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Sachkundenachweis: Studierte Makler auf die Schulbank?

Absolventen immobilienwirtschaftlicher Studiengänge werden womöglich nicht darum herumkommen, ihre Sachkunde nachzuweisen.

Absolventen immobilienwirtschaftlicher Studiengänge werden womöglich nicht darum herumkommen, ihre Sachkunde nachzuweisen.

Bild: Pixabay

Karriere 07.10.2016
Bis dato ging man unter Immobilienlobbyisten fest davon aus, dass immobilienwirtschaftliche Studienabschlüsse im Rahmen der Neuregelung der Berufszulassung für Immobilienmakler und ... 

Bis dato ging man unter Immobilienlobbyisten fest davon aus, dass immobilienwirtschaftliche Studienabschlüsse im Rahmen der Neuregelung der Berufszulassung für Immobilienmakler und -verwalter einer Sachkundeprüfung gleichgestellt werden. Doch Absolventen immobilienwirtschaftlicher Studiengänge, mutmaßlich vor allem in den Reihen der Gewerbemakler vorfindlich, werden womöglich doch nicht darum herumkommen, ihre Sachkunde nachzuweisen.

Nicht ausgeschlossen, dass ein Immobilienstudium Immobilienmakler doch nicht von der mittlerweile so gut wie beschlossenen Pflicht zu einer Sachkundeprüfung befreien wird. Wie auf der Expo Real aus glaubwürdiger Quelle zu hören war, will das Bundeswirtschaftsministerium nur den Abschluss des Immobilienkaufmannes bzw. der -frau und des Immobilienfachwirtes bzw. der -wirtin, nicht aber immobilienwirtschaftliche Studiengänge einem Sachkundenachweis gleichstellen. Das soll ein hochrangiger Vertreter aus dem Hause von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel unlängst signalisiert und zur Begründung auf die (verwirrende) Vielfalt immobilienwirtschaftlicher Studienabschlüsse verwiesen haben.

Welche Inhalte die vor wenigen Wochen vom Bundeskabinett im Rahmen der Neuregelung der Berufszulassung für Immobilienmakler und -verwalter abgesegnete Sachkundeprüfung umfassen wird und welche Abschlüsse von der Prüfpflicht befreien, wird in einer Rechtsverordnung festgelegt. Das Wirtschaftsministerium bzw. die betreffende zuständige Abteilung wird diese Rechtsverordnung alleine ausarbeiten, der Bundestag und -rat werden daran, anders als beim laufenden Gesetzungsverfahren für die Neuregelung der Berufszulassung für Makler und Verwalter, nicht mehr beteiligt sein.

Das Bundeswirtschaftsministerium teilt zu diesem Thema auf IZ-Anfrage nur trocken mit: "Welche Ausbildungsabschlüsse als gleichwertig zu den IHK-Sachkundeprüfungen für Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter anerkannt werden, wird in der Rechtsverordnung zur Ausgestaltung der Sachkunde geregelt werden. Der Entwurf einer solchen Rechtsverordnung liegt noch nicht vor. Er wird derzeit noch erarbeitet." Der Immobilienverband Deutschland, kurz: IVD, ist jedenfalls nicht begeistert von der Aussicht auf studierte Makler auf der Schulbank: "Die Leistungsanerkennung wäre damit nicht gerecht geregelt", sagt IVD-Bundesgeschäftsführerin Sun Jensch. Es sei fraglich, ob eine Nicht-Anerkennung bestimmter Bildungsabschlüsse überhaupt rechtlich zulässig sei.

Die einzige gute Nachricht in diesem Zusammenhang: Auch die anfänglich wohl angedachte Gleichstellung des IHK-Zertifikats Immobillienmakler, das man gelingendenfalls nach nur 120 Unterrichtsstunden bzw. zweieinhalb Wochen erwirbt, soll hinfällig sein.

Keine Überraschungen wird die Rechtsverordnung für alte Hasen bergen: Als solche sollen laut dem Gesetzesentwurf bekanntlich Makler und Verwalter gelten, die belegen können, dass sie seit mindestens sechs Jahren ununterbrochen als WEG-Verwalter (Mietverwalter sollen außen vor bleiben) bzw. Immobilienmakler arbeiten. Und: Eine Sachkundeprüfung, die wahrscheinlich bei einer IHK abgelegt werden muss und die um die 400 Euro kosten dürfte, soll nur der Geschäftsinhaber ablegen, nicht jedoch seine Mitarbeiter. Aber: Sofern diese als Makler z.B. Exposés erstellen oder sonstwie bei der Vermittlung einer Immobilie ihre Finger im Spiel haben, muss ihr Chef prüfen, ob sie ausreichend dafür qualifiziert sind.

Harald Thomeczek

Vier Fragen an Sabine Märten

Personalberaterin Sabine Märten.

Personalberaterin Sabine Märten.

Bild: IZ

Karriere 06.10.2016
München gilt als lebenswerteste Stadt Deutschlands. Ist die Stadt auch das Traumziel aller Immobilien-Spezialisten?Die Wechselmotivation und die Umzugsneigung nach München sind eher gesunken. ... 
München gilt als lebenswerteste Stadt Deutschlands. Ist die Stadt auch das Traumziel aller Immobilien-Spezialisten?

Die Wechselmotivation und die Umzugsneigung nach München sind eher gesunken. Die Stadt ist aufgrund der stark gestiegenen Mieten und Kaufpreise wenig attraktiv. Auch die Umlandgemeinden sind hier viel teurer als z.B. im Rhein-Main-Gebiet. Außerdem ist das Gehaltsniveau in München um die 10% geringer als in Frankfurt.

Wie viel mehr sollte ein Kandidat verdienen, damit ein Umzug nach München kein Verlustgeschäft wird?

Kandidaten, die nach München ziehen, fordern einen Ausgleich von 20% des Bruttogehalts für die höheren Lebenshaltungskosten. Eine reale Gehaltserhöhung ist da noch nicht eingerechnet: Die Motivation, für das gleiche Geld zu wechseln, ist jedoch bei vielen gering, weil sich zahlreiche Unternehmen in den vergangenen Jahren gut entwickelt haben.

Wie groß muss das Gehaltsplus unterm Strich sein?

Kandidaten verlangen etwa 40% mehr.

Wie viele Stellen haben Sie zuletzt mit Leuten aus anderen Städten besetzt?

Ich habe in den vergangenen zwei Jahren etwa 500 bis 600 Kandidaten aus den klassischen Immobilienhochburgen, darunter viele aus Frankfurt, für Positionen in München angesprochen. Gewechselt sind davon genau zwei.

Harald Thomeczek