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Investment-Manager DLE verstärkt sich mit Ex-Bundestagsabgeordneter

Petra Müller.

Petra Müller.

Quelle: Agnes Petra Müller

Köpfe 23.09.2021

Makler und Verwalter lernen häppchenweise

Um die Weiterbildungspflicht zu erfüllen, nutzen viele Makler und Verwalter Online-Tools.

Um die Weiterbildungspflicht zu erfüllen, nutzen viele Makler und Verwalter Online-Tools.

Quelle: stock.adobe.com, Urheber: fizkes

Karriere 23.09.2021
Weil im Berufsalltag nicht immer genug Zeit für die geforderten Fortbildungen bleibt, setzen viele Makler und Hausverwalter auf E-Learning-Tools. Sie ermöglichen es, die Pflichtstunden in ... 

Weil im Berufsalltag nicht immer genug Zeit für die geforderten Fortbildungen bleibt, setzen viele Makler und Hausverwalter auf E-Learning-Tools. Sie ermöglichen es, die Pflichtstunden in kleinen Portionen abzuarbeiten oder kurz vor Ablauf der Frist Versäumtes nachzuholen.

Inhalte müssen MaBV-konform sein

Seit August 2018 gilt für Makler und Verwalter eine Fortbildungspflicht. Konkret bedeutet das, dass in einem Zeitrum von drei Jahren 20 Stunden Weiterbildung absolviert werden müssen. Wer diese gegenüber den zuständigen Aufsichtsbehörden wie Gewerbe- oder Ordnungsamt nicht nachweisen kann, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro nach sich ziehen kann. Weil die Teilnahme an Präsenzveranstaltungen bei Weiterbildungszentren jedoch im Berufsalltag für viele schwer zu organisieren ist, kann die Pflicht auch in Form von betrieblichen Weiterbildungen oder einem begleitenden Selbststudium mit E-Learning-Tools erfüllt werden. Besonders letztere sind seit den Kontaktbeschränkungen während der Corona-Pandemie sehr beliebt geworden und schießen wie Pilze aus dem Boden. Doch wer sich einen Kurs anrechnen lassen will, muss darauf achten, dass die Inhalte der Online-Angebote den Vorgaben der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) entsprechen.

"Wenn im Dezember der Drei-Jahres-Zyklus ausläuft, wird es für manche schon mal knapp", berichtet Frank Rottenbacher, Vorstand der Akademie Going Public. Dass viele noch einzelne Stunden zum Nachweis gebraucht haben, liest er an den Nutzungsdaten das Online-Tools Webthek ab. "Das System ist nach dem Vorbild einer Bibliothek aufgebaut. Für einen festen Jahresbeitrag kann man orts- und zeitunabhängig unsere Angebote nutzen. Letztes Jahr hatten wir in der Woche nach Weihnachten ein Vielfaches an aktiven Nutzern - zum Teil auch in den Nachtstunden. Manchen fehlten nur kurze Zeiten, um die geforderten 20 Stunden voll zu bekommen", berichtet er. Deshalb bestehe die Webthek aus kurzen Lerneinheiten, die zum Teil nur einige Minuten dauern. "Der eigentliche Gedanke ist nicht, dass wir kurz vor der Frist Feuerwehr spielen, sondern dass Nutzer sich häppchenweise fortbilden oder bei Bedarf zielgenaue Lösungen für bestimmte Probleme oder Fragen finden", rät er zur regelmäßigen Nutzung in kleinen Portionen. Das System dokumentiert minutengenau das Selbststudium. Regelmäßige Zwischenfragen stellen sicher, dass der Nutzer das Programm nicht nur abspielt, sondern auch zuhört.

Ein ähnliches mobiles Tool bietet die Akademie des Europäischen Bildungszentrums der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft EBZ mit der App EBZ4U an. Das E-Learning-Tool für Makler und Verwalter wurde zusammen mit Trainern aus der Branche erstellt und soll ein erster Schritt in Richtung vollständiger Digitalisierung des Fortbildungsangebots sein. Auch die EBZ4U-App bietet häppchenweises Lernen an. Die Inhalte können einzeln abgerechnet oder als Pakete für Selbstständige oder Firmen gebucht werden. Von der mobilen Nutzung profitieren dabei nicht nur die Anwender. Ein Reporting-Tool hilft den Betreuern des Angebots im Hintergrund bei der genauen Analyse des User-Verhaltens. So sollen Themen, die besonders oft geklickt werden, inhaltlich erweitert und Einzelkurse mit einer hohen Abbruchrate überarbeitet werden.

Janina Stadel

Tarifverhandlungen im Bauhauptgewerbe erneut gescheitert

Der Tarifstreit im Bauhauptgewerbe nimmt kein Ende.

Der Tarifstreit im Bauhauptgewerbe nimmt kein Ende.

Quelle: Pixabay, Urheber: Michael Gaida

Karriere 23.09.2021
Auch in der fünften Runde sind die Tarifverhandlungen im Bauhauptgewerbe gescheitert. Uneinigkeit herrscht besonders in Bezug auf die Wegezeitentschädigung. ... 

Auch in der fünften Runde sind die Tarifverhandlungen im Bauhauptgewerbe gescheitert. Uneinigkeit herrscht besonders in Bezug auf die Wegezeitentschädigung.

Die Tarifverhandlungen für die rund 890.000 Beschäftigten im Bauhauptgewerbe sind am Mittwoch nach mehreren Stunden ohne Ergebnis abgebrochen worden. Es war bereits die fünfte Verhandlungsrunde. Uneinigkeit herrscht zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern besonders in Bezug auf die Wegezeitentschädigung.

Die Bauunternehmer "wollen mit uns partout nicht ernsthaft über das Thema Wegezeit sprechen", erklärte der Bundesvorsitzende der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau), Robert Feiger. "60 Kilometer fahren im Schnitt die Baubeschäftigten zu ihren Einsatzorten und haben darauf keinerlei Einfluss." Sie müssten dafür "ordentlich und fair, abhängig vom Fahrweg, entschädigt werden." Jedoch wollten die Arbeitgeber "nur ein weiteres Lohn- und Gehaltsangebot vorlegen, wenn wir unsere Forderung zur Wegezeitentschädigung zurückziehen", so Feiger. „Welche Forderungen wir aufstellen, bestimmen wir immer noch selbst." IG Bau-Vorstandsmitglied Carsten Burckhardt, der für das Bauhauptgewerbe und die Baustoffindustrie zuständig ist, erklärte, "über die ursprünglichen Forderungen der IG Bau von 5,3% mehr Lohn und Gehalt und Ost-West-Angleich" sei gar nicht mehr gesprochen worden.

Arbeitgeber verweisen auf Bundesrahmentarifvertrag

Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) bestehen in einer gemeinsamen Pressemitteilung darauf, "dass die Frage der Wegstreckenentschädigung Gegenstand des Bundesrahmentarifvertrags und nicht der Lohn- und Gehaltstarifverträge ist." Uwe Nostitz, Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite und Vizepräsident des ZDB erklärt: "Wir wären bereit gewesen, durch ein wesentlich verbessertes Angebot eine Einigung in den Lohn- und Gehaltstarifverhandlungen unter Einbeziehung der Ost-/West-Angleichung zu erreichen." Jutta Beeke, Vizepräsidentin der Bauindustrie, ergänzt: "Wir hätten heute gerne ein Ergebnis erreicht, auch im Sinne der Beschäftigten unserer Betriebe. Dadurch, dass die Gewerkschaft immer wieder die Wegstreckenentschädigung zum eigentlichen Schwerpunkt der Verhandlungen machen wollte, war kein Abschluss der Entgeltrunde möglich."

Beide Seiten erwarten, dass der Streit nun mithilfe der Schlichtungsstelle weitergeführt wird. "Die Zeichen stehen auf Arbeitskampf", sagt Gewerkschafter Feiger.

Florian Hartmüller