Karriere-News

Markus Diegelmann und Stefan Schillinger gründen Valerium

Markus Diegelmann (links) und Stefan Schillinger.

Markus Diegelmann (links) und Stefan Schillinger.

Bild: Valerium Real Estate

Karriere 09.06.2016
Markus Diegelmann und Stefan Schillinger haben sich selbstständig gemacht und das Unternehmen Valerium Real Estate, München, gegründet. Valerium bietet sich institutionellen und privaten ... 

Markus Diegelmann und Stefan Schillinger haben sich selbstständig gemacht und das Unternehmen Valerium Real Estate, München, gegründet. Valerium bietet sich institutionellen und privaten Immobilieninvestoren als Service Developer und Operating Partner bei der Entwicklung gewerblich oder wohnwirtschaftlich genutzter Neubauten sowie bei der Revitalisierung im Bestand an.

Zusätzlich will Valerium gemeinsam mit seinen Kunden als Co-Investor in Developments und Bestandsimmobilien investieren. Aufträge wurden nach Unternehmensangaben bereits von "diversen renommierten institutionellen und privaten Investoren für großvolumige Gewerbeimmobilien in Süddeutschland" an Land gezogen. Tätig werden will Valerium insbesondere in der Asset-Klasse Einzelhandel sowie für Büro- und Wohnimmobilien. Der regionale Fokus liegt auf Süddeutschland, im Prinzip soll der Radius von Valerium aber bis an die Grenzen der Republik reichen.

Die beiden Valerium-Geschäftsführer Diegelmann und Schillinger haben eine gemeinsame Vergangenheit beim Projektentwickler Hines. Diegelmann war dort 13 Jahre lang, von 2003 bis 2016, in den Bereichen Development und Asset-Management bzw. in der Funktion eines Construction Managers unterwegs. Schillinger war von 2009 bis 2014 bei Hines, und zwar im Bereich Development, im Asset- und Investment-Management. Er agierte dort als Projektmanager. Sie haben für Hines u.a. bei Projektentwicklungen wie Hofstatt oder Uptown in München mitgewirkt.

Harald Thomeczek

Gehälter von Immovorständen steigen schneller

Hochtief-Chef Marcelino Fernández Verdes war 2015 der bestbezahlte Immobilienvorstand im MDax.

Hochtief-Chef Marcelino Fernández Verdes war 2015 der bestbezahlte Immobilienvorstand im MDax.

Bild: tja

Karriere 09.06.2016
Die Vorstandsgehälter der Immobilien- und Bauunternehmen im MDax sind 2015 stärker gestiegen als die Bezüge eines durchschnittlichen MDax-Vorstands. Darin spiegelt sich die deutlich ... 

Die Vorstandsgehälter der Immobilien- und Bauunternehmen im MDax sind 2015 stärker gestiegen als die Bezüge eines durchschnittlichen MDax-Vorstands. Darin spiegelt sich die deutlich bessere Gewinnentwicklung der meisten Branchenvertreter.

Dies ist einer Analyse der Personalberatung Kienbaum zu entnehmen. Für die Studie wurden die jährliche Grundvergütung und die variablen Vergütungsbestandteile, also die kurzfristige variable Vergütung, die ausgezahlte langfristige nicht-aktienbasierte Komponente und der zugeteilte aktienbasierte Bestandteil, berücksichtigt. Ein Vorstandsvorsitzender eines MDax-Unternehmens hat Kienbaum zufolge 2015 eine Gesamtvergütung von durchschnittlich 2,7 Mio. Euro erhalten, gut 10% mehr als im Jahr 2014. Die anderen Vorstandsmitglieder verdienten praktisch so viel wie 2014 (+1%), nämlich im Schnitt 1,4 Mio. Euro.

Im Vergleich damit haben die Vorstandsgehälter in den Immobilien- und Bauunternehmen, bei denen ein Vergleich mit dem Jahr 2014 möglich ist, 2015 im Schnitt deutlich stärker zugelegt. Sie liegen jedoch nicht über bzw. noch unter dem jeweiligen Gesamtniveau.

Was die Gehälter der Vorstandsvorsitzenden angeht, ist nur bei dreien der acht Unternehmen aus der Immobilienbranche ein Vergütungsvergleich mit dem Vorjahr möglich: Hochtief, Deutsche Wohnen und LEG Immobilien. Marcelino Fernández Verdes, Michael Zahn und Thomas Hegel haben bei der Gesamtdirektvergütung 2015 im mathematischen Durchschnitt um 21% auf rund 2,65 Mio. Euro zugelegt, also fast doppelt so stark wie ein MDax-Vorstandschef im Schnitt. Damit liegt dieses Trio jedoch knapp unter dem durchschnittlichen Salär eines MDax-Vorstandsvorsitzenden von 2,7 Mio. Euro.

Die höchste Steigerung verbucht hat Deutsche-Wohnen-Chef Michael Zahn mit einem Plus von 30% auf 2,7 Mio. Euro. Thomas Hegel von LEG Immobilien kann sich über ein Gehaltsplus von 25% auf 810.000 Euro freuen. Dieser Anstieg relativiert sich jedoch, wenn man berücksichtigt, dass es 2013 bei LEG eine Systemänderung bei der Vorstandsvergütung gab: Damals wurden neue Pläne für die nicht-aktienbasierte mehrjährige Vergütung vereinbart. Diese Komponente wird zwar jährlich ausgezahlt, die erste Auszahlung war aber erst 2015 möglich, 2014 war noch keine Auszahlung vorgesehen.

Ohne diesen "Sondereffekt" wäre Hegels Gehalt im vergangenen Jahr nur um 9% gestiegen. Bei Hegels beiden Vorstandskollegen schrumpft der durchschnittliche Gehaltsanstieg so gesehen ähnlich stark von 25% auf 11%. Der LEG-Chef liegt im MDax-Ranking auf dem vorletzten Platz (38) - trotz des 25%igen Gehaltsplus. Nur die beiden Co-Chefs der pbb bekamen weniger. Sie erhalten erst ab 2016, nach der Re-Privatisierung der Bank, zusätzlich zum Festgehalt eine variable Vergütung.

Fernández Verdes von Hochtief hat 2015 weniger stark als die beiden Vertreter der Wohnungswirtschaft zugelegt (16%), war aber mit 4,43 Mio. Euro der mit Abstand bestbezahlte Immobilienchef - nicht nur im MDax: Der Hochtief-Chef hat es damit nämlich nicht nur auf Rang fünf im Index-Ranking geschafft, er hat auch den einzigen Immobilien-Vorstandschef im Dax 30, Rolf Buch von Vonovia, deutlich überflügelt. Buch strich im vergangenen Jahr 2,86 Mio. Euro ein (2014: 2,57 Mio. Euro). An den Spitzenverdiener im MDax, den inzwischen ausgeschiedenen Chef des Werkzeugmaschinenherstellers DMG Mori, Rüdiger Kapitza, reichen weder der spanische Hochtief-Boss noch Buch heran: Kapitzas Gesamtvergütung notierte 2015 bei 9 Mio. Euro.

Nackte Zahlen sind oft erklärungsbedürftig: Bei der Deutschen Euroshop ergibt sich die 60%ige Gehaltssteigerung beim einzigen Vorstandsmitglied Olaf Borkers aus der Tatsache, dass der nicht-aktienbasierte langfristige Vergütungsplan nur alle fünf Jahre zur Auszahlung kommt - zuletzt 2015. Ohne diese Komponente wäre der Anstieg mit 5% überschaubar ausgefallen. Bei Bilfinger wurde 2015 ein neues Vergütungssystem eingeführt, und im Vorstand blieb kaum ein Stein auf dem anderen. Und bei TAG gab es 2015 eine Auszahlung aus dem mehrperiodischen nicht-aktienbasierten Plan, 2014 nicht.

Das dicke Gehaltsplus von 45% bei den ordentlichen Vorstandsmitgliedern der Deutsche Wohnen relativiert sich, wenn man die 1,65 Mio. Euro hohe Abfindung außen vor lässt, die Andreas Segal zum Abschied Ende 2015 erhalten hat. Die Bezüge von Lars Wittan, neben Zahn aktuell das einzige Vorstandsmitglied bei Deutsche Wohnen, sind 2015 um 27% gestiegen.

Lässt man all dies unberücksichtigt, haben die Gesamtbezüge der normalen Immobilienvorstände im MDax um 21% zugelegt, während ein durchschnittlicher MDax-Vorstand im vergangenen Jahr kaum mehr verdiente als 2014. Mit knapp 1,13 Mio. Euro lagen die Immobilienvorstände aber noch deutlich unter dem MDax-Durchschnitt von 1,37 Mio. Euro.

Das höhere Gehaltsplus bei den Immobilienchefs steht im Zusammenhang mit der besseren Gewinnentwicklung der Immobilienunternehmen: Während der durchschnittliche Gewinn eines MDax-Unternehmen nach Analyse von Kienbaum 2015 bei 264,3 Mio. Euro lag und damit stagnierte (2014: 265,3 Mio. Euro), legte er bei den acht ausgewählten Unternehmen aus der Immobilienbranche um 21% auf 291,2 Mio. Euro zu (2014: 240,7 Mio. Euro).

So hat sich das Konzernergebnis von TAG auf 147,3 Mio. Euro verfünffacht, Deutsche Wohnen hat mit 1,2 Mrd. Euro einen um 36% höheren Konzerngewinn als 2014 geschrieben, und LEG Immobilien hat den Jahresüberschuss um 39% auf 217,7 Mio. Euro gesteigert. Bei der Deutschen Euroshop steht ein Plus von 74% auf 309,3 Mio. Euro zu Buche, und die Aareal Bank hat ein Konzernergebnis von 374 Mio. Euro eingefahren (+12%). Nur die beiden Baukonzerne, vor allem Bilfinger, ziehen den Schnitt in puncto Gewinnentwicklung nach unten.

Harald Thomeczek

Fiktive Währung für Flüchtlinge

"Best Startup Next" (v.l.n.r.): Georgina Miles, Margaret Stivers, Clara Álvarez-Cascos, Sarah Cobbe und Noemie Jeannin.

"Best Startup Next" (v.l.n.r.): Georgina Miles, Margaret Stivers, Clara Álvarez-Cascos, Sarah Cobbe und Noemie Jeannin.

Bild: Fotostudio Heyer

Karriere 09.06.2016
Ein Wohnkonzept mit Punkteanreizsystem zur Integration von Flüchtlingen und eine digitale Plattform zur Untervermietung von Wohnraum an Studenten: Das sind die beiden Gewinnerideen des ... 

Ein Wohnkonzept mit Punkteanreizsystem zur Integration von Flüchtlingen und eine digitale Plattform zur Untervermietung von Wohnraum an Studenten: Das sind die beiden Gewinnerideen des Real I.S. Innovation Award 2016.

Die Idee der fünf Studierenden Clara Álvarez-Cascos, Sarah Cobbe, Noemie Jeannin, Georgina Miles und Margaret Stivers: das Zusammenleben von Flüchtlingen und deren Integration in die Gesellschaft durch ein Punkte-Bonus-System zu steuern. Bestimmte Aktivitäten bzw. die Teilhabe am gemeinschaftlichen Leben inner- und außerhalb der Wohn-Gemeinschaft sowie der verantwortliche Umgang mit dem Gebäude, in dem die Flüchtlinge leben, werden mit einer fiktiven Währung belohnt. Die erarbeiteten Punkte können sie gegen andere Leistungen eintauschen. So sollen die Flüchtlinge einen Anreiz erhalten, Tag für Tag einer sinnstiftenden Tätigkeit nachzugehen, auch wenn sie keine Arbeitserlaubnis haben. Langeweile, Perspektivlosigkeit, Vandalismus und Kriminalität soll der Nährboden entzogen werden.

Dafür gab es den mit 1.000 Euro dotierten Preis in der Kategorie "Best Startup Next". Ebenfalls 1.000 Euro strich die Gruppe um Drew Davis, Hunter Hite, Akshay Patel, Nick Burk und Gordon Wang in der Kategorie "Best Startup Now" ein. Ihr Konzept: eine digitale Plattform zur - für den Vermieter - gebührenpflichtigen Untervermietung von Wohnungen an Studierende im Praktikum oder Auslandssemester. Die synchronisierte App- und Web-Plattform ermöglicht eine virtuelle Besichtigung via 360-Grad-Panorama-Plug-in, ein integriertes Online-Bezahlsystem und ein standardisiertes oder auf Wunsch individualisiertes Vertragswerk.

Insgesamt warben acht Studentengruppen im Rahmen des Kurses Real Estate Innovation & Entrepreneurship am Real Estate Management Institute der EBS Universität für Wirtschaft und Recht um die Gunst der Award-Jury. Real I.S. und EBS hatten den Preis gemeinsam ausgelobt.

Harald Thomeczek

Sachkundenachweis für Immobilienmakler geht ins Kabinett

Der geplante Sachkundenachweis für Immobilienmakler bleibt bestehen.

Der geplante Sachkundenachweis für Immobilienmakler bleibt bestehen.

Bild: Bilderbox.com

Karriere 08.06.2016
In den vergangenen Monaten ist es ruhig geworden um den geplanten verpflichtenden Sachkundenachweis für Immobilienmakler. Jetzt soll der entsprechende Gesetzentwurf offenbar noch vor der ... 

In den vergangenen Monaten ist es ruhig geworden um den geplanten verpflichtenden Sachkundenachweis für Immobilienmakler. Jetzt soll der entsprechende Gesetzentwurf offenbar noch vor der parlamentarischen Sommerpause vom Bundeskabinett beschlossen werden.

Zwar gibt es den Entwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium bereits seit dem Sommer 2015, dieser war aber auf erhebliche Einwände des Nationalen Normenkontrollrats gestoßen und zur Überarbeitung an das Ministerium zurückgegangen. Der Normenkontrollrat soll die Bundesregierung beim Abbau von durch Gesetze verursachten Bürokratiekosten unterstützen bzw. die Entstehung solcher unnötigen Kosten vermeiden helfen.

Nach Angaben der Bundesregierung wird der Referentenentwurf aktuell überarbeitet. Es bleibt aber auch in der inzwischen fast fertigen Neufassung beim geplanten Sachkundenachweis. Noch vor der Sommerpause 2016, also spätestens Anfang Juli, soll das Kabinett demnach den abschließenden Entwurf beschließen, der dann im September in die parlamentarische Beratung gehen könnte.

Am Bestellerprinzip wird nicht gerüttelt

Eine Petition für die Einführung des Sachkundenachweises, die dem schleppenden Gesetzgebungsverfahren anscheinend auf die Sprünge helfen sollte, unterstützt der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages. Er hat diese Petition laut Bundestagsverwaltung an das Bundeswirtschaftsministerium weitergereicht. Die Petenten sind auch der Auffassung, dass das im Mietrechtsnovellierungsgesetz enthaltene Bestellerprinzip, wonach bei der Vermietung von Wohnimmobilien derjenige den Makler bezahlt, der ihn auch beauftragt hat, es Mietinteressenten unmöglich mache, einen Makler zu beauftragen. Diese Sicht der Dinge teilt der Petitionsausschuss jedoch nicht.

Volker Thies,Harald Thomeczek