Karriere-News

Buwog-Vize Andreas Segal scheidet vorzeitig aus Vorstand aus

Der stellvertretende Buwog-Chef scheidet im Rahmen der Übernahme durch Vonovia vorzeitig aus dem Amt.

Der stellvertretende Buwog-Chef scheidet im Rahmen der Übernahme durch Vonovia vorzeitig aus dem Amt.

Quelle: Immobilien Zeitung

Köpfe 27.03.2018

Baugewerbe mit Order- und Umsatzplus im Januar

Karriere 26.03.2018
Das deutsche Bauhauptgewerbe ist mit einem deutlichen Plus beim Umsatz und den Auftragseingängen ins neue Jahr gestartet. Nach Zahlen des Statistischen Bundesamts verzeichneten Baubetriebe mit ... 

Das deutsche Bauhauptgewerbe ist mit einem deutlichen Plus beim Umsatz und den Auftragseingängen ins neue Jahr gestartet. Nach Zahlen des Statistischen Bundesamts verzeichneten Baubetriebe mit mehr als 20 Beschäftigten im Januar 2018, verglichen mit dem gleichen Monat im Vorjahr, einen Orderanstieg von nominal rund 10% auf knapp 5 Mrd. Euro.

Der Wohnungsbau legte bei den Auftragseingängen um 10,8% auf gut 1,1 Mrd. Euro zu, der Wirtschaftsbau um 5,7% auf 2,2 Mrd. Euro und der öffentliche Bau um 15,6% auf 1,6 Mrd. Euro. Arbeitstäglich- und preisbereinigt steht für alle drei Bereiche zusammen ein Orderplus von (nur) 4,4% im Vorjahresvergleich zu Buche.

Der Umsatz kletterte im Vorjahresvergleich im gesamten Bauhauptgewerbe um 21,3% auf 3,86 Mrd. Euro. Der Wohnungsbau erzielte ein Umsatzplus von 41,2% auf 1,1 Mrd. Euro., der Wirtschaftsbau erreichte einen Umsatz von 1,7 Mrd. Euro (plus 17,5%) und der öffentliche Bau legte um 10,5% auf 1 Mrd. Euro zu.

Bauverbände wie der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) oder der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) freuen sich über die schönen Zahlen bzw. die "weiterhin lebhafte Nachfrage" (HDB), wissen die Statistik aber auch einzuordnen: Der Januar 2018 habe einen Arbeitstag mehr gehabt als der Januar 2017, und auch das Wetter habe den Bauunternehmen Anfang dieses Jahres in die Karten gespielt, so der ZDB. Die Signale seien zwar positiv, "entscheidend für den weiteren Konjunkturverlauf im Bauhauptgewerbe 2018 wird aber die Nachfrage in den kommenden Monaten sein", lässt ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa verlauten.

Harald Thomeczek

Fortbildungspflicht: Erleichterung für Makler und Verwalter

Karriere 23.03.2018
Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter sind künftig bekanntlich verpflichtet, sich alle drei Jahre in einem Umfang von 20 Stunden weiterzubilden. Das Bundeswirtschaftsministerium kommt ... 

Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter sind künftig bekanntlich verpflichtet, sich alle drei Jahre in einem Umfang von 20 Stunden weiterzubilden. Das Bundeswirtschaftsministerium kommt ihnen aber nun bei der Erfüllung ihrer Nachweis- und Informationspflichten entgegen.

Die Betroffenen müssen die zuständige Behörde zum einen jetzt doch nicht jedes Jahr über ihre Weiterbildungsanstrengungen informieren, sondern nur - entsprechend dem Weiterbildungsturnus - alle drei Jahre. So sehe es der aktualisierte Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums für eine Verordnung zur Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung vor, berichtet der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV). Der Nachweis über die Erfüllung der Fortbildungspflicht sei erstmalig zum 31. Januar 2021 für die Kalenderjahre 2018 bis 2020 zu erbringen.

Kunde muss nachfragen

Eine weitere vorgesehene Erleichterung, in der der DDIV die Handschrift seiner Empfehlungen ans Ministerium wiedererkennt, betrifft die Informationspflicht des Gewerbetreibenden gegenüber seinen Kunden. So müssen Verwalter jetzt nicht mehr schon beim ersten Geschäftskontakt schriftlich über ihre Qualifikationen informieren. Stattdessen soll der Verwalter nun lediglich auf Anfrage Angaben zu seinen berufsspezifischen Qualifikationen sowie über die in den letzten drei Jahren absolvierten Weiterbildungen machen müssen. (Falls er erschöpfende Informationen zu diesen Punkten nicht schon auf seiner Internetseite bereitgestellt hat.) Dies gilt auch für Immobilienmakler, wie der Maklerverband IVD auf Nachfrage der Immobilien Zeitung mitteilt.

Keine Einzelnachweise für Mitarbeiter

Weiterbildungen von Mitarbeitern müssen jetzt ebenfalls nicht mehr einzeln nachgewiesen werden. Vielmehr reicht eine pauschale Bestätigung des Gewerbetreibenden, dass sich seine Beschäftigten - sofern sie am operativen Geschäft eines Maklers bzw. Immobilienverwalters beteiligt und damit weiterbildungspflichtig sind - im vorgesehenen Zeitraum in besagtem Umfang tatsächlich fortgebildet haben.

Der neue Verordnungsentwurf liegt aktuell im Bundesrat. Dessen Wirtschaftsausschuss befasst sich am 12. April mit dem aktuellen Entwurf, ehe der Bundesrat am 27. April - also in seiner nächsten Sitzung - darüber entscheidet. Gibt er grünes Licht, gilt die Verordnung als erlassen und kann am 1. August 2018, zeitgleich mit dem Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter, in Kraft treten.

Harald Thomeczek

Australischer Pensionsfonds hat (neuen) Appetit auf Europa

So sieht King's Cross heute nicht mehr aus. Die Aufnahme stammt von 2015.

So sieht King's Cross heute nicht mehr aus. Die Aufnahme stammt von 2015.

Quelle: TH Real Estate

Karriere 23.03.2018
AustralianSuper, der größte australische Pensionsfonds, hat TH Real Estate ein Einkaufsmandat für Kontinentaleuropa erteilt. Nachdem der Immobilieninvestmentmanager schon im Vereinigten ... 

AustralianSuper, der größte australische Pensionsfonds, hat TH Real Estate ein Einkaufsmandat für Kontinentaleuropa erteilt. Nachdem der Immobilieninvestmentmanager schon im Vereinigten Königreich zwei Großinvestitionen für die Australier getätigt hat, sucht Kontinentaleuropa-Chef Timothy Horrocks jetzt u.a. in Deutschland nach passenden Immobilien, die die Ansprüche des Pensionsfonds erfüllen.

Vor vier Jahren hatten die Australier TH Real Estate mit einem Mandat für das Vereinigte Königreich betraut. Das Resultat: eine ca. 200 Mio. Euro schwere 50%-Beteiligung an einem Shoppingcenter im englischen Milton Keynes und ein 67%-Anteil an einer milliardenschweren Bürorevitalisierung am Bahnhof King's Cross in London.

Nun soll der Investmentmanager die Fühler nach Einzelhandels- und Büroimmobilien auf dem Kontinent ausstrecken - aber nicht überall gleichermaßen: „Es gibt eine starke Präferenz für Nordeuropa“, berichtet Horrocks. Südeuropa fassen die Australier eher mit spitzen Fingern an - der „wirtschaftlichen Seite“ wegen und weil „die Märkte nicht so transparent“ seien. Deutschland hat es den Australiern dagegen angetan, und zwar aus folgenden Gründen: „Die Wirtschaft läuft gut, es gibt starkes Mietwachstum und viel job creation“, resümiert der gebürtige Brite Horrocks.

Vier deutsche A-Städte für Büroinvestments interessant

Der Fokus liege auf Immobilien der Güteklassen „Prime und Superprime“. Für den Kauf von Bürogebäuden kommen für Horrocks und sein 50-köpfiges Deutschlandteam ausschließlich die vier Immobilienhochburgen Berlin, Frankfurt, Hamburg und München infrage. „Wir werden AustralianSuper beispielsweise keine Büroobjekte in Nürnberg, Wiesbaden, Mannheim oder Koblenz vorschlagen“, so Horrocks.

Die Fokussierung auf die sogenannten A-Städte bei Büroinvestments hat auch damit zu tun, dass der Pensionsfonds aus Down-under möglichst große Tickets lösen will: Die „Mindestgröße“ beziffert Horrocks auf „rund 200 Mio. Euro“ - Eigenkapital. Nach oben sei alles offen: „Das hängt ganz von den Gelegenheiten ab.“ An Bieterverfahren wolle sich TH Real Estate für dieses Mandat nicht beteiligen: Diese bänden zu viel Manpower, gingen ins Geld und seien mit einer zu großen Unsicherheit behaftetet, am Ende überboten zu werden (oder womöglich selbst in Versuchung zu geraten, die Preisschraube zu überdrehen).

In der Assetklasse Einzelhandelsimmobilien kommen ob der avisierten Ticketgröße eigentlich nur Einkaufszentren für AustralianSuper infrage. Der geografische Fokus ist hier weiter als bei Bürogebäuden: „Bei dominanten Shoppingcentern sind sie bereit, sich bundesweit zu orientieren“, so Horrocks. Portfolios, die sich z.B. aus Geschäftshäusern zusammensetzen, sind eher kein Thema, denn die Wahrscheinlichkeit sei gering, dass in einem Paket alle Objekte die hohen Ansprüche gleichermaßen erfüllen.

Australier wollen IRR von 7% p.a. sehen

Apropos Ansprüche. Die Renditeerwartungen der Australier beschreibt Horrocks so: „Sie sind nicht ausschüttungsorientiert, sondern schauen auf den Total Return, gemessen an der Internal Rate of Return (IRR) auf Immobilienebene, also vor Steuern, Finanzierung und Managementgebühren.“ Gern sehen würden die Australier eine IRR von 7% p.a.

Weil Core-Bestandsimmobilien, vor allem in den Kernmärkten, in der jetzigen Marktphase solche Renditen eher nicht mehr liefern, kann sich Horrocks vorstellen, auch etwas mehr Risiko in Gestalt von Commitments und Fundings zu nehmen. Er liebäugelt also mit einem frühzeitigen Einstieg schon in der Entwicklungsphase einer Immobilie. Ähnlich sei TH Real Estate schon für andere Kunden bei zwei Berliner Projektentwicklungen vorgegangen: bei der Projektentwicklung The Cube von CA Immo am Kanzleramt und beim Investment in ein Büroprojekt von OVG am Berliner Hauptbahnhof.

„Wenn wir drei, vier Investments finden, ist das super!“

Die Ansprüche des australischen Auftraggebers zu erfüllen, wird nicht ganz so einfach, das weiß auch Horrocks: „Der Zyklus kennt seit neun Jahren nur eine Richtung. Wenn wir drei, vier Investments finden, ist das super! Wenn nicht, verlieren sie auch nicht die Geduld, denn sie investieren langfristig; über zehn, zwanzig Jahre.“

Vor vier Jahren hatte AustralianSuper übrigens schon mal einen Investmentmanager - Rockspring, der heute zu Patrizia Immobilien gehört - mit einem Mandat für den Kontinent betraut. Ob und welche Ankäufe im Namen dieses Mandats erfolgten, war bis Redaktionsschluss bei Rockspring nicht in Erfahrung zu bringen.

Harald Thomeczek