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GWG und Gewofag unter neuer Führung

Karriere 20.10.2016
Die städtischen Münchner Wohnungsbaugesellschaften erhalten neue Geschäftsführer. Zwei der drei Neubesetzungen sind nicht ganz unumstritten. ... 

Die städtischen Münchner Wohnungsbaugesellschaften erhalten neue Geschäftsführer. Zwei der drei Neubesetzungen sind nicht ganz unumstritten.

Die GWG bekommt gleich eine komplett neue Geschäftsführung: Die beiden amtierenden Geschäftsführer Dietmar Bock und Hans-Otto Kraus, beide 66 Jahre alt, gehen in Rente. Dafür hat der Aufsichtsrat den Münchner Stadtrat Christian Amlong (SPD), Jahrgang 1976, und Gerda Peter (Jahrgang 1964) von der CBRE-Tochter Preuss Unternehmensgruppe zum 21. November 2016 in die Geschäftsführung bestellt. Amlong kommt von den Stadtwerken München, wo er als Bereichsleiter Recht/Konzernangelegenheiten tätig ist. Die Architektin Peter leitete als Prokuristin den Bereich Wohnungs- und Kommunalbau bei Preuss. Amlong wird in dem neuen Gespann als Sprecher der Geschäftsführung agieren.

Bei der Gewofag scheidet Geschäftsführer Sigismund Mühlbauer zum 1. November 2016 aus der Geschäftsführung aus. Für ihn rückt der Stadtrat Max Straßer (CSU), Jahrgang 1960 und wie Amlong ehemaliger Gewofag-Aufsichtsrat, nach. Klaus-Michael Dengler bleibt Sprecher der Gewofag-Geschäftsführung.

Laut Münchner Lokalzeitungen haben sich die beiden Fraktionen der Großen Koalition in München zwei der Chefposten in den Wohnungsgesellschaften praktisch gegenseitig zugeschanzt. Bereits im April 2016 berichteten die Zeitungen, dass Straßer und Amlong als heiße Kandidaten gehandelt würden.

Im städtischen Referat für Stadtplanung und Bauordnung heißt es auf IZ-Anfrage: Die nun bestellten Geschäftsführer hätten sich nach einer Ausschreibung als die am besten geeigneten Kandidaten erwiesen. Die Süddeutsche Zeitung schreibt dazu: "Die Posten galten nach einem Deal der im Rathaus regierenden Fraktionen als sicher vergeben, aussichtsreiche Kandidaten von außen sollen sich deshalb kaum beworben haben."

Um die fachliche Eignung der beiden designierten Geschäftsführer zu unterstreichen, führt die Stadt bei Straßer u.a. dessen Tätigkeit bei der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt, als Mitglied des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung sowie als Aufsichtsrat bei der Gewofag ins Feld. Bei Amlong werden dessen Tätigkeit als Korreferent des Referats für Stadtplanung und Bauordnung, sein Wirken als stellvertretender Vorsitzender der Stadtgestaltungskommission und u.a. im Aufsichtsrat der Gewofag angeführt.

Was die Verdienstmöglichkeiten der drei Neuen angeht, gibt der jüngste "Finanzdaten- und Beteiligungsbericht" der Stadt Orientierung: Demnach erhielt die damalige Gewofag-Geschäftsführerin Gordona Sommer 2014 - als einzige im Gesamtjahr beschäftigte Geschäftsführerin der Gewofag - insgesamt 271.000 Euro. Die Bezüge der beiden GWG-Chefs beliefen sich 2014 auf 185.000 bzw. 189.000 Euro.

Harald Thomeczek

Gleiches Recht für alle

Harald Thomeczek.

Harald Thomeczek.

Bild: IZ

Karriere 20.10.2016
Alte Hasen unter Artenschutz zu stellen, mag ja in der freien Wildbahn ein löbliches Ansinnen sein. Bezogen auf Makler und Verwalter mutet es eher willkürlich an, meint IZ-Redakteur Harald ... 

Alte Hasen unter Artenschutz zu stellen, mag ja in der freien Wildbahn ein löbliches Ansinnen sein. Bezogen auf Makler und Verwalter mutet es eher willkürlich an, meint IZ-Redakteur Harald Thomeczek.

Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter werden, falls im laufenden Gesetzgebungsverfahren nichts mehr völlig Überraschendes passiert, unter Beweis stellen müssen, dass sie für ihre Tätigkeit auch qualifiziert sind. Sonst werden sie künftig keine Gewerbeerlaubnis er- bzw. behalten. Ein nicht unerheblicher Anteil der Marktteilnehmer soll jedoch von einem Sachkundenachweis verschont bleiben: Alle diejenigen, die mehr als sechs Jahre ununterbrochen als Makler oder WEG-Verwalter gearbeitet haben, wenn das Gesetz für neue Zulassungsregeln für diese Berufsgruppen in Kraft tritt, sind fein raus.

Doch warum eigentlich? Nur weil ich einen Job eine gewisse Zeit lang gemacht habe, heißt das doch nicht zwangsläufig, dass ich auch wirklich das Zeug dazu habe. Und wieso sollen Makler und Verwalter, die noch keine sechs Jahre am Markt sind oder in diesen Markt erst noch irgendwann einsteigen, gegenüber Wettbewerbern benachteiligt werden, die z.B. nur aufgrund der Gnade einer früheren Geburt schon länger arbeiten? Hinzu kommt, dass der Gewerbetreibende sich nur vor der zuständigen Behörde auf die Ausnahmeregelung berufen muss - bei der Berufsausübung selbst, also gegenüber Verbrauchern bzw. Wohnungseigentümern, braucht er nicht offenzulegen, dass er seine Qualifikation nie nachgewiesen hat.

Auch hat sich mir noch nicht erschlossen, warum Gewerbetreibende eine Prüfung ablegen sollen, nicht jedoch angestellte Makler und Verwalter: Wer aktiv an der erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitwirkt, also z.B. Wohnungsbesichtigungen oder Eigentümerversammlungen durchführt, dessen Sachkunde sollte genauso auf den Prüfstand kommen wie die seines Chefs. Nur weil der Erlaubnis- bzw. Unternehmensinhaber für seine Mitarbeiter haftet und deshalb ein Interesse daran haben sollte, dass sie keine Unfälle bauen, besitzen diese doch nicht automatisch die nötige Fachkunde.

Diese Punkte hat auch der Verbraucherschutzausschuss des Bundesrats moniert und dafür plädiert, dass alte Hasen sowie Angestellte ohne Ausnahme eine Sachkundeprüfung ablegen müssen. Vergebens: Der Bundesrat hat nicht nur u.a. diese Vorschläge für eine Gesetzesverschärfung zurückgewiesen, sondern einen Punkt in seine Stellungnahme an die Bundesregierung übernommen, den der Wirtschaftsausschuss ins Spiel brachte: Auch unselbstständige Tätigkeiten sollen nun bei der Ermittlung alter Hasen angerechnet werden. Statt gar keiner Ausnahmen wird es noch mehr vermeintlich Bestandsschutzbedürftige geben.

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Harald Thomeczek

Artenschutz für alte Hasen

Der Bundesrat empfiehlt eine Ausweitung des vorgesehenen Bestandsschutzes für alte Hasen.

Der Bundesrat empfiehlt eine Ausweitung des vorgesehenen Bestandsschutzes für alte Hasen.

Bild: nik

Karriere 20.10.2016
Immobilienmakler und WEG-Verwalter können (vorerst) aufatmen: Sämtliche vom Ausschuss für Verbraucherschutz des Bundesrats vorgelegten Vorschläge zur Verschärfung des Gesetzentwurfs ... 

Immobilienmakler und WEG-Verwalter können (vorerst) aufatmen: Sämtliche vom Ausschuss für Verbraucherschutz des Bundesrats vorgelegten Vorschläge zur Verschärfung des Gesetzentwurfs für neue Berufszulassungsregeln für Immobilienmakler und WEG-Verwalter wurden in der jüngsten Sitzung des Bundesrats abgeschmettert. Und es kommt sogar noch besser: Ein Vorschlag des Wirtschaftsausschusses, der das Gesetz entschärfen würde, fand eine Mehrheit.

Seit mehr als sechs Jahren am Markt tätige Makler und Verwalter sollen nun doch keine Sachkundeprüfung ablegen müssen. So steht es auch im Gesetzentwurf. Der Verbraucherschutzausschuss hatte jedoch argumentiert, dass eine mehrjährige Tätigkeit nicht zwingend auf die erforderliche Sachkunde schließen lässt, und darum darauf gedrungen, sogenannte alte Hasen nicht zu verschonen. Für diese Empfehlung fand sich im Bundesrat jedoch keine Mehrheit.

Im Gegenteil: Stattdessen soll bei der Prüfung, ob ein Gewerbetreibender ein alter Hase ist, nun auch die Sachkunde berücksichtigt werden, die er eventuell in unselbstständiger Tätigkeit erworben hat. So empfahl es der Wirtschaftsausschuss dem Bundesrat. Der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf macht dagegen für eine Befreiung von der Pflicht zum Sachkundenachweis zur Auflage, dass ein Makler oder Verwalter "ununterbrochen selbstständig" gearbeitet haben muss.

Aufatmen können auch Mitarbeiter von gewerbetreibenden Immobilienmaklern und Wohnungseigentumsverwaltern: Anders als vom Verbraucherschutzausschuss vorgeschlagen, soll von diesen nun doch keine Sachkundeprüfung verlangt werden. Der Ausschuss wollte auf diese Weise sicherstellen, dass Kunden ausschließlich mit "fachkundigen und gewissenhaften" Mitarbeitern konfrontiert werden.

Dagegen stieß auch ein weiterer Vorschlag des Wirtschaftsausschusses auf Gegenliebe im Bundesrat: Makler und Verwalter sollen mehr Zeit bekommen, ihren Alte-Hasen-Status zu belegen oder eben eine Sachkundeprüfung abzulegen und alle sonstigen vorgesehenen Berufszulassungsvoraussetzungen zu erfüllen. Konkret sollen sie dafür nun zwölf Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes Zeit haben.

Die weiteren Ergebnisse: Immobilienmakler sollen, anders als WEG-Verwalter, keine Berufshaftpflichtversicherung vorweisen müssen, um eine Gewerbeerlaubnis zu erhalten. Im Referentenentwurf war dies noch angedacht, und der Verbraucherschutzausschuss hatte eine Versicherungspflicht auch für Makler nun nachträglich im Gesetzentwurf verankern wollen - vergeblich. Und: Kundenberatungskompetenzen sowie "Fachkenntnisse zu energetischen Eigenschaften von Immobilien" - Stichwort: energetische Modernisierung - sollen in einer Sachkundeprüfung nun auch nicht nachgewiesen werden müssen.

Eine Mehrheit fand hingegen auch die dritte Einlassung des Wirtschaftsausschusses: Spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten sollen die Auswirkungen des Gesetzes evaluiert werden.

Sobald die Stellungnahme des Bundesrats die Regierung erreicht, hat diese sechs Wochen Zeit, sich ihrerseits dazu zu äußern und den Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen. Ziel des Bundeswirtschaftsministeriums ist es, das Gesetzgebungsverfahren bis Ende 2016 abzuschließen, sodass das Gesetz im vierten Quartal 2017 in Kraft treten könnte, zeitgleich mit der Rechtsverordnung, in der u.a. die Inhalte der Sachkundeprüfung festgelegt werden. Diese erarbeitet das Ministerium derzeit.

Lesen Sie hierzu auch den Kommentar "Gleiches Recht für alle".

Harald Thomeczek