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Arbeitsschutzvorgaben sind löchrig

Karriere 07.05.2020
Die neuen Corona-Arbeitsschutzvorgaben geben Firmen Orientierung, mehr aber nicht, sagt die Arbeitsrechtlerin Annette Knoth aus der Kanzlei von Arnecke Siebeth Dabelstein. ... 

Die neuen Corona-Arbeitsschutzvorgaben geben Firmen Orientierung, mehr aber nicht, sagt die Arbeitsrechtlerin Annette Knoth aus der Kanzlei von Arnecke Siebeth Dabelstein.

Immobilien Zeitung: Seit Mitte April gilt der vom Bundesarbeitsministerium veröffentlichte Sars-CoV-2-Arbeitsschutzstandard. Er sieht für Beschäftigte auch der Immobilienbranche am Arbeitsplatz unter anderem einen Mindestabstand von 1,50 m, ggf. Schutzmasken, das Einhalten von Hygieneregeln vor. In diesen Tagen kehren erste Mitarbeiter in Büros und Läden zurück. Dürfen sie wieder nach Hause gehen, wenn ihr Arbeitgeber den Standard nicht beachtet?

Annette Knoth: Die Antwort ist wie oft in rechtlichen Dingen: Es kommt auf den Einzelfall an. Generell hat ein Arbeitnehmer erst einmal kein Recht, nach Hause zu gehen.

IZ: Warum denn nicht? Sein Arbeitgeber verstößt doch gegen die Vorschrift und gefährdet die Gesundheit der Mitarbeiter.

Knoth: Der Standard ist eine Richtlinie und hat keinen verbindlichen Charakter.

IZ: Moment, verstehe ich das richtig? Der Arbeitgeber kann sich daran halten oder es lassen?

Knoth: Die Vorgaben dienen als Entscheidungshilfe für das, was Arbeitgeber tun sollen. Es ist ein Appell und ja, aus dem Standard ergibt sich keine Pflicht wie zum Beispiel aus einem Gesetz, alle Maßnahmen umzusetzen. Ich verstehe das jedoch als eine dem gesellschaftlichen Konsens geschuldete moralisch-psychologische Verpflichtung.

IZ: Welche Sanktionen drohen einem Unternehmen bei Nichteinhalten?

Knoth: Keine. Sanktionen gingen nur, wenn sie drin stünden. Wir kennen das aus anderen Bereichen. Geldbuße, Punkt in Flensburg, Betriebsschließung. So etwas fehlt jedoch im Arbeitsschutzstandard Covid-19.

IZ: Was muss bzw. sollte ein Arbeitgeber nun tun?

Knoth: Die Richtlinie lässt ihm jede Menge Spielraum, insbesondere aufgrund der sehr schwammigen Formulierung. Der eine stellt Desinfektionsmittel auf den Schreibtisch, der andere hängt Seifenspender in die Toiletten. Die konkreteste Maßnahme ist der Mindestabstand von 1,50 m. Aber selbst wenn Firmen den nicht einhalten, dürfen sie weiterarbeiten. Der Mindestabstand ist auch das einzig Überprüfbare, falls es zum Streit käme. Insgesamt betrachtet ist der Arbeitsschutzstandard eine Käseloch-Verordnung, die rechtlich faktisch wirkungslos in Kraft ist.

IZ: Und warum hat der Bundesarbeitsminister die Vorgaben so löchrig gefasst?

Knoth: Er hätte sie in eine stabilere Form gießen können, hat es aber bewusst nicht getan, weil in einer rechtlich verbindlichen Verordnung jedes Detail hätte genau beschrieben sein müssen. Das ist nicht machbar, weil die Branchen zu unterschiedlich sind. Zum Beispiel sind in der Immobilienbranche, am Bau oder im Handel die Voraussetzungen jeweils andere. Außerdem hätten sonst die Unternehmerverbände heftig gegen die Vorgaben protestiert.

IZ: Noch einmal zurück zum Mindestabstand. Angenommen, Mitarbeiter verstoßen gegen die 1,50-m-Regel. Was passiert dann?

Knoth: Wenn ein Mitarbeiter die Abstandsregel permanent verletzt, wäre das aus meiner Sicht abmahnfähig. Vergessenes Händewaschen wäre es nicht.

IZ: Gucken wir mal in die Zukunft. Werden wir dauerhaft mit Mund-Nase-Schutz und Mindestabstand arbeiten?

Knoth: Es ist gut vorstellbar, dass der Mindestabstand in die Arbeitsstättenverordnung aufgenommen und so in Zukunft verpflichtend wird. Andere Maßnahmen könnten zum Beispiel über Betriebsvereinbarungen verbindlich werden.

IZ: Frau Knoth, vielen Dank für das Gespräch.

Die Fragen stellte Monika Hillemacher.

Monika Hillemacher

Planern droht ein Dilemma

Karriere 07.05.2020
Noch benötigen viele Planer in der Corona-Krise keine finanzielle Hilfe. In den kommenden Monaten rechnen die meisten aber mit einer Verdüsterung ihrer Lage. ... 

Noch benötigen viele Planer in der Corona-Krise keine finanzielle Hilfe. In den kommenden Monaten rechnen die meisten aber mit einer Verdüsterung ihrer Lage.

Bei Planern tritt die Krise um Monate verzögert ein, weil sie im Homeoffice bestehende Aufträge abarbeiten und im Moment noch Geld für alte Rechnungen erhalten", sagt Joachim Brenncke, Vizepräsident der Bundesarchitektenkammer (BAK). Hans-Ullrich Kammeyer, Präsident der Bundesingenieurkammer (BIngK), ergänzt: "Schon jetzt ist abzusehen, dass die Probleme im Planungswesen z.B. durch nachgelagerte Rechnungslegung verzögert auftreten." Das Dilemma dabei: Viele Nothilfeprogramme laufen nur drei Monate - "aber viele Planer bekommen erst danach Probleme", sagt Brenncke.

Die ersten Vorboten einer Krise sind schon da: Jedes zweite Büro (50%) beklagt laut einer Umfrage des Marktforschers Reiß & Hommerich im Auftrag von BAK und BIngK bereits jetzt, dass Kunden Aufträge auf Eis legen oder ganz absagen. Und die Auftragsakquise werde immer schwieriger, weil Bauherren Vergabeverfahren zurückstellten. Zu schaffen machen den Planern zudem Verzögerungen im Genehmigungsprozess (38%), die durch eine unterbesetzte öffentliche Verwaltung ausgelöst werden, sowie verzögerte Materiallieferungen auf der Baustelle und Personalengpässe bei den ausführenden Betrieben (jeweils 31%).

Nur 16% der gut 9.200 Befragten, davon rund 6.000 Architekten und 3.200 Ingenieure, haben jetzt schon Liquiditätsprobleme oder sehen, dass sich finanzielle Engpässe noch im ersten Halbjahr 2020 abzeichnen. Doppelt so viele (33%) rechnen damit, in der zweiten Jahreshälfte in Schwierigkeiten zu geraten.

Die Interessenvertretungen bringen sich darum schon frühzeitig mit einem Forderungskatalog in Stellung. Statt verbilligter Förderkredite sollen Zuschüsse ihren Mitgliedern Luft verschaffen. BAK und BIngK schweben außerdem eine "großzügige" Bewilligung von Steuerstundungen und Absenkungen der Vorauszahlungen durch die Finanzbehörden sowie "großzügigere" Verlustverrechnungsmöglichkeiten vor.

Harald Thomeczek

Anwalt Maximilian Gutsche wechselt zum Mandanten Jost Hurler

Maximilian Gutsche.

Maximilian Gutsche.

Quelle: Arnecke Sibeth Dabelstein, Urheber: Fotograf Felix Matthies

Köpfe 06.05.2020

Habona verpflichtet Ex-Apleona-COO Michael Hintze

Michael Hintze.

Michael Hintze.

Köpfe 06.05.2020
Ex-Apleona-Manager Michael Hintze heuert beim Fondsinitiator und Asset-Manager Habona Invest an. ... 

Ex-Apleona-Manager Michael Hintze heuert beim Fondsinitiator und Asset-Manager Habona Invest an.

Hintze (53) firmiert bei dem Supermarkt- und Kitaspezialisten als Head of Real Estate Management bei der Tochtergesellschaft Habona Invest Asset Management. Diese Position wurde neu geschaffen. Hintze berichtet an Hans Christian Schmidt, den für diesen Geschäftsbereich verantwortlichen Geschäftsführer von Habona Invest Asset Management.

"Bei unseren auf den Nahversorgungsbereich ausgerichteten Publikums- und Spezialfonds erwarten wir in den nächsten Monaten ein dynamisches Wachstum, das auch neue Anforderungen im Immobilienmanagement mit sich bringen wird", orakelt Schmidt. Aktuell geht Habona für einen Institutionellenfonds von Deka mit Geld von Sparkassen shoppen.

Letzte Station Patrizia, lange Jahre bei Apleona

Hintze hatte in seiner Laufbahn schon viele Führungsjobs, u.a. bei Rreef, DG Immobilien Management und der Dresdner Bank. Im Sommer 2017 zog es ihn als Head of Asset Management zu Patrizia. Seine Prokura bei der Patrizia Deutschland GmbH ist allerdings im August 2018 schon wieder erloschen, wie ein Blick ins Handelsregister zeigt.

Ein Meilenstein auf Hintzes beruflichem Weg war Bilfinger Real Estate bzw. Apleona Real Estate Management: Dort arbeitete er von 2006 bis 2017. Er war CEO der Asset- und Fondsmanagement-Gesellschaften der Unternehmensgruppe. Anno 2015 wurde er bei Apleona als COO in die Geschäftsführung berufen.

Harald Thomeczek