Karriere-News

Degewo & Co.: Spielerischer Umgang mit Compliance

Ein Mitarbeiter von CompCor (5.v.l.) übergibt den Compliance-Beauftragten der sechs städtischen Berliner Wohnungsbauunternehmen - nicht etwa einen Koffer voller Geld, sondern den Spielekoffer mit "der Integrity Now!"-Variante für die Wohnungswirtschaft.

Ein Mitarbeiter von CompCor (5.v.l.) übergibt den Compliance-Beauftragten der sechs städtischen Berliner Wohnungsbauunternehmen - nicht etwa einen Koffer voller Geld, sondern den Spielekoffer mit "der Integrity Now!"-Variante für die Wohnungswirtschaft.

Quelle: Stadt und Land, Urheber: Werner Popp

Karriere 17.05.2017
Für Mitarbeiter der sechs kommunalen Berliner Wohnungsvermieter soll Compliance keine abstrakte Angelegenheit bleiben: Sie sollen vielmehr auf spielerische Weise ein Bewusstsein für ... 

Für Mitarbeiter der sechs kommunalen Berliner Wohnungsvermieter soll Compliance keine abstrakte Angelegenheit bleiben: Sie sollen vielmehr auf spielerische Weise ein Bewusstsein für Compliance-relevante Situationen entwickeln und üben, regelkonforme Lösungen für ebensolche Fälle zu finden.

Die Mitarbeiter der sechs städtischen Berliner Wohnungsgesellschaften sollen Compliance künftig spielerisch lernen. Die Firma CompCor Compliance Solutions, die rund um Compliance-Themen berät und Trainingsmaßnahmen für die Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien und Regeln anbietet, hat mit Degewo, Gesobau, Gewobag, Howoge, Stadt und Land sowie der Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte (WBM) eine wohnungswirtschaftliche Variante eines Simulationsspiels ("Integrity Now!") zur Mitarbeiterschulung in Compliance-Fragen entwickelt. An Fallbeispielen aus der Praxis sollen die Mitarbeiter ihre Regelkenntnis verbessern und feststellen, ob sie immer im Einklang mit den abstrakten Verhaltensmaßregeln, die in ihren Unternehmen gelten, handeln - oder diese Regeln womöglich verletzen.

Eine Spielrunde des Brettspiels dauert 60 Minuten. Indem sich die Spieler mit einem Moderator über ihre Lösungsvorschläge für knifflige Situationen austauschen, soll ihr Problembewusstsein für Compliance-relevante Situationen geschärft werden. Die sechs kommunalen Wohnungsfirmen wollen ihre Mitarbeiter nach und nach in Trainings und Workshops mit dem Spiel vertraut machen. Es wird bereits in anderen Branchen, z.B. der Automobilindustrie (VW, Audi), der Energiewirtschaft (RWE) oder der Pharmaindustrie (Novartis) eingesetzt.

Harald Thomeczek

AHO wählt neuen Vorstand und wappnet sich für HOAI-Klage

Köpfe 12.05.2017
Der AHO Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung hat ein paar neue Gesichter in seinem Vorstand. Der von der EU-Kommission angekündigten Klage ... 

Der AHO Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung hat ein paar neue Gesichter in seinem Vorstand. Der von der EU-Kommission angekündigten Klage gegen die Bundesrepublik wegen der HOAI begegnet der AHO mit mehreren Gutachten.

Erich Rippert bleibt Vorsitzender des AHO Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung. Die AHO-Mitgliederversammlung hat ihn am 11. Mai 2017 wiedergewählt. Neuer stellvertretender Vorsitzender ist Hans-Gerd Schmidt von der Architektenkammer Thüringen. Er löst Lutz Heese ab, der nach zwölf Jahren im Amt nicht mehr kandidierte. Als Schatzmeisterin wurde Sylvia Reyer bestätigt.

Die bisherigen Vorstände Klaus-Dieter Abraham, Wolfgang Heide, Marco Ilgeroth und Rainer Reimers bleiben ebenfalls in Amt und Würden. Neu im AHO-Vorstand sind Ralf Schelzke (Bayerische Ingenieurekammer-Bau) und Klaus Wehrle (Architektenkammer Baden-Württemberg). Eva Schlechtendahl und Ulf Begher, die beide seit 2005 an Bord waren, hatten sich wie Heese nicht mehr zur Wahl gestellt. Der neue Vorstand wird die Honorar- und Wettbewerbsinteressen der im AHO zusammengeschlossenen 42 Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten bis zum Jahr 2021 vertreten.

Gutachten kommen zu "eindeutigem" Ergebnis

Apropos Interessen: Angesichts des aktuellen Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission wegen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und der angekündigten Klage vor dem Gerichtshof der Europäischen Union hat der AHO zusammen mit der Bundesarchitektenkammer und der Bundesingenieurkammer mehrere Gutachten in Auftrag gegeben. Das Ergebnis: Diese kämen sowohl unter rechtlichen als auch unter ökonomischen Aspekten zu dem "eindeutigen" Ergebnis, dass die HOAI mit dem Europarecht vereinbar ist und den Besonderheiten des deutschen Planungsmarktes Rechnung trägt, ohne zugleich ausländische Büros zu benachteiligen, teilt der AHO mit.

Dies bestätige auch ein aktuelles Wirtschaftsgutachten von Clemens Schramm, Professor für Planungs- und Baumanagement an der Jade Hochschule. Dieses Gutachten zeige einen "signifikanten" Zusammenhang zwischen Qualität und verbindlichem Preisrecht auf. Die EU-Kommission sieht die Niederlassungsfreiheit von Architekten und Ingenieuren und den freien (Preis-)Wettbewerb durch die verbindlichen Mindestsätze der Honorarordnung behindert.

Harald Thomeczek