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Neue Spielregeln für Makler und Verwalter

Makler und Verwalter müssen immer noch keine Grundqualifikation erwerben.

Makler und Verwalter müssen immer noch keine Grundqualifikation erwerben.

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Karriere 09.08.2018
Seit dem 1. August 2018 gelten neue Berufszulassungsregeln für WEG- und Mietwohnungsverwalter. Zudem ist nun auch die Weiterbildungspflicht in Kraft - sowohl für Wohnimmobilienverwalter ... 

Seit dem 1. August 2018 gelten neue Berufszulassungsregeln für WEG- und Mietwohnungsverwalter. Zudem ist nun auch die Weiterbildungspflicht in Kraft - sowohl für Wohnimmobilienverwalter als auch für Immobilienmakler. Die Verbände wollen sich nicht auf diesen minimalen Anforderungen ausruhen.

Die neue Berufszulassungsregelung sieht vor, dass WEG- und Miethausverwalter ab dem 1. August eine Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung beantragen müssen, wollen sie ihrer Tätigkeit (weiter) nachgehen. Immobilienmakler waren dazu schon in der Vergangenheit verpflichtet. Immobilienverwalter, die schon am Werk sind, haben bis zum 1. März 2019 Zeit. Erteilt wird die Erlaubnis nur, wenn der Antragsteller nachweisen kann, dass er zuverlässig ist, in geordneten Vermögensverhältnissen lebt und eine Berufshaftpflicht gegen Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von jährlich 500.000 Euro vorweisen können. Eine Berufshaftpflichtversicherung müssen Makler im Gegensatz zum Verwalter nicht abschließen, da sie keine treuhänderische Tätigkeit ausüben.

Was unter "Zuverlässigkeit" zu verstehen ist - bzw. was nicht -, erläutert z.B. die Industrie- und Handelskammer (IHK) Frankfurt am Main auf ihrer Internetseite: Demnach besitzt die erforderliche Zuverlässigkeit "in der Regel nicht, wer in den letzten fünf Jahren vor Stellung des Antrags wegen eines Verbrechens (im Mindestmaß: Strafandrohung von einem Jahr oder mehr) oder wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Betrugs, Untreue, Urkundenfälschung, Hehlerei, Wuchers oder einer Insolvenzstraftat rechtskräftig verurteilt worden ist".

Was den Aspekt "geordnete Vermögensverhältnisse" angeht, disqualifiziert sich laut IHK Frankfurt in aller Regel derjenige Antragsteller, über dessen Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist oder wenn er in das vom Insolvenzgericht oder vom Vollstreckungsgericht zu führende Verzeichnis (§ 26 Abs. 2 der Insolvenzordnung, § 882b der Zivilprozessordnung) eingetragen ist.

Beide Berufsgruppen sind jetzt außerdem dazu verpflichtet, sich weiterzubilden, allerdings nur in einem Umfang von 20 Stunden innerhalb von drei Jahren. Diese Pflicht gilt sowohl für den Geschäftsinhaber als auch für alle Beschäftigten, die direkt an der erlaubnispflichtigen Tätigkeit - also an der Immobilienvermittlung oder -verwaltung - mitwirken. Makler und Verwalter müssen allerdings nicht automatisch, sondern erst auf Anfrage ihres Auftraggebers oder der zuständigen Behörde darüber Auskunft geben.

Nach Schätzungen des IVD gibt es ca. 30.000 Immobilienmakler in Deutschland, davon rund 12.000 im Vollerwerb. "Alle Makler, denen eine Gewerbezulassung gemäß § 34c GewO erteilt wurde, unterliegen der Fortbildungsverpflichtung. Nach unserem Kenntnisstand gibt es innerhalb des Gesetzes keine Unterscheidungen", teilt Johannes Engel, Geschäftsführer und Syndikus des IVD Mitte, mit. Was die Verwalter angeht, sind laut Umsatzsteuerstatistik des Statistischen Bundesamts (für 2016 - neuere Zahlen liegen noch nicht vor) exakt 23.610 Unternehmen registriert, die Grundstücke, Gebäude und Wohnungen für Dritte verwalten.

Auf dem Weg hin zu einer größeren Professionalisierung sind die neuen Regeln nur ein erster Schritt: "Angesichts der Tatsache, dass der Behörde lediglich 20 Stunden in drei Jahren nachzuweisen sind, ist das Gesetz keine wirkliche Hürde für sogenannte Gelegenheitsmakler", glaubt Engel. Der IVD hält daher seine Forderung nach einem qualifizierten Sachkundenachweis, der im Gesetzgebungsverfahren für die neuen Spielregeln für Makler und Verwalter auf der Strecke blieb, fest. In das gleiche Horn stößt der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV): "Ohne eine Grundqualifikation, die ein Sachkundenachweis belegen würde, ist eine Weiterbildungspflicht systemwidrig."

Harald Thomeczek

Rolf Buch verdient 117-mal so viel wie seine Untergebenen

Karriere 09.08.2018
Rolf Buch, der Vorstandsvorsitzende von Vonovia, hat im Jahr 2017 117-mal so viel verdient wie ein durchschnittlicher Beschäftigter des Wohnungskonzerns. Im DAX-30-Vergleich steht der ... 

Rolf Buch, der Vorstandsvorsitzende von Vonovia, hat im Jahr 2017 117-mal so viel verdient wie ein durchschnittlicher Beschäftigter des Wohnungskonzerns. Im DAX-30-Vergleich steht der Vonovia-Boss damit recht gut da: Der Median der CEO-to-Worker-Pay-Ratio liegt beim 85fachen. Die Hälfte der Chefs der DAX-30-Unternehmen liegt also darüber, die andere darunter. Die Spanne ist sehr breit und befindet sich zwischen Faktor 232 (Deutsche Post) und Faktor 25 (Commerzbank). Das alles steht in einem Report des Instituts für Mitbestimmung und Unternehmensführung der Hans-Böckler-Stiftung. Die Schere zwischen der Managervergütung und der Entlohnung gemeiner Mitarbeiter geht laut der Untersuchung immer weiter auseinander. Wirft man Vorstandsvorsitzende und Vorstandsmitglieder der 30 DAX-Konzerne in einen Topf, berechnet das durchschnittliche Vorstandsgehalt und setzt es ins Verhältnis zum bereinigten Konzernpersonalaufwand pro Mitarbeiter, ergibt sich eine Manager-to-Worker-Pay-Ratio von 71. Das ist neuer Rekord: Als die Hans-Böckler-Stiftung sich 2005 zum ersten Mal dem Verhältnis von Vorstands- und Mitarbeitervergütung widmete, notierte die Pay-Ratio in der damaligen Zusammensetzung des Aktienindex gerade mal beim 42fachen. Anno 2014 lag der entsprechende Wert beim 57fachen. Die Studie wurde bis dato alle drei Jahre erstellt. Der Vonovia-Vorstand im Ganzen schneidet - ebenso wie CEO Buch in der Einzelwertung - mit einem Wert von 88 aktuell klar über durchschnittlich ab.

Harald Thomeczek

Dr. Joachim Arenth

Dr. Joachim Arenth zusammen mit seiner Frau Prof. Dr. Siegrid Westphal bei einer Wanderung.

Dr. Joachim Arenth zusammen mit seiner Frau Prof. Dr. Siegrid Westphal bei einer Wanderung.

Urheber: Dr. Joachim Arenth

Karriere 09.08.2018
Dr. Joachim Arenth (55) berät als geschäftsführender Gesellschafter von JenAcon mit Sitz in Osnabrück und Jena bei Transaktionen von Immobilienportfolios. Der gebürtige Ludwigshafener ... 

Dr. Joachim Arenth (55) berät als geschäftsführender Gesellschafter von JenAcon mit Sitz in Osnabrück und Jena bei Transaktionen von Immobilienportfolios. Der gebürtige Ludwigshafener hat American Studies, Geschichte und Politikwissenschaft in München studiert und in Internationaler Politik promoviert. Anschließend fand er als wissenschaftlicher Assistent bei der Universität der Bundeswehr in Hamburg den Berufseinstieg, bevor ihn McKinsey als Unternehmensberater zu weltweiten Einsätzen schickte. Für Bertelsmann war er dann meist als Head of Strategy in Gütersloh, München und New York unterwegs. 2006 folgte die Gründung von JenAcon.

Wo wohnen Sie zurzeit?

Wir haben eine Eigentumswohnung in Osnabrück am Westerberg, direkt über dem Büro, und eine in Jena, im Dachgeschoss eines umgebauten Schwesternheims.

Wo ist Ihr Lieblingsplatz in der Wohnung?

Das ist definitiv mein Arbeitszimmer mit einem riesigen Schreibtisch, auf dem ich (als haptischer Mensch) meine Unterlagen in Papierform ausbreiten kann.

Haben Sie beim Bau dieser Immobilie oder bei einer anderen schon einmal selbst mit Hand angelegt?

Das überlasse ich lieber den Experten. Ich plane, manage und behalte die explodierenden Kosten und die ausufernden Zeitpläne im Auge.

Was muss die perfekte Wohnung unbedingt haben?

Den "Ich komme nach Hause und fühle mich wohl"-Faktor. Das kann ein Altbau mit Stil sein, eine Wohnung mit Meerblick oder ein Landhaus zwischen Weinbergen. Das Herz entscheidet, und zwar binnen Bruchteilen einer Sekunde. Deshalb sollten Makler bei der Besichtigung einer Wohnung anfangs auch mal schweigen. Man kauft eine Wohnimmobilie nicht mit den Ohren, sondern mit den Augen und mit dem Herzen.

Wie und wo möchten Sie im Alter gerne wohnen?

Wenn die Zeit des Deal-Making vorüber ist, möchte ich am Meer spazieren gehen, vorbei an den wunderschönen weißen Strandhotels auf Usedom (deren Verkauf ich vor zwei Jahren unterstützt habe).

Wann, wo und womit haben Sie als Erwachsener zum ersten Mal Geld verdient?

Genauso wie als Schüler, mit Nachhilfe in Deutsch, Englisch, Französisch usw. Insgesamt unterrichtete ich zig Schüler, mit denen ich zum Teil heute noch befreundet bin. Einer ist übrigens ein Klient JenAcons. Ein anderer hat den Nobelpreis gewonnen, kein Scherz. Allerdings just in dem Fach, in dem ich ihn nicht unterrichtet habe.

Was stört Sie in der Immobilienbranche am meisten?

In der Immobilienbranche kann man viel Geld verdienen. Dies führt bisweilen bei einigen Marktteilnehmern zu dem Trugschluss, man könne dieses Ziel ohne Arbeit, mit, sagen wir, windigen Methoden erreichen. Kurzum: Mich stört die Geisteshaltung "Gier frisst Hirn".

Und was finden Sie besonders gut?

Man hat mit sehr vielen hochinteressanten Menschen zu tun - mit Eigentümern, Händlern, Fondsmanagern und Investoren aus aller Herren Länder. Zudem sind die schieren Dimensionen und Aufgaben in unserer Branche beeindruckend - und damit auch die Entfaltungsmöglichkeiten für ein spezialisiertes Unternehmen wie die JenAcon GmbH.

Haben Sie eine Lieblingsimmobilie?

Das Landhaus meines Schwagers im pfälzischen Freinsheim, umgeben von Weinbergen. Eine Idylle. Schloss Elmau ist aber auch nicht übel.

Und welches Gebäude in Deutschland würden Sie gerne abreißen und warum?

Eventuell einige Gebäude aus der DDR-Zeit in den Ostseebädern, die das Ortsbild verschandeln. Sie passen leider nicht zur Bäderarchitektur. Man kann Einkaufszentren und Kliniken deutlich schöner bauen.

Was bringt Sie privat auf die Palme? Was beruflich?

Es dauert schon lange, bis mich etwas wirklich auf die Palme bringt. Aber wenn, dann wären das gleichermaßen Faulheit, Bockigkeit, Selbstüberschätzung und Lügen.

Für welches private Vergnügen haben Sie zu wenig Zeit?

Gerne würde ich mehr spazieren gehen und mehr Kunstausstellungen besuchen sowie häufiger ins Theater, in die Oper oder auf Konzerte gehen.

Immobilien Zeitung