Karriere-News

Architekten loben Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Jeder zweite angestellte Architekt bezeichnet die Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie in seinem Unternehmen als "sehr gut oder gut". Im öffentlichen Dienst sind es sogar fast drei Viertel.

Jeder zweite angestellte Architekt bezeichnet die Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie in seinem Unternehmen als "sehr gut oder gut". Im öffentlichen Dienst sind es sogar fast drei Viertel.

Bild: Karin & Uwe Annas/Fotolia.com

Karriere 26.11.2015
Angestellte Architekten loben mehrheitlich ihre Arbeitgeber für viele Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Am meisten genutzt werden flexible Arbeitszeitmodelle wie Gleitzeit und ... 

Angestellte Architekten loben mehrheitlich ihre Arbeitgeber für viele Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Am meisten genutzt werden flexible Arbeitszeitmodelle wie Gleitzeit und Arbeitszeitkonten, wie die aktuelle Mitgliederbefragung der Architektenkammern zeigt.

Die Architekten muss man sich als glückliche Angestellte vorstellen. So lesen sich zumindest die Angaben zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie. 58% bewerten die Möglichkeiten zur Vereinbarung ihrer familiären und beruflichen Pflichten bei ihrem aktuellen Arbeitgeber als "sehr gut bzw. gut". Ein Viertel vergibt immerhin noch das Siegel "befriedigend" und nur 18% sagen, die Angebote seien mangelhaft. Von den im öffentlichen Dienst tätigen Architekten vergeben sogar 72% die Bestnote. Hingegen sind die Architekten in Planungs- und Architekturbüros bzw. der gewerblichen Wirtschaft ein kleines bisschen zurückhaltender: "Sehr gut/gut" attestieren 53% bzw. 55% ihrem Arbeitgeber, immerhin jeder Zweite.

Zu diesem Ergebnis kommt die Struktur- und Gehaltsbefragung der Architektenkammern der Länder, die nun für das Berichtsjahr 2014 vorliegt und einen umfassenden Einblick in die Arbeitswelt angestellter Architekten in Deutschland gibt. 10.740 Kammermitglieder füllten den Fragebogen aus, davon ca. 45% Frauen. 56% der Befraguntsteilnehmer sind in einem Architektur- und Planungsbüro tätig. 24% sind im öffentlichen Dienst und 21% in der gewerblichen Wirtschaft angestellt. Die vollständige Studie wird in Kürze auf der Internetseite der Bundesarchitektenkammer (www.bak.de) veröffentlicht.

Insbesondere kleinere Architektur- und Planungsbüros bemühen sich offenbar um ihre Mitarbeiter. Sicherlich nicht zuletzt, weil der Wegfall eines einzelnen Mitarbeiters, relativ gesehen, eine größere Lücke reißt als in großen Organisationen. In Büros mit bis zu fünf Beschäftigten vergeben 58% der Befragten die Bestnote für die Vereinbarkeit. Unabhängig von der Mitarbeiterzahl des Büros sind im Schnitt etwa ein Fünftel der Beschäftigten gänzlich unzufrieden mit den Angeboten ihres Arbeitgebers in diesem Bereich.

Karrierekiller Babypause? 43% sagen Nein!

Die Studie unterscheidet zwischen Befragten mit Betreuungsverpflichtungen für minderjährige Kinder oder Angehörige und solchen ohne. Interessanterweise bewerten die Architekten mit Kindern unter 18 Jahren bzw. einem zu pflegenden Angehörigen die Angebote des Büros sogar positiver als Angestellte ohne solche Verpflichtungen. Das deute darauf hin, dass die tatsächliche Vereinbarkeit von Beruf und Familie besser ist als die angenommene, heißt es in der Studie.

Diese These würde auch durch ein weiteres Indiz gestützt: Angestellte in Architektur- und Planungsbüros, die ihre berufliche Laufbahn schon einmal aufgrund von familiären Verpflichtungen unterbrochen haben, bewerten ihre Arbeitgeber ebenfalls positiver als ihre Kollegen, die bislang keine familiär begründete Auszeit genommen haben.

Dennoch sind gut ein Drittel der Befragten überzeugt, dass eine Babypause berufliche Nachteile mit sich bringt. Am geringsten schätzen die Architekten im öffentlichen Dienst (26%) diese Benachteiligung ein, am höchsten die Architekten in Architektur- und Planungsbüros (41%).

An welche Nachteile die Befragten dabei denken, lässt die Studie leider im Dunkeln. Dass junge Mütter und Väter keine verantwortungsvollen Aufgaben mehr übernehmen dürfen, ist es jedenfalls in den meisten Fällen nicht. 67% verneinen so ein Vorgehen, und nur 15% würden behaupten, dass Eltern quasi zu beruflichen Leichtgewichten werden und plötzlich für die Routinearbeiten zuständig seien. Kindererziehung ist auch nicht (mehr) reine Frauensache. 57% sagen, dass es für Männer nicht schwieriger als für Frauen sei, die vorhandenen Maßnahmen zur Vereinbarkeit zu nutzen.

Welches Angebot wird am meisten genutzt? Gleitzeit!

Dabei handelt es sich vor allem um flexible Arbeitszeitmodelle. 69% der Arbeitgeber bieten Gleitzeitmodelle an, jeder Zweite Teilzeit. 12% der Unternehmen führen Arbeitszeitkonten bzw. Jahresarbeitszeitkonten ihrer Mitarbeiter. Homeoffice ist bei einem Viertel der Befragten möglich.

Am meisten genutzt von Eltern und Pflegenden in Architektur- und Planungsbüros werden Gleitzeit (84%), Arbeitszeitkonten (69%) und Teilzeit (64%). Zum ersten Mal fragten die Studienmacher, ob und wie ein (gehaltsfreies) Sabbatjahr angeboten und genutzt wird. Das haben im Schnitt 8% der Arbeitgeber im Angebot, und zwar auch in den eher kleinen Architektur- und Planungsbüros. Die Auszeit nutzen 8% der Eltern und Pflegenden, aber 10% der Architekten ohne Betreuungspflichten.

Sonja Smalian

Bei WEG-Verwaltern folgt auf jedes zweite Angebot ein Auftrag

Mehr Geschäft, bitte! Die Mehrheit der WEG-Verwalter würde sich weitere Anfragen nach Angeboten wünschen. Nur fünf Befragte sind durch die Angebotsabgabe zu sehr belastet.

Mehr Geschäft, bitte! Die Mehrheit der WEG-Verwalter würde sich weitere Anfragen nach Angeboten wünschen. Nur fünf Befragte sind durch die Angebotsabgabe zu sehr belastet.

Bild: BilderBox.com

Karriere 19.11.2015
Die Diskussion über die Einführung einer Fachkundeprüfung rückte die Verwalter in den vergangenen Monaten ins Rampenlicht. Wie ihr Berufsalltag aussieht und welche Entgelte sie aufrufen, wird ... 

Die Diskussion über die Einführung einer Fachkundeprüfung rückte die Verwalter in den vergangenen Monaten ins Rampenlicht. Wie ihr Berufsalltag aussieht und welche Entgelte sie aufrufen, wird derzeit in einer Umfrage erforscht.

Der durchschnittliche Stundensatz eines Geschäftsführers oder Inhabers einer Immobilienverwaltung, die in der Wohnungseigentumsverwaltung (WEG-Verwaltung) tätig ist, beträgt netto 69,78 Euro. Damit erhält der Chef einer Verwaltung den höchsten Stundensatz. Prokuristen müssen sich mit 64,55 Euro und Ingenieure mit 64,47 Euro begnügen.

Zu diesem vorläufigen Zwischenergebnis kommt eine aktuelle Studie, die der Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen in Zusammenarbeit mit dem ZIA Zentralen Immobilien Ausschuss und dem BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter konzipiert hat. Durchgeführt wird die Studie von Marco Wölfle, Professor am Center for Real Estate Studies der Steinbeis-Hochschule Berlin und der DIA Deutschen Immobilien-Akademie. Wölfle findet die Stundensätze für Ingenieure im Vergleich "fast ein bisschen niedrig". Er könne nicht ausschließen, dass eventuell das Ego des Geschäftsführers beim Ausfüllen eine Rolle gespielt hat.

Dass der Chef einer Verwaltung automatisch den höchsten Stundensatz erzielt, ist nicht selbstverständlich, wie das dritte Branchenbarometer des DDIV Dachverband Deutscher Immobilienverwalter in diesem Frühjahr offenbarte. In jener Studie erhielten die Ingenieure mit 64,49 Euro etwas mehr als Geschäftsführer/Inhaber (63,79 Euro) und führten das Ranking der Stundensätze an.

Die jetzt von Wölfle präsentierten Zahlen weisen für Sachbearbeiter 49,82 Euro und für Techniker 51,17 Euro als Stundensatz aus. Beide liegen etwa vier Euro über den Werten des DDIV-Branchenbarometers von 2015. Ein Auszubildender schlägt laut IVD-Studie mit einem Stundensatz von 32,12 Euro zu Buche.

Bislang haben sich 343 Verwalter an der Studie von IVD, ZIA und BVI beteiligt, die noch nicht abgeschlossen ist. Im Schnitt erwirtschaften die Befragungsteilnehmer 72% ihres Umsatzes mit Verwaltung, bei 83% macht die Verwaltungstätigkeit mehr als 50% des Umsatzes aus, d.h. es gibt kaum kleine "Krauter" unter den Befragten.

Dennoch sind die Verwalter von der Mitarbeiterzahl eher klein. 43% der Befragten zählen weniger als fünf Mitarbeiter (durchschnittliche Mitarbeiterzahl in dieser Gruppe: 2,62). In der WEG-Verwaltung sind 60% engagiert. Ein Drittel ist in der Mietverwaltung aktiv und nur 7% in der Verwaltung von Gewerbeimmobilien. Da die WEG-Verwaltung dominiert, wird auch die Abrechnungsbasis pro Einheit (EH) am häufigsten angewandt.

Die Verwalterentgelte (Nettomonatspauschale) für WEG-Verwalter reichen im Mittel von 25,34 Euro (100 EH). Das niedrigste Angebot beginnt bei 15,95 Euro (>100 EH) und das höchste endet bei 29,42 Euro (< 10 EH).

Bei der Mietverwaltung von Wohnungen reicht die Spanne der Entgelte von 16,78 Euro (>60 EH) bis zu 27,34 Euro (60 EH). Studienleiter Wölfle erwartet regionale Schwankungen und wird dies nach Ende der Umfrage noch für bestimmte Gebiete näher untersuchen.

Betrachtet wird auch, welche Tätigkeiten mit der Grundvergütung abgegolten sind und welche als Sonderleistung abgerechnet werden. In der Miethausverwaltung gaben 65% der Befragten an, gesetzliche Änderungen oder technische Neuerungen in der Grundleistung abzurechnen. Gut ein Drittel der Befragungsteilnehmer reagiert auf solche Entwicklungen hingegen mit einer Sondervergütung, die meist per Stundensatz oder als Jahrespauschale erhoben wird. Es hänge vom Marktumfeld ab, wie sich die Unternehmen in diesem Fall entscheiden, sagt Wölfle. Ein Startup-Unternehmen dürfte eher geneigt sein, solche Veränderungen in die Grundvergütung zu nehmen, schätzt Wölfle.

Fast jeder dritte Mietverwalter hat seine Leistung nach Einführung des Bestellerprinzips angepasst, d.h. mehr maklernahe Leistungen angeboten. Wenn WEG-Verwalter ein Angebot abgeben, dann haben sie im Schnitt eine Erfolgsquote von 52%. Gut jeder vierte WEG-Verwalter holt den Auftrag sogar in mehr als 75% der Fälle.

Sonja Smalian