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Makeln und verwalten künftig nur mit Sachkundenachweis

Die Qualität der Leistung wird sich insbesondere durch den Sachkundenachweis erhöhen, glauben Verbandsvertreter.

Die Qualität der Leistung wird sich insbesondere durch den Sachkundenachweis erhöhen, glauben Verbandsvertreter.

Bild: Javierafael/Fotolia.com

Karriere 23.07.2015
Nach Jahren der Diskussion ist es endlich so weit. Der Zugang zum Makler- und Verwalterberuf wird in Deutschland neu geregelt. Künftig sind ein Sachkundenachweis und eine ... 

Nach Jahren der Diskussion ist es endlich so weit. Der Zugang zum Makler- und Verwalterberuf wird in Deutschland neu geregelt. Künftig sind ein Sachkundenachweis und eine Berufshaftpflichtversicherung vorgeschrieben. So steht es im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi), der seit ein paar Tagen vorliegt. Auch wenn es hier und da noch Nachbesserungswünsche gibt, der Jubel bei den Verbänden überwiegt.

Einen Tag nach Bekanntwerden des Referentenentwurfs ist Martin Kaßler, Geschäftsführer des Dachverbands Deutscher Immobilienverwalter (DDIV), immer noch wohlgelaunt. "Heute ist ein guter Tag", sagt er im Hinblick auf den Gesetzentwurf. Nach Erhalt des 16 Seiten umfassenden Dokuments habe er sich abends eine Zigarre gegönnt. Seit Jahren setzt sich der DDIV wie andere Verbände auch für eine Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum ein. Eine wichtige Hürde war 2013 genommen, als die Forderungen in den Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD aufgenommen wurden. Und nun liegt der Gesetzentwurf vor. "Die Bundesregierung hat Wort gehalten", hält Kaßler fest. Auch beim Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen ist die Freude groß. "Jetzt liegen endlich Fakten auf dem Tisch. Das kann uns keiner mehr wegnehmen. Das ist super", sagt Sun Jensch, IVD-Bundesgeschäftsführerin.

Gefeiert wird die Änderung von § 34c Gewerbeordnung. Immobilienmakler und Wohneigentumsverwalter (WEG-Verwalter) erhalten künftig nur die gewerberechtliche Erlaubnis, wenn sie einen Sachkundenachweis und eine Berufshaftpflichtversicherung vorlegen können. Wie schon zuvor müssen die erforderliche Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse bestehen.

Der Fach- und Sachkundenachweis wird eine IHK-Prüfung sein, die ca. 400 Euro kostet. Wahrscheinlich werde die Hälfte der Antragsteller schon über einen beruflichen Ausbildungsabschluss verfügen, der der Sachkunde gleichgestellt ist, heißt es im Entwurf. Wie die Prüfungsinhalte für den Sachkundenachweis aussehen könnten, hat der IVD in einem Gutachten formuliert. Als Mindestanforderung sieht der Verband die Ausbildung zum/zur Immobilienkaufmann/-frau an. Doch dies spielt im Gesetzgebungsverfahren zunächst keine Rolle, sondern erst in der Rechtsordnung, die dann "mit Leben gefüllt" wird.

Von der Sachkundeprüfung entbunden sind mittels einer sogenannten Alte-Hasen-Regelung Makler und Verwalter, die länger als sechs Jahre ununterbrochen am Markt aktiv waren. Allerdings müssen sie diese Expertise innerhalb einer Frist nachweisen. Die Gewerbetreibenden sind zudem verpflichtet, die Qualifikation ihrer Mitarbeiter zu prüfen, sofern diese an den erlaubnispflichtigen Vermittlungs- bzw. Verwaltungstätigkeiten mitwirken, also z.B. Eigentümerversammlungen durchführen. Andernfalls kann der WEG-Verwalter bzw. Makler haftbar gemacht werden. Blaupause für diese Regelung seien die Versicherungs- und Finanzvermittler, sagt Kaßler. Auch so genannte Bankenmakler in Kreditinstituten benötigen künftig eine gewerberechtliche Erlaubnis, die auf die Sachkunde beschränkt ist.

Zweite wichtige Neuerung ist die erforderliche Berufs- bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, um die gewerberechtliche Erlaubnis zu erhalten. Über eine solche Versicherung verfügen schon jetzt mehr als 97% der rund 1.850 Mitgliedsbetriebe des DDIV. Die knapp 6.000 IVD-Mitglieder müssen sowohl eine Vermögensschaden- als auch eine Betriebshaftpflichtversicherung vor Eintritt in den Verband nachweisen, sagt Jensch. Eine Vertrauensschadenversicherung erhalten sie zusätzlich über die Mitgliedschaft.

Es gibt aber auch Nachbesserungswünsche am Gesetzentwurf. Der Verein Wohnen im Eigentum (WiE) kritisiert die Alte-Hasen-Regel. WiE fordert mit Verweis auf den Verbraucherschutz, dass innerhalb der ersten fünf Jahre nach Inkrafttreten der Berufszugangsregelung auch die "alten Hasen" Prüfungen ablegen sollten. So könnten sie nachweisen, dass sie ihr Fach beherrschen, sagt WiE-Geschäftsführerin Gabriele Heinrich und moniert, dass die Regeln sonst erst bei der nächsten Generation greifen würden.

Die beiden Verbände IVD und DDIV bemängeln, dass im Gesetzentwurf der Mietverwalter nicht berücksichtigt wurde, obwohl dieser ebenfalls treuhänderisch tätig ist. Bei der Versicherungspflicht verfolgen beide unterschiedliche Zielsetzungen. Der DDIV setzt sich für eine Erweiterung der Versicherungspflicht auf die Deckung von Personen- und Sachschäden ein und plädiert für den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung. Der IVD hingegen hält eine Vertrauensschadenversicherung für Immobilienverwalter für erforderlich. Zudem spricht sich der DDIV für eine Weiterbildungspflicht aus. So etwas gebe es auch im Verkehrsgewerbe, beispielsweise bei Lkw-Fahrern, so Kaßler.

Nichtsdestotrotz sieht Jensch den Referentenentwurf als "Meilenstein für die Branche" an. Künftig werde es nicht mehr Juristen oder andere Gelegenheitsmakler geben, die mal schnell eine Immobilie "nebenbei" vermitteln. Allein die Tatsache, dass in Deutschland nicht einmal bekannt sei, wie viele "34c eigentlich am Markt aktiv seien", ist nach Jenschs Ansicht schon ein starkes Zeichen. So einen Wildwuchs wird das neue Gesetz eindämmen. Die Branche werde sich künftig über die Qualität selektieren, glaubt Jensch.

Den Zeitplan des BMWi für die Umsetzung der Pläne bezeichnet Jensch als "sportlich". Die Verbände müssen bis zum 7.August 2015 zum Referentenentwurf Stellung nehmen. Das Gesetzgebungsverfahren könnte dann bis zum Jahresende 2015 abgeschlossen sein, heißt es seitens des IVD. Nach Verkündung der Änderungen in der Gewerbeordnung im Bundesgesetzblatt bleiben laut Referentenentwurf neun Monate bis zum Inkrafttreten der Regelungen. Nach der jetzigen Zeitplanung wäre der 1. Oktober 2016 dann der Stichtag. Bis dahin heißt es für den Gesetzgeber noch die entsprechende Rechtsverordnung, die u.a. Prüfungsverfahren und -inhalte sowie Qualifikationsanforderungen regeln wird, zu erarbeiten. Gleiches gilt für die Prüfungsunterlagen für die Industrie- und Handelskammern.

Makler und Verwalter hätten ab dem 1.Oktober genau sechs Monate Zeit von der "Alte-Hasen-Regel" Gebrauch zu machen. Geschehe dies nicht, warnt der IVD, würde am 1. April 2017 die früher erteilte Erlaubnis entfallen - und mit ihr die Möglichkeit den Beruf auszuüben.

Sonja Smalian

WIR-Akademie erhält Preis

Karriere 23.07.2015
WIR - Wohnen im Revier ist für die Nachwuchsarbeit ihrer Akademie mit dem DW-Zukunftspreis der Immobilienwirtschaft 2015 ausgezeichnet worden. ... 

WIR - Wohnen im Revier ist für die Nachwuchsarbeit ihrer Akademie mit dem DW-Zukunftspreis der Immobilienwirtschaft 2015 ausgezeichnet worden.

Unter dem Namen WIR - Wohnen im Revier kooperieren zwölf kommunale und kommunalnahe Wohnungsunternehmen im Ruhrgebiet miteinander. Mit der WIR-Akademie arbeiten sie bei der Förderung und Entwicklung von Nachwuchstalenten über Unternehmensgrenzen hinweg zusammen. Für dieses Engagement verliehen ihnen Aareon und DW - Die Wohnungswirtschaft den DW-Zukunftspreis der Immobilienwirtschaft 2015. Es ist nicht die erste Auszeichnung für das Personalentwicklungskonzept. Schon 2012 erhielt die WIR-Akademie den HR Excellence Award.

Viermal hat die WIR-Akademie seit ihrer Gründung im Jahr 2007 stattgefunden. Jeweils zehn bis fünfzehn Nachwuchstalente der beteiligten Immobilienunternehmen nehmen an dem Personalentwicklungsprogramm teil. Gemeinsam bearbeiten sie Themen wie Nahversorgung im Quartier oder Corporate Social Responsibility in der Wohnungswirtschaft. Dabei trainieren die jungen Immobilienprofis ihre Präsentationstechniken, vernetzen sich untereinander und lernen, sich selbst zu reflektieren. Team- und Einzelcoachings ergänzen das Programm.

Organisator ist der Arbeitskreis Personal und Prozesse zusammen mit einem wechselnden Unternehmen als Paten der Veranstaltung. 2016 soll die nächste WIR-Akademie stattfinden.

Sonja Smalian

Immobilienjournalistin des Jahres: Gerda Gericke

Gerda Gericke während der Expo Real.

Gerda Gericke während der Expo Real.

Bild: Alexander Sell

Köpfe 23.07.2015
Gerda Gericke, Korrespondentin Berlin und neue Bundesländer der Immobilien Zeitung, erhält in diesem Jahr den Journalistenpreis der deutschen Immobilienwirtschaft. ... 

Gerda Gericke, Korrespondentin Berlin und neue Bundesländer der Immobilien Zeitung, erhält in diesem Jahr den Journalistenpreis der deutschen Immobilienwirtschaft.

Die Auszeichnung, die mittlerweile zum 15. Mal verliehen wird, würdigt Personen, die sich mit ihren Beiträgen besonders um den Immobilienjournalismus verdient gemacht haben. "Frau Gericke hat in ihrer bisherigen Laufbahn zahlreiche große Beiträge verfasst. Die Artikel sind nicht nur informativ, sondern dank ihres Wortwitzes auch kurzweilig zu lesen. Ihr großes Engagement bei der Recherche und Redaktion hat die Jury rundum überzeugt." So lautet das offizielle Urteil der Preisrichter. Auslober ist die Wissenschaftliche Vereinigung zur Förderung des Immobilienjournalismus (WVFI).

Gerda Gericke arbeitet bereits seit fünfzehn Jahren für die Immobilien Zeitung (IZ). Neben Beiträgen zu den Themenbereichen Wohnungswirtschaft und Immobilienmarketing konzentriert sie sich hauptsächlich auf die regionale Berichterstattung aus Berlin und den neuen Bundesländern. 2008 erhielt sie bereits den Deutschen Journalistenpreis in der Kategorie Immobilienwirtschaft.

Die Leistung des Verlags und der Redaktion ist bereits mehrfach mit Preisen gewürdigt worden. So ging der Deutsche Preis für Immobilienjournalismus - der heutige Journalistenpreis der deutschen Immobilienwirtschaft - bereits an Chefredakteur Thomas Porten, an Redakteurin Monika Leykam und an den langjährigen IZ-Mitarbeiter Christian Hunziker. Gleich mit mehreren Preisen ist Redakteur Nicolas Katzung bedacht: einmal mit dem "Bewertungs-Oscar" Certification & Valuation Award, einmal als einer der Top-Fachjournalisten des Jahres. Gemeinsam mit Bernhard Bomke belegte er zudem für seine Berichterstattung zum Fall Hypo Real Estate den ersten Platz in der Kategorie Print beim PSD Journalistenpreis. Peter Dietz, Redakteur im Nachrichtenressort, kann nicht nur auf den Förderpreis für junge Journalisten, sondern auch auf den Herbert Quandt Medien-Preis für Wirtschaftsjournalisten stolz sein.

Die IZ selbst erhielt den Golden Brick Award für einen der weltweit kompetentesten Internetauftritte eines Immobilienverlags und wurde schon 2008 als eines der besten Fachmedien Deutschlands geehrt.

Thomas Porten