Karriere-News

Alpha IC holt zwei weitere Valteq-Köpfe

Markus Messerschmidt.

Markus Messerschmidt.

Alpha Immobilien Consulting GmbH

Köpfe 01.12.2017
Das Beratungsunternehmen Alpha Immobilien Consulting (Alpha IC) aus Bamberg freut sich über zwei weitere Zugänge aus den Reihen von CBRE Preuss Valteq: Matthias Domke und Markus Messerschmidt. ... 

Das Beratungsunternehmen Alpha Immobilien Consulting (Alpha IC) aus Bamberg freut sich über zwei weitere Zugänge aus den Reihen von CBRE Preuss Valteq: Matthias Domke und Markus Messerschmidt. Der Phyhsiker Domke arbeitete seit Ende 2013 bei der CBRE-Tochter Valteq bzw. der Anfang dieses Jahres neu formierten CBRE Preuss Valteq; er war als Director am Münchner Standort tätig. Bei Alpha IC firmiert er jetzt als Senior Projektmanager und kümmert sich um Themen wie technisches Monitoring, Inbetriebnahmemanagement, Energieaudits oder Energieversorgungskonzepte. Sein neuer und alter Kollege Messerschmidt arbeitete schon seit 2003 bei Valteq und deren Nachfolgeunternehmen, zuletzt als Senior Director. Der diplomierte Maschinenbauer wird wie Domke von München aus für Alpha IC wirken, schwerpunktmäßig in der Facility-Management- und der Organisationsberatung. Domke (Jahrgang 1966) hat am 1. November 2017 bei Alpha IC angefangen, Messerschmidt (Baujahr 1962) am 1. Dezember.

Im Oktober war bereits Richard Weller als zweiter Geschäftsführer bei Alpha IC an Bord gegangen, zuvor Senior Director, Prokurist und Head of Facility Management Consulting bei CBRE Preuss Valteq. Auch er hatte schon für Valteq und Makon, eine der Valteq-Vorgängergesellschaften, gearbeitet.

Harald Thomeczek

ULI Germany verleiht diesmal fünf Leadership Awards

Karriere 30.11.2017
Das ULI Germany hat gestern Abend die Leadership Awards 2017 verliehen. Diesmal gab es fünf Preisträger: Neben den üblichen Kategorien Immobilienwirtschaft, Stadtplanung/Öffentliche Hand, ... 

Das ULI Germany hat gestern Abend die Leadership Awards 2017 verliehen. Diesmal gab es fünf Preisträger: Neben den üblichen Kategorien Immobilienwirtschaft, Stadtplanung/Öffentliche Hand, Young Leader und Lebenswerk vergab die Jury heuer zum ersten Mal einen "Innovationspreis".

Gewinner in der Kategorie Lebenswerk ist in diesem Jahr Klaus Laminet, der Gründer und Gesellschafter des Projektentwicklers sowie Fonds- und Portfolio-Managers Investa Real Estate. In der Kategorie Stadtplanung/Öffentliche Hand freute sich der Offenbacher Oberbürgermeister Horst Schneider über seine Ehrung. In der Rubrik Immobilienwirtschaft ging der Award an Ali-Reza Momeni, den Gründer und Inhaber des Hamburger Projektentwicklers Momeni-Gruppe. Zum Young Leader des Jahres wurde Thomas Poulis-Leinberger, Director Asset-Management bei AEW Europe, gewählt. Erster Preisträger in der nigelnagelneuen Kategorie Innovation ist die Genossenschaft Holzmarkt 25 eG aus Berlin. Das ULI Germany vergibt die Leadership Awards seit 2005 jährlich.

Harald Thomeczek

Fortbildungspflicht für Makler und Verwalter nimmt Formen an

Makler müssen ihrer Fortbildungspflicht nicht unbedingt auf der Schulbank nachkommen. Sie können ihr Weiterbildungspensum auch im Selbststudium erbringen.

Makler müssen ihrer Fortbildungspflicht nicht unbedingt auf der Schulbank nachkommen. Sie können ihr Weiterbildungspensum auch im Selbststudium erbringen.

Quelle: fotolia.com, Urheber: Monkey Business

Karriere 30.11.2017
Immobilienmakler und -verwalter müssen sich bekanntlich ab dem 1. August 2018 in schöner Regelmäßigkeit fortbilden. So sieht es das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung ... 

Immobilienmakler und -verwalter müssen sich bekanntlich ab dem 1. August 2018 in schöner Regelmäßigkeit fortbilden. So sieht es das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter vor. Details dazu - wie zu anderen Gesetzesinhalten - wird eine Rechtsverordnung des Bundeswirtschaftsministeriums regeln. Ein Referentenentwurf für die "Verordnung zur Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung" zeigt, wohin die Reise gehen soll.

Dem Gesetz zufolge müssen sich Makler und gewerbliche Miet- und WEG-Verwalter ab dem 1. August 2018 alle drei Jahre 20 Stunden fortbilden. Betroffen sind der Gewerbetreibende und seine an der erlaubnispflichtigen Tätigkeit beteiligten Mitarbeiter. Wer eine Ausbildung zum Immobilienkaufmann bzw. zur Immobilienkauffrau oder eine Weiterbildung zum/zur Immobilienfachwirt(in) gemacht hat, für denjeningen/diejenige greift die Weiterbildungspflicht erst drei Jahre nach Aufnahme seiner bzw. ihrer Tätigkeit.

Präsenzform, Selbststudium, betriebsinterne Maßnahmen - oder andere geeignete Form

Im Referentenentwurf wird nun präzisiert, wie die gesetzlich geforderte Weiterbildung erbracht werden kann: nämlich "in Präsenzform, im Selbststudium, durch betriebsinterne Maßnahmen des Gewerbetreibenden oder in einer anderen geeigneten Form". In jedem Fall gelte jedoch: "Einer Weiterbildungsmaßnahme muss eine Planung zugrunde liegen, sie muss systematisch organisiert und die Qualität derjenigen, die die Weiterbildung durchführen, muss sichergestellt sein."

Was die Inhalte angeht, listet der Referentenentwurf einen ganzen Katalog auf, ohne ins Detail zu gehen. Makler sollen sich z.B. in puncto Kundenberatung, Verbraucherschutz oder Finanzierung und Steuern schulen, Verwalter ihr Wissen u.a. zu altersgerechten und barrierefreien Umbauten, zu energetischen Gebäudesanierungen und Modernisierungen sowie zur Beantragung von Fördermitteln und zum Einsatz derselben aufpolieren.

Zuständige Behörde muss immer zu Jahresbeginn informiert werden

Makler und Verwalter können selbst entscheiden, ob sie die 20 Stunden am Stück oder scheibchenweise absolvieren. In jedem Fall müssen sie die zuständige Behörde zu Beginn eines jeden Kalenderjahres (konkret: immer bis zum 31. Januar) "unaufgefordert und in Textform" darüber informieren, ob und, wenn ja, wie sie sich weitergebildet haben. Auch wenn der Betroffene sich in einem Jahr nicht weitergebildet hat, muss er dies also der Behörde melden. Erstmals wird eine solche Auskunft am 31. Januar 2020 fällig. Erfolgen soll sie grundsätzlich möglichst auf elektronischem Wege und über ein vorgefertigtes Formular, das im Referentenentwurf enthalten ist. Wer der jährlichen Anzeigepflicht nicht nachkommt, kann mit einem Bußgeld über 5.000 Euro belegt werden.

Nachweise müssen Makler, Verwalter und die von der Regelung betroffenen Beschäftigten jedoch nicht automatisch vorlegen, sondern nur auf ausdrücklichen Wunsch der Behörde. Sprich: "Die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme muss von dem zur Weiterbildung Verpflichteten dokumentiert werden, indem er die entsprechenden Nachweise wie Teilnahmebescheinigungen oder Zertifikate sammelt." Die zuständigen Behörden könnten dann im Einzelfall die Erklärung des Verpflichteten auf ihren Wahrheitsgehalt prüfen.

Auftraggeber müssen auch auf dem Laufenden gehalten werden

Auch ihre Kunden müssen Verwalter und Makler über ihre Bildungsaktivitäten auf dem Laufenden halten. Gewerbetreibende seien verpflichtet, ihren Auftraggebern während der jeweiligen Vertragslaufzeit regelmäßig - ebenfalls spätestens zum 31. Januar eines jeden Kalenderjahres
und erstmals zum 31. Januar 2020 - Angaben über die von ihnen im Vorjahr absolvierten Weiterbildungsmaßnahmen mitzuteilen, heißt es.

Doch damit nicht genug: Kunden von Maklern und Verwaltern müssen schon "beim ersten Geschäftskontakt" und - wie gehabt - "in Textform" Informationen über deren berufliche Qualifikationen erhalten. "Dies kann zum Beispiel in Form eines Informationsblattes oder einer Angabe auf der Visitenkarte erfolgen", auch eine "elektronische Mitteilung" sei zulässig, heißt es zu diesem Punkt weiter.

IVD sieht Optimierungspotenzial

Der Immobilienverband Deutschland (IVD) sieht Licht und Schatten im Entwurf zur Rechtsverordnung. Er findet es zwar gut, "dass das Bundesministerium offenbar auf Eigenverantwortlichkeit setzt, da es den Gewerbetreibenden und ihren Beschäftigten weitgehend selbst überlassen wird, wie sie sich weiterbilden und wie sie ihre Auftraggeber hierüber informieren".

Das vorgeschlagene Verfahren, wie der Informationspflicht Genüge getan werden soll, würde der IVD jedoch gern verschlankt sehen. So sei etwa besagte jährliche Erklärungspflicht gegenüber der Behörde "unverhältnismäßig". Auch die jährliche Verpflichtung, den Auftraggeber über absolvierte Weiterbildungsmaßnahmen zu informieren, lehnt der Verband ab. Wie und wann der Kunde informiert wird, sollte dem Betroffenen überlassen bleiben - Hauptsache der potenzielle Auftraggeber erhält die Informationen "rechtzeitig", also bevor er einen Vertrag schließt, und "in einem angemessenen Umfang". Die Privilegierung von bestimmten Abschlüssen - Immobilienkaufmann und -fachwirt - will der Verband am liebsten gestrichen sehen. U.a. deshalb, weil es nicht nachzuvollziehen sei, warum jemand mit einem Master-Abschluss mit Schwerpunkt Immobilienwirtschaft nicht in den Genuss eines solchen Privilegs kommen soll.

Harald Thomeczek