze hat der Gesetzgeber dafür nicht formuliert. Es müssen jedoch noch genug Wochen übrig bleiben, dass die Mitarbeiter ihren Jahresurlaub nehmen können. Übrigens: Wo ein Betriebsrat besteht, hat dieser ein Mitbestimmungsrecht zu allgemeinen Urlaubsgrundsätzen, Betriebsferien oder Urlaubssperren.

IZ: Vor und nach dem Urlaub stapelt sich meist die Arbeit besonders hoch. Welche Regeln gibt es eigentlich zum Vor- und Nachbearbeiten rund um die freien Tage?

Riedemann: Der Angestellte ist nicht verpflichtet, doppelt zu arbeiten und damit quasi seinen Urlaub komplett vorzuarbeiten. Von jedem verantwortlichen Mitarbeiter wird jedoch erwartet, dass er eine Übergabe macht, damit z.B. Fristen während seiner Abwesenheit nicht verstreichen. Für solche Fälle sollte der Vorgesetzte eine Vertretung organisieren. Auch wer aus dem Urlaub zurückkommt, muss nicht 16-Stunden-Schichten schieben, um innerhalb von zwei Tagen wieder alles auf null abzuarbeiten. Vielmehr ist es Aufgabe des Arbeitgebers, die Konsequenzen der Fehlzeiten entweder hinzunehmen oder dafür zu sorgen, dass, wie im Krankheitsfalle auch, eine Vertretung zumindest für bestimmte Aufgaben für die Zeit organisiert ist.

IZ: Darf ein Unternehmen einen Mitarbeiter aus dem Urlaub zurückrufen?

Riedemann: Das geht nur bei einem außerordentlichen, wichtigen Grund. Dafür reicht es nicht, dass viel Arbeit anliegt, beispielsweise ein Maklerhaus unvorhergesehen ein großes Alleinvermietungsmandat bekommen hat. Für Arbeitsspitzen oder Urlaubszeiten müsste das Unternehmen selbst vorsorgen und etwa einen Personalpool vorhalten. Einen Mitarbeiter aus dem Urlaub zurückzurufen, ist eine drastische Maßnahme und nur erlaubt, wenn sich das Unternehmen in einer absoluten Notlage befindet. Ein Beispiel wäre ein Brand und für die Inbetriebnahme der neuen Räumlichkeiten werden die eigenen Leute gebraucht. Dann darf der Arbeitgeber seine Mitarbeiter verpflichten zurückzukommen. Wer Mitarbeiter bittet, freiwillig den genehmigten Urlaub abzusagen, sollte dann aber die Stornokosten für den abgebrochenen Urlaub, einen Reisegutschein oder andere Kompensationen anbieten. Wenn ein Mitarbeiter sich dennoch weigert zurückzukommen - was sein gutes Recht ist -, dann darf der Arbeitgeber keine negativen Konsequenzen ziehen.

IZ: Frau Riedemann, vielen Dank für das Gespräch.

Das Interview führte Sonja Smalian.

Sonja Smalian

Immobilienjournalisten des Jahres gekürt

Der Journalistenpreis der Deutschen Immobilienwirtschaft wurde zum 14. Mal ausgelobt.

Der Journalistenpreis der Deutschen Immobilienwirtschaft wurde zum 14. Mal ausgelobt.

Bild: Fotolia.de/Dariusz Urbanczyk

Köpfe 09.07.2014
Die Wissenschaftliche Vereinigung zur Förderung des Immobilienjournalismus (WVFI) hat die diesjährigen Preisträger des Journalistenpreises der Immobilienwirtschaft bestimmt. Ausgezeichnet ... 

Die Wissenschaftliche Vereinigung zur Förderung des Immobilienjournalismus (WVFI) hat die diesjährigen Preisträger des Journalistenpreises der Immobilienwirtschaft bestimmt. Ausgezeichnet wurden Andreas Dey, Jan Haarmeyer und Joachim Mischke für ihre Artikelserie zur Hamburger Elbphilharmonie, die im Dezember 2013 im Hamburger Abendblatt erschienen war. Der Sonderpreis geht an Tanja Schuhbauer von der Schwäbischen Zeitung. Sie hatte im Januar und Februar 2013 eine Artikelserie über den Wohnungsmarkt im Südwesten Deutschlands verfasst.

Die WVFI zeichnet mit dem Preis Journalisten aus, die sich "durch ihre Beiträge um den Immobilienjournalismus verdient gemacht haben". Auch die Immobilien Zeitung war in der Vergangenheit mit dem Preis geehrt worden: 2012 ging er an Chefredakteur Thomas Porten und 2005 an Redakteurin Monika Leykam. Die diesjährige Preisverleihung findet am 7. Oktober 2014 auf der Expo Real statt.

Sonja Smalian