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Sachkundenachweis: Artenschutz für Alte Hasen

Alte Hasen sollen nach dem Willen der Bundesländer nun doch von einer Sachkundeprüfung verschont bleiben.

Alte Hasen sollen nach dem Willen der Bundesländer nun doch von einer Sachkundeprüfung verschont bleiben.

Bild: iStockphoto/SasinParaksa

Karriere 14.10.2016
Immobilienmakler und WEG-Verwalter können (vorerst) aufatmen: Sämtliche vom Ausschuss für Verbraucherschutz des Bundesrats vorgelegten Vorschläge zur Verschärfung des Gesetzentwurfs ... 

Immobilienmakler und WEG-Verwalter können (vorerst) aufatmen: Sämtliche vom Ausschuss für Verbraucherschutz des Bundesrats vorgelegten Vorschläge zur Verschärfung des Gesetzentwurfs für neue Berufszulassungsregeln für Immobilienmakler und WEG-Verwalter wurden in der heutigen Sitzung des Bundesrats abgeschmettert. Und es kommt sogar noch besser: Ein Vorschlag des Wirtschaftsausschusses, der das Gesetz entschärfen würde, fand eine Mehrheit.

Seit mehr als sechs Jahren am Markt tätige Makler und Verwalter sollen nun doch keine Sachkundeprüfung ablegen müssen. So steht es auch im Gesetzentwurf. Der Verbraucherschutzausschuss hatte jedoch argumentiert, dass eine mehrjährige Tätigkeit nicht zwingend auf die erforderliche Sachkunde schließen lässt, und darum darauf gedrungen, sogenannte Alten Hasen nicht zu verschonen. Für diese Empfehlung fand sich im Bundesrat jedoch keine Mehrheit.

Im Gegenteil: Stattdessen soll bei der Prüfung, ob ein Gewerbetreibender ein alter Hase ist, nun auch die Sachkunde berücksichtigt werden, die er eventuell in unselbstständiger Tätigkeit erworben hat. So empfahl es der Wirtschaftsausschuss dem Bundesrat. Der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf macht dagegen für eine Befreiung von der Pflicht zum Sachkundenachweis zur Auflage, dass ein Makler oder Verwalter "ununterbrochen selbstständig" gearbeitet haben muss.

Doch keine Sachkundeprüfung für Mitarbeiter

Aufatmen können auch Mitarbeiter von gewerbetreibenden Immobilienmaklern und Wohnungseigentumsverwaltern: Anders als vom Verbraucherschutzausschuss vorgeschlagen, soll von diesen nun doch keine Sachkundeprüfung verlangt werden. Der Ausschuss wollte auf diese Weise sicherstellen, dass Kunden ausschließlich mit "fachkundigen und gewissenhaften" Mitarbeitern konfrontiert werden.

Dagegen stieß auch ein weiterer Vorschlag des Wirtschaftsausschusses auf Gegenliebe im Bundesrat: Makler und Verwalter sollen mehr Zeit bekommen, ihren Alte-Hasen-Status zu belegen oder eben eine Sachkundeprüfung abzulegen und alle sonstigen vorgesehenen Berufszulassungsvoraussetzungen zu erfüllen. Konkret sollen sie dafür nun zwölf Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes Zeit haben.

Keine Berufshaftpflichtpflicht für Makler

Die weiteren Ergebnisse: Immobilienmakler sollen, anders als WEG-Verwalter, keine Berufshaftpflichtversicherung vorweisen müssen, um eine Gewerbeerlaubnis zu erhalten. Im Referentenentwurf war dies noch angedacht, und der Verbraucherschutzausschuss hatte eine Versicherungspflicht auch für Makler nun nachträglich im Gesetzentwurf verankern wollen - vergeblich. Und: Kundenberatungskompetenzen sowie "Fachkenntnisse zu energetischen Eigenschaften von Immobilien" - Stichwort: energetische Modernisierung bzw. Sanierung - sollen in einer Sachkundeprüfung nun auch nicht mitnachgewiesen werden müssen.

Eine Mehrheit fand hingegen auch die dritte Einlassung des Wirtschaftsausschusses: Spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten soll evaluiert werden, wie sich das Gesetz auf die Gewerbetreibenden und ihre Kunden ausgewirkt haben wird.

Sobald die Stellungnahme des Bundesrats die Regierung erreicht, hat diese sechs Wochen Zeit, sich ihrerseits zu dessen Änderungsvorschlägen zu äußern und den Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen. Der Bundestag seinerseits ist bekanntlich an keinerlei zeitliche Fristen gebunden. Das Bundeswirtschaftsministerium hatte vor rund vier Wochen auf Anfrage der Immobilien Zeitung erklärt, dass das Gesetzgebungsverfahren möglichst bis Ende 2016 abgeschlossen sein soll und das Gesetz dann verkündet werden kann. Klappt das, würde es neun Monate später, also im vierten Quartal 2017, in Kraft treten.

Harald Thomeczek

CA Immo: Drei Aufsichtsräte streichen gleichzeitig die Segel

Barbara Knoflach.

Barbara Knoflach.

Bild: BIIS

Köpfe 13.10.2016
Die österreichische Immobilien-AG CA Immo verliert drei Aufsichtsräte auf einen Schlag: Dr. Wolfgang Ruttenstorfer, Barbara Knoflach und Dr. Maria Doralt haben die Gesellschaft gestern wissen ... 

Die österreichische Immobilien-AG CA Immo verliert drei Aufsichtsräte auf einen Schlag: Dr. Wolfgang Ruttenstorfer, Barbara Knoflach und Dr. Maria Doralt haben die Gesellschaft gestern wissen lassen, dass sie ihre Mandate zum 10. November 2016 zurückgeben.

Doralt sitzt seit Mai 2014 im Kontrollgremium der CA Immo, Knoflach seit Mai 2011 und Ruttenstorfer seit 2009. Das Mandat von Ruttenstorfer, der bis Mai 2016 Aufsichtsratsvorsitzender war, lief noch bis 2019. Auch die Verträge von Doralt und Knoflach liefen noch einige Jahre (2019 bzw. 2020). Gründe nennt die CA Immo in ihrer Mitteilung dazu nicht. Auch zu möglichen Nachbesetzungen verliert der Absender der Mitteilung keine Worte.

Aktuell, also vor dem Abgang der drei scheidenden Aufsichtsräte, besteht der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus 16 Personen. Die zulässige Höchstzahl an Vertretern der Kapitalseite liegt bei zwölf Köpfen, die Mindestzahl bei drei Kapitalvertretern. Hinzu kommen vier Arbeitnehmervertreter.

Möglich ist eine Nachbesetzung der frei werdenden Stellen also, aber nicht notwendig. Wie eine CA-Immo-Sprecherin auf Nachfrage erklärte, ist derzeit zumindest auch keine Nachbesetzung vorgesehen. Auch zu den Gründen der zeitgleichen Demission der drei Mandatsträger konnte sie nichts sagen. Nur so viel: Man habe die Niederlegung der Mandate mit "großem Bedauern" zur Kenntnis genommen.

Größter Aktionär der CA Immo ist Immofinanz. Immofinanz und CA Immo schicken sich an, miteinander zu verschmelzen.

Harald Thomeczek

Lieber mehr Gehalt zahlen

Karriere 13.10.2016
Für die Berliner Personalberatung Westwind läuft es nach eigenem Bekunden ziemlich gut. Es ginge aber noch besser, wenn manche Arbeitgeber eine Einigung nicht an kleinen Differenzen bei den ... 

Für die Berliner Personalberatung Westwind läuft es nach eigenem Bekunden ziemlich gut. Es ginge aber noch besser, wenn manche Arbeitgeber eine Einigung nicht an kleinen Differenzen bei den Gehaltsvorstellungen scheitern ließen.

Westwind Real Estate Executive Search hat im laufenden Jahr bislang rund 50 Stellen besetzt - so viele wie im gesamten Vorjahr. 60% davon waren nach Angaben von Westwind Führungskräfte: zu je 20% Vorstände, Geschäftsführer und Niederlassungsleiter bzw. Bereichs- und Abteilungsleiter bzw. Teamleiter und dergleichen. Die restlichen 40% unterteilen sich in Senior-Fachkräfte (30%) und Fachkräfte/Spezialisten (10%).

Am gefragtesten - und am schwersten zu bekommen - seien nach wie vor Projektentwickler, gefolgt von Fondsmanagern und Asset-Managern: Knapp jeder Vierte der von den Westwind-Beratern für einen Wechsel gewonnenen Kandidaten kommt aus der Projektentwicklung, 22% aus dem Fonds- und Asset-Management, 18% sind dem Bereich Investment-Management, Transaktionen und Akquisition zuzuordnen, und 16% waren technische Positionen.

Wie gut es derzeit auf dem deutschen Immobilienmarkt läuft, veranschaulicht auch folgender Vergleich: 2011 handelte es sich maximal bei einem Viertel der von Westwind besetzten Positionen um neu geschaffene Stellen. Der große Rest waren Neubesetzungen vakant gewordener Posten. In diesem Jahr aber sind mehr als die Hälfte der Stellen, für die Westwind Köpfe gefangen hat, zusätzliche Stellen, und nur weniger als 50% sind "Replacements".

Nicht allen Arbeitgebern ist die gute Immobilienkonjunktur geheuer: "Trotz des Booms passiert es, dass Kandidaten und Unternehmen wenige Tausend Euro auseinanderliegen und sich nicht einigen, weil Letztere an bisherigen Vergütungsgrundsätzen festhalten, obwohl sich Ausnahmen unternehmerisch rechnen", berichtet Westwind-Geschäftsführer Michael Harter.

Verbreitet sei das Festhalten an etablierten Vergütungsrichtlinien insbesondere unter Unternehmen aus der Construction-Branche und der Projektentwicklung. Trotz allem Verständnis dafür, dass nicht jedem Unternehmen der Boom geheuer ist, rät Harter doch eher dazu, Gelegenheiten am Schopfe zu packen: "An dieser Stelle wünschen wir uns von den Unternehmen in bestimmten Segmenten etwas mehr Flexibilität, wenn sie einen Kandidaten vor sich haben, der pro Jahr 2.000 Euro bis 6.000 Euro mehr kostet als budgetiert. Wachstumschancen sollten nicht durch Personalengpässe, die ohne Not herbeigeführt werden, ungenutzt verstreichen."

Denn: "Die 500 Euro, die ein guter Kandidat pro Monat beispielsweise mehr verdient, spielt er doch meistens beim Projekt- bzw. Unternehmensergebnis zu einem Vielfachen wieder ein", erklärt der Westwind-Chef. Und, nicht zu vergessen: "Unter Umständen wird der Personalengpass in seinem Segment und in seiner Region derart spürbar wachsen, dass der gleiche Unternehmer ein Jahr später im Fixum statt 85.000 Euro gerne 90.000 Euro p.a. ausgeben wird, ohne einen vergleichsweise qualifizierteren Kandidaten eingestellt zu haben."

Die Gehälter sind nach Erfahrung von Harter in den vergangenen zwei, drei Jahren nur graduell gewachsen, "eher im einstelligen als im zweistelligen Prozentbereich pro Jahr". Mehr Spielraum bzw. eine höhere Spanne zwischen den Arbeitgebern sieht er in puncto Boni, die als Anreiz eine immer größere Rolle spielen. In der Projektentwicklung z.B. werde - nach Projektabschluss bzw. teils auch schon in Tranchen während des Projektverlaufs - im Mittel ein Bonus von vier Monatsgehältern pro Jahr gezahlt. Die Spanne reiche hier je nach Unternehmenskultur von einem bis zu acht Monatsgehältern.

Harald Thomeczek