Karriere-News

Michael Hahn verabschiedet sich in den Aufsichtsrat

Hahn-Führung (v.l.): Thomas Kuhlmann, Michael Hahn, Jörn Burghardt.

Hahn-Führung (v.l.): Thomas Kuhlmann, Michael Hahn, Jörn Burghardt.

Quelle: Hahn-Gruppe

Köpfe 05.04.2019
Das hatte er eigentlich schon viel früher vorgehabt: Michael Hahn gibt den Vorstandsvorsitz des Fondsinitiators Hahn ab und nimmt im Aufsichtsrat Platz. ... 

Das hatte er eigentlich schon viel früher vorgehabt: Michael Hahn gibt den Vorstandsvorsitz des Fondsinitiators Hahn ab und nimmt im Aufsichtsrat Platz.

Michael Hahn (71) hört als Vorstandsvorsitzender bei der Hahn-Gruppe auf. Sein Nachfolger wird Thomas Kuhlmann (49), der dem Vorstand seit 2009 angehört. Kuhlmann wird die auf Investitionen in großflächige Einzelhandelsimmobilien spezialisierte Firma mit seinem Anfang 2019 gekommenen Vorstandskollegen Jörn Burghardt (49) führen. Firmengründer Hahn wechselt mit Wirkung vom 23. Mai, dem Tag der Hauptversammlung, in den Aufsichtsrat, wo er Helmut Zahn ersetzt.

Hahn hatte sich schon viel früher aus dem operativen Geschäft der von ihm 1982 gegründeten Firma zurückziehen wollen. Doch die jeweils als Nachfolger vorgesehenen Bernard Schoofs (ging 2009) und Michael Nave (2010 nach nur zehn Monaten weg) verließen das Unternehmen im Unfrieden. Michael Hahn sah sich deshalb genötigt, die Zügel Anfang 2011 wieder selbst in die Hand zu nehmen.

Der Gründer verabschiedet sich mit einem im Geschäftsjahr 2018 um 11,1% auf 5 Mio. Euro gestiegenen Konzerngewinn. Das sei das beste Ergebnis der vergangenen zehn Jahre, teilt das Unternehmen mit.

Christoph von Schwanenflug

Ex-Triuva-Manager gründet Investmentplattform Luwin

Köpfe 05.04.2019
Manuel DeVigili hat in Frankfurt die Investment- und Asset-Managementplattform Luwin Real Estate Managers mitgegründet, an der er die Mehrheit der Anteile hält. Er fungiert dort als Managing ... 

Manuel DeVigili hat in Frankfurt die Investment- und Asset-Managementplattform Luwin Real Estate Managers mitgegründet, an der er die Mehrheit der Anteile hält. Er fungiert dort als Managing Partner und Geschäftsleiter. Drei Kollegen hat er für sein operatives Team bereits rekrutiert, die nun sukzessive bei Luwin einsteigen werden. Das Unternehmen möchte Versicherungen, Versorgungswerken, Stiftungen und Family-Offices Transaktions- und Managementdienstleistungen für den deutschen Immobilienmarkt (Sieben A-Städte und einige B-Standorte) und "ausgewählte europäische Metropolen" anbieten. Der Schwerpunkt liegt auf den Assetklassen Büro, Wohnen, Handel und Logistik zu Kaufpreisen zwischen 20 Mio. und 500 Mio. Euro. Die Risikopalette reicht von Core bis value-add, den Schwerpunkt bilden Investments der Risikoklassen Core und Core-plus. Vor seinem Einstieg bei Luwin war DeVigili bei der IVG, der IVG Institutional Funds und Triuva aktiv. Bei Triuva (2018 von Patrizia übernommen) war er zuletzt für sämtliche An- und Verkäufe in Deutschland und Europa verantwortlich.

Monika Leykam

Ulrich Höller strebt zu neuen Ufern

Ulrich Höller.

Ulrich Höller.

Quelle: Heuer Dialog/Quo Vadis 2019; Urheber: Alexander Sell

Köpfe 05.04.2019
Ulrich Höller gibt den Chefposten bei der GEG German Estate Group ab. Der 53-Jährige ist in den Aufsichtsrat von GEG gewechselt. Perspektivisch will er in eine mehr unternehmerische Rolle ... 

Ulrich Höller gibt den Chefposten bei der GEG German Estate Group ab. Der 53-Jährige ist in den Aufsichtsrat von GEG gewechselt. Perspektivisch will er in eine mehr unternehmerische Rolle schlüpfen.

Mit Anfang 50 wolle Höller nochmal einen neuen Anfang wagen, wird in Frankfurter Immobilienkreisen gemunkelt. Dem Investment- und Asset-Management sowie der Projektentwicklung werde er dabei treu bleiben. Allerdings in einer eher unternehmerischen Rolle, in der er noch mehr und direkter die Zügel in der Hand hält. Spätestens für Anfang nächsten Jahres wird Höllers Aufschlag im neuen Dress erwartet.

GEG braucht keinen CEO mehr

Sein Vorstandsvertrag wäre bis Ende 2019 gelaufen. Er wurde aufgelöst. Nun hat Höller einen Vertrag als Chefaufseher, denn er hat den Vorsitz des Kontrollgremiums übernommen. Und Aufsichtsratsvorsitzender von GEG soll Höller auch bleiben - nicht nur bis zu seinem Neuanfang. Vielmehr soll er die Geschicke von GEG dauerhaft aus dem Aufsichtsrat heraus auch operativ begleiten. Nur so ist wohl zu erklären, dass GEG künftig auf einen CEO verzichtet.

Head of Institutional Investment steigt in den Vorstand auf

CFO Thomas Hartmann bleibt an Bord und teilt sich die Vorstandsverantwortung in Zukunft mit Christian Bock (39.) Der bisherige Head of Institutional Business der GEG ist jetzt zum COO befördert worden.

Höllers neuen GEG-Posten hatte vorher Gerhard Schmidt inne. Schmidt bleibt aber gewöhnliches Aufsichtsratsmitglied. Er ist Hauptaktionär von TTL Beteiligungs- und Grundbesitz, einem der beiden Anteilseigner von GEG. Der andere GEG-Aktionär ist der Finanzinvestor KKR. Dieser hatte GEG zusammen mit Deutsche Immobilien Chancen (DIC) Ende 2014 gegründet. Höller ist seit 2016 Vorstandsvorsitzender von GEG. Er war vorher mehr als 15 Jahre Vorstandschef der Gewerbeimmobilien-AG DIC Asset und sitzt inzwischen auch dort im Aufsichtsrat.

Harald Thomeczek

KanAm-Vertriebsgesellschaft muss auf Moritz Weiß verzichten

Köpfe 04.04.2019
Die Ende 2018 von der KanAm-Grund-Gruppe gegründete Vertriebsgesellschaft für institutionelle Investoren namens StepWise Capital muss auf die Dienste von Moritz Weiß verzichten. ... 

Die Ende 2018 von der KanAm-Grund-Gruppe gegründete Vertriebsgesellschaft für institutionelle Investoren namens StepWise Capital muss auf die Dienste von Moritz Weiß verzichten.

Entgegen der Planung bei Gründung der Gesellschaft im November 2018 werde Weiß doch nicht in die Geschäftsführung der Vertriebsgesellschaft eintreten, teilt KanAm mit. Weiß habe aus persönlichen Gründen um die Auflösung seines Geschäftsführervertrags gebeten. Diesem Wunsch hat der Aufsichtsrat der Gesellschaft entsprochen. Weiß hätte ebenso wie Oliver Brandt von Selinus Capital Advisors zu StepWise wechseln sollen.

StepWise erhält Zulassung

Damit verbleiben in der StepWise-Geschäftsführung Brandt als geschäftsführender Gesellschafter und Sascha Schadly, der als Geschäftsführer der Kapitalverwaltungsgesellschaft KanAm Grund Institutional für Fondsmanagement und Vertrieb zuständig ist. StepWise ist eine 100%ige Tochter von KanAm Grund Real Estate Asset Management. Nach der Vertriebszulassung Mitte März startet StepWise jetzt mit einem europäischen Immobilienfonds der KanAm-Grund-Gruppe für institutionelle Kunden in den Vertrieb.

Harald Thomeczek

Weiterbildungspflicht mit Haken

Weiterbilden muss sein. In der Praxis müssen sich gerade kleine Firmen genau überlegen, wie sie ihre Pflicht erfüllen.

Weiterbilden muss sein. In der Praxis müssen sich gerade kleine Firmen genau überlegen, wie sie ihre Pflicht erfüllen.

Quelle: Fotolia.com, Urheber: Robert Kneschke

Karriere 04.04.2019
Makler und Verwalter von Wohnimmobilien sollten den Kalender im Blick haben. Der erste Dreijahreszeitraum, in dem 20 Stunden in die Weiterbildung investiert werden müssen, neigt sich der ... 

Makler und Verwalter von Wohnimmobilien sollten den Kalender im Blick haben. Der erste Dreijahreszeitraum, in dem 20 Stunden in die Weiterbildung investiert werden müssen, neigt sich der Halbzeit zu. In der Praxis gibt es ein paar Fallstricke zu beachten.

Für lernfaule Makler oder Wohnimmobilienverwalter wird es langsam Zeit, sich Gedanken um interessante Seminare zu machen. Die gesetzlich geregelte Weiterbildungspflicht (§15b MaBV) ist zwar noch recht jung, sie trat erst im August vergangenen Jahres in Kraft. Doch der Dreijahreszeitraum, in dem die geforderten 20 Stunden Weiterbildung abgeleistet werden müssen, läuft schon seit Anfang 2018. Das gilt übrigens auch für solche Verwalter, die sich aufgrund der neuen Regeln ihren Gewerbeschein erst innerhalb der Übergangsfrist Anfang 2019 geholt haben. Wer auf seinem Lernstundenkonto jetzt noch eine mickrige Null stehen hat, hat noch etwa 21 Monate, um daraus mindestens eine 20 zu machen. Und wer sowohl makelt als auch verwaltet, muss sogar 40 Zeitstunden anstreben.

Das Ziel ist also klar definiert. Nur bei der Umsetzung ergeben sich so manche Fragen. Eine zentrale ist: Wer muss sich überhaupt weiterbilden? Die kurze Antwort: jeder, der aktiv als Makler oder als Verwalter von WEGs oder Mietshäusern auf den ahnungslosen Bürger trifft. Diesbezüglich sitzt ein Geschäftsführer eines international tätigen Unternehmens in einem Boot mit einem Kollegen, der nur hin und wieder seine Schubladenerlaubnis hervorkramt. Ausgenommen sind die Mitarbeiter im Backoffice, z.B. in dem Sekretariat, der Buchhaltung oder der Personalabteilung. Darüber hinaus gibt es ein paar Sonderregelungen, z.B. für Beschäftigte, die Immobilienkaufleute oder Geprüfte Immobilienfachwirte sind. Sie müssen sich erst drei Jahre nach Erwerb des Abschlusses weiterbilden. Auch aktuelle Azubis können ihr wachsendes Wissen unter Umständen als Weiterbildung anrechnen lassen.

Ein weiteres Extra gibt es für einen Geschäftsführer, der nicht ins operative Geschäft eingreift. Er kann die Weiterbildungspflicht an einen Mitarbeiter übertragen, der den weiteren Beschäftigten gegenüber weisungsbefugt ist. In aller Regel ist das ein Abteilungsleiter. Diese Delegation hat dabei keine Auswirkungen auf das Stundenkonto des Mitarbeiters, für ihn gelten immer noch die 20 Stunden. Werner Merkel, Vorstandsvorsitzender beim hessischen Verwalterverband VDIVH und Präsidiumsmitglied des DDIV, weist allerdings auf ein Risiko hin, das besonders kleine Betriebe betrifft: Sollte nämlich dieser auserwählte Abteilungsleiter das Unternehmen verlassen, nimmt er seine Weiterbildungsstunden mit. Bei einer amtlichen Prüfung, die zunächst die Stunden der Chefs im Blick hat, könnte die Firma ihre Pflicht im schlimmsten Fall nicht erfüllt haben. Merkel rät daher, dass sich die Gewerbetreibenden im Zweifelsfall doch besser selbst weiterbilden sollten.

Und was fällt konkret unter den Begriff der Weiterbildung? Darunter sind klassische Präsenzseminare eines externen Anbieters, aber auch ein begleitetes Selbststudium mit nachweisbarer Lernerfolgskontrolle wie z.B. Webinare oder E-Learning-Konzepte sowie betriebsinterne Maßnahmen zu verstehen. Sparfüchse sehen sich mit ihren Mitarbeitern schon an der Kaffeemaschine stehen und Reden über Präsentationstechniken schwingen oder sie stecken ihren Mitarbeitern im Vorbeigehen ein Buch in die Hand. So nicht, entgegnet der Gesetzgeber. Eine Weiterbildung muss bestimmte Kriterien erfüllen: Sie muss mit einem gewissen Vorlauf geplant worden sein. Es liegt dem Teilnehmer also eine schriftliche Einladung vor, in der u.a. der Inhalt der Weiterbildung beschrieben und der Umfang in Zeitstunden angegeben ist. Der Lehrende muss derweil ein gewisses, aber nicht näher beschriebenes Anforderungsprofil erfüllen, um sicherzustellen, dass es tatsächlich eine "Weiter"-bildung für die Teilnehmer ist und nicht nur die Festigung eines Status quo.

Auch zu den relevanten Themen einer Weiterbildung hat sich der Gesetzgeber Gedanken gemacht. Eine lange Liste ist in der Anlage 1 der MaBV zu finden. Generell geht es um Grundlagenwissen aus den beiden Tätigkeitsfeldern Maklerwesen und Immobilienverwaltung, u.a. auch um rechtliches und kaufmännisches Basiswissen. Hinzu kommen Themen aus den Bereichen Verbraucherschutz und Wettbewerbsrecht. Unter IVD-Mitgliedern seien vor allem Seminarthemen im Zusammenhang mit einem Haftungsrisiko, abmahnfähigen Fehlern im Wettbewerbsrecht und aktuellen rechtlichen Regelungen wie DSGVO und Geldwäsche beliebt, erklärt Christian Osthus, stellvertretender Geschäftsführer des IVD. Etwa 90% der Informationen, die in IVD-Seminaren vermittelt werden, seien seiner Meinung nach relevant im Sinne der MaBV. Der Verwalterverband DDIV will sogar versuchen, seine Weiterbildungsangebote mittels einer Zertifizierung MaBV-fest zu machen. Osthus bezeichnet das als "nette Idee", warnt allerdings davor, in die Seminarbeschreibung eine Formulierung wie "(...) wird anerkannt nach §15b MaBV" einzufügen. Die Anerkennung liege allein im Ermessen der zuständigen Behörde. Eine Zertifizierungsinstanz gibt es nicht.

Ist nun der Zeitpunkt erreicht, da der Gewerbetreibende zufrieden auf die vergangenen drei Jahre und ein gefülltes Lernstundenkonto zurückblickt, kann es ab dem Jahr 2021 sein, dass die zuständige Behörde (je nach Bundesland eine andere) bei ihm klingelt und Nachweise fordert. Die Überprüfung erfolgt in aller Regel nur vereinzelt und betrifft im Detail zunächst nur die Weiterbildung der Chefetage, Einzelnachweise für die Maßnahmen der Mitarbeiter müssen aber zumindest griffbereit sein. In Anlage 3 der MaBV ist ein Muster hinterlegt, wie die Seminare & Co. nachgewiesen werden müssen. Wichtig ist es für den Unternehmer, die Dokumentation - angefangen bei der Einladung bis hin zu den Ergebnissen der Lernerfolgskontrolle - fünf Jahre lang auf einem dauerhaften Datenträger aufzubewahren.

Die Überprüfung findet zudem nicht zu einem bestimmten Stichtag statt. Das birgt ein Problem, auf das der Deutsche Dachverband der Immobilienverwalter (DDIV) aufmerksam macht. Die Verordnung könne derzeit so ausgelegt werden, dass eine "gleitende" Prüfung möglich ist. Ein Beispiel: Angenommen Verwalter Hans hat im Jahr 2018 schon seine 20 Stunden Fortbildung absolviert, lehnt sich die nächsten beiden Jahre zurück und macht nichts. Er hat ja sein Soll erfüllt. Im Jahr 2021 besucht er ein Seminar mit fünf Stunden, die ihm anerkannt werden. Er denkt sich, den Rest werde er irgendwann später absolvieren, er hat ja noch Zeit, bis sein zweiter Dreijahreszeitraum vorbei ist. Im Jahr 2022 klingelt allerdings die Behörde und schaut sich die Weiterbildung von Verwalter Hans in den vergangenen drei Jahren an. Der große Brocken aus dem Jahr 2018 fällt dabei raus. Auf seiner Rechnung stehen lediglich 2019 und 2020 mit jeweils 0 Stunden und 2021 mit 5 Stunden. Hat Hans sich dann zu wenig weitergebildet? Die Antwort darauf kann selbst das Bundeswirtschaftsministerium derzeit nicht geben, nur so viel: In der Regelung "sind keine festen Dreijahreszeiträume festgelegt". Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass es zu zeitlichen Überschneidungen hinsichtlich des Weiterbildungszeitraums und der Überprüfung kommt. "Hier sollte jedoch zunächst abgewartet werden, wie die Regelung im Vollzug angewandt wird." Bis zur Klärung ist es wohl ratsam, jedes Jahr mindestens sieben Stunden Weiterbildung zu absolvieren. Dann kann die Behörde prüfen, wann sie will.

20 Stunden: Mal zu viel, mal zu wenig

20 Zeitstunden müssen Makler und Verwalter in drei Jahren auf ihrem Weiterbildungskonto sammeln. Für große Unternehmen ist das meist keine Herausforderung. "Wir bilden ohnehin weiter", sagt Heinz Colligs, Prokurist bei Treureal. Seit Jahren gebe es zwei Veranstaltungen pro Jahr mit verpflichtender Teilnahme für die Mitarbeiter von Treureal PM. Darüber hinaus werden individuelle Fortbildungen angeboten. Neu sei lediglich, dass die Nachweise aufwändiger archiviert werden.

Eine ähnliche Reaktion ist aus dem Maklerhaus Aengevelt zu hören. Die Chefs legten seit jeher großen Wert auf Weiterbildung. Selbst Pressesprecher Thomas Glodek und weitere Mitarbeiter außerhalb des operativen Geschäfts absolvieren regelmäßig u.a. E-Learning-Programme zu aktuellen Themen aus dem Maklerwesen. Und auch für die Immobiliendienstleister von JLL ändert sich - abgesehen von mehr Bürokratie - nichts. "Bereits seit fünf Jahren hat JLL das hausinterne Weiterbildungsprogramm MyDevelopment mit mehreren Dutzend Weiterbildungsseminaren und -webinaren etabliert. Die Novellierung bestätigt somit das Konzept", sagt Sophie Motisi, Team Leader Talent Management.

Für kleinere Firmen sieht die Lage anders aus. Dort wirbeln Weiterbildungstage das Alltagsgeschäft durcheinander. Es sei fraglich, wie sich gerade Ein- oder Zwei-Mann-Betriebe unter diesen Vorzeichen entwickelten, gibt DDIV-Vertreter Werner Merkel zu bedenken. Dennoch hat sich der Verband eine weitergehende Selbstverpflichtung auferlegt. Denn die 20 Stunden in drei Jahren, "das ist eine Farce", sagt Merkel. Der DDIV fordert von seinen Mitgliedern 45 Stunden im gleichen Zeitraum.

Enttäuscht von dem aus seiner Sicht mickrigen Umfang der MaBV-Novellierung zeigt sich auch der IVD. Er arbeite weiter an seiner Forderung nach einem qualifizierten Sachkundenachweis. Der sei immer noch Thema in Hintergrundgesprächen mit den Abgeordneten, erklärt Christian Osthus, stellvertretender IVD-Geschäftsführer. api

Anke Pipke

Meisterpflicht würde Bauen weiter verteuern

Karriere 04.04.2019
Die Bundesregierung prüft eine Rückvermeisterung u.a. für Bauberufe. Das soll für weniger Pfusch am Bau sorgen. Teurer würde Bauen wohl auf jeden Fall. ... 

Die Bundesregierung prüft eine Rückvermeisterung u.a. für Bauberufe. Das soll für weniger Pfusch am Bau sorgen. Teurer würde Bauen wohl auf jeden Fall.

Der Bundesrat, der sich für eine Wiedereinführung der Meisterpflicht ausgesprochen hat, argumentiert u.a. mit Qualitätssicherung. In diese Kerbe schlagen auch Verbände. So hat die Fachgemeinschaft Bau Berlin Brandenburg mit Blick auf das Fliesenlegerhandwerk "mangelhafte Ausführungen, Schwarzarbeit und oft teure Nachbesserungen, die den Verbraucher zu Recht ärgern und zu einer Rufschädigung der gesamten Branche führen", als Folgen der 2004 abgeschafften Meisterpflicht ausgemacht. Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) beruft sich auf Umfragen unter Sachverständigen. Demnach arbeite nur jeder fünfte Betrieb ohne Qualifikation mangelfrei. Dagegen sähen Sachverständige bei ca. 90% der Betriebe mit Gesellen- und/oder Meisterqualifikation eine Ausführung ohne Mängel.

Der Bundesregierung liegen jedoch keine Informationen dazu vor, ob und wie sich die Abschaffung der Meisterpflicht auf die Qualität der Arbeit ausgewirkt hat, wie sie Ende 2018 in einer Antwort auf eine Anfrage von Grünen-Abgeordneten schreibt. Sie verweist in diesem Zusammenhang auch auf die amtliche Statistik der Gerichtsverfahren. Im Werksvertragsrecht bei Baurechtsstreitigkeiten z.B. sei die Anzahl der abgeschlossenen Gerichtsverfahren deutlich zurückgegangen. So sank die Zahl der vor Amtsgerichten erledigten Zivilprozesssachen im Bau- und Architektenrecht laut Statistischem Bundesamt zwischen 2004 und 2016 trotz eines gewachsenen Bauvolumens von 26.094 auf 11.215 Verfahren.

Eine andere Frage ist, ob Bauen durch eine Rückvermeisterung nicht noch teurer werden würde, als es ohnehin schon ist. "Betriebe mit Meisterqualifikation erbringen hochwertige Arbeit. Die Preise mögen dabei zunächst etwas höher sein. Allerdings hält die Arbeit auch, was sie verspricht", hält Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des ZDB, dagegen. Der ZDB macht sich für eine Wiedereinführung bei Fliesen-, Platten- und Mosaiklegern, Betonstein- und Terrazzoherstellern sowie Estrich- und Parkettlegern stark. Ein anderer Punkt, auf den der Bundesrat abhebt, ist, dass viele Betriebe in zulassungsfreien Gewerken kaum oder gar nicht ausbilden. Pakleppa warnt: "Die Ausbildungsleistung ist bereits stark rückläufig. Sollte sich die Anzahl qualifizierter Betriebe weiter verringern, wird sich das langfristig auch auf die Preise auswirken."

Im zweiten Quartal 2019 findet eine Anhörung der zulassungsfreien Handwerke statt. "Im Sommer soll dann ein Gesetzentwurf erarbeitet werden", teilt eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums mit.

Harald Thomeczek