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Kein Urlaub für Kinderlose in den Ferien?

Der Angestellte ist nicht verpflichtet, doppelt zu arbeiten und damit quasi seinen Urlaub komplett vorzuarbeiten.

Der Angestellte ist nicht verpflichtet, doppelt zu arbeiten und damit quasi seinen Urlaub komplett vorzuarbeiten.

Bild: Osborne Clarke

Karriere 10.07.2014
Sommerzeit ist Urlaubszeit. Damit in Unternehmen die Telefone nicht stillstehen, können nicht alle gleichzeitig in der Sonne liegen. Doch müssen Singles ohne Kinder deswegen immer im November ... 

Sommerzeit ist Urlaubszeit. Damit in Unternehmen die Telefone nicht stillstehen, können nicht alle gleichzeitig in der Sonne liegen. Doch müssen Singles ohne Kinder deswegen immer im November Urlaub nehmen, während Familien mit Kindern bevorrechtigt die Sommermonate zugestanden werden? Sonja Riedemann, Arbeitsrechtlerin bei Osborne Clarke, erklärt im Interview, was beim Urlaub rechtens ist.

Immobilien Zeitung: Frau Riedemann, Familien mit schulpflichtigen Kindern oder Paare, bei denen ein Partner als Lehrer tätig ist, sind an die Sommerferien gebunden. Müssen Singles oder Paare ohne Kinder deswegen immer auf den November als Urlaubsmonat ausweichen, um den Betriebsfrieden nicht zu stören?

Sonja Riedemann: Ja und nein. Bei der Genehmigung des Urlaubs ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, soziale Gesichtspunkte zu berücksichtigen, wenn dem keine dringenden betrieblichen Gründe entgegenstehen. Mitarbeiter, die bei ihrer Urlaubsplanung auf die Sommerferien angewiesen sind, sollten also besonders berücksichtigt werden. Allerdings schauen andere Hauptsaison-Interessierte nicht in jedem Jahr in die Röhre, vielmehr müssen hier nach dem Rotationsprinzip Lösungen gefunden werden. Der Single oder das Paar ohne Kinder dürfen während der Sommerferien ebenfalls mal Urlaub nehmen. Auch um die Weihnachtsfeiertage herum dürfen die Kinderlosen nicht immer nur die Sonderschichten machen.

IZ: Manche Unternehmen verlangen von ihren Mitarbeitern, ihren gesamten Jahresurlaub schon bis Februar durchzuplanen. Kann ein Chef so etwas überhaupt vorschreiben?

Riedemann: Solch eine innerbetriebliche Frist hat keinen gesetzlich bindenden Charakter. Es ist aber ein sinnvolles Procedere, um mögliche Überschneidungen von Urlaubswünschen in der Hauptferienzeit rechtzeitig sichtbar zu machen, um dann unter Umständen noch einzugreifen.

IZ: Das heißt, wer zuerst kommt, mahlt zuerst, gilt nicht bei der Urlaubsgenehmigung?

Riedemann: Zumindest sollte es das nicht, um unnötige Streitereien und Ungerechtigkeiten zu vermeiden. Denn sonst könnte sich der Liebling vom Chef schon am zweiten Januar eines Jahres alle Brückentage sichern. Arbeitgeber sollten auch das Team im Auge behalten, wenn sie Urlaubsanträge genehmigen. Denn ist ein Urlaub erst einmal genehmigt, dann kann er dies grundsätzlich nicht wieder rückgängig machen. Klärende Gespräche sollten im Team also vor der Unterschrift geführt werden.

IZ: In vielen Immobilienunternehmen gibt es in den Wochen vor der Expo Real im Oktober, der Mipim im Frühjahr und dem Jahresabschluss eine Urlaubssperre. In welchem Umfang darf ein Arbeitgeber solche Zeiten bestimmen?

Riedemann: Eine Obergrenze hat der Gesetzgeber dafür nicht formuliert. Es müssen jedoch noch genug Wochen übrig bleiben, dass die Mitarbeiter ihren Jahresurlaub nehmen können. Übrigens: Wo ein Betriebsrat besteht, hat dieser ein Mitbestimmungsrecht zu allgemeinen Urlaubsgrundsätzen, Betriebsferien oder Urlaubssperren.

IZ: Vor und nach dem Urlaub stapelt sich meist die Arbeit besonders hoch. Welche Regeln gibt es eigentlich zum Vor- und Nachbearbeiten rund um die freien Tage?

Riedemann: Der Angestellte ist nicht verpflichtet, doppelt zu arbeiten und damit quasi seinen Urlaub komplett vorzuarbeiten. Von jedem verantwortlichen Mitarbeiter wird jedoch erwartet, dass er eine Übergabe macht, damit z.B. Fristen während seiner Abwesenheit nicht verstreichen. Für solche Fälle sollte der Vorgesetzte eine Vertretung organisieren. Auch wer aus dem Urlaub zurückkommt, muss nicht 16-Stunden-Schichten schieben, um innerhalb von zwei Tagen wieder alles auf null abzuarbeiten. Vielmehr ist es Aufgabe des Arbeitgebers, die Konsequenzen der Fehlzeiten entweder hinzunehmen oder dafür zu sorgen, dass, wie im Krankheitsfalle auch, eine Vertretung zumindest für bestimmte Aufgaben für die Zeit organisiert ist.

IZ: Darf ein Unternehmen einen Mitarbeiter aus dem Urlaub zurückrufen?

Riedemann: Das geht nur bei einem außerordentlichen, wichtigen Grund. Dafür reicht es nicht, dass viel Arbeit anliegt, beispielsweise ein Maklerhaus unvorhergesehen ein großes Alleinvermietungsmandat bekommen hat. Für Arbeitsspitzen oder Urlaubszeiten müsste das Unternehmen selbst vorsorgen und etwa einen Personalpool vorhalten. Einen Mitarbeiter aus dem Urlaub zurückzurufen, ist eine drastische Maßnahme und nur erlaubt, wenn sich das Unternehmen in einer absoluten Notlage befindet. Ein Beispiel wäre ein Brand und für die Inbetriebnahme der neuen Räumlichkeiten werden die eigenen Leute gebraucht. Dann darf der Arbeitgeber seine Mitarbeiter verpflichten zurückzukommen. Wer Mitarbeiter bittet, freiwillig den genehmigten Urlaub abzusagen, sollte dann aber die Stornokosten für den abgebrochenen Urlaub, einen Reisegutschein oder andere Kompensationen anbieten. Wenn ein Mitarbeiter sich dennoch weigert zurückzukommen - was sein gutes Recht ist -, dann darf der Arbeitgeber keine negativen Konsequenzen ziehen.

IZ: Frau Riedemann, vielen Dank für das Gespräch.

Das Interview führte Sonja Smalian.

Sonja Smalian

Immobilienjournalisten des Jahres gekürt

Der Journalistenpreis der Deutschen Immobilienwirtschaft wurde zum 14. Mal ausgelobt.

Der Journalistenpreis der Deutschen Immobilienwirtschaft wurde zum 14. Mal ausgelobt.

Bild: Fotolia.de/Dariusz Urbanczyk

Köpfe 09.07.2014
Die Wissenschaftliche Vereinigung zur Förderung des Immobilienjournalismus (WVFI) hat die diesjährigen Preisträger des Journalistenpreises der Immobilienwirtschaft bestimmt. Ausgezeichnet ... 

Die Wissenschaftliche Vereinigung zur Förderung des Immobilienjournalismus (WVFI) hat die diesjährigen Preisträger des Journalistenpreises der Immobilienwirtschaft bestimmt. Ausgezeichnet wurden Andreas Dey, Jan Haarmeyer und Joachim Mischke für ihre Artikelserie zur Hamburger Elbphilharmonie, die im Dezember 2013 im Hamburger Abendblatt erschienen war. Der Sonderpreis geht an Tanja Schuhbauer von der Schwäbischen Zeitung. Sie hatte im Januar und Februar 2013 eine Artikelserie über den Wohnungsmarkt im Südwesten Deutschlands verfasst.

Die WVFI zeichnet mit dem Preis Journalisten aus, die sich "durch ihre Beiträge um den Immobilienjournalismus verdient gemacht haben". Auch die Immobilien Zeitung war in der Vergangenheit mit dem Preis geehrt worden: 2012 ging er an Chefredakteur Thomas Porten und 2005 an Redakteurin Monika Leykam. Die diesjährige Preisverleihung findet am 7. Oktober 2014 auf der Expo Real statt.

Sonja Smalian

Deutsche Asset & Wealth Management: Matis geht in Ruhestand

Köpfe 09.07.2014
Wolfgang Matis, Chief Executive Officer von DWS, Head of Active Asset Management und Head of Germany, wird die Deutsche Asset & Wealth Management (DeAWM) verlassen und in den Ruhestand gehen. ... 

Wolfgang Matis, Chief Executive Officer von DWS, Head of Active Asset Management und Head of Germany, wird die Deutsche Asset & Wealth Management (DeAWM) verlassen und in den Ruhestand gehen. Er ist seit 1973 für die Deutsche Bank tätig und war maßgeblich an der Neuausrichtung des Geschäftsmodells von DeAWM beteiligt gewesen. Ein Nachfolger wird in Kürze bekannt gegeben.

Die Nachfolge von Matis als Vorsitzender des Aufsichtsrats von Sal. Oppenheim jr. & Cie. übernimmt Joachim Häger zusätzlich zu seinen Aufgaben als Head of Wealth Management Germany. Zudem wurde Holger Naumann, Chief Operating Officer of DeAWM Germany, in den Aufsichtsrat von Sal. Oppenheim berufen. Außerdem übernimmt er den Aufsichtsratsvorsitz bei DWS Investment, Luxemburg.

Zudem gibt DeAWM bekannt, dass Asoka Wöhrmann zum Chief Investment Officer aufgerückt ist. Wöhrmann ist seit 1998 bei der Deutschen Bank beschäftigt und war bislang Co-Chief Investment Officer zusammen mit Randy Brown. Dieser übernimmt als Head of UK die Leitung der Division von DeAWM im Großbritannien.

Sonja Smalian

Wechsel in der Führungsspitze von CSAM Immo KAG

Köpfe 07.07.2014
Die Credit Suisse Asset Management Immobilien KAG (CSAM Immo KAG) hat ihre Führungsspitze neu geordnet: Die beiden Gescha?ftsfu?hrer Karl-Heinz Heuß und Dr. Jan Friske legen ihre Mandate nieder. ... 

Die Credit Suisse Asset Management Immobilien KAG (CSAM Immo KAG) hat ihre Führungsspitze neu geordnet: Die beiden Gescha?ftsfu?hrer Karl-Heinz Heuß und Dr. Jan Friske legen ihre Mandate nieder. Sie werden zum Ende des dritten Quartals bzw. zum 30. Juni 2014 aus der Gesellschaft ausscheiden. Heuß gehört der CSAM Immo KAG seit Mai 1998 als Geschäftsführer an und verantwortet das operative Geschäft. Seit Juli 2013 ist Friske als Geschäftsführer für die Bereiche Closed-end Fonds und Vertrieb zuständig.

Neu in die Geschäftsführung wurden Karl-Josef Schneiders und Frank Schäfer bestellt. Sie treten ihre Positionen zum 1. August dieses Jahres an. Schneiders folgt auf Heuß und wird künftig für die Bereiche Portfoliomanagement, Asset-Management, Construction sowie Immobilientransaktionen zuständig sein. Zudem wird er Mitglied im Global Real Estate Business Committee. Schneiders war zuletzt als Managing Director bei Verianos für Fonds, Asset-Mangement sowie Corporate Finance im Real Estate zuständig.

Schäfer wird künftig die Bereiche Produktentwicklung, Vertrieb und Closed-end Fonds verantworten. Er ist seit August 2012 für Credit Suisse Real Estate Asset Management (CS REAM) als Global Head Product & Business Development tätig. Der dritte CSAM Geschäftsführer, Dr. Werner Bals, bleibt weiterhin für die Back-Office-Bereiche zuständig. Er gehört der Geschäftsführung seit 2002 an.

Sonja Smalian

Karstadt-Chefin wirft das Handtuch

Eva-Lotta Sjöstedt.

Eva-Lotta Sjöstedt.

Bild: Karstadt

Köpfe 07.07.2014
Die Geschäftsführerin von Karstadt, Eva-Lotta Sjöstedt, ist heute von ihrem Posten zurückgetreten. Das berichten u.a. Bild und Spiegel unter Bezugnahme auf eine Erklärung von Sjöstedt und ... 

Die Geschäftsführerin von Karstadt, Eva-Lotta Sjöstedt, ist heute von ihrem Posten zurückgetreten. Das berichten u.a. Bild und Spiegel unter Bezugnahme auf eine Erklärung von Sjöstedt und Karstadt. Sjöstedt hatte sich ab Herbst 2013 bei Karstadt eingearbeitet und hatte ihren Posten offiziell am 24. Februar 2014 angetreten. Der Fall erinnert an den Abgang von Rewe-Chef Alain Caparros als Karstadt-Aufsichtsrat vor drei Jahren. Caparros war ebenfalls nach nur wenigen Monaten der Zusammenarbeit mit Karstadt-Investor Nicholas Berggruen und seinen Managern zurückgetreten.

In der Erklärung von Sjöstedt und Karstadt teilt Sjöstedt mit: "Als ich mich im vergangenen Herbst dazu entschied, nach Essen zu gehen, tat ich dies in fester Annahme, ein angeschlagenes, in einer sehr schwierigen Situation befindliches Unternehmen übernehmen und entwickeln zu dürfen. Diesen Schritt habe ich damals auch deshalb getan, weil mir der Eigentümer der Karstadt Warenhaus GmbH, die Berggruen Holdings, die volle Unterstützung für meine Strategie und meine Investitionspläne für die 83 Warenhäuser zugesagt hat. Nach eingehender Prüfung, den Erfahrungen der letzten Monate und in genauer Kenntnis der wirtschaftlichen Rahmendaten muss ich nun jedoch feststellen, dass die Voraussetzungen für den von mir angestrebten Weg nicht mehr gegeben sind."

Christoph von Schwanenflug